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   LAG Hamm, 24.02.2011 - 17 Sa 1669/10   

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LAG Hamm, 24.02.2011 - 17 Sa 1669/10 (https://dejure.org/2011,13478)
LAG Hamm, Entscheidung vom 24.02.2011 - 17 Sa 1669/10 (https://dejure.org/2011,13478)
LAG Hamm, Entscheidung vom 24. Februar 2011 - 17 Sa 1669/10 (https://dejure.org/2011,13478)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Verhaltensbedingte Kündigung, Mobbing

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1 KSchG
    Verhaltensbedingte Kündigung, Mobbing

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhaltensbedingte Kündigung ist bei einer Anzeigedrohung des Arbeitnehmers zur Durchsetzung vorteilhafter Aufhebungsvereinbarungen rechtmäßig; Verhaltensbedingte Kündigung bei Anzeigedrohung des Arbeitnehmers zur Durchsetzung vorteilhafter Aufhebungsvereinbarungen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhaltensbedingte Kündigung bei Anzeigedrohung des Arbeitnehmers zur Durchsetzung vorteilhafter Aufhebungsvereinbarungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen

    Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2011 - 17 Sa 1669/10
    Der Arbeitnehmer hat seine Verpflichtung aus dem Arbeitsverhältnis so zu erfüllen und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitgebers so zu wahren, wie dies von ihm unter Berücksichtigung seiner Stellung und Tätigkeit im Betrieb, seiner eigenen Interessen und der Interessen der anderen Arbeitnehmer des Betriebs nach Treu und Glauben billigerweise verlangt werden kann (BAG 28.10.2010 - 2 AZR 293/09, NZA 2011, 112; 10.09.2009 - 2 AZR 257/08, NZA 2010, 220; 23.10.2008 - 2 AZR 483/07, BB 2009, 1186).

    Die vertragliche Rücksichtnahmepflicht wird durch die Grundrechte näher ausgestaltet (BAG 23.10.2008 a.a.O.; 03.07.2003 - 2 AZR 235/02, BAGE 107, 36).

    Die vertragliche Rücksichtnahmepflicht wird durch die Grundrechte näher ausgestaltet, wobei auf Seiten des Arbeitgebers das als Ausfluss der verfassungsrechtlich geschützten Unternehmerfreiheit nach Art. 12 GG rechtlich geschützte Interesse zu berücksichtigen ist, nur mit solchen Arbeitnehmern zusammenzuarbeiten, die die Ziele des Unternehmens fördern und das Unternehmen vor Schäden bewahren (BAG 23.10.2008 a.a.O.; 03.07.2003 a.a.O.).

    Die vergangene Pflichtverletzung muss sich auch noch in der Zukunft auswirken (BAG 23.10.2008 a.a.O.; 19.04.2007 - 2 AZR 180/06, ZTR 2008, 110).

  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02

    Kündigung wegen Strafanzeige

    Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2011 - 17 Sa 1669/10
    Die vertragliche Rücksichtnahmepflicht wird durch die Grundrechte näher ausgestaltet (BAG 23.10.2008 a.a.O.; 03.07.2003 - 2 AZR 235/02, BAGE 107, 36).

    Die vertragliche Rücksichtnahmepflicht wird durch die Grundrechte näher ausgestaltet, wobei auf Seiten des Arbeitgebers das als Ausfluss der verfassungsrechtlich geschützten Unternehmerfreiheit nach Art. 12 GG rechtlich geschützte Interesse zu berücksichtigen ist, nur mit solchen Arbeitnehmern zusammenzuarbeiten, die die Ziele des Unternehmens fördern und das Unternehmen vor Schäden bewahren (BAG 23.10.2008 a.a.O.; 03.07.2003 a.a.O.).

    Erfolgt die Erstattung der Anzeige ausschließlich, um den Arbeitgeber zu schädigen, kann unter Berücksichtigung des der Anzeige zugrunde liegenden Vorwurfs eine unverhältnismäßige Reaktion vorliegen (BAG 03.07.2003 a.a.O.).

  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

    Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2011 - 17 Sa 1669/10
    Die vergangene Pflichtverletzung muss sich auch noch in der Zukunft auswirken (BAG 23.10.2008 a.a.O.; 19.04.2007 - 2 AZR 180/06, ZTR 2008, 110).

