Rechtsprechung
LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 910/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Wirksames Zustandekommen eines Interessenausgleichs - Keine Einbeziehung von Arbeitnehmern mit Sonderkündigungsschutz in die Sozialauswahl
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Wirksames Zustandekommen eines Interessenausgleichs - Keine Einbeziehung von Arbeitnehmern mit Sonderkündigungsschutz in die Sozialauswahl
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sozialauswahl bei dringenden betriebsbedingten Kündigungen; Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses; Zustandekommen eines Interessenausgleichs mit Namensliste ; Vermutungswirkungen eines Interessenausgleichs mit namentlicher Benennung der zu entlassenden Arbeitnehmer ; ...
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderungen an Sozialauswahl im Falle einer betriebsbedingten Kündigung bei Vorhandensein eines Interessenausgleichs mit Namensliste; Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung bei Vorhandensein eines Interessenausgleichs mit Namensliste
Besprechungen u.ä.
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
KSchG § 1 Abs. 3
Zulässige Nichtberücksichtigung von Arbeitnehmern mit besonderem Kündigungsschutz bei der Sozialauswahl
Verfahrensgang
- ArbG Bochum, 25.02.1999 - 3 Ca 2147/98
- LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 910/99
Papierfundstellen
- ZIP 1997, 2085
- NZI 2001, 82
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Hamm, 05.06.2003 - 4 (16) Sa 1976/02
Grobfehlerhafte Sozialauswahl bei Kündigung über einen Interessenausgleich mit …
Der bei Abschluß des Interessenausgleichs 42 Jahre alte Kläger gehört der vorgenannten Altersgruppe an und ist daher nur mit dem weiterbeschäftigten Arbeitnehmer M8xxxx sozialdatenmäßig zu vergleichen, denn der ebenfalls weiterbeschäftigten Arbeitnehmer M6xxxxx genießt als Betriebsratsmitglied nach Maßgabe des § 15 Abs. 4 KSchG Sonderkündigungsschutz und fällt damit aus der Sozialauswahl heraus (LAG Hamm v. 23.03.2000 - 4 Sa 910/99, ZInsO 2000, 570). - LAG Hamm, 06.07.2000 - 4 Sa 233/00
Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 683/00 Kläger, Berufungskläger und Revisionsbeklagter, hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 24. Juli 2001 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Reinecke, die Richter am Bundesarbeitsgericht Bepler und Breinlinger und die ehrenamtlichen Richter Hauschild und Dr. Rödder für Recht erkannt: 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 2. Dezember 1999 -4 Sa 910/99 - aufgehoben, als es der Klage stattgegeben hat.