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   LAG Hamm, 23.05.2018 - 2 Ta 657/17   

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https://dejure.org/2018,16033
LAG Hamm, 23.05.2018 - 2 Ta 657/17 (https://dejure.org/2018,16033)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23.05.2018 - 2 Ta 657/17 (https://dejure.org/2018,16033)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23. Mai 2018 - 2 Ta 657/17 (https://dejure.org/2018,16033)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Arbeitsverhältnis liegt nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen der Bestellung als GmbH-Geschäftsführer zugrunde; keine Änderung der Rechtsnatur durch Abberufung als Geschäftsführer; Unterscheidung zwischen den Begriffen sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und ...

  • IWW

    § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG, § ... 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 2 Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG, § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG, § 37 Abs. 1 GmbHG, § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 347 HGB, § 35 Abs. 1 Satz 1 GmbHG, §§ 181 BGB, § 37 GmbHG, § 5 Abs. 1 S. 2 ArbGG, § 5 ArbGG, § 5 Abs. 1 S. 1 ArbGG, § 5 Abs. 1 ArbGG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 7 Abs. 1 S. 1 SGB IV, § 7 Abs. 1 SGB IV, § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG, § 84 Abs. 1 S. 2 HGB, § 611 BGB, §§ 35, 37 Abs. 2, 44 GmbHG, § 269 Abs. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 17 a Abs. 4 GVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsverhältnis liegt nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen der Bestellung als GmbH-Geschäftsführer zugrunde; keine Änderung der Rechtsnatur durch Abberufung als Geschäftsführer; Unterscheidung zwischen den Begriffen sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (37)

  • LAG Hamm, 28.12.2012 - 2 Ta 163/12

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Kündigungsschutzklage des abberufenen

    Auszug aus LAG Hamm, 23.05.2018 - 2 Ta 657/17
    Vielmehr müssen weitere Umstände hinzutreten, aus denen sich dann ergibt, dass der Anstellungsvertrag aufgrund der nach der Beendigung der Organstellung verrichteten Tätigkeiten nachträglich zum Arbeitsvertrag geworden ist, wenn ein solches - wie vorliegend - nicht ausdrücklich begründet worden ist (vgl. BAG, Urt. v. 05.06.2008 - 2 AZR 754/06, NZA 2008, 1002; Urt. v. 13.02.2003 - 8 AZR 654/01, NZA 2003, 552; Beschluss v. 25.06.1997, 5 AZB 41/96, NZA 1997, 1363; LAG Sachsen, Beschl. v. 25.01.2016- 4 Ta 180/15 (6), juris; LAG Hamm, Beschl. v. 28.12.2012 - 2 Ta 163/12, juris,).

    Liegt jedoch - wie hier - keine eindeutige vertragliche Neugestaltung der Vertragsbeziehungen der Parteien nach der Abberufung als Geschäftsführer vor, so bildet der bisherige Geschäftsführervertrag auch nach der Abberufung weiterhin die Grundlage der vertraglichen Beziehungen der Parteien (vgl. dazu BAG, Urteil v. 05.06.2008 - 2 AZR 754/06, NZA 2008; LAG Berlin, Urteil vom 20.04.2010 - 12 a 2744/09, juris und LAG Hamm, Beschl. v. 28.12.2012 - 2 Ta 163/12, juris).

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 754/06

    Außerordentliche Kündigung - Geschäftsführer

    Auszug aus LAG Hamm, 23.05.2018 - 2 Ta 657/17
    Vielmehr müssen weitere Umstände hinzutreten, aus denen sich dann ergibt, dass der Anstellungsvertrag aufgrund der nach der Beendigung der Organstellung verrichteten Tätigkeiten nachträglich zum Arbeitsvertrag geworden ist, wenn ein solches - wie vorliegend - nicht ausdrücklich begründet worden ist (vgl. BAG, Urt. v. 05.06.2008 - 2 AZR 754/06, NZA 2008, 1002; Urt. v. 13.02.2003 - 8 AZR 654/01, NZA 2003, 552; Beschluss v. 25.06.1997, 5 AZB 41/96, NZA 1997, 1363; LAG Sachsen, Beschl. v. 25.01.2016- 4 Ta 180/15 (6), juris; LAG Hamm, Beschl. v. 28.12.2012 - 2 Ta 163/12, juris,).

