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   LAG Hamm, 21.12.2010 - 18 Sa 1827/10   

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LAG Hamm, 21.12.2010 - 18 Sa 1827/10 (https://dejure.org/2010,27472)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21.12.2010 - 18 Sa 1827/10 (https://dejure.org/2010,27472)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21. Dezember 2010 - 18 Sa 1827/10 (https://dejure.org/2010,27472)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung, nicht zu ersetzender Nachteil

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 62 Abs. 1 Satz 3 ArbGG, § 767 Abs. 1 ZPO, § 769 Abs. 1 Satz 1 ZPO
    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung, nicht zu ersetzender Nachteil

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung erfolgt bei nach Ablauf der Berufungsfrist entstandenen Einwendungen gegen titulierten Anspruch auch ohne ersichtlichen nicht zu ersetzenden Nachteil; Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei nach Ablauf der ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Baden-Württemberg, 30.06.2010 - 19 Sa 22/10

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 62 Abs 1 S 3 ArbGG

    Auszug aus LAG Hamm, 21.12.2010 - 18 Sa 1827/10
    Dies kann insbesondere dann nicht in Betracht kommen, wenn die Umstände, auf die der Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung gemäß § 62 Abs. 1 S. 3 ArbGG gestützt wird, im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht noch nicht vorlagen und deshalb noch nicht vorgetragen werden konnten (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.06.2010 - 19 Sa 22/10, juris).

    In diesem Fall ist die Zwangsvollstreckung auch dann einzustellen, wenn kein besonderer nicht zu ersetzender Nachteil ersichtlich ist (so im Ergebnis auch LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.06.2010, a.a.O.; LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.09.2002 - 8 Sa 344/02, juris; LAG Berlin Beschluss vom 14.07.1993 - 8 Sa 79/93, LAGE § 62 ArbGG 1979 Nr. 20; a.A. LAG Hamm, Beschluss vom 10.11.2008 - 14 Sa 1507/08; juris; wohl auch LAG Hamm, Beschluss vom 22.01.2008 - 7 Ta 10/08, juris).

    Das wäre nicht interessengerecht (so auch LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.06.2010, a.a.O.).

  • LAG Berlin, 14.07.1993 - 8 Sa 79/93

    Arbeitsgerichtsverfahren: Einstellung der Zwangsvollstreckung - Rückerstattung

    Auszug aus LAG Hamm, 21.12.2010 - 18 Sa 1827/10
    In diesem Fall ist die Zwangsvollstreckung auch dann einzustellen, wenn kein besonderer nicht zu ersetzender Nachteil ersichtlich ist (so im Ergebnis auch LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.06.2010, a.a.O.; LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.09.2002 - 8 Sa 344/02, juris; LAG Berlin Beschluss vom 14.07.1993 - 8 Sa 79/93, LAGE § 62 ArbGG 1979 Nr. 20; a.A. LAG Hamm, Beschluss vom 10.11.2008 - 14 Sa 1507/08; juris; wohl auch LAG Hamm, Beschluss vom 22.01.2008 - 7 Ta 10/08, juris).

    Ein Interesse des Vollstreckungsgläubigers, Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen, die letztlich materiell gar nicht gegeben sind, ist nicht anzuerkennen (so zutreffend LAG Berlin, Beschluss vom 14.07.1993, a.a.O.).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 25.09.2002 - 8 Sa 344/02

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Berufungsverfahren wegen

    Auszug aus LAG Hamm, 21.12.2010 - 18 Sa 1827/10
    In diesem Fall ist die Zwangsvollstreckung auch dann einzustellen, wenn kein besonderer nicht zu ersetzender Nachteil ersichtlich ist (so im Ergebnis auch LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.06.2010, a.a.O.; LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.09.2002 - 8 Sa 344/02, juris; LAG Berlin Beschluss vom 14.07.1993 - 8 Sa 79/93, LAGE § 62 ArbGG 1979 Nr. 20; a.A. LAG Hamm, Beschluss vom 10.11.2008 - 14 Sa 1507/08; juris; wohl auch LAG Hamm, Beschluss vom 22.01.2008 - 7 Ta 10/08, juris).

