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   LAG Hamm, 20.12.2017 - 2 Sa 192/17   

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LAG Hamm, 20.12.2017 - 2 Sa 192/17 (https://dejure.org/2017,49374)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20.12.2017 - 2 Sa 192/17 (https://dejure.org/2017,49374)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20. Dezember 2017 - 2 Sa 192/17 (https://dejure.org/2017,49374)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Verstoß gegen die in § 6b Abs. 5 BDSG vorgesehene Verpflichtung zur unverzüglichen Datenlöschung; Beweisverwertungsverbot. Voraussetzungen für die Umdeutung einer fristlosen Kündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweisverwertungsverbot für nicht unverzüglich gelöschte Videoaufnahmen zur Überwachung des Hausrechts in einem öffentlich zugänglichen Ladenlokal; Unwirksame außerordentliche Kündigung einer Ladenangestellten wegen strafbarer Handlungen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweisverwertungsverbot für nicht unverzüglich gelöschte Videoaufnahmen zur Überwachung des Hausrechts in einem öffentlich zugänglichen Ladenlokal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 20.10.2016 - 2 AZR 395/15

    Außerordentliche Kündigung - verdeckte Überwachung

    Auszug aus LAG Hamm, 20.12.2017 - 2 Sa 192/17
    Unschädlich ist es dabei, wenn der Arbeitgeber seinen Dokumentationspflichten gemäß § 32 Abs. 1 Satz 2 BDSG, die grundsätzlich vor der Datenerhebung zu erfüllen sind, nur unvollständig nachgekommen ist (so ausdrücklich LAG Hamm, Urt. v. 12.06.2017 - 11 Sa 858/16, (Revision 8 AZR - 421/17), juris, Rdnr. 40, 41 unter Hinweis auf Urt. v. BAG 20.10.2016 - 2 AZR 395/15).

    Der Beklagte hat demgegenüber keinerlei Gründe vorgetragen, wieso die monatelange Aufbewahrung der unter Berufung auf § 6 b DBSG gemachten Aufzeichnungen zulässig sein sollte, obwohl die Videobeobachtung des Arbeitnehmers in seinem Arbeitsbereich während der gesamten Dauer seiner Arbeitszeit einen intensiven Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellt (vgl. BAG, Urt. v. 20.10.2016 - 2 AZR 395/15, juris, Rdnr. 30).

    Vor Durchführung einer Überwachung nach § 32 Abs. 1 Satz 2 BDSG müssen außerdem weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung ausgeschöpft sein (BAG, Urt. v. 20.10.2016 - 2 AZR 395/15, juris, Rdnr. 25 ff.).

    Dadurch unterscheidet sich der hier gegebene Sachverhalt von dem des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 20.10.2016 (2 AZR 395/15).

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.01.2011 - 5 Sa 459/10

    Kündigung, fristlos, verhaltensbedingt, Pflichtverletzung, Urlaubsantrag,

    Auszug aus LAG Hamm, 20.12.2017 - 2 Sa 192/17
    Das Gericht muss vielmehr von sich aus prüfen, ob aufgrund der feststehenden Tatsachen eine Umdeutung des Rechtsgeschäfts in Betracht kommt oder nicht (vgl. BAG, Urteil vom 25.10.2012 - 2 AZR 700/11, juris, Rdnr. 21; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.01.2011 - 5 Sa 459/10, juris, Rdnr. 32).

    Denn in diesem Fall ist für den Arbeitnehmer erkennbar, dass der Arbeitgeber, der für eine ordentliche Kündigung keinen Kündigungsgrund gebraucht hätte, sich von ihm auch dann trennen möchte, wenn die von ihm angenommene Straftat nicht bewiesen werden kann (vgl. BAG, Urt. v. 15.11.2001 - 2 AZR 310/00, NJW 2002, 2972; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 27.04.2017 - 1 Sa 293/16, juris; Urt. v. 06.01.2011 - 5 Sa 459/10, juris, Rdnr. 32).

  • ArbG Iserlohn, 19.01.2017 - 4 Ca 1501/16

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer

    Auszug aus LAG Hamm, 20.12.2017 - 2 Sa 192/17
    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 19.01.2017 - 4 Ca 1501/16 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.

    Der Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn, 4 Ca 1501/16 -, verkündet am 19.01.2017, zugestellt am 04.02.2017, abzuändern und die Klage abzuweisen, sowie die Klägerin im Wege der Widerklage zu verurteilen, an ihn 475, 31 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.09.2016 zu zahlen.

  • LAG Hamm, 12.06.2017 - 11 Sa 858/16

    Beweisverwertungsverbot; Videoüberwachung

    Auszug aus LAG Hamm, 20.12.2017 - 2 Sa 192/17
    Unschädlich ist es dabei, wenn der Arbeitgeber seinen Dokumentationspflichten gemäß § 32 Abs. 1 Satz 2 BDSG, die grundsätzlich vor der Datenerhebung zu erfüllen sind, nur unvollständig nachgekommen ist (so ausdrücklich LAG Hamm, Urt. v. 12.06.2017 - 11 Sa 858/16, (Revision 8 AZR - 421/17), juris, Rdnr. 40, 41 unter Hinweis auf Urt. v. BAG 20.10.2016 - 2 AZR 395/15).

    Aufgrund des besonders schwerwiegenden Eingriffs in das Persönlichkeitsrechts der Klägerin durch die monatelang unterbliebene Löschung der Videoaufzeichnungen besteht daher ein Beweisverwertungsverbot, das sich auch auf die Vernehmung der benannten Zeugin G erstreckt, die die Videoaufzeichnungen ausgewertet hat (so auch LAG Hamm, Urt. v. 12.06.2017 - 11 Sa 858/16, juris, (Revision 8 AZR - 421/17); zust. Klein ArbRAktuell 2017, 548).

