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   LAG Hamm, 24.07.2019 - 4 Sa 143/19   

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https://dejure.org/2019,22308
LAG Hamm, 24.07.2019 - 4 Sa 143/19 (https://dejure.org/2019,22308)
LAG Hamm, Entscheidung vom 24.07.2019 - 4 Sa 143/19 (https://dejure.org/2019,22308)
LAG Hamm, Entscheidung vom 24. Juli 2019 - 4 Sa 143/19 (https://dejure.org/2019,22308)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 87 Abs. 1 Ziff. 1 BetrVG, §§ ... 32 Abs. 1 Satz 2, 28 Abs. 1 Satz 2 BDSG, § 626 Abs. 2 BGB, § 247 BGB, §§ 614, 288 Abs. 1, 286 Abs. 2 BGB, § 102 BetrVG, § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 102 Abs. 3 BetrVG, § 64 Abs. 2 ArbGG, § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 102 Abs. 1 BetrVG, § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 174 BGB, § 174 Satz 1 BGB, § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB, § 626 Abs. 1 BGB, § 622 Abs. 1 BGB, § 102 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 138 Abs. 3 ZPO, § 626 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 69 Abs. 2 ArbGG, §§ 611a, 615, 293 ff. BGB, § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG, §§ 97 Abs. 1, 92 Abs. 2 Ziff. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Fristlose Kündigung - fehlerhafte Betriebsratsanhörung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 ; BetrVG § 102 Abs. 1
    Außerordentliche Kündigung; Verdachtskündigung; Sonderkündigungsschutz; Betriebsratsanhörung

  • rechtsportal.de

    BGB § 626 ; BetrVG § 102 Abs. 1
    Anforderungen an die Unterrichtung des Betriebsrats zu einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung bei irrtümlicher Annahme des Nichtbestehens eines Sonderkündigungsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • LAG Hamm (Leitsatz)
  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf Sonderkündigungsschutz nicht verschweigen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 736/13

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hamm, 24.07.2019 - 4 Sa 143/19
    Eine bloße vermeidbare und unbewusste Fehlinformation führt dagegen noch nicht für sich alleine zur Unwirksamkeit der Betriebsratsanhörung (BAG, Urteil vom 26.03.2015 - 2 AZR 417/14 = NZA 2015, 1083 ff.; BAG, Urteil vom 23.10.2014 - 2 AZR 736/13 = NJW 2015, 1469 ff.; APS/Koch, a.a.O. Rn. 88 ff.; ErfKomm/Kania, 19. Aufl. 2019, § 102 BetrVG, Rn. 6).

    Zu einer vollständigen und wahrheitsgemäßen Information gehört darüber hinaus die Unterrichtung über Tatsachen, die ihm - dem Arbeitgeber - bekannt und für eine Stellungnahme des Betriebsrats möglicherweise bedeutsam sind, weil sie den Arbeitnehmer entlasten und deshalb gegen eine Kündigung sprechen können (st. Rechtspr. des BAG, etwa Urteil v. 23.10.2014 - 2 AZR 736/13 = NJW 2015, 1469 ff.).

    Nach Sinn und Zweck der Anhörung darf der Arbeitgeber dem Betriebsrat aber keine persönlichen Umstände des Arbeitnehmers vorenthalten, die sich bei objektiver Betrachtung entscheidend zu seinen Gunsten auswirken und deshalb schon für die Stellungnahme des Betriebsrats bedeutsam sein können (BAG, Urteil v. 23.10.2014 a.a.O.).

  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 30/00

    Fristlose Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers - Entgegennahme

    Auszug aus LAG Hamm, 24.07.2019 - 4 Sa 143/19
    Dies bedeutet auch, dass im Allgemeinen das Lebensalter und die Betriebszugehörigkeit sowie ein eventueller Kündigungsschutz für die Beurteilung durch die Arbeitnehmervertretung unverzichtbare Daten sind (BAG, Urteil v. 15.12.1994, 2 AZR 327/94 = NZA 1995, 521 ff.; BAG Urteil v. 21.06.2001 - 2 AZR 30/00 = EzA § 626 BGB Unkündbarkeit Nr. 7).