    Eine vorherige Abmahnung ist jedoch entbehrlich, wenn eine Verhaltensänderung in der Zukunft trotz Abmahnung nicht erwartet werden kann oder es sich um eine schwere Pflichtverletzung handelt, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und bei der die Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG 23.12.2008 a.a.O.; 19.04.2007 a.a.O.).

  • ArbG Dortmund, 16.06.2010 - 10 Ca 19/10

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2011 - 17 Sa 1669/10
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 16.06.2010 - 10 Ca 19/10 - wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Dortmund vom 16.06.2010 - 10 Ca 19/10 - festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die Kündigung vom 21.12.2009 aufgelöst wurde.

  • BAG, 13.07.2005 - 5 AZR 389/04

    Entgeltfortzahlung - Fortsetzungserkrankung

    Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2011 - 17 Sa 1669/10
    Die objektive Beweislast für eine Fortsetzungserkrankung trägt der Arbeitgeber (BAG 13.07.2005 - 5 AZR 389/04, BAGE 115, 206).
  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 546/09

    Mobbing - offenkundige oder gerichtskundige Tatsachen - Hinweispflicht - Anspruch

    Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2011 - 17 Sa 1669/10
    Im Prozess ist ein über die Auseinandersetzung um die Schreiben des Klägers vom 15.12.2009 und 21.12.2009 hinausgehendes Mobbinggeschehen im Sinne eines systematischen, aufeinander aufbauenden, von einer feindlichen Grundhaltung geprägten schikanösen Verhaltens der Repräsentanten der Beklagten (BAG 28.10.2010 - 8 AZR 546/09; 25.10.2007 - 8 AZR 593/06, BAGE 124, 295) nicht deutlich geworden.
  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 293/09

    Öffentlicher Dienst - Kündigung aus verhaltensbedingtem Grund - außer-

    Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2011 - 17 Sa 1669/10
    Der Arbeitnehmer hat seine Verpflichtung aus dem Arbeitsverhältnis so zu erfüllen und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitgebers so zu wahren, wie dies von ihm unter Berücksichtigung seiner Stellung und Tätigkeit im Betrieb, seiner eigenen Interessen und der Interessen der anderen Arbeitnehmer des Betriebs nach Treu und Glauben billigerweise verlangt werden kann (BAG 28.10.2010 - 2 AZR 293/09, NZA 2011, 112; 10.09.2009 - 2 AZR 257/08, NZA 2010, 220; 23.10.2008 - 2 AZR 483/07, BB 2009, 1186).
  • BAG, 22.10.1964 - 2 AZR 479/63

    Betriebsversammlung - Meinungsäußerung - Ehrverletzung - Betriebsfrieden

    Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2011 - 17 Sa 1669/10
    Der Arbeitgeber muss auch polemisch geäußerte Kritik hinnehmen, solange es sich nicht um eine Schmähkritik oder Formalbeleidigung handelt (BAG 22.10.1964 - 2 AZR 479/63, DB 1965, 331; KR-Griebeling, 9. Aufl., § 1 KSchG Rn. 466?; ErfK/Dieterich/Schmidt, 11. Aufl., Art. 5 GG Rn. 5, 10, 29, 33).
  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 257/08

    Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat

    Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2011 - 17 Sa 1669/10
    Der Arbeitnehmer hat seine Verpflichtung aus dem Arbeitsverhältnis so zu erfüllen und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitgebers so zu wahren, wie dies von ihm unter Berücksichtigung seiner Stellung und Tätigkeit im Betrieb, seiner eigenen Interessen und der Interessen der anderen Arbeitnehmer des Betriebs nach Treu und Glauben billigerweise verlangt werden kann (BAG 28.10.2010 - 2 AZR 293/09, NZA 2011, 112; 10.09.2009 - 2 AZR 257/08, NZA 2010, 220; 23.10.2008 - 2 AZR 483/07, BB 2009, 1186).
  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06

