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   LAG Hamm, 24.07.2013 - 2 Ta 81/13   

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https://dejure.org/2013,25859
LAG Hamm, 24.07.2013 - 2 Ta 81/13 (https://dejure.org/2013,25859)
LAG Hamm, Entscheidung vom 24.07.2013 - 2 Ta 81/13 (https://dejure.org/2013,25859)
LAG Hamm, Entscheidung vom 24. Juli 2013 - 2 Ta 81/13 (https://dejure.org/2013,25859)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Nichtiges Scheingeschäft; Ehegatten-Arbeitsvertrag

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3a; BGB § 117
    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - nichtiges Scheingeschäft - Ehegatten-Arbeitsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zuständigkeit des Arbeitsgerichts auch bei vermeintlichem Scheingeschäft

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 25.01.2007 - 5 AZB 49/06

    Rechtsweg - Arbeitsverhältnis - unrichtige Rechtsmittelbelehrung -

    Auszug aus LAG Hamm, 24.07.2013 - 2 Ta 81/13
    Ob dieses Vorbringen des Beklagten zutrifft und ob es zur Nichtigkeit des "Ausbildungsdienstvertrages" nach § 117 BGB führen würde (vgl. dazu BAG, Beschl. v. 25.01.2007 - 5 AZB 49/06, NZA 2007, 580; LAG Hamm, Beschl. v. 07.02.2011 - 2 Ta 532/10, juris; Beschl. v. 23.06.2005 - 2 Ta 598/04, Juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 18.01.2006 - 6 Ta 291/05, Juris), kann im Rahmen des Rechtswegbestimmungsverfahrens offen bleiben.
  • LAG München, 19.01.2008 - 11 Ta 356/07

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen

    Auszug aus LAG Hamm, 24.07.2013 - 2 Ta 81/13
    (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschl. v. 27.09.2010 - GmS - OGB 1/09, DB 2010, 2722; BAG, Beschl. v. 29.03.2000 - 5 AZB 69/99, juris; LAG München, Beschl. v. 19.01.2008 - 11 Ta 356/07, juris).
  • BAG, 23.08.2001 - 5 AZB 11/01

    Auskunftsklage des Arbeitgebers gegen Beschäftigungsgesellschaft

    Auszug aus LAG Hamm, 24.07.2013 - 2 Ta 81/13
    Ziel des Arbeitsgerichtsgesetzes ist es, alle bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten, die in greifbarer Beziehung zu einem Arbeitsverhältnis stehen, auch prozessual im Rahmen der Arbeitssachen zu erfassen (vgl. BAG, Beschl. v. 15.03.2011 - 10 AZB 49/10, NZA 2011, 653; Beschl. v. 23.08.2001 - 5 AZB 11/01, NZA 2002, 230).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2006 - 6 Ta 291/05

    Arbeitsgerichtsbarkeit: Zulässiger Rechtsweg bei Vorliegen eines schriftlichen

    Auszug aus LAG Hamm, 24.07.2013 - 2 Ta 81/13
    Ob dieses Vorbringen des Beklagten zutrifft und ob es zur Nichtigkeit des "Ausbildungsdienstvertrages" nach § 117 BGB führen würde (vgl. dazu BAG, Beschl. v. 25.01.2007 - 5 AZB 49/06, NZA 2007, 580; LAG Hamm, Beschl. v. 07.02.2011 - 2 Ta 532/10, juris; Beschl. v. 23.06.2005 - 2 Ta 598/04, Juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 18.01.2006 - 6 Ta 291/05, Juris), kann im Rahmen des Rechtswegbestimmungsverfahrens offen bleiben.
  • BAG, 10.05.2000 - 5 AZB 3/00

    Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin

    Auszug aus LAG Hamm, 24.07.2013 - 2 Ta 81/13
    Davon ausgehend besteht auch weitgehend Einigkeit darüber, dass das Vorliegen einer Streitigkeit "aus dem Arbeitsverhältnis" im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG jedenfalls grundsätzlich zwar einen Vertragsabschluss, jedoch keine Wirksamkeit des Arbeitsvertrages voraussetzt, sodass eine Streitigkeit "aus dem Arbeitsverhältnis" auch bei Nichtigkeit des abgeschlossenen Arbeitsvertrages vorliegen kann (vgl. BAG, Beschl. v. 10.05.2000 - 5 AZB 3/00, juris; BAG, Urt. v. 14.12.1988 - 5 AZR 759/87, juris; Schlewing in Germelmann/Matthes/Prütting, § 2 ArbGG Rdnr. 53, 8. Aufl., 2013; Koch in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 13. Aufl. 2013 = ErfK/Koch § 2 ArbGG Rdnr. 15).
  • BAG, 15.03.2011 - 10 AZB 49/10

    Rechtsweg - Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Hamm, 24.07.2013 - 2 Ta 81/13
    Ziel des Arbeitsgerichtsgesetzes ist es, alle bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten, die in greifbarer Beziehung zu einem Arbeitsverhältnis stehen, auch prozessual im Rahmen der Arbeitssachen zu erfassen (vgl. BAG, Beschl. v. 15.03.2011 - 10 AZB 49/10, NZA 2011, 653; Beschl. v. 23.08.2001 - 5 AZB 11/01, NZA 2002, 230).
  • GemSOGB, 27.09.2010 - GmS-OGB 1/09

    Rechtsweg - Klage des Insolvenzverwalters gegen einen Arbeitnehmer des Schuldners

    Auszug aus LAG Hamm, 24.07.2013 - 2 Ta 81/13
    (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschl. v. 27.09.2010 - GmS - OGB 1/09, DB 2010, 2722; BAG, Beschl. v. 29.03.2000 - 5 AZB 69/99, juris; LAG München, Beschl. v. 19.01.2008 - 11 Ta 356/07, juris).
  • LAG Hamm, 07.02.2011 - 2 Ta 532/10

    Arbeitsrechtsweg für Vergütungsklage des Kommanditisten einer GmbH & Co. KG

    Auszug aus LAG Hamm, 24.07.2013 - 2 Ta 81/13
    Ob dieses Vorbringen des Beklagten zutrifft und ob es zur Nichtigkeit des "Ausbildungsdienstvertrages" nach § 117 BGB führen würde (vgl. dazu BAG, Beschl. v. 25.01.2007 - 5 AZB 49/06, NZA 2007, 580; LAG Hamm, Beschl. v. 07.02.2011 - 2 Ta 532/10, juris; Beschl. v. 23.06.2005 - 2 Ta 598/04, Juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 18.01.2006 - 6 Ta 291/05, Juris), kann im Rahmen des Rechtswegbestimmungsverfahrens offen bleiben.
  • BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 759/87
    Auszug aus LAG Hamm, 24.07.2013 - 2 Ta 81/13
    Davon ausgehend besteht auch weitgehend Einigkeit darüber, dass das Vorliegen einer Streitigkeit "aus dem Arbeitsverhältnis" im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG jedenfalls grundsätzlich zwar einen Vertragsabschluss, jedoch keine Wirksamkeit des Arbeitsvertrages voraussetzt, sodass eine Streitigkeit "aus dem Arbeitsverhältnis" auch bei Nichtigkeit des abgeschlossenen Arbeitsvertrages vorliegen kann (vgl. BAG, Beschl. v. 10.05.2000 - 5 AZB 3/00, juris; BAG, Urt. v. 14.12.1988 - 5 AZR 759/87, juris; Schlewing in Germelmann/Matthes/Prütting, § 2 ArbGG Rdnr. 53, 8. Aufl., 2013; Koch in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 13. Aufl. 2013 = ErfK/Koch § 2 ArbGG Rdnr. 15).
  • BAG, 29.03.2000 - 5 AZB 69/99

    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen bei Inanspruchnahme der

    Auszug aus LAG Hamm, 24.07.2013 - 2 Ta 81/13
    (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschl. v. 27.09.2010 - GmS - OGB 1/09, DB 2010, 2722; BAG, Beschl. v. 29.03.2000 - 5 AZB 69/99, juris; LAG München, Beschl. v. 19.01.2008 - 11 Ta 356/07, juris).
  • LAG Hamm, 22.06.2005 - 2 Ta 598/04