    bb) Die Beklagte muss sich demgegenüber nicht darauf verweisen lassen, ihre Einwendungen gegen den Weiterbeschäftigungsanspruch im Rahmen eines Antrages gemäß § 769 ZPO geltend zu machen (diese Vorschrift erfordert nach ganz herrschender Meinung keinen nicht zu ersetzenden Nachteil, vgl. LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.09.2002 a.a.O. m.w.N.).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hamm, 21.12.2010 - 18 Sa 1827/10
    aa) Die Entstehung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs nach Ausspruch einer Kündigung und Ablauf der Kündigungsfrist hängt von einer Abwägung der Interessen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers im Einzelfall ab (BAG GS, Beschluss vom 27.02.1985 - GS 1/84, AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).

    Offensichtlich unwirksam wäre die Kündigung nur dann, wenn sich aufgrund des unstreitigen Sachverhalts, der sich aus dem Parteivortrag ergibt, die Unwirksamkeit der Kündigung geradezu aufdrängen muss (BAG GS, Beschluss vom 27.02.1985, a.a.O.).

  • BAG, 19.12.1985 - 2 AZR 190/85

    Weiterbeschäftigungsanspruch nach Verurteilung zur Weiterbeschäftigung und

    Auszug aus LAG Hamm, 21.12.2010 - 18 Sa 1827/10
    Voraussetzung dafür ist, dass sie auf einen neuen Lebenssachverhalt gestützt wird und dass sie nicht offensichtlich unwirksam ist (BAG, Urteil vom 19.12.1985 - 2 AZR 190/85, NZA 1986, 566).

    Eine innerhalb der Frist des § 626 Abs. 2 BGB ausgesprochene außerordentliche Kündigung ist, sofern sie nicht mit der gegebenen Begründung gegen ein Gesetz verstößt, regelmäßig nicht offensichtlich unwirksam (BAG, Urteil vom 19.12.1985, a.a.O.).

  • BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 548/83

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung zu abgeänderten Bedingungen in einem Unternehmen

    Auszug aus LAG Hamm, 21.12.2010 - 18 Sa 1827/10
    Allerdings besteht nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für die Vollstreckungsabwehrklage kein Rechtschutzbedürfnis mehr, wenn bereits Berufung eingelegt ist (BAG, Urteil vom 28.03.1985 - 2 AZR 548/83, NZA 1985, 709).
  • LAG Hamm, 22.01.2008 - 7 Ta 10/08

    Beschäftigungstitel; Verbrauchen des Titels; Rechtskraft

    Auszug aus LAG Hamm, 21.12.2010 - 18 Sa 1827/10
    In diesem Fall ist die Zwangsvollstreckung auch dann einzustellen, wenn kein besonderer nicht zu ersetzender Nachteil ersichtlich ist (so im Ergebnis auch LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.06.2010, a.a.O.; LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.09.2002 - 8 Sa 344/02, juris; LAG Berlin Beschluss vom 14.07.1993 - 8 Sa 79/93, LAGE § 62 ArbGG 1979 Nr. 20; a.A. LAG Hamm, Beschluss vom 10.11.2008 - 14 Sa 1507/08; juris; wohl auch LAG Hamm, Beschluss vom 22.01.2008 - 7 Ta 10/08, juris).
  • BAG, 16.11.1995 - 8 AZR 864/93

    Kündigung eines Hochschullehrers nach Einigungsvertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 21.12.2010 - 18 Sa 1827/10
    Nach der Rechtsprechung des BAG führt auch ein in der Berufungsinstanz gestellter Auflösungsantrag zu einer Ungewissheit über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses und begründet das schutzwürdige Interesse des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung (BAG, Urteil vom 16.11.1995 - 8 AZR 864/93, NZA 1996, 589, 593).
  • LAG Hamm, 10.11.2008 - 14 Sa 1507/08

