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   LAG Hamm, 22.04.2010 - 16 Sa 1502/09   

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https://dejure.org/2010,2482
LAG Hamm, 22.04.2010 - 16 Sa 1502/09 (https://dejure.org/2010,2482)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22.04.2010 - 16 Sa 1502/09 (https://dejure.org/2010,2482)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22. April 2010 - 16 Sa 1502/09 (https://dejure.org/2010,2482)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vererblichkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Tod des Arbeitnehmers

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Vererblichkeit des Anspruchs

  • Betriebs-Berater

    Vererbbarkeit eines Urlaubsabgeltungsanspruchs

  • hensche.de

    Urlaubsabgeltung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vererblichkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Tod des Arbeitnehmers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Können offene Urlaubsansprüche vererbt werden?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers ist vereblich

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Vererbbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 106
  • BB 2010, 3160
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus LAG Hamm, 22.04.2010 - 16 Sa 1502/09
    aa) Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 24.03.2009 (9 AZR 983/07, NZA 2009, 538), der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 20.01.2009 in der Sache S6-H5 (RS - C - 350/06, NZA 2009, 135) folgend, seine Rechtsprechung aufgegeben, wonach gesetzliche Urlaubsabgeltungsansprüche erlöschen, wenn Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraumes erkrankt, deswegen arbeitsunfähig sind und ihren Urlaubsanspruch nicht haben realisieren können.

    cc) Freilich hat der Europäische Gerichtshof das Bestehen eines Abgeltungsanspruchs gerade damit begründet, Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2009/88/EG dem Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers dient und deshalb seine Bedeutung nicht verliert, weil die positive Wirkung des bezahlten Jahresurlaubs durch eine Ruhezeit verwirklicht werden kann, die zu einem späteren Zeitpunkt genommen wird (EuGH vom 20.01.2009, aaO., RdNr. 30).

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 22.04.2010 - 16 Sa 1502/09
    aa) Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 24.03.2009 (9 AZR 983/07, NZA 2009, 538), der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 20.01.2009 in der Sache S6-H5 (RS - C - 350/06, NZA 2009, 135) folgend, seine Rechtsprechung aufgegeben, wonach gesetzliche Urlaubsabgeltungsansprüche erlöschen, wenn Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraumes erkrankt, deswegen arbeitsunfähig sind und ihren Urlaubsanspruch nicht haben realisieren können.

    Nach §§ 133, 157 BGB ist damit davon auszugehen, dass das rechtliche Schicksal des übergesetzlichen Urlaubs dem des gesetzlichen folgt (s. BAG vom 24.03.2009, aaO).

  • BAG, 26.04.1990 - 8 AZR 517/89

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte - Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft

    Auszug aus LAG Hamm, 22.04.2010 - 16 Sa 1502/09
    Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung schied die Vererblichkeit von gesetzlichen Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen schon deshalb aus, weil mit dem Tod des Arbeitnehmers das ausschlaggebende Merkmal der Erfüllbarkeit der Ansprüche endgültig entfallen ist (vgl. BAG vom 18.07.1989, 8 AZR 44/88, DB 1989, 2490; vom 26.04.1990, 8 AZR 517/89, DB 1990, 1925; vom 23.06.1992, 9 AZR 111/91, DB 1992, 2404).
  • BAG, 18.07.1989 - 8 AZR 44/88

    Urlaubsabgeltungsanspruch

    Auszug aus LAG Hamm, 22.04.2010 - 16 Sa 1502/09
    Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung schied die Vererblichkeit von gesetzlichen Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen schon deshalb aus, weil mit dem Tod des Arbeitnehmers das ausschlaggebende Merkmal der Erfüllbarkeit der Ansprüche endgültig entfallen ist (vgl. BAG vom 18.07.1989, 8 AZR 44/88, DB 1989, 2490; vom 26.04.1990, 8 AZR 517/89, DB 1990, 1925; vom 23.06.1992, 9 AZR 111/91, DB 1992, 2404).
  • BAG, 23.06.1992 - 9 AZR 111/91

