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   LAG Hamm, 20.06.2016 - 15 Sa 1886/15   

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LAG Hamm, 20.06.2016 - 15 Sa 1886/15 (https://dejure.org/2016,37638)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20.06.2016 - 15 Sa 1886/15 (https://dejure.org/2016,37638)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20. Juni 2016 - 15 Sa 1886/15 (https://dejure.org/2016,37638)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Tarifliche Ablösung eines Anspruchs auf Hausbrandkohle durch Gewährung einer Energiebeihilfe und deren Abfindung

  • IWW

    § 54 MTV, Anlage 7 des MTV, § 3 BetrAVG, § ... 30 g Abs. 2 BetrAVG, § 9 Abs. 2 BVSG NW, § 9 Abs. 1 BVSG NW, § 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, 2 lit. b, 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 9 des Gesetzes über einen Bergmannsversorgungsschein im Land Nordrhein-Westfalen (BVSG NW), Anlage 7 zum MTV, Art. 9 Abs. 3 GG, Art. 20 Abs. 3 GG, § 17 Abs. 3 Satz 1 BetrAVG, Anlage 7 a zum MTV, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Ablösung eines Anspruchs auf Hausbrandkohle durch Gewährung einer Energiebeihilfe und deren Abfindung

  • rechtsportal.de

    Anspruch eines ehemaligen Bergmanns auf Lieferung von Deputatkohle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 594/09

    Betriebsrente - Insolvenzsicherung

    Auszug aus LAG Hamm, 20.06.2016 - 15 Sa 1886/15
    Auch dient es nicht der Abdeckung des Invaliditätsrisikos (BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 594/09, BAGE 133, 289).
  • BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 167/02

    Versorgungsrechte übernommener Betriebsprüfer

    Auszug aus LAG Hamm, 20.06.2016 - 15 Sa 1886/15
    Da durch den tariflichen Änderungsvorbehalt die dem Kläger bis dahin zustehende Deputatkohle für die Zukunft eingeschränkt wurde, handelt es sich um keine echte, sondern um eine unechte Rückwirkung (vgl. BVerfG 18. Februar 1998 - 1 BvR 1318/86 - , - 1 BvR 1484/86 , BVerfGE 97, 271 ; BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 167/02, BAGE 104, 1) .
  • BAG, 20.08.2002 - 3 AZR 14/01

    Abbau einer tariflichen Überversorgung

    Auszug aus LAG Hamm, 20.06.2016 - 15 Sa 1886/15
    Tarifverträge sind von den Gerichten für Arbeitssachen nur daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen grundgesetzliche Wertungen oder anderes höherrangiges Recht verstoßen (BAG, 20.08.2002 - 3 AZR 14/01 m.w.N., NZA 2003, 1112).
  • BAG, 02.12.1986 - 3 AZR 123/86

    Anspruch auf Energiebeihilfe anstelle nicht mehr verwendbarer Hausbrandkohle bei

    Auszug aus LAG Hamm, 20.06.2016 - 15 Sa 1886/15
    Nicht länger nämlich ging es den Arbeitnehmern um die Teilnahme am Produktionsergebnis, sondern allein um die Deckung von Heizbedarfen; das Deputat wurde zu einer allgemeinen Versorgungsleistung (BAG, 02.12.1986 - 3 AZR 123/86, EzA § 611 BGB Fürsorgepflicht Nr. 46 und juris).
  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus LAG Hamm, 20.06.2016 - 15 Sa 1886/15
    Da durch den tariflichen Änderungsvorbehalt die dem Kläger bis dahin zustehende Deputatkohle für die Zukunft eingeschränkt wurde, handelt es sich um keine echte, sondern um eine unechte Rückwirkung (vgl. BVerfG 18. Februar 1998 - 1 BvR 1318/86 - , - 1 BvR 1484/86 , BVerfGE 97, 271 ; BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 167/02, BAGE 104, 1) .
  • ArbG Herne, 10.11.2015 - 2 Ca 1459/15

    Hausbrand, Deputat, Kohle, Einfluss der Einstellung der Steinkohleförderung in

    Auszug aus LAG Hamm, 20.06.2016 - 15 Sa 1886/15
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 10.11.2015 - 2 Ca 1459/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 102/06

    Tarifliche Ablösung einer umlagefinanzierten Versorgung

    Auszug aus LAG Hamm, 20.06.2016 - 15 Sa 1886/15
    Denn tarifvertragliche Regelungen unterliegen von vorn herein einem immanenten Vorbehalt späterer Abänderung durch die Tarifvertragschließenden selbst (BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 102/06, NZA 2008, 182).
  • BAG, 22.10.2003 - 10 AZR 152/03

