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   LAG Hamm, 23.03.2018 - 5 Ta 135/17   

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https://dejure.org/2018,8391
LAG Hamm, 23.03.2018 - 5 Ta 135/17 (https://dejure.org/2018,8391)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23.03.2018 - 5 Ta 135/17 (https://dejure.org/2018,8391)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23. März 2018 - 5 Ta 135/17 (https://dejure.org/2018,8391)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Verpflegungszuschuss im Rahmen der steuerlichen Freibeträge ist kein Einkommen; Berücksichtigung des Unterhaltes für im Ausland lebende Angehörige nach der Düsseldorfer Tabelle, Anwendung der Ländergruppeneinteilung des BMF für die Bemessung ausländischer Verhältnisse; ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einkommensberechnung bei der Prozesskostenhilfe; Nichtberücksichtigung einer sich im Rahmen einkommensteuerrechtlicher Freibeträge haltenden Verpflegungspauschale; Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen für im Ausland lebende Kinder bei tatsächlicher Leistung; ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommensberechnung bei der Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)

  • LAG Hamm, 03.06.2019 - 14 Ta 56/19

    Prozesskostenhilfeantrag; Einkommen; Vermögen; Belastungen; Angaben; Belege;

    Konnte bis zum Abschluss der Instanz oder bis zum Ablauf der Nachfrist Prozesskostenhilfe nur insgesamt abschlägig beschieden werden, weil die erforderlichen Unterlagen nicht vorlagen oder nur eine abweisende Entscheidung - etwa gemäß § 115 Abs. 4 ZPO - rechtfertigten, kann eine solche Entscheidung nicht durch Vorlage neuer oder ergänzender Belege abgeändert werden (vgl. vgl. LAG Hamm 23. März 2018 - 5 Ta 135/17 - juris, Rn. 12 ).

    Erfolgt dieses mit Anordnung von Ratenzahlungen, kann die Prozesskostenhilfepartei auch nach Beendigung der Instanz oder Ablauf einer Nachfrist noch im Beschwerdeverfahren Angaben ergänzen und Unterlagen vorlegen, die eine niedrigere Rate oder den Entfall der Ratenzahlung rechtfertigen (vgl. LAG Hamm 23. März 2018 - a. a. O.; 1. Juli 2015 - a. a. O., Rn. 54 ff. ).

  • LAG Hamm, 24.09.2021 - 14 Ta 178/21

    Nachprüfungsverfahren; Ratenzahlungsanordnung; Insolvenz

    Soweit er darüber hinaus auf Verhandlungen mit Krankenkassen und Finanzamt über die Höhe weiterer Ratenzahlungen verweist, liegt keine berücksichtigungsfähige Zahlungsverpflichtung vor, welche das einzusetzende Einkommen mindert (vgl. LAG Hamm 23. März 2018 - 5 Ta 135/17 - juris, Rn. 21, 30).
  • LAG Hamm, 24.06.2019 - 14 Ta 204/19

    Voraussetzungen der Bewilligungsfähigkeit eines Prozesskostenhilfegesuchs

    Allein die fehlende Angabe oder Begründung von Belastungen schließt die Bewilligungsfähigkeit nicht aus, wenn sich aus den übrigen Darlegungen und vorhandenen Belegen bereits ein Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe - ggf. gegen Raten - ergibt (vgl. LAG Hamm 3. Juni 2019 - 14 Ta 56/19 - zur Veröffentlichung vorgesehen; 23. März 2018 - 5 Ta 135/17 - juris, Rn. 12; 12. Dezember 2016 - 5 Ta 229/16 - juris, Rn. 8; für den Fall der Nachprüfung nach § 120a ZPO LAG Hamm 12. Juli 2016 - 5 Ta 159/16 - juris, Rn. 11 ).
  • LAG Hamm, 07.08.2019 - 14 Ta 158/19

    Beiordnung, Hauptbevollmächtigter, Unterbevollmächtigter

    Allein die fehlende Angabe oder Begründung von Belastungen schließt die Bewilligungsfähigkeit nicht aus, wenn sich aus den übrigen Darlegungen und vorhandenen Belegen bereits ein Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe - ggf. gegen Raten - ergibt (vgl. LAG Hamm 3. Juni 2019 - 14 Ta 56/19 - juris, Rn. 3 f.; 23. März 2018 - 5 Ta 135/17 - juris, Rn. 12; 12. Dezember 2016 - 5 Ta 229/16 - juris, Rn. 8; für den Fall der Nachprüfung nach § 120a ZPO LAG Hamm 12. Juli 2016 - 5 Ta 159/16 - juris, Rn. 11 ).
  • LAG Hamm, 01.02.2021 - 14 Ta 9/21

    Prozesskostenhilfe, Bedürftigkeit, Erfolgsaussicht, Beurteilungszeitpunkt,

    Konnte bis zum Abschluss der Instanz oder bis zum Ablauf der Nachfrist Prozesskostenhilfe nur insgesamt abschlägig beschieden werden, weil die erforderlichen Unterlagen nicht vorlagen oder nur eine abweisende Entscheidung - etwa gemäß § 115 Abs. 4 ZPO - rechtfertigten, kann eine solche Entscheidung nicht durch Vorlage neuer oder ergänzender Belege abgeändert werden (vgl. LAG Hamm 23. März 2018 - 5 Ta 135/17 - juris, Rn. 12 ).
  • LAG Hamm, 29.08.2022 - 5 Ta 223/22

    Prozesskostenhilfe; Berücksichtigung zukünftig bestehender Belastungen bei zu

    Schulden, die entweder gestundet sind oder von der Partei schlicht ignoriert werden, können den Lebensunterhalt nicht beeinträchtigten, wenn das zur Verfügung stehende Einkommen nicht durch die Erbringung aktuell zu leistender Abzahlungen minimiert wird (allg. Rechtsprechung auch der Beschwerdekammern des LAG Hamm, siehe nur aus neuerer Zeit LAG Hamm, Beschluss vom 23. März 2018, 5 Ta 135/17, juris; Beschluss vom 6. August 2015, 5 Ta 415/15, juris jeweils m.w.N.).
  • LAG Köln, 14.01.2019 - 1 Ta 207/18

    Berücksichtigung steuerfrei erstatteter Spesen und der Unterkunftskosten bei der

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass weder Verpflegungskosten (LAG Hamm 23.03.2018 - 5 Ta 135/17 - LAG Köln 09.02.2011 - 5 Ta 397/10 - OLG Nürnberg 15.05.2015 MDR 2015, 1153) noch Fahrtkosten (LAG Köln 15.01.2009 - 5 Ta 534/08 -) als Einkünfte zu berücksichtigen sind, wenn sie im Rahmen der steuerfreien Pauschalen bleiben, was vorliegend der Fall ist.
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