    Zwangsvollstreckung; Einstellung; Kündigung; Weiterbeschäftigung

    Auszug aus LAG Hamm, 21.12.2010 - 18 Sa 1827/10
    In diesem Fall ist die Zwangsvollstreckung auch dann einzustellen, wenn kein besonderer nicht zu ersetzender Nachteil ersichtlich ist (so im Ergebnis auch LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.06.2010, a.a.O.; LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.09.2002 - 8 Sa 344/02, juris; LAG Berlin Beschluss vom 14.07.1993 - 8 Sa 79/93, LAGE § 62 ArbGG 1979 Nr. 20; a.A. LAG Hamm, Beschluss vom 10.11.2008 - 14 Sa 1507/08; juris; wohl auch LAG Hamm, Beschluss vom 22.01.2008 - 7 Ta 10/08, juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 18.08.2015 - 4 Sa 19/15

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung eines Weiterbeschäftigungstitels

    § 769 ZPO sei in diesen Fällen vielmehr analog anzuwenden (LAG Hamburg 20. März 2014 - 3 Sa 2/14 - juris; LAG Hamm 21. Dezember 2010 - 18 Sa 1827/10- juris; LAG Baden-Württemberg 30. Juni 2010 - 19 Sa 22/10 - LAGE ArbGG 1979 § 62 Nr. 34).

    Es sei auch nicht Sinn der gesetzlichen Regelung des § 62 Abs. 1 Satz 3 ArbGG, dem Arbeitgeber, der materielle Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch erhebt, Hindernisse prozeduraler Art in den Weg zu stellen (LAG Hamburg 20.März 2014 aaO; LAG Hamm 21. Dezember 2010 aaO).

    Könne aber der Schuldner seine Einwendungen analog § 769 ZPO geltend machen, sei er zur Erlangung einer einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung nicht an die Einstellungsvoraussetzung eines nicht zu ersetzenden Nachteils gebunden (LAG Hamburg 20. März 2014 aaO; LAG Hamm 21. Dezember 2010 aaO; LAG Baden-Württemberg 30. Juni 2010 aaO).

  • LAG Baden-Württemberg, 14.12.2017 - 17 Sa 84/17

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Weiterbeschäftigungsanspruch

    Deswegen sei in diesem Fall § 769 ZPO analog anzuwenden (vgl. LAG Hamburg 20. März 2014 - 3 Sa 2/14 - LAG Hamm 21. Dezember 2010 - 18 Sa 1827/10 - Rn. 33 ff.; LAG Baden-Württemberg 30. Juni 2010 - 19 Sa 22/10 - Rn. 15 ff.; LAG Sachsen-Anhalt 25. September 2002 - 8 Sa 344/02 - Rn. 11 f.).
  • LAG Baden-Württemberg, 19.03.2024 - 21 Sa 11/24

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Weiterbeschäftigungsanspruch -

    Deswegen sei in diesem Fall § 769 ZPO analog anzuwenden (vgl. LAG Hamburg 20. März 2014 - 3 Sa 2/14 - LAG Hamm 21. Dezember 2010 - 18 Sa 1827/10 - Rn. 33 ff.; LAG Baden-Württemberg 30. Juni 2010 - 19 Sa 22/10 - Rn. 15 ff.; LAG Sachsen-Anhalt 25. September 2002 - 8 Sa 344/02 - Rn. 11 f.).
  • LAG Düsseldorf, 25.02.2022 - 4 Sa 37/22

    Analoge Anwendung des § 769 ZPO bei Vollstreckungsgegenklage wegen nachträglicher

    Bestreitet der Arbeitgeber den vom Arbeitsgericht ausgeurteilten allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch weiterhin mit dem Rechtsmittel und macht er zugleich geltend, der Anspruch sei außerdem jedenfalls nachträglich aufgrund einer nach Schluss der mündlichen Verhandlung ausgesprochenen Folgekündigung erloschen, ist hinsichtlich der nachträglichen entstandenen Einwendung (Folgekündigung) § 769 Abs. 1 ZPO auch im Berufungsverfahren analog anzuwenden (so im Ergebnis übereinstimmend LAG Berlin 14.07.1993 - 8 Sa 79/93; LAG Sachsen-Anhalt 20.09.2002 - 8 Sa 344/02; LAG Baden-Württemberg 30.06.2010-19 Sa 22/10; LAG Hamm 21.12.2010 -18 Sa 1827/10; LAG Rheinland-Pfalz 11.12.2012 - 10 Sa 422/12; LAG Hamburg 20.03.2014 - 3 Sa 2/14; LAG Düsseldorf 31.08.2020 - 4 Sa 480/20, alle juris; GMP/Schleusener ArbGG, 9. Auflage, § 62 Rz. 22a).

