Rechtsprechung
LAG Hamm, 20.10.2003 - 19 Sa 1113/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Anhörung des Betriebsrates bei krankheitsbedingter Kündigung
- openjur.de
Anhörung des Betriebsrates bei krankheitsbedingter Kündigung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Anhörung des Betriebsrates bei krankheitsbedingter Kündigung
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Klare Darlegung von Kündigungsgrund bei Betriebsratsanhörung erforderlich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Umfang der Anhörungspflicht des Betriebsrates bei krankheitsbedingter Kündigung; Ermittlung des konkreten Kündigungsgrundes durch den Betriebsrat anhand der der Kündigung beigefügten Unterlagen ; Häufige Kurzerkrankungen, langandauernde Erkrankung, dauernde ...
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderungen an die Anhörung des Betriebsrats bei einer krankeitsbedingten Kündigung
Verfahrensgang
- ArbG Gelsenkirchen, 21.05.2002 - 4 Ca 1677/02
- ArbG Gelsenkirchen, 21.05.2002 - 4 Sa 1677/02
- LAG Hamm, 20.10.2003 - 19 Sa 1113/03
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hamm, 26.02.2004 - 8 Sa 1897/03
außerordentliche Kündigung, tarifliche Unkündbarkeit, personenbedingte Kündigung, …
Je nach Art der Krankheitskündigung sind danach unterschiedliche Anforderungen an den Inhalt der Betriebsratsinformation zu stellen (LAG Hamm, Urt. v. 21.10.2003 - 19 Sa 1113/03;… Urt. v. 17.11.1997 - 8 Sa 467/97 - LAGE Nr. 63 zu § 102 BetrVG). - ArbG Iserlohn, 27.01.2016 - 3 Ca 1431/15
Anhörung des Betriebsrats vor jeder Kündigung; Darlegung der Kündigung durch den …
Der Arbeitgeber genügt der ihm obliegenden Mitteilungspflicht nicht, wenn er den Kündigungssachverhalt nur pauschal, schlagwort- oder stichwortartig umschreibt, ohne die für seine Bewertung maßgeblichen Tatsachen mitzuteilen (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 21.10.2003 - 19 Sa 1113/03 - Juris, m.w.N.).Nach dem Grundsatz der subjektiven Determination hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat jedoch nur diejenigen Tatsachen mitzuteilen, die aus seiner Sicht die Kündigung bedingen.