    Ob sich dies im Einzelfall tatsächlich auswirkt, ist keine Frage der ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrates, sondern des materiellen Rechts (BAG, Urteil v. 21.06.2001 a.a.O. zur Anhörung des Personalrats; Däubler/Kittner/Klebe/Wedde a.a.O.; a.A. LAG Düsseldorf, Urteil v. 24.08.2001 - 18 Sa 366/01 = LAGE § 626 BGB Nr. 4 Unkündbarkeit; Richardi/Thüsing a.a.O. Rd. 65).

  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 773/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsänderung - tariflicher

    Auszug aus LAG Hamm, 24.07.2019 - 4 Sa 143/19
    Aus diesen Gründen entspricht es der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, Tatsachen, die einen besonderen Kündigungsschutz zu Gunsten des Arbeitnehmers begründen, dem Betriebsrat mitzuteilen (etwa APS/Koch § 102 BetrVG Rd. 96; Richardi/Thüsing, § 102 BetrVG Rd. 61; Däubler/Kittner/Klebe/Wedde, BetrVG, 16. Auflage 2018 § 102 Rd. 67; offengelassen: BAG, Urteil v. 23.02.2012 - 2 AZR 773/10 = NZA 2012, 992 ff.).

    Da das BAG in seinem Urteil vom 23.02.2012 (2 AZR 773/10) dies zuletzt offengelassen hatte, kann nicht mehr von einer höchstrichterlich geklärten Rechtslage ausgegangen werden.

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15

    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Hamm, 24.07.2019 - 4 Sa 143/19
    Der Arbeitgeber genügt daher der ihm obliegenden Mitteilungspflicht nicht, wenn er den Kündigungssachverhalt nur pauschal, schlag- oder stichwortartig umschreibt oder lediglich ein Werturteil abgibt, ohne die für seine Bewertung maßgeblichen Tatsachen mitzuteilen (etwa BAG, Urteil vom 22.09.2016 - 2 AZR 700/15 = NJW 2017, 684 ff.; BAG, Urteil vom 16.07.2015 - 2 AZR 15/15 = NJW 2016, 588 ff.; BAG, Urteil vom 05.12.2002 - 2 AZR 667/01 = NZA 2003, 849 ff.; APS/Koch, Kündigungsrecht, 5. Aufl. 2017, § 102 BetrVG, Rn. 104).

    Will der Arbeitgeber sich aber darauf berufen, dass er im Rahmen der Betriebsratsanhörung irrtümlich unvollständige oder unrichtige Angaben gemacht hat, trägt er dafür und für den Umstand, dass er den Betriebsrat nicht bewusst in die Irre geführt hat, die Darlegungs- und Beweislast (BAG, Urteil v. 16.07.2015 - 2 AZR 15/15 = NJW 2016, 588 ff.; BAG, Urteil v. 22.09.1994 - 2 AZR 31/94 = NZA 1995, 363 ff.; ErfKomm/Kania, a.a.O. § 102 BetrVG Rd. 8).

  • BAG, 12.02.2015 - 6 AZR 845/13

    Verdachtskündigung - Berufsausbildungsverhältnis

    Auszug aus LAG Hamm, 24.07.2019 - 4 Sa 143/19
    Allerdings trifft es zu, dass ein Arbeitgeber, der seine Kündigung in erster Linie auf den dringenden Verdacht einer erheblichen arbeitsvertraglichen Pflichtverletzung stützen will, dies dem Betriebsrat mitteilen und die Umstände angeben muss, aus denen sich der konkrete Verdacht ergeben soll (BAG, Beschluss v. 23.04.2008 - 2 ABR 71/07 = NZA 2008, 1081 ff.; BAG, Urteil v. 12.02.2015 - 6 AZR 845/13 = NZA 2015, 741 ff.; APS/Koch a.a.O. Rd. 128).