    Es dürfte auch nicht dem auf eine Beschränkung des Schuldnerschutzes ("nicht zu ersetzende Nachteile") zielenden Gesetzeszweck des § 62 Abs. 1 Satz 3 ArbGG entsprechen, dem Schuldner auch bei nachträglichem Wegfall des titulierten Anspruchs den von der ZPO allgemein vorgesehenen Schutz des § 769 ZPO zu entziehen, um Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzbar zu machen, die letztlich materiell nicht gegeben sind (LAG Hamm 21.12.2010 - 18 Sa 1827/10, juris; LAG Hamburg 20.03.2014 - 3 Sa 2/14, alle juris).

  • LAG Düsseldorf, 31.08.2020 - 4 Sa 480/20

    Vorläufiger Weiterbeschäftigungsanspruch; Folgekündigung mit Freistellung

    aa.Bestreitet der Arbeitgeber den vom Arbeitsgericht ausgeurteilten allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch weiterhin mit dem Rechtsmittel und macht er zugleich geltend macht, der Anspruch sei jedenfalls nachträglich aufgrund einer nach Schluss der mündlichen Verhandlung ausgesprochenen Folgekündigung erloschen, ist hinsichtlich der nachträglichen entstandenen Einwendung (Folgekündigung) § 769 Abs. 1 ZPO auch im Berufungsverfahren analog anzuwenden (so im Ergebnis übereinstimmend LAG Berlin 14.07.1993 - 8 Sa 79/93; LAG Sachsen-Anhalt 20.09.2002 - 8 Sa 344/02; LAG Baden-Württemberg 30.06.2010 - 19 Sa 22/10; LAG Hamm 21.12.2010 - 18 Sa 1827/10; LAG Rheinland-Pfalz 11.12.2012 - 10 Sa 422/12; LAG Hamburg 20.03.2014 - 3 Sa 2/14, alle juris; GMP/Schleusener ArbGG, 9. Auflage, § 62 Rz. 22a).

    Es dürfte auch nicht dem auf eine Beschränkung des Schuldnerschutzes ("nicht zu ersetzende Nachteile") zielenden Gesetzeszweck des § 62 Abs. 1 Satz 3 ArbGG entsprechen, dem Schuldner auch bei nachträglichem Wegfall des titulierten Anspruchs den von der ZPO allgemein vorgesehenen Schutz des § 769 ZPO zu entziehen, um Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzbar zu machen, die letztlich materiell gar nicht gegeben sind (LAG Hamm 21.12.2010 - 18 Sa 1827/10, juris; LAG Hamburg 20.03.2014 - 3 Sa 2/14, alle juris).

  • LAG Hamm, 15.05.2023 - 18 Sa 1195/22

    Rechtsmittel des Schuldners gegen die Zwangsvollstreckung; Einstellung der

    Das entspricht der Rechtslage beim Ausspruch von Folgekündigungen: Entsteht durch eine Folgekündigung des Arbeitgebers nach Verkündung der klagestattgebenden erstinstanzlichen Entscheidung im Kündigungsschutzprozess eine erneute Unsicherheit über den Bestand des Arbeitsverhältnisses, scheidet ein durchsetzbarer Weiterbeschäftigungsanspruch aus; dies gilt nur dann nicht, wenn die Kündigung offenkundig rechtsunwirksam ist ( BAG, Urteil vom 19.12.1985 - 2 AZR 190/85; LAG Hamm, Beschluss vom 21.12.2010 - 18 Sa 1827/10 ).

