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   LAG Hamm, 21.04.2021 - 3 Sa 653/20   

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LAG Hamm, 21.04.2021 - 3 Sa 653/20 (https://dejure.org/2021,10265)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21.04.2021 - 3 Sa 653/20 (https://dejure.org/2021,10265)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21. April 2021 - 3 Sa 653/20 (https://dejure.org/2021,10265)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW

    Anlage 1a zum BAT, § 8 Abs. 1 TVÜ-Länder, § 12 TV-L, § 22 BAT, § 12 Abs. 1 Satz 4 TV-L, § 12 Abs. 1 TV-L, Anlage 1a zum BAT-O, § 22 Abs. 1 BAT, § ... 148 ZPO, § 6 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-Länder, § 4 Abs. 1 GStO NRW, § 4 Abs. 4 GStO NRW, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, 64 Abs. 2b, 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 148 Abs. 1 ZPO, Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 9 Abs. 1 ArbGG, Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 6 Abs. 1 EMRK, § 5 TVÜ-Länder, § 12 Abs. 1 Satz 1 TV-L, § 29a Abs. 1 Satz 1 TVÜ-Länder, §§ 12, 13 TV-L, § 29a Abs. 2 Satz 1 TVÜ-Länder, § 29a Abs. 2 TVÜ-Länder, § 29a Abs. 3 Satz 1 TVÜ-L, Anlage 1a BAT, § 22 Abs. 2 BAT, § 4 GStO NRW, § 4 Abs. 2 GStO NRW, § 4 Abs. 1 TVÜ-Länder, § 8 Abs. 1 TVÜ-L, § 29b Abs. 3 Satz 1 TVÜ-Länder, § 37 Abs. 1 TV-L, §§ 286 Abs. 2 Nr. 1, 288 BGB, § 24 Abs. 1 Satz 2, Satz 3 TV-L, §§ 64 Abs. 6 ArbGG, 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Aussetzung des Verfahrens analog § 148 Abs. 1 ZPO Arbeitsvorgang als Bezugsobjekt für die tarifliche Bewertung Quantitatives Maß schwieriger Tätigkeiten in Bezug auf die Gesamtarbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    Auszug aus LAG Hamm, 21.04.2021 - 3 Sa 653/20
    Das Verfahren sei entsprechend § 148 ZPO bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde (1 BvR 382/21) gegen die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 09.09.2020 (4 AZR 195/20 und 4 AZR 196/20) auszusetzen.

    Die Klägerin trägt lediglich dem Umstand der seit dem 01.01.2019 veränderten Bezeichnung der Entgeltgruppe bei gleichbleibendem Inhalt Rechnung (BAG, 09.09.2020, 4 AZR 195/20).

    Vielmehr genügt es, dass die Anforderungen in rechtlich nicht ganz unerheblichem Ausmaß anfallen und ohne sie ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt würde (BAG, 09.09.2020, 4 AZR 195/20; 28.02.2018, 4 AZR 816/16).

    Im Übrigen sind die von der hiesigen Klägerin erledigten Einzeltätigkeiten den Tätigkeiten vergleichbar, die die Klägerin in dem von dem Bundesarbeitsgericht entschiedenen Revisionsverfahren als Beschäftigte in einer Serviceeinheit im Sachgebiet Verkehrsstrafsachen erfüllt hat (BAG, 09.09.2020, 4 AZR 195/20, Rn. 60).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Ausführungen in dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 09.09.2020 (4 AZR 195/20) unter Rn. 27 - 57 verwiesen.

    Die durch Staatsanwalt/-ältin oder Rechtspfleger/-in vorgenommenen Arbeitsschritte sind der Klägerin nicht zugewiesen und daher für die Bestimmung des Arbeitsergebnisses und des Arbeitsvorgangs ohnehin nicht von Bedeutung (vgl. BAG, 09.09.2020, 4 AZR 195/20).

    Vielmehr genügt es, dass die Anforderungen in einem rechtlich nicht ganz unerheblichen Ausmaß anfallen und ohne sie ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt würde (BAG, 09.09.2020, 4 AZR 195/20; 28.02.2018, 4 AZR 816/16).

  • BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Bundesgericht

    Auszug aus LAG Hamm, 21.04.2021 - 3 Sa 653/20
    Die Klägerin hat vorgetragen, unter Zugrundelegung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28.02.2018 (4 AZR 816/16) sei sie aus der Entgeltgruppe 9 TV-L zu vergüten.

    Es handelt sich bei der Klage auf Feststellung des Anspruchs auf Vergütung aus einer bestimmten Entgeltgruppe um eine im öffentlichen Dienst übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, gegen deren Zulässigkeit nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen, wenn durch die Entscheidung Rechtsfrieden geschaffen wird und die Parteien nicht über weitere Faktoren streiten, die die Vergütungshöhe bestimmen (BAG 28.02.2018, 4 AZR 816/16; 27.08.2014, 4 AZR 518/12).

    c) Die Klage ist auch hinsichtlich der Feststellung der Verzinsungspflicht zulässig (BAG, 28.02.2018, 4 AZR 816/16).