    Weihnachtsgeld - Wegfall durch Sanierungstarifvertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 20.06.2016 - 15 Sa 1886/15
    Die Grundlage für schützenswertes Vertrauen besteht nicht mehr, wenn und sobald die Normunterworfenen mit einer Änderung rechnen müssen (BAG, 22.10.2003 - 10 AZR 152/03, BABAGE 108, 176 mwN) .
  • ArbG Herne, 02.05.2017 - 2 Ca 2109/16
    Dazu hat das LAG Hamm in einem Urteil vom 20.6.2016 als Berufungssache zu dem Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 10.11.2015 (AZ.: 15 Sa 1886/15 Juris) vor dem Hintergrund eines in den entscheidenden Rechtsfragen im Wesentlichen tatsächlich gleichgelagerten Verfahren zu o.a. ausgeführt:.

    Dies erscheint insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Kläger die anderen von den Parteien im Verfahren in Bezug genommenen tariflichen Regelungen nicht für unwirksam betrachtet, auf das Arbeitsverhältnis unstreitig in der Vergangenheit die Tarifverträge des rheinisch-westfälischen Steinkohlebergbaus Anwendung fanden und in dem rechtskräftig gewordenen Urteil des LAG Hamm vom 20.6.2016 (AZ.: 15 Sa 1886/15, Juris) in den Entscheidungsgründe festgehalten wurde, die "(...) Tarifvertragsparteien haben durch den Tarifvertrag zur Änderung des Manteltarifvertrages für die Abreitnehmer des rheinisch-westfälischen Steinkohlebergbaus (in der Fassung vom 11.03.2015) vom 29.04.2015 rechtswirksam mit Wirkung ab dem 01.01.2019 den Anspruch auf Hausbrandkohle durch die Gewährung einer Energiebeihilfe abgelöst", sachgerechter als die Klärung der formellen Wirksamkeit des Tarifvertrages durch eine Beweisaufnahme ohne vorherige Erkundigungen durch den Kläger.

    Im Hinblick darauf, dass das LAG Hamm in der Entscheidung vom 20.6.2016 (AZ.: 15 Sa 1886/15, Juris) sich insbesondere auch mit der Frage und Reichweite von tarifvertraglichen Abänderungsmöglichkeiten der Deputatkohle bzw. Zahlung der Energiebeihilfe unter dem Gesichtspunkt als betriebliche Altersversorgung auseinander gesetzt hat, bedarf es im Ergebnis nach Auffassung der erkennenden Kammer auch keiner Differenzierung für diejenigen Fallgestaltungen, in denen sich der tarifliche Anspruch auf Gewährung von Deputatkohle bzw. Zahlung einer Energiebeihilfe (noch nicht) als betriebliche Altersversorgung darstellt.

  • ArbG Rheine, 21.06.2017 - 5 Ca 855/16
    Sie ist zulässig, weil das schutzwürdige Vertrauen des Klägers in den Fortbestand der bisherigen Regelungen nicht gegenüber dem Veränderungsinteresse der Tarifvertragsparteien überwiegt (LAG Hamm, Urteil vom 20.06.2016, 15 Sa 1886/15 mwN).

    Die Berechnung· der Abfindung beruht einer seits auf einem Betrag je Tonne von 122, 20 EUR, andererseits auf versicherungs- und finanzmathematischen Kriterien (Überlebenswahrscheinlichkeit der Bezugsberechtig ten nach den "Richttafeln 2005G") (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 20.06.2016, 15 Sa 1886/15).

  • ArbG Rheine, 09.03.2017 - 4 Ca 1006/16

    Ibbenbürener Bergleute müssen Ablösung der Kohledeputate hinnehmen

    Auch bei einem etwaigen Verstoß der Abfindungsmöglichkeit gegen die o.g. Grundsätze (dagegen LAG Hamm, Urteil v. 20.06.2016 - 15 Sa 1886/15) besteht kein Anspruch des Klägers auf Weiterbelieferung mit Hausbrandkohlen.
  • ArbG Herne, 15.03.2017 - 5 Ca 1075/16
    § 17 Abs. 3 S. 1 BetrAVG ermächtigt die Tarifvertragsparteien ausdrücklich, u. a. von § 3 BetrAVG in Tarifverträgen abzuweichen (vgl. LAG Hamm, Urteil v. 20. Juni 2016 - 15 Sa 1886/15 - juris).
  • ArbG Herne, 04.10.2017 - 5 Ca 1086/17
    Dabei kann hier dahinstehen, ob der Kläger durch die Ablösung der Hausbrandkohle durch die Energiebeihilfe eine wirtschaftlich gleichwertige Leistung erhält (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 20. Juni 2016 - 15 Sa 1886/15 - Juris).
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