    In diesem Fall ist die Zwangsvollstreckung auch dann einzustellen, wenn kein besonderer nicht zu ersetzender Nachteil ersichtlich ist ( so im Ergebnis auch LAG Düsseldorf, Beschluss vom 25.02.2022 - 4 Sa 37/22; LAG Hamburg, Beschluss vom 20.03.2014 - 3 Sa 2/14; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.12.2012 - 10 Sa 422/12; LAG Hamm, Beschluss vom 21.12.2010 - 18 Sa 1827/10; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.06.2010 - 19 Sa 22/10; LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.09.2002 - 8 Sa 344/02; LAG Berlin Beschluss vom 14.07.1993 - 8 Sa 79/93, LAGE § 62 ArbGG 1979 Nr. 20 ).

  • LAG Baden-Württemberg, 20.01.2016 - 19 Sa 63/15

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Folgekündigung - nicht zu

    Vielmehr sei in diesem Fall § 769 ZPO anlog anzuwenden (vgl. LAG Hamburg, Beschluss vom 20. März 2014 - 3 Sa 2/14 -, juris; LAG Hamm, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 18 Sa 1827/10 -, juris; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Juni 2010 - 19 Sa 22/10 -, http://lrbw.juris.de; LAG Sachsen-Anhalt 25. September 2002 - 8 Sa 344/02 -, juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2018 - 5 Sa 72/18

    Glaubhaftmachung - nicht zu ersetzender Nachteil - Erfolgsaussicht eines

    (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. August 2015 - 4 Sa 19/15 -, Rn. 25, juris; a.A. LAG Hamm, Beschluss vom 21.12.2017, Az. 18 Sa 1827/10).
  • LAG Hessen, 03.08.2021 - 10 Ta 56/21

    Beachtlichkeit der Unmöglichkeit im Verfahren nach § 888 ZPO Unterschied zwischen

    aa) Bestreitet der Arbeitgeber den vom Arbeitsgericht ausgeurteilten allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch weiterhin mit einem Rechtsmittel und macht er zugleich geltend macht, der Anspruch sei jedenfalls nachträglich aufgrund einer nach Schluss der mündlichen Verhandlung ausgesprochenen Folgekündigung erloschen, ist nach der einen Ansicht hinsichtlich der nachträglichen entstandenen Einwendung (Folgekündigung) § 769 Abs. 1 ZPO auch im Berufungsverfahren analog anzuwenden (vgl. LAG Düsseldorf 31. August 2020 - 4 Sa 480/20 - Rn. 21 ff., Juris; LAG Hamburg 20. März 2014 - 3 Sa 2/14 - Juris; LAG Rheinland-Pfalz 11. Dezember 2012 - 10 Sa 422/12 - Juris; LAG Hamm 21. Dezember 2010 -18 Sa 1827/10 - Juris; GMP/Schleusener ArbGG 9. Auflage § 62 Rn. 22a; Düwell/Lipke/Dreher ArbGG 5. Aufl. § 62 Rn. 39) .
  • LAG Hamm, 27.02.2015 - 13 Sa 166/15

    Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig vollstreckbar

    Die genannte Voraussetzung kann u.a. dann erfüllt sein, wenn der Arbeitgeber in einem Kündigungsschutzverfahren erstinstanzlich zur Weiterbeschäftigung verurteilt worden ist und anschließend in der Berufungsinstanz einen auf § 9 Abs. 1 Satz 2, Satz 1 KSchG gestützten Auflösungsantrag stellt, der zu einer (neuen) Ungewissheit über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses führt und deshalb ein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung begründet ( BAG, 16.11.1995 - 8 AZR 864/93 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 54; LAG Hamm, 21.12.2010 - 18 Sa 1827/10 - juris).
  • LAG Hamburg, 20.03.2014 - 3 Sa 2/14

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Weiterbeschäftigungsanspruch

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2012 - 10 Sa 422/12

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Weiterbeschäftigungstitel und

  • ArbG Lörrach, 25.10.2011 - 4 Ca 88/11

    Außerordentliche Kündigung eines Chefarztes wegen Inhalts und Verbreitungsform

  • ArbG Gelsenkirchen, 14.04.2016 - 5 Ca 609/16

    Anordnung der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem

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