    Danach verbleibt es bei unveränderter Tätigkeit grundsätzlich auch nach dem 01.01.2012 bei der einmal anlässlich der Überleitung vom BAT in den TV-L erfolgten Eingruppierung (zum TVöD-Bund BAG 28.02.2018, 4 AZR 816/16).

    Vielmehr genügt es, dass die Anforderungen in rechtlich nicht ganz unerheblichem Ausmaß anfallen und ohne sie ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt würde (BAG, 09.09.2020, 4 AZR 195/20; 28.02.2018, 4 AZR 816/16).

    Vielmehr genügt es, dass die Anforderungen in einem rechtlich nicht ganz unerheblichen Ausmaß anfallen und ohne sie ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt würde (BAG, 09.09.2020, 4 AZR 195/20; 28.02.2018, 4 AZR 816/16).

  • LAG Niedersachsen, 04.03.2021 - 5 Sa 925/20

    Systematik der tariflichen Bewertung im BAT; Determinierung eines einheitlichen

    Auszug aus LAG Hamm, 21.04.2021 - 3 Sa 653/20
    Entgeltgruppe 9 hätte ohne weiteres dahingehend gefasst werden können, dass sie gelautet hätte: "Beschäftigte in Serviceeinheiten, die mindestens 50 % ihrer Arbeitszeit Tätigkeiten der Protokollerklärung Nr. 3 ausüben" (LAG Niedersachsen, 04.03.2021, 5 Sa 925/20 E; LAG Köln, 29.06.2020, 2 Sa 632/19).

    Wenn dies nun zu einer geänderten tarifrechtlichen Bewertung der Tätigkeit führt, dann ist dies die notwendige Konsequenz (LAG Niedersachsen, 04.03.2021, 5 Sa 925/20 E).

  • ArbG Münster, 26.02.2020 - 1 Ca 1385/19
    Auszug aus LAG Hamm, 21.04.2021 - 3 Sa 653/20
    Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 26.02.2020 - 1 Ca 1385/19 - wird unter Neufassung des Tenors in der Hauptsache wie folgt zurückgewiesen:.

    Das beklagte Land beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 26.02.2020 - 1 Ca 1385/19 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 136/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin - Aussetzung wegen anhängiger

    Auszug aus LAG Hamm, 21.04.2021 - 3 Sa 653/20
    § 148 Abs. 1 ZPO ist über seinen Wortlaut hinaus bei Anhängigkeit einer Verfassungsbeschwerde nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG in einem Parallelverfahren entsprechend anwendbar (BAG, 10.09.2020, 6 AZR 136/19 (A).

    Die Angemessenheit der Verfahrensdauer ist stets im Lichte der aus Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 19 Abs. 4 GG sowie Art. 6 Abs. 1 EMRK folgenden Verpflichtung des Staates, Gerichtsverfahren in angemessener Zeit zum Abschluss zu bringen, zu beurteilen (BAG, 10.09.2020, 6 AZR 136/19 (A).

  • BAG, 27.08.2014 - 4 AZR 518/12

    Feststellungsinteresse

    Auszug aus LAG Hamm, 21.04.2021 - 3 Sa 653/20
    Es handelt sich bei der Klage auf Feststellung des Anspruchs auf Vergütung aus einer bestimmten Entgeltgruppe um eine im öffentlichen Dienst übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, gegen deren Zulässigkeit nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen, wenn durch die Entscheidung Rechtsfrieden geschaffen wird und die Parteien nicht über weitere Faktoren streiten, die die Vergütungshöhe bestimmen (BAG 28.02.2018, 4 AZR 816/16; 27.08.2014, 4 AZR 518/12).

    a) Kein Streit im Rechtssinne besteht, wenn die konkrete Bezifferung lediglich eine Rechenaufgabe ist, die von den Parteien ebenso unstreitig durchgeführt werden kann wie die Umsetzung der weiteren Zahlungsmodalitäten (BAG, 27.08.2014, 4 AZR 518/12).

  • BVerfG, 04.10.2022 - 1 BvR 382/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde des Landes Berlin gegen die tarifvertragliche

    Auszug aus LAG Hamm, 21.04.2021 - 3 Sa 653/20
    Das Verfahren sei entsprechend § 148 ZPO bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde (1 BvR 382/21) gegen die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 09.09.2020 (4 AZR 195/20 und 4 AZR 196/20) auszusetzen.

    Die Verhandlung war entgegen der Auffassung des beklagten Landes nicht im Hinblick auf die anhängige Verfassungsbeschwerde (1 BvR 382/21) auszusetzen.