  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 310/00

    Umdeutung einer unwirksamen außerordentlichen Kündigungserklärung

    Auszug aus LAG Hamm, 20.12.2017 - 2 Sa 192/17
    Denn in diesem Fall ist für den Arbeitnehmer erkennbar, dass der Arbeitgeber, der für eine ordentliche Kündigung keinen Kündigungsgrund gebraucht hätte, sich von ihm auch dann trennen möchte, wenn die von ihm angenommene Straftat nicht bewiesen werden kann (vgl. BAG, Urt. v. 15.11.2001 - 2 AZR 310/00, NJW 2002, 2972; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 27.04.2017 - 1 Sa 293/16, juris; Urt. v. 06.01.2011 - 5 Sa 459/10, juris, Rdnr. 32).
  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 34/03

    Videoüberwachung am Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Hamm, 20.12.2017 - 2 Sa 192/17
    Da an die Bewertung der Erforderlichkeit i.S.d. § 6 b BDSG besonders dann hohe Anforderungen zu stellen sind, wenn in öffentlich zugänglichen Räumen geleichzeitig Arbeitsplatze angesiedelt sind und von den Videokameras erfasst werden (vgl. Wedde in Däubler/Klebe/Wedde/Weichert, § 6 b BDSG Rdnr. 42) und die Intensität des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer deshalb besonders hoch ist, weil die Videokamera den Kassenbereich ohne zeitliche Beschränkung während der Schicht überwacht (so BAG, Beschl. v. 14.12.2004 - 1 ABR 34/03, juris, Rdnr. 44 ff.), müssen auch an die Löschungspflicht des Arbeitgebers strenge Anforderungen gestellt werden, um nicht aus einem fortdauernden gesetzeswidrigen Verhalten und auch noch nach Monaten Vorteile zu ziehen.
  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 700/11

    Kündigung wegen Verdachts einer Straftat - Darlegungspflichten des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hamm, 20.12.2017 - 2 Sa 192/17
    Das Gericht muss vielmehr von sich aus prüfen, ob aufgrund der feststehenden Tatsachen eine Umdeutung des Rechtsgeschäfts in Betracht kommt oder nicht (vgl. BAG, Urteil vom 25.10.2012 - 2 AZR 700/11, juris, Rdnr. 21; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.01.2011 - 5 Sa 459/10, juris, Rdnr. 32).
  • LAG Schleswig-Holstein, 27.04.2017 - 1 Sa 293/16

    Prozesskostenhilfe, Versagung, keine hinreichenden Erfolgsaussichten, Kündigung,

    Auszug aus LAG Hamm, 20.12.2017 - 2 Sa 192/17
    Denn in diesem Fall ist für den Arbeitnehmer erkennbar, dass der Arbeitgeber, der für eine ordentliche Kündigung keinen Kündigungsgrund gebraucht hätte, sich von ihm auch dann trennen möchte, wenn die von ihm angenommene Straftat nicht bewiesen werden kann (vgl. BAG, Urt. v. 15.11.2001 - 2 AZR 310/00, NJW 2002, 2972; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 27.04.2017 - 1 Sa 293/16, juris; Urt. v. 06.01.2011 - 5 Sa 459/10, juris, Rdnr. 32).
  • BVerwG, 25.01.2012 - 6 C 9.11

    Unterlassungsklage; Wiederholungsgefahr; Reeperbahn; offene Videoüberwachung;

    Auszug aus LAG Hamm, 20.12.2017 - 2 Sa 192/17
    Zu beachten ist dabei, dass bereits die nach § 6 b BDSG zulässige Videoüberwachung im konkreten Fall so ausgestaltet werden muss, dass ein möglichst schonender Eingriff in die Rechtssphäre der Betroffenen gewährleistet ist, was auch kurze Löschungsfristen beinhaltet (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.2012 - 6 C 9/11, OVG Lüneburg, Urt. v. 07.09.2017 - 11 LC 59/16. Juris, Rdnr. 46 ff.; Grages/Plath CR 2017, 791, 792 f.).
  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 848/15

    Außerordentliche Kündigung - Videoüberwachung

    Auszug aus LAG Hamm, 20.12.2017 - 2 Sa 192/17
    Fällt bei einer zulässigen Videoüberwachung nach § 32 Abs. 1 Satz 2 BDSG gegen andere Verdächtige ein sog. Zufallsfund an, indem eine bislang nicht verdächtigte Person mit strafbarem Verhalten auffällt, so kann die Verwertung des Zufallsfundes nach § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG zulässig sein, auch wenn die Videoüberwachung im Hinblick auf die jetzt betroffene Person bislang anlasslos war ( BAG 22.09.2016 - 2 AZR 848/15 - ).
  • BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 681/16

    Überwachung mittels Keylogger - Verwertungsverbot

  • OVG Niedersachsen, 07.09.2017 - 11 LC 59/16

    Betrauung eines gemischtwirtschaftlichen Unternehmens mit der Erbringung von

  • BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 133/18

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

    Auf die Revision des Beklagten wird - unter Verwerfung der Revision als unzulässig im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 20. Dezember 2017 - 2 Sa 192/17 - aufgehoben, soweit es dem Kündigungsschutzantrag stattgegeben und den widerklagend verfolgten Antrag abgewiesen hat, die Klägerin zu verurteilen, an den Beklagten 44, 75 Euro nebst Zinsen als Ersatz von durch Unterschlagungen verursachten Schäden zu zahlen.
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