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   LAG Hamm, 22.07.2011 - 10 Sa 381/11   

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https://dejure.org/2011,8610
LAG Hamm, 22.07.2011 - 10 Sa 381/11 (https://dejure.org/2011,8610)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22.07.2011 - 10 Sa 381/11 (https://dejure.org/2011,8610)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22. Juli 2011 - 10 Sa 381/11 (https://dejure.org/2011,8610)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Verstoß gegen Verschwiegenheitspflicht; Verdachtskündigung; Betriebsgeheimnis; Geheimhaltungsverpflichtung unter Betriebsratsmitgliedern; Betriebsaufspaltung; geplante Betriebsänderung; ...

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 15 Abs. 1 KSchG, 626 Abs. 1 BGB, §§ 79 Abs. 1, 111 BetrVG, §§ 611, 613 BGB, Art. 1, 2 und 10 Abs. 1 GG
    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Verstoß gegen Verschwiegenheitspflicht; Verdachtskündigung; Betriebsgeheimnis; Geheimhaltungsverpflichtung unter Betriebsratsmitgliedern; Betriebsaufspaltung; geplante Betriebsänderung; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Hamm, 22.07.2011 - 10 Sa 381/11
    Sie sind dann alternative Gestaltungsmittel, wenn schon sie geeignet sind, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen - zu erreichen (BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - NZA 2010, 1227, Rn. 34; BAG 24.03.2011 - 2 AZR 282/10 - m.w.N.).

    Auch in diesem Bereich gibt es keine "absoluten" Kündigungsgründe (BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - NZA 2010, 1227, Rn. 35, 38 m.w.N.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2008 - 6 Sa 626/07

    Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen - Auskunftspflicht -

    Auszug aus LAG Hamm, 22.07.2011 - 10 Sa 381/11
    Insoweit bestanden bereits Zweifel an einem rechtlich nötigen Geheimhaltungsinteresse der Beklagten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 22.02.2008 - 6 Sa 626/07 -).

    Grundsätzlich muss nämlich eine ausdrückliche Erklärung des Arbeitgebers vorliegen, nach der es sich um ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis handeln soll (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2008 - 6 Sa 626/07 - Rn. 43; Wlotzke/Preis/Kreft, BetrVG, 4. Aufl., § 79 Rn. 6 m.w.N.).

  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 587/08

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied

    Auszug aus LAG Hamm, 22.07.2011 - 10 Sa 381/11
    § 626 Abs. 1 BGB lässt eine Verdachtskündigung aber auch dann zu, wenn starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, wenn die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und wenn der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (BAG 14.09.1994 - 2 AZR 194/94 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 24; BAG 05.04.2001 - 2 AZR 217/00 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 34; BAG 06.11.2003 - 2 AZR 631/02 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 39; BAG 13.03.2008 - 2 AZR 961/06 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 43; BAG 10.02.2005 - 2 AZR 189/04 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 79; BAG 12.05.2010 - 2 AZR 587/08 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 67; ErfK/Müller-Glöge, a.a.O., § 626 BGB Rn. 208 ff.; KR/Fischermeier, a.a.O., § 626 BGB Rn. 210 ff.; APS/Dörner, a.a.O., § 626 BGB Rn. 345 f. m.w.N.).

    Eine außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist ist darüber hinaus gegenüber dem durch § 15 KSchG besonders geschützten Personenkreis ausgeschlossen (BAG 17.01.2008 - 2 AZR 821/06 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 62; BAG 12.05.2010 - 2 AZR 587/08 - NZA-RR 2011, 15).

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