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   LAG Hamm, 22.11.2018 - 18 Sa 995/18   

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https://dejure.org/2018,38829
LAG Hamm, 22.11.2018 - 18 Sa 995/18 (https://dejure.org/2018,38829)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22.11.2018 - 18 Sa 995/18 (https://dejure.org/2018,38829)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22. November 2018 - 18 Sa 995/18 (https://dejure.org/2018,38829)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vergütung für Bereitschaftsdienst in der Pflegebranche

  • IWW

    § 1 Abs. 3 MiLoG, § 24 Abs. 1 Satz 1 MiLoG, § ... 1 MiLoG, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 ZPO, § 1 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 MiLoG, § 24 Abs. 1 S. 2 MiLoG, § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 11 AEntG, § 24 Abs. 1 S. 1 MiLoG, § 24 Abs. 1 MiLoG, § 138 Abs. 2, Abs. 3 ZPO, § 24 Abs. 1 S. 1 2. Halbsatz MiLoG, § 1 Abs. 2 S. 1 MiLoG, Abs. 2 S. 2 MiLoG, § 24 Abs. 1 S. 1, 2. Halbs. MiLoG, 2. Halbsatz MiLoG, § 3 S. 1 MiLoG, § 1 BUrlG, § 288 Abs. 1 BGB, §§ 286 Abs. 2 Nr. 1, 193 BGB, § 92 Abs. 1 S. 1, 2. Variante ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der nur teilweisen Bewertung von Bereitschaftsdienstzeiten als vergütungspflichtige Arbeitszeit aufgrund der Pflege ArbbbV; Zulässigkeit der Unterschreitung des Mindestlohns

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung für Bereitschaftsdienst in der Pflegebranche

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der nur teilweisen Bewertung von Bereitschaftsdienstzeiten als vergütungspflichtige Arbeitszeit aufgrund der Pflege ArbbbV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zahlungsansprüche aufgrund des Mindestlohngesetzes bzw. der Pflegearbeitsbedingungenverordnung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 699/16

    Gesetzlicher Mindestlohn - Besitzstandszulage - Entgeltfortzahlung

    Auszug aus LAG Hamm, 22.11.2018 - 18 Sa 995/18
    Der Mindestlohn ist nach § 1 Abs. 2 S. 1 MiLoG als Geldfaktor für die Berechnung des Urlaubsentgelts zugrunde zu legen (BAG, Urteil vom 06.12.2017 - 5 AZR 699/16).

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist mindestens in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zu erbringen (BAG, Urteil vom 20.06.2018 - 5 AZR 377/17, Urteil vom 06.12.2017 - 5 AZR 699/16).

  • BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 716/15

    Mindestlohn - Vergütung von Bereitschaftszeiten

    Auszug aus LAG Hamm, 22.11.2018 - 18 Sa 995/18
    Zeitstunden leistet ein Arbeitnehmer im Rahmen von Bereitschaftsdienstzeiten auch dann, wenn er keine tatsächliche Arbeitsleistung erbringt (im Anschluss an BAG, Urteil vom 29.06.2016 - 5 AZR 716/15).Im Hinblick auf den Schutzzweck des Mindestlohngesetzes kann es keine Rolle spielen, ob eine Unterschreitung des gesetzlich vorgesehenen Mindestlohnstandards dadurch erfolgt, dass der Stundenlohn niedriger ist als gesetzlich vorgeschrieben, oder dadurch, dass die Gesamtzahl der geleisteten Stunden nicht in vollem Umfang bei der Entgeltfindung berücksichtigt wird.

    Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 29.06.2016 - 5 AZR 716/15) hat insoweit Folgendes klargestellt: Bereitschaftszeit ist nicht nur arbeitsschutzrechtlich Arbeitszeit, sondern vergütungspflichtige Arbeit.

