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   LAG Hamm, 23.09.2021 - 2 Sa 179/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,46649
LAG Hamm, 23.09.2021 - 2 Sa 179/21 (https://dejure.org/2021,46649)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23.09.2021 - 2 Sa 179/21 (https://dejure.org/2021,46649)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23. September 2021 - 2 Sa 179/21 (https://dejure.org/2021,46649)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 108 GewO; § 130, 362 BGB
    Erteilung einer Lohnabrechnung; Erfüllung des Abrechnungsanspruchs i.S.d. § 362 BGB; Bereitstellung durch den Arbeitgeber im elektronischen Postfach zur Abholung durch den Arbeitnehmer

  • IWW

    § 108 Abs. 1 Gewerbeordnung, § ... 362 Abs. 1 BGB, § 126 b BGB, § 130 BGB, § 108 Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung, § 126a BGB, § 108 Gewerbeordnung, § 108 GewO, § 46 Abs. 5 ArbGG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 12 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 108 ; BGB § 130 ; BGB § 362
    Erteilung einer Lohnabrechnung; Erfüllung des Abrechnungsanspruchs i.S.d. § 362 BGB ; Bereitstellung durch den Arbeitgeber im elektronischen Postfach zur Abholung durch den Arbeitnehmer

  • rechtsportal.de

    GewO § 108 ; BGB § 130 ; BGB § 362
    Erteilung einer Lohnabrechnung; Erfüllung des Abrechnungsanspruchs i.S.d. § 362 BGB ; Bereitstellung durch den Arbeitgeber im elektronischen Postfach zur Abholung durch den Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • LAG Hamm (Leitsatz)
  • haufe.de (Kurzinformation)

    Möglichkeit des Abrufs einer digitalen Lohnabrechnung genügt nicht

  • arbrb.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Wird eine Lohnabrechnung Arbeitnehmenden lediglich zum Abruf/Download zur Verfügung gestellt, kann dies unzureichend sein!

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2022, 16
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 13.06.2019 - 6 AZR 459/18

    Massenentlassung - Kündigung sofort nach Eingang der Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus LAG Hamm, 23.09.2021 - 2 Sa 179/21
    Der nach § 130 BGB maßgebliche Zugang liegt dann vor, wenn die Willenserklärung derart in den Machtbereich des Empfängers gerät, dass dieser nach allgemeinen Umständen von ihr Kenntnis erlangen kann (vgl. BAG, Urt. v. 13.6.2019 - 6 AZR 459/18, juris, Rn. 34).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 66/08

    Holzhocker

    Auszug aus LAG Hamm, 23.09.2021 - 2 Sa 179/21
    Das Arbeitsgericht hat zu Recht angenommen, dass die Beklagte die der nach § 108 GewO erforderlichen Textform des § 126 b BGB entsprechenden Lohnabrechnungen des Klägers erstellt hat, weil sie eine insofern lesbare Erklärungen, in denen die Person des Erklärenden genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben hat Ihr Online-Portal ist dabei ein Medium, das es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und es ist geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 66/08, juris, Rn. 18; Junker in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 126b BGB, Rn. 15 ff.; Eisele in Münchener Kommentar zum BGB, 9. Aufl. 2021, Rn. 4 ff., , 6, 9 ).
  • ArbG Oldenburg, 02.11.2016 - 3 Ca 223/16

    Elektronische Bereitstellung; Entgeltabrechnung; Lohnabrechnung; Portokosten

    Auszug aus LAG Hamm, 23.09.2021 - 2 Sa 179/21
    Besitzt der Arbeitnehmer keine einer dienstlichen E-Mailadresse, so kann ein Zugang einer elektronischen Erklärung, die dem Textformerfordernis genügt, nach nahezu einhelliger Ansicht im Schrifttum nur dann angenommen werden, wenn der Arbeitnehmer sich mit dem Empfang elektronischer Erklärungen ausdrücklich oder konkludent einverstanden erklärt hat (vgl. ArbG Oldenburg, Urt. v. 02.11.2016 - 3 Ca 223/16, juris; Kremer/Schmidt CR 228, 228 ff.; Noack/Kremer in Heidel/Hüßtege/Mansel/Noack, BGB Allgemeiner Teil / EGBGB, 4. Aufl. 2021, § 126 b BGB Rn. 23; Mansel in Jauernig, Bürgerliches Gesetzbuch, 18. Aufl. 2021, § 1226 b BGB Rn. 3), was vorliegend nicht der Fall war.
  • ArbG Dortmund, 04.12.2020 - 3 Ca 1606/20
    Auszug aus LAG Hamm, 23.09.2021 - 2 Sa 179/21
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 04.12.2020 - 3 Ca 1606/20 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
  • LAG Köln, 11.01.2022 - 4 Sa 315/21

    Beweis für den Zugang einer E-Mail

    Der nach § 130 BGB maßgebliche Zugang liegt dann vor, wenn die Willenserklärung derart in den Machtbereich des Empfängers gerät, dass dieser nach allgemeinen Umständen von ihr Kenntnis erlangen kann (LAG Hamm (Westfalen), Urteil vom 23. September 2021 - 2 Sa 179/21 - Rn.42, juris; BAG, Urteil vom 13. Juni 2019 - 6 AZR 459/18 - BAGE 167, 102-121, Rn.34).
  • LAG Niedersachsen, 16.01.2024 - 9 Sa 575/23

    Abrechnung; Cloud; Digital; Mitarbeiterpostfach; Mitbestimmungsrecht; Zugang;

    Dabei handelt es sich um einen Zugang entsprechend § 130 BGB , der den Zugang einseitig empfangsbedürftiger Wissenserklärungen voraussetzt (LAG Hamm, 23. September 2023, - 2 Sa 179/21 -, Rn. 41, Müller, DB 2022, 2474, 2474 f. , Kremer/Schmidt, CR 2014, 228, 228 ff. ).
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