  • LAG Hamm, 05.03.2020 - 17 Sa 1504/19
    Auszug aus LAG Hamm, 21.04.2021 - 3 Sa 653/20
    Sähe man die Bearbeitung eines jeden Beschlusses, einer jeden Verfügung als Arbeitsvorgang an, liefe dies auf eine völlig unübersichtliche Zerlegung der Arbeitsleistung hinaus (LAG Hamm, 05.03.2020, 17 Sa 1504/19).
  • LAG Köln, 29.06.2020 - 2 Sa 632/19

    Eingruppierung Geschäftsstelle

    Auszug aus LAG Hamm, 21.04.2021 - 3 Sa 653/20
    Entgeltgruppe 9 hätte ohne weiteres dahingehend gefasst werden können, dass sie gelautet hätte: "Beschäftigte in Serviceeinheiten, die mindestens 50 % ihrer Arbeitszeit Tätigkeiten der Protokollerklärung Nr. 3 ausüben" (LAG Niedersachsen, 04.03.2021, 5 Sa 925/20 E; LAG Köln, 29.06.2020, 2 Sa 632/19).
  • LAG Baden-Württemberg, 03.11.2020 - 19 Sa 21/20

    Eingruppierung einer Geschäftsstellenverwalterin/Mitarbeiterin in einer

    Auszug aus LAG Hamm, 21.04.2021 - 3 Sa 653/20
    (LAG Baden-Württemberg, 03.11.2020, 19 Sa 21/20).
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84

    Schriftgutverwaltung: Begriff - Merkmale

  • BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung -

  • BAG, 31.10.1990 - 4 AZR 260/90

    Eingruppierung eines Geschäftsstellenverwalters

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2022 - 11 Sa 576/22

    Eingruppierung - öffentlicher Dienst

    Die Korrektur einer schon nach der bisherigen Vergütungsordnung erfolgten fehlerhaften Eingruppierung war dagegen nicht Ziel dieser Regelungen (so bereits zur parallelen Bestimmung des TVÜ-Bund: BAG, Urteil vom 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 -, BAGE 162, 81; zum TVÜ-Länder: LAG Hamm, Urteil vom 21 April 2021 - 3 Sa 653/20 - juris).
  • BAG, 26.04.2023 - 4 AZR 249/21

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einer

    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 21. April 2021 - 3 Sa 653/20 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass festgestellt wird, dass das beklagte Land verpflichtet ist, die Klägerin vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 nach der Entgeltgruppe 9 TV-L und vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Juli 2020 nach der Entgeltgruppe 9a TV-L zu vergüten sowie die sich ergebenden Differenzbeträge ab dem auf den jeweiligen Fälligkeitstag folgenden Tag in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
  • LAG Baden-Württemberg, 16.01.2023 - 1 Sa 12/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer gerichtlichen Serviceeinheit

    Die Aufspaltung der Gesamttätigkeit der Beschäftigten in Serviceeinheiten in insgesamt zehn Arbeitsvorgänge (so im Fall des LAG Mecklenburg-Vorpommern aaO), geht an der Wirklichkeit der Sachbearbeitung in einer gerichtlichen oder staatsanwaltschaftlichen Geschäftsstelle vorbei (so auch LAG Hamm 21. April 2021 - 3 Sa 653/20 - zu einer staatsanwaltlichen Geschäftsstelle).
  • ArbG Kiel, 29.07.2021 - 5 Ca 150 öD e/21

    Eingruppierung einer Mitarbeiterin in einer Serviceeinheit beim Arbeitsgericht

    Die Korrektur einer schon nach der bisherigen Vergütungsordnung erfolgten fehlerhaften Eingruppierung war dagegen nicht Ziel dieser Regelungen (vgl. zur Parallelregelung des TVöD: BAG, Urteil vom 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 -, BAGE 162, 81-97, Rn. 19; zum TVÜ-Länder: LAG Hamm, Urteil vom 21. April 2021 - 3 Sa 653/20 -, Rn. 45, juris).
  • ArbG Kiel, 23.09.2021 - 5 Ca 147 öD/21

    Eingruppierung - Serviceeinheit beim Arbeitsgericht - BAT - Darlegungslast -

    Die Korrektur einer schon nach der bisherigen Vergütungsordnung erfolgten fehlerhaften Eingruppierung war dagegen nicht Ziel dieser Regelungen (vgl. zur Parallelregelung des TVöD: BAG, Urteil vom 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 -, BAGE 162, 81-97, Rn. 19; zum TVÜ-Länder: LAG Hamm, Urteil vom 21. April 2021 - 3 Sa 653/20 -, Rn. 45, juris).
  • ArbG Kiel, 20.10.2021 - 2 Ca 148 öD e/21

    Eingruppierung - Eingruppierungsmerkmal gleichwertige Fähigkeiten -

    Die Korrektur einer schon nach der bisherigen Vergütungsordnung erfolgten fehlerhaften Eingruppierung war dagegen nicht Ziel dieser Regelungen (so bereits zur parallelen Bestimmung von § 26 TVÜ-Bund BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 19; zum TVÜ-Länder, LAG Hamm, 21. April 2021 - 3 Sa 653/20 - Rn. 45).
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