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   LAG Hamm, 24.06.2019 - 12 Ta 184/19   

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LAG Hamm, 24.06.2019 - 12 Ta 184/19 (https://dejure.org/2019,18051)
LAG Hamm, Entscheidung vom 24.06.2019 - 12 Ta 184/19 (https://dejure.org/2019,18051)
LAG Hamm, Entscheidung vom 24. Juni 2019 - 12 Ta 184/19 (https://dejure.org/2019,18051)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Unbestimmtheit eines Vollstreckungstitels bei Verpflichtung des Arbeitgebers zur "ordnungsgemäßen Abrechnung" noch nicht erbrachter Entgelte

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 07.09.2009 - 3 AZB 19/09

    Zwangsvollstreckung - Entgeltabrechnung - unvertretbare Handlung - Haftbefehl

    Auszug aus LAG Hamm, 24.06.2019 - 12 Ta 184/19
    b) Dies zeigt deutlich, dass die Abrechnungsverpflichtung im Vergleich nicht die Abrechnung nach § 108 GewO meint sondern eine Abrechnungsverpflichtung, die der Vorbereitung der Durchsetzung eines Zahlungsanspruchs dient (vgl. BAG, 07.09.2009 - 3 AZB 19/09 - NZA 2010, S. 61f; BAG, 10.01.2007 - 5 AZR 665/06 - NZA 2007, 679; LAG Hamm, 23.03.2011 - 1 Ta 62/11, beckRS 2011, 69912).

    c) Unabhängig von der Frage, ob die Verpflichtung zur Abrechnung außerhalb des § 108 GewO nach § 887 ZPO oder § 888 ZPO zu vollstrecken ist (vgl. LAG Hamm, 23.03.2011 - 1 Ta 62/11, beckRS 2011, 69912; BAG, 07.09.2009 - 3 AZB 19/09 - NZA 2010, S. 61f; Göhle-Sander in Festschrift für Düwell, 2011, S. 267f mwN), genügt Ziffer 2 des Vergleichs auch in Bezug auf die Abrechnung den an die Bestimmtheit des Titel zu stellenden Anforderungen nicht.

  • LAG Hamm, 23.03.2011 - 1 Ta 62/11

    Rechtswidrige Zwangsgeldfestsetzung wegen fehlender Aushändigung einer

    Auszug aus LAG Hamm, 24.06.2019 - 12 Ta 184/19
    b) Dies zeigt deutlich, dass die Abrechnungsverpflichtung im Vergleich nicht die Abrechnung nach § 108 GewO meint sondern eine Abrechnungsverpflichtung, die der Vorbereitung der Durchsetzung eines Zahlungsanspruchs dient (vgl. BAG, 07.09.2009 - 3 AZB 19/09 - NZA 2010, S. 61f; BAG, 10.01.2007 - 5 AZR 665/06 - NZA 2007, 679; LAG Hamm, 23.03.2011 - 1 Ta 62/11, beckRS 2011, 69912).

    c) Unabhängig von der Frage, ob die Verpflichtung zur Abrechnung außerhalb des § 108 GewO nach § 887 ZPO oder § 888 ZPO zu vollstrecken ist (vgl. LAG Hamm, 23.03.2011 - 1 Ta 62/11, beckRS 2011, 69912; BAG, 07.09.2009 - 3 AZB 19/09 - NZA 2010, S. 61f; Göhle-Sander in Festschrift für Düwell, 2011, S. 267f mwN), genügt Ziffer 2 des Vergleichs auch in Bezug auf die Abrechnung den an die Bestimmtheit des Titel zu stellenden Anforderungen nicht.

  • BAG, 10.01.2007 - 5 AZR 665/06

    Vertreter ohne Vertretungsmacht - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Hamm, 24.06.2019 - 12 Ta 184/19
    b) Dies zeigt deutlich, dass die Abrechnungsverpflichtung im Vergleich nicht die Abrechnung nach § 108 GewO meint sondern eine Abrechnungsverpflichtung, die der Vorbereitung der Durchsetzung eines Zahlungsanspruchs dient (vgl. BAG, 07.09.2009 - 3 AZB 19/09 - NZA 2010, S. 61f; BAG, 10.01.2007 - 5 AZR 665/06 - NZA 2007, 679; LAG Hamm, 23.03.2011 - 1 Ta 62/11, beckRS 2011, 69912).
  • BAG, 28.02.2003 - 1 AZB 53/02

    Rechtsbeschwerde im Rahmen des Beschlußverfahrens

    Auszug aus LAG Hamm, 24.06.2019 - 12 Ta 184/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt daher ein vollstreckbarer Titel vor, wenn das, was der Schuldner zu leisten hat, aus dem Titel selbst eindeutig bestimmt werden kann (vgl. BAG, 28.02.2003 - 1 AZB 53/02 - NZA 2003, 516).
  • LAG Köln, 16.09.2020 - 4 Sa 704/19

    Arbeitsverhältnis; freies Dienstverhältnis; Abgrenzung; Arbeitnehmereigenschaft

    die Abrechnung nach § 108 GewO setzt voraus, dass das Arbeitsentgelt bereits gezahlt worden ist (LAG Hamm, Beschl. v. 24.06.2019 - 12 Ta 184/19, Rn. 24, juris).
  • LAG Hamm, 08.02.2023 - 12 Ta 233/22

    Hinreichende Bestimmtheit der Verurteilung zur Abrechnung gem. § 108 GewO

    Ein Titel, der zur Erteilung einer "ordnungsgemäßen" Abrechnung nach § 108 GewO verpflichtet, ist bestimmt genug und daher zur Zwangsvollstreckung geeignet (Abgrenzung zu LAG Hamm, 24.06.2019 - 12 Ta 184/19).

    Bei letzterem wird zurecht angenommen, dass die Verurteilung, das Arbeitsverhältnis "ordnungsgemäß" abzurechnen, zu unbestimmt ist (vgl. BAG 25.04.2001 - 5 AZR 395/99; LAG Hamm, 24.06.2019 - 12 Ta 184/19 ), weil im Vollstreckungsverfahren nicht überprüft werden kann, was "ordnungsgemäß" ist.

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