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   LAG Hamm, 22.10.2009 - 16 Sa 1644/08   

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https://dejure.org/2009,9725
LAG Hamm, 22.10.2009 - 16 Sa 1644/08 (https://dejure.org/2009,9725)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22.10.2009 - 16 Sa 1644/08 (https://dejure.org/2009,9725)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22. Oktober 2009 - 16 Sa 1644/08 (https://dejure.org/2009,9725)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auflösungsantrag der Arbeitgeberin bei Untreuevorwurf des Minderheitsgesellschafters gegenüber Geschäftsführer

  • Judicialis

    KSchG § 9; ; KSchG § 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auflösungsantrag der Arbeitgeberin bei Untreuevorwurf des Minderheitsgesellschafters gegenüber Geschäftsführer

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Arbeitsverhältnis wegen ehrverletzender Äußerung auflösen?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 818/06

    Anforderungen an eine Kündigungsschutzklage - verhaltensbedingte Kündigung und

    Auszug aus LAG Hamm, 22.10.2009 - 16 Sa 1644/08
    Schließlich muss die Kündigung nach Abwägung der beiderseitigen Interessen unter Würdigung der Umstände des Einzelfalles sachlich gerechtfertigt sein (st. Rspr. vgl. z.B. BAG vom 21.05.1992, 2 AZR 10/92, EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 43; vom 21.11.1996, 2 AZR 557/95, EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 50; aus jüngerer Zeit: BAG vom 16.09.2004, 2 AZR 406/03, NZA 2005, 459; zuletzt: BAG vom 13.12.2007, 2 AZR 818/06, NZA 2008, 589; jeweils m.w.N.).

    Liegt eine ordnungsgemäße Abmahnung vor und verletzt der Arbeitnehmer erneut seine vertraglichen Pflichten, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, es werde auch zukünftig zu weiteren Vertragsstörungen kommen (s. hierzu BAG vom 13.12.2007, aaO.).

  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 514/01

    Länger zurückliegendes vertragswidriges Verhalten und ordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 22.10.2009 - 16 Sa 1644/08
    Durch Zeitablauf kann ein Vorfall so an Bedeutung verlieren, dass eine ordentliche Kündigung nicht mehr gerechtfertigt wäre (vgl. BAG vom 15.08.2002, 2 AZR 519/01, NZA 2003, 795).
  • BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 852/95

    Vorliegen eines wichtigen Grundes als Vorausssetzung für die außerordentliche

    Auszug aus LAG Hamm, 22.10.2009 - 16 Sa 1644/08
    Verletzt ein Arbeitnehmer das bestehende Wettbewerbsverbot, so ist in der Regel sogar eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt (BAG vom 21.11.1996, 2 AZR 852/95, EzA § 626 BGB Nr. 162).
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 179/05

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung

    Auszug aus LAG Hamm, 22.10.2009 - 16 Sa 1644/08
    Bei einer Pflichtverletzung, die so schwerwiegend ist, dass der Arbeitnehmer deren Rechtswidrigkeit ohne weiteres erkennen und nicht damit rechnen kann, der Arbeitgeber werde sie hinnehmen, ist die negative Prognose schon aus diesem Grunde begründet (vgl. BAG vom 12.01.2006, 2 AZR 179/05, NZA 2006, 980).
  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 256/04

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hamm, 22.10.2009 - 16 Sa 1644/08
    Dies war eine mitbestimmende Erwägung für die gesetzliche Regelung (st. Rspr. des BAG, vgl. zuletzt BAG vom 23.06.2005, 2 AZR 256/04, NZA 2006, 363 m.w.N.).
  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 903/98

    Auflösungsantrag - Chefarzt als leitender Angestellter im Sinne des § 14 KSchG

    Auszug aus LAG Hamm, 22.10.2009 - 16 Sa 1644/08
    Die Personalbefugnisse dürfen dabei nicht nur untergeordnete Aufgabenbereiche betreffen, sie müssen vielmehr wesentlicher Teil der Tätigkeit des leitenden Angestellten sein (vgl. BAG vom 18.11.1999, 2 AZR 903/98, NZA 2000, 427).
  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 10/92

    Verhaltensbedingte Kündigung - Pflichtenkontrolle

    Auszug aus LAG Hamm, 22.10.2009 - 16 Sa 1644/08
    Schließlich muss die Kündigung nach Abwägung der beiderseitigen Interessen unter Würdigung der Umstände des Einzelfalles sachlich gerechtfertigt sein (st. Rspr. vgl. z.B. BAG vom 21.05.1992, 2 AZR 10/92, EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 43; vom 21.11.1996, 2 AZR 557/95, EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 50; aus jüngerer Zeit: BAG vom 16.09.2004, 2 AZR 406/03, NZA 2005, 459; zuletzt: BAG vom 13.12.2007, 2 AZR 818/06, NZA 2008, 589; jeweils m.w.N.).
  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 406/03

    Verhaltensbedingte Kündigung; Abmahnung

    Auszug aus LAG Hamm, 22.10.2009 - 16 Sa 1644/08
    Schließlich muss die Kündigung nach Abwägung der beiderseitigen Interessen unter Würdigung der Umstände des Einzelfalles sachlich gerechtfertigt sein (st. Rspr. vgl. z.B. BAG vom 21.05.1992, 2 AZR 10/92, EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 43; vom 21.11.1996, 2 AZR 557/95, EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 50; aus jüngerer Zeit: BAG vom 16.09.2004, 2 AZR 406/03, NZA 2005, 459; zuletzt: BAG vom 13.12.2007, 2 AZR 818/06, NZA 2008, 589; jeweils m.w.N.).
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