    Liegt jedoch - wie hier - keine eindeutige vertragliche Neugestaltung der Vertragsbeziehungen der Parteien nach der Abberufung als Geschäftsführer vor, so bildet der bisherige Geschäftsführervertrag auch nach der Abberufung weiterhin die Grundlage der vertraglichen Beziehungen der Parteien (vgl. dazu BAG, Urteil v. 05.06.2008 - 2 AZR 754/06, NZA 2008; LAG Berlin, Urteil vom 20.04.2010 - 12 a 2744/09, juris und LAG Hamm, Beschl. v. 28.12.2012 - 2 Ta 163/12, juris).

  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 614/04

    Kündigungsschutz - Wartezeit

    Auszug aus LAG Hamm, 23.05.2018 - 2 Ta 657/17
    Vielmehr kann im Einzelfall der Geschäftsführertätigkeit auch ein Arbeitsverhältnis zugrunde liegen, was allerdings wegen der besonderen Stellung des GmbH-Geschäftsführers nur in extremen Ausnahmefällen in Betracht kommt (so ausdrücklich BAG, Urt. v. 24.11.2005 - 2 AZR 614/04, NZA 2006, 366; vgl. dazu auch LAG Hamm, Beschl. v. 04.05.2016 - 2 Ta 556/15, juris).

    Die Gesellschaft muss dazu auch arbeitsbegleitende und verfahrensorientierte Weisungen erteilen und auf diese Weise die konkreten Modalitäten der Leistungserbringung bestimmen können (vgl. BAG, Urteil vom 24. November 2005 - 2 AZR 614/04, NZA 2006, 366; Reinfelder RdA 2016, 87, 92 m.w.N.).

  • LAG Köln, 11.01.2019 - 9 Ta 219/18

    Rechtsweg; Geschäftsführer nach Abberufung; Vergütungsansprüche

    Ohne vertragliche Neugestaltung der Vertragsbeziehungen bildet der bisherige Geschäftsführerdienstvertrag auch nach Wegfall der Organstellung weiterhin die Grundlage der vertraglichen Beziehungen der Parteien (Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Beschluss vom 23. Mai 2018 - 2 Ta 657/17 -, Rn. 38, juris).

    Bei der Frage der Arbeitnehmereigenschaft für Rechtswegzuständigkeit gemäß §§ 2 Abs. 1 Nr. 3, 5 ArbGG ist dies aber nicht der Fall (Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Beschluss vom 23. Mai 2018 - 2 Ta 657/17 -, Rn. 34, juris).

  • LAG Köln, 11.01.2019 - 9 Ta 220/18

    Rechtsweg; Geschäftsführer nach Abberufung; Schmerzensgeld

    Ohne vertragliche Neugestaltung der Vertragsbeziehungen bildet der bisherige Geschäftsführerdienstvertrag auch nach Wegfall der Organstellung weiterhin die Grundlage der vertraglichen Beziehungen der Parteien (Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Beschluss vom 23. Mai 2018 - 2 Ta 657/17 -, Rn. 38, juris).

    Bei der Frage der Arbeitnehmereigenschaft für Rechtswegzuständigkeit gemäß §§ 2 Abs. 1 Nr. 3, 5 ArbGG ist dies aber nicht der Fall (Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Beschluss vom 23. Mai 2018 - 2 Ta 657/17 -, Rn. 34, juris).

  • LAG Hamm, 13.03.2019 - 2 Ta 586/18

    Rechtsweg; Wegfall der Fiktion des § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG ; Wirksamwerden der

    Ein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 611 a BGB ist das der Organbestellung zugrundeliegende Vertrag nur ausnahmsweise dann, wenn dies aufgrund besonderer Einzelfallumstände anzunehmen ist (vgl. dazu BAG, Beschluss vom 03. Dezember 2014 - 10 AZB 98/14, juris, Rdnr. 14 ff.; d, Rdnr. 14;,LAG Hamm, Beschluss vom 23. Mai 2018 - 2 Ta 657/17, juris), wofür der Kläger überhaupt nichts vorgetragen hat.
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