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   LAG Hamm, 20.12.2001 - 16 Sa 414/01   

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https://dejure.org/2001,14099
LAG Hamm, 20.12.2001 - 16 Sa 414/01 (https://dejure.org/2001,14099)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20.12.2001 - 16 Sa 414/01 (https://dejure.org/2001,14099)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - 16 Sa 414/01 (https://dejure.org/2001,14099)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 09.01.1990 - 3 AZR 110/88

    Karenzentschädigung bei Gewinnbeteiligung

    Auszug aus LAG Hamm, 20.12.2001 - 16 Sa 414/01
    An der vom Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom09.01.1990 ( - 3 AZR 110/88 - AP Nr. 59 zu § 74 HGB) selbst in Frage gestellten Rechtsprechung, wonach der Arbeitnehmer bei der Zusage einer zu geringen Karenzentschädigung nicht die gesetzliche Mindestentschädigung, sondern die vereinbarte Entschädigung beanspruchen kann, ist festzuhalten, da durch das dem Arbeitnehmer in diesen Fällen eingeräumte Wahlrecht seinen Schutzinteressen ausreichend Rechnung getragen wird.

    Entscheidet er sich für die Einhaltung des Wettbewerbsverbots, so hat er Anspruch auf das vereinbarte Entgelt (st. Rspr., BAG vom 05.08.1966 - 3 AZR 154/66 - AP Nr. 19 zu § 74 HGB; vgl. auch BAG vom 09.01.1990 - 3 AZR 110/88 - AP Nr. 59 zu § 74 HGB; zuletzt BAG vom 18.01.2000 - 9 AZR 929/98 - zit. nach JURIS; s. auch Bauer/Diller, Wettbewerbsverbote, 2. Aufl., Rdnr. 306 ff.; Buchner, Wettbewerbsverbote während und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Rdnr. C 290).

  • BAG, 05.08.1966 - 3 AZR 154/66

    Mindestkarenzentschädigung - Karenzentschädigung

    Auszug aus LAG Hamm, 20.12.2001 - 16 Sa 414/01
    Entscheidet er sich für die Einhaltung des Wettbewerbsverbots, so hat er Anspruch auf das vereinbarte Entgelt (st. Rspr., BAG vom 05.08.1966 - 3 AZR 154/66 - AP Nr. 19 zu § 74 HGB; vgl. auch BAG vom 09.01.1990 - 3 AZR 110/88 - AP Nr. 59 zu § 74 HGB; zuletzt BAG vom 18.01.2000 - 9 AZR 929/98 - zit. nach JURIS; s. auch Bauer/Diller, Wettbewerbsverbote, 2. Aufl., Rdnr. 306 ff.; Buchner, Wettbewerbsverbote während und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Rdnr. C 290).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.01.1997 - 15 Sa 105/96

    Unverbindliche Wettbewerbsabrede; Unterlassung des Wettbewerbs; Verlangen einer

    Auszug aus LAG Hamm, 20.12.2001 - 16 Sa 414/01
    Durch das in der Rechtsprechung hierzu entwickelte System, das dem Arbeitnehmer die freie Entscheidung überlässt, ob er das Wettbewerbsverbot einhalten will, ist dem Schutzbedürfnis der Arbeitnehmer Rechnung getragen (vgl. auch LAG Baden-Württemberg vom 27.01.1997 - 15 Sa 105/96 - LAGE § 74 HGB, 16).
  • BAG, 25.06.1985 - 3 AZR 305/83

    Wettbewerbsabrede - Wettbewerbsverbot - Arbeitslosigkeit - Karenzzeit -

    Auszug aus LAG Hamm, 20.12.2001 - 16 Sa 414/01
    Dementsprechend hat auch das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 25.06.1985 (- 3 AZR 305/83 - AP Nr. 11 zu § 74 c HGB) ohne weitere Erörterung dieses Gesichtspunktes die im dortigen Fall ebenfalls vereinbarte volle Anrechnung anderweitiger Einkünfte für unbeachtlich gehalten.
  • BAG, 21.03.1974 - 3 AZR 259/73

    Anderweitiges Arbeitseinkommen - Anrechnung auf die Karenzentschädigung - Verweis

    Auszug aus LAG Hamm, 20.12.2001 - 16 Sa 414/01
    Auch ohne dass eine Anrechnung ausdrücklich vorgesehen oder in einer Wettbewerbsvereinbarung auch nur erwähnt worden ist, greift § 74 c HGB (BAG vom 21.03.1974 - 3 AZR 259/73 - AP Nr. 3 zu § 74 c HGB; Bauer/Diller, aaO., Rdnr. 512).
  • BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 929/98

    Wettbewerbsverbot ohne Karenzschädigung

    Auszug aus LAG Hamm, 20.12.2001 - 16 Sa 414/01
    Entscheidet er sich für die Einhaltung des Wettbewerbsverbots, so hat er Anspruch auf das vereinbarte Entgelt (st. Rspr., BAG vom 05.08.1966 - 3 AZR 154/66 - AP Nr. 19 zu § 74 HGB; vgl. auch BAG vom 09.01.1990 - 3 AZR 110/88 - AP Nr. 59 zu § 74 HGB; zuletzt BAG vom 18.01.2000 - 9 AZR 929/98 - zit. nach JURIS; s. auch Bauer/Diller, Wettbewerbsverbote, 2. Aufl., Rdnr. 306 ff.; Buchner, Wettbewerbsverbote während und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Rdnr. C 290).
  • LAG Hamm, 12.03.1980 - 15 Sa 6/80

    Wettbewerbsverbot, Unverbindlichkeit für den Handlungsgehilfen bei Umgehung der

    Auszug aus LAG Hamm, 20.12.2001 - 16 Sa 414/01
    Das hat die Unverbindlichkeit des Wettbewerbsverbots zur Folge (vgl. LAG Hamm vom 12.03.1980 - 15 Sa 6/80 - DB 1980, 1125).
  • LAG Schleswig-Holstein, 10.09.2020 - 5 Sa 24/20

    Nachvertragliches verbindliches Wettbewerbsverbot; Anrechnungsmethodik bei

    Mit dem Landesarbeitsgericht Hamm (Urt. v. 20.12.2001 - 16 Sa 414/01 -, Rn 33, juris) ist auch die entscheidende Berufungskammer der Auffassung, dass die Anrechnungsvorschrift des § 74c HGB nicht die Wettbewerbsabrede als solche betrifft.

    Dementsprechend hat auch das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 25.06.1985 (- 3 AZR 305/83 - AP Nr. 11 zu § 74 c HGB ) ohne weitere Erörterung dieses Gesichtspunktes die im dortigen Fall ebenfalls vereinbarte volle Anrechnung anderweitiger Einkünfte für unbeachtlich gehalten (LAG Hamm (Westfalen), Urt. v. 20.12.2001 - 16 Sa 414/01 -, Rn. 33, juris).

    Ist mithin in einer vertraglichen Wettbewerbsvereinbarung eine zulasten des Arbeitnehmers gegen § 74c HGB verstoßende Anrechnung anderweitigen Erwerbs vorgenommen worden, so hat dies die Unwirksamkeit der vertraglichen Anrechnungsregelung, nicht aber die Unverbindlichkeit des Wettbewerbsverbots zur Folge (LAG Hamm (Westfalen), Urt. v. 20.12.2001 - 16 Sa 414/01 -, 2. Leitsatz bei juris).

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