  • ArbG Paderborn, 09.08.2018 - 1 Ca 487/18

    Gem. § 24 Abs. 1 MiLoG gingen bis zum 31.12.2017 abweichende tarifvertragliche

    Auszug aus LAG Hamm, 22.11.2018 - 18 Sa 995/18
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 09.08.2018 - 1 Ca 487/18 - abgeändert und wie folgt gefasst:.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 09.08.2018 - 1 Ca 487/18 - abzuändern und den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 6.433,71 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 1.035,68 Euro seit dem 01.01.2016, aus 4.041,14 Euro seit dem 01.01.2017 und aus 1.356,89 Euro seit dem 01.01.2018 zu zahlen.

  • BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 1101/12

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

    Auszug aus LAG Hamm, 22.11.2018 - 18 Sa 995/18
    Diese Auslegung entspricht dem Willen des Gesetzgebers, der in § 1 Abs. 2 S. 1 MiLoG auf die "Zeitstunde" und nicht auf die "Arbeitsstunde" abstellt (Dombrowsky, BB 2015, 510, 512).
  • BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 377/17

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - gesetzlicher Mindestlohn -

    Auszug aus LAG Hamm, 22.11.2018 - 18 Sa 995/18
    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist mindestens in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zu erbringen (BAG, Urteil vom 20.06.2018 - 5 AZR 377/17, Urteil vom 06.12.2017 - 5 AZR 699/16).
  • BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 742/14

    Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienst - Anrechnung auf Sollarbeitszeit

    Auszug aus LAG Hamm, 22.11.2018 - 18 Sa 995/18
    Das Bundesarbeitsgericht hat insbesondere zu Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes bereits ausgeführt, die Formulierung "außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit" gehe auf das frühere Verständnis des Bereitschaftsdienstes als Ruhezeit zurück; mit dieser Formulierung sei verdeutlicht worden, dass Bereitschaftsdienst nicht als regelmäßige Arbeitszeit betrachtet worden sei (BAG, Urteil vom 20.01.2016 - 6 AZR 742/14).
  • LAG Hamm, 22.11.2017 - 3 Sa 1094/17

    Tarifliche Vergütung von Bereitschaftsdienst in einem Pflegeheim bei Wechsel von

    Auszug aus LAG Hamm, 22.11.2018 - 18 Sa 995/18
    Mit der Formulierung "außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit" wird kein bestimmter Aspekt zur zeitlichen Lage des Bereitschaftsdienstes angesprochen; vielmehr mit dem Wort "außerhalb" lediglich zum Ausdruck gebracht, dass während des Bereitschaftsdienstes nicht die volle Arbeitsleistung - wie in der regelmäßigen Arbeitszeit - erbracht werden muss (LAG Hamm, Urteil vom 22.11.2017 - 3 Sa 1094/17).
  • BAG, 24.06.2020 - 5 AZR 93/19

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 22. November 2018 - 18 Sa 995/18 - wird als unzulässig verworfen.

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 22. November 2018 - 18 Sa 995/18 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als es auf die Berufung der Klägerin das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 9. August 2018 - 1 Ca 487/18 - abgeändert und den Beklagten zur Zahlung von 854, 83 Euro nebst Zinsen verurteilt hat.

  • LAG Hamm, 25.04.2019 - 18 Sa 95/19

    Verurteilung zur Zahlung eines Bruttobetrages bei eingefordertem Nettobetrag

    Dabei kann zugunsten der Klägerin davon ausgegangen werden, dass die Vorschriften des Mindestlohngesetzes für das Kalenderjahr 2017 nicht von der 2. Pflegearbeitsbedingungenverordnung verdrängt werden, weil das Mindestentgelt, das der Klägerin im Hinblick auf Bereitschaftsdienstzeiten gemäß § 2 Abs. 3 2. PflegeArbbV zusteht, geringer ist als 8, 50 Euro je Zeitstunde (§ 24 Abs. 1 S. 2 i.V.m. Abs. 1 S. 1 2. Halbsatz MiLoG in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung, vgl. dazu LAG Hamm, Urteil vom 22.11.2018 - 18 Sa 995/18).
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