    Mobbing - Schmerzensgeld - Entlassung des Störers

    Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2011 - 17 Sa 1669/10
    Im Prozess ist ein über die Auseinandersetzung um die Schreiben des Klägers vom 15.12.2009 und 21.12.2009 hinausgehendes Mobbinggeschehen im Sinne eines systematischen, aufeinander aufbauenden, von einer feindlichen Grundhaltung geprägten schikanösen Verhaltens der Repräsentanten der Beklagten (BAG 28.10.2010 - 8 AZR 546/09; 25.10.2007 - 8 AZR 593/06, BAGE 124, 295) nicht deutlich geworden.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2019 - 3 Sa 411/18

    Korruptionsverdacht eines Arbeitnehmers - Strafanzeige des Arbeitgebers -

    Anders ist es aber dann, wenn der Anzeigende aus zu missbilligenden und verwerflichen Motiven (Rache, Schädigungsabsicht) heraus handelt (BAG 03.07.2003 - 2 AZR 235/02, NZA 2004, 427; 04.07.1991 - 2 AZR 80/91, BeckRS 1991, 30738133; LAG Hessen 12.12.1987 LAGE § 626 BGB Nr. 28; LAG BW 03.02.1987 - 7 (13) Sa 95/86, NZA 1987, 756; LAG Hamm 24.02.2001 - 17 Sa 1669/10, BeckRS 2011, 77061).

    Führt die Anzeige jedoch nicht zum Beweis des behaupteten Vorwurfs, kann sich der Arbeitnehmer Schadensersatzforderungen des Arbeitgebers ausgesetzt sehen (ErfK/Preis § 611a BGB Rn. 717), es sei denn, dass die Anzeige nicht wider besseren Wissens oder leichtfertig erhoben wurde (LAG Hamm 21.07.2011 - 17 Sa 1669/10, BeckRS 2011, 78049; DLW/Dörner, Kap. 3 Rdnr. 447.9).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2021 - 3 Sa 104/21

    Außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigung des Vorgesetzten -

    Anders ist es aber dann, wenn der Anzeigende aus zu missbilligenden und verwerflichen Motiven (Rache, Schädigungsabsicht) heraus handelt (BAG 03.07.2003 - 2 AZR 235/02, NZA 2004, 427; 04.07.1991 - 2 AZR 80/91, BeckRS 1991, 30738133; LAG Hessen 12.12.1987 LAGE § 626 BGB Nr. 28; LAG BW 03.02.1987 - 7 (13) Sa 95/86, NZA 1987, 756; LAG Hamm 24.02.2001 - 17 Sa 1669/10, BeckRS 2011, 77061).

    Führt die Anzeige jedoch nicht zum Beweis des behaupteten Vorwurfs, kann sich der Arbeitnehmer Schadensersatzforderungen des Arbeitgebers ausgesetzt sehen (ErfK/Preis § 611a BGB Rn. 717), es sei denn, dass die Anzeige nicht wider besseren Wissens oder leichtfertig erhoben wurde (LAG Hamm 21.07.2011 - 17 Sa 1669/10, BeckRS 2011, 78049; DLW/Dörner, Kap. 3 Rdnr. 447.9).

  • BAG, 20.09.2011 - 9 AZN 582/11

    Nichtzulassungsbeschwerde - Anwaltszwang

    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 24. Februar 2011 - 17 Sa 1669/10 - wird als unzulässig verworfen.
  • LAG Hamm, 03.11.2011 - 15 Sa 869/11

    Schadensersatz wegen Benachteiligung eines Brillenträgers

    Die gegen diese Kündigung gerichtete Kündigungsschutzklage des Klägers blieb erst- und zweitinstanzlich ohne Erfolg (s. LAG Hamm vom 24.02.2011 - 17 Sa 1669/10).
  • ArbG Lörrach, 25.10.2011 - 4 Ca 88/11

    Außerordentliche Kündigung eines Chefarztes wegen Inhalts und Verbreitungsform

    Schmähkritik liegt dann vor, wenn eine Äußerung nicht nur polemisch ist, aber noch eine Meinungsäußerung darstellt, sondern auf Verunglimpfung des Gegenübers zielt und die Meinungsbildung keine Rolle mehr spielt (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 24.02.2011, 17 Sa 1669/10 - Juris).
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