    Urlaubsabgeltung nach dem Tod des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Hamm, 22.04.2010 - 16 Sa 1502/09
    Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung schied die Vererblichkeit von gesetzlichen Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen schon deshalb aus, weil mit dem Tod des Arbeitnehmers das ausschlaggebende Merkmal der Erfüllbarkeit der Ansprüche endgültig entfallen ist (vgl. BAG vom 18.07.1989, 8 AZR 44/88, DB 1989, 2490; vom 26.04.1990, 8 AZR 517/89, DB 1990, 1925; vom 23.06.1992, 9 AZR 111/91, DB 1992, 2404).
  • BAG, 20.09.2011 - 9 AZR 416/10

    Urlaubsabgeltung - Vererbbarkeit

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 22. April 2010 - 16 Sa 1502/09 - aufgehoben, soweit es der Klage stattgegeben hat.
  • ArbG Potsdam, 15.02.2011 - 3 Ca 1512/10

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Tod des Arbeitnehmers und Abgeltung des

    Die Kläger sind unter Bezugnahme auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 22.04.2010 - Aktenzeichen: 16 Sa 1502/09 - der Auffassung, dass der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Tod der Ehefrau und Mutter nicht mehr in Anspruch genommene Erholungsurlaub im Umfang von 20 Tagen aus dem Jahr 2008 und 30 Tagen aus dem Jahr 2009 in Geld abzugelten sei.

    Entgegen der bislang vom Bundesarbeitsgericht dazu vertretenen Auffassung, nach der ein Abgeltungsanspruch voraussetzt, dass der betreffende Arbeitnehmer lebt (so nur z.B.: BAG vom 23.06.1992 - 9 AZR 111/91 -, DB 1992, S. 2404;, NZA 1990, S. 238), entsteht auch in dem Fall, in dem das Arbeitsverhältnis infolge Tod des Arbeitnehmers sein (rechtliches) Ende findet, ein - vererblicher - Anspruch auf Urlaubsabgeltung (so nunmehr: LAG Hamm vom 22.04.2010 - 16 Sa 1502/09 -, BeckRS 2010, 71902, Revision eingelegt unter 9 AZR 152/10).

  • LAG Hamm, 09.12.2010 - 16 Sa 1209/10

    Abgeltung eines Resturlaubsanspruchs aus der Arbeitsphase bei Langzeiterkrankung

    Folgt der tarifliche Mehrurlaub im Sinne eines "Gleichlaufs" den gesetzlichen Urlaubsansprüchen, so handelt es sich ebenfalls um einen reinen Geldanspruch (s. auch Entscheidungen der Kammer vom 22.04.2010, 16 Sa 1502/09, NZA 2011, 106; vom 24.06.2010, 16 Sa 371/10, juris).
  • LAG Thüringen, 09.06.2011 - 6 Sa 21/11

    Erlöschen des Urlaubsanspruchs bei Tod des Arbeitnehmers; unbegründete Erbenklage

    Dies gilt auch nach Aufgabe der Surrogatstheorie (a. A. LAG Hamm 22.04.2010 - 16 Sa 1502/09).
  • LAG Hamm, 24.06.2010 - 16 Sa 371/10

    Geltung tariflicher Ausschlussfristen für Urlaubsabgeltungsanspruch des lang

    Nach der durch das Bundesarbeitsgericht auf der Grundlage der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vorgenommenen richtlinienkonformen Rechtsfortbildung durch teleologische Reduktion stellt die Urlaubsabgeltung in Fällen der vorliegenden Art, bei langandauernder Arbeitsunfähigkeit, eine Geldleistung dar, die an keine weiteren Voraussetzungen gebunden ist (vgl. auch Entscheidung der Kammer vom 22.04.2010, 16 Sa 1502/09).
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