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei als Arbeitsverhältnisse ausgewiesenen

  • ArbG Dortmund, 23.01.2014 - 6 Ca 4716/13

    Anspruch auf Rückgewähr von Arbeitsentgelt zur Insolvenzmasse

    Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist auch dann eröffnet, wenn sich eine Partei darauf beruft, der Arbeitsvertrag sei u.a. deshalb unwirksam, weil ein Scheingeschäft vorliegt (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 24.07.2013 2 Ta 81/13).

    Die Rechtswegzuständigkeit besteht auch dann nach § 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbGG, wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen schriftlich abgeschlossenen Arbeitsvertrag stützt, den der Arbeitgeber wegen eines Scheingeschäfts für nichtig nach § 117 BGB hält (LAG Hamm, Beschluss vom 24.07.2013 - 2 Ta 81/13 in EzA-SD 2013, Nr. 20, 16, zitiert nach juris).

  • LAG Hamm, 02.10.2015 - 2 Ta 249/15

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Ansprüche des Geschäftsführers einer GmbH

    Denn das Vorliegen einer Streitigkeit aus dem Arbeitsverhältnis im Sinne des § 2 Abs. 1 Br. 3 a ArbGG setzt nicht voraus, dass das Arbeitsverhältnis aus dem die Ansprüche hergeleitet werden auch tatsächlich besteht oder nichtig ist (vgl. BAG, Beschl. v. vom 10.05.2000 - 5 AZB 3/00, juris; LAG Hamm, Beschl. v. 24.07.2013 - 2 Ta 81/13, LAGE § 2 ArbGG 1979 Nr. 54).
  • LAG Baden-Württemberg, 05.08.2014 - 13 Ta 19/14

    Rechtsweg für einen Rückgewähranspruch des Insolvenzverwalters

    Deshalb setzt das Vorliegen einer Streitigkeit "aus dem Arbeitsverhältnis" in diesem Sinne keine Wirksamkeit des Arbeitsvertrages voraus, sodass eine Streitigkeit "aus dem Arbeitsverhältnis" auch bei Nichtigkeit des abgeschlossenen Arbeitsvertrages vorliegen kann (vgl. BAG 10. Mai 2000 - 5 AZB 3/00 - in juris; LAG Hamm 6. August 2012 - 2 Ta 787/11 - in juris; LAG Hamm 24. Juli 2013 - 2 Ta 81/13 - LAGE § 2 ArbGG 1979 Nr. 54; GMP-Schlewing, ArbGG, 8. Auflage 2013, § 2 Rn. 53; ErfK-Koch, 14. Auflage 2014, § 2 ArbGG Rn. 15).
  • LAG Hessen, 23.05.2022 - 14 Ta 245/22

    Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist gegeben, wenn unstreitig

    Ob diese Bewertung des Klägers zutrifft, ist nicht im Rechtswegbestimmungsverfahren zu entscheiden ( BAG 25. November 2014- 10 AZB 52/14- Juris; LAG Hamm 24. Juli 2013 - 2 Ta 81/13 - Juris) .
  • LAG Hessen, 17.02.2022 - 14 Ta 245/22
    Ob diese Bewertung des Klägers zutrifft, ist nicht im Rechtswegbestimmungsverfahren zu entscheiden ( BAG 25. November 2014-10 AZB 52/14- Juris; LAG Hamm 24. Juli 2013 - 2 Ta 81/13 - Juris ) .
  • LAG Nürnberg, 09.04.2014 - 2 Ta 19/14

    Rechtsweg - Insolvenzanfechtung - Scheinarbeitsvertrag

    Durch eine übereinstimmende Zuständigkeit und eine einheitliche Verfahrensordnung sollen übereinstimmende Ergebnisse gewährleistet werden (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27.09.2010 - GmS-GGB 1/09; LAG Hamm vom 24.07.2013 - 2 Ta 81/13).
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