    Da der Arbeitgeber im Rahmen der Betriebsratsanhörung die Umstände angeben muss, aus denen sich der konkrete Verdacht ergeben soll (BAG, Urteil v. 12.02.2015 a.a.O.), muss die Anhörung zu einer Verdachtskündigung notwendigerweise jene Tatsachen bezeichnen, auf die er den entstandenen Verdacht stützen will.

  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12

    Außerordentliche (Verdachts-) Kündigung - Kündigungserklärungsfrist

    Auszug aus LAG Hamm, 24.07.2019 - 4 Sa 143/19
    Außerdem ist anerkannt, dass der Kündigungsberechtigte nach pflichtgemäßem Ermessen Ermittlungen anstellen und den Betroffenen anhören darf, ohne dass die Frist des § 626 Abs. 2 BGB zu laufen begänne, sofern er die Ermittlungen mit der gebotenen Eile durchführt, die ihm eine umfassende und zuverlässige Kenntnis des Kündigungssachverhalts verschaffen sollen (BAG, Urteil v. 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12 = NJW 2014, 3389 ff.).
  • LAG Düsseldorf, 24.08.2001 - 18 Sa 366/01

    Anforderungen an den wichtigen Grund nach § 626 Abs. 1 BGB im Fall eines

    Auszug aus LAG Hamm, 24.07.2019 - 4 Sa 143/19
    Ob sich dies im Einzelfall tatsächlich auswirkt, ist keine Frage der ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrates, sondern des materiellen Rechts (BAG, Urteil v. 21.06.2001 a.a.O. zur Anhörung des Personalrats; Däubler/Kittner/Klebe/Wedde a.a.O.; a.A. LAG Düsseldorf, Urteil v. 24.08.2001 - 18 Sa 366/01 = LAGE § 626 BGB Nr. 4 Unkündbarkeit; Richardi/Thüsing a.a.O. Rd. 65).
  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94

    Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Hamm, 24.07.2019 - 4 Sa 143/19
    Dies bedeutet auch, dass im Allgemeinen das Lebensalter und die Betriebszugehörigkeit sowie ein eventueller Kündigungsschutz für die Beurteilung durch die Arbeitnehmervertretung unverzichtbare Daten sind (BAG, Urteil v. 15.12.1994, 2 AZR 327/94 = NZA 1995, 521 ff.; BAG Urteil v. 21.06.2001 - 2 AZR 30/00 = EzA § 626 BGB Unkündbarkeit Nr. 7).
  • BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 697/92

    Tarifliche Arbeiterkündigungsfrist

    Auszug aus LAG Hamm, 24.07.2019 - 4 Sa 143/19
    Für einen rein deklaratorischen Charakter einer solchen Regelung spricht regelmäßig die wörtliche oder inhaltliche Übernahme der einschlägigen Vorschriften (etwa BAG, Urteil v. 16.09.1993 - 2 AZR 997/92 = NZA 1994, 221 ff.).
  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 417/14

    Verfahrensfehler - Geheime Beratung - Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 24.07.2019 - 4 Sa 143/19
    Eine bloße vermeidbare und unbewusste Fehlinformation führt dagegen noch nicht für sich alleine zur Unwirksamkeit der Betriebsratsanhörung (BAG, Urteil vom 26.03.2015 - 2 AZR 417/14 = NZA 2015, 1083 ff.; BAG, Urteil vom 23.10.2014 - 2 AZR 736/13 = NJW 2015, 1469 ff.; APS/Koch, a.a.O. Rn. 88 ff.; ErfKomm/Kania, 19. Aufl. 2019, § 102 BetrVG, Rn. 6).
  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 98/07

    Verdachtskündigung - Beteiligung des Personalrats

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 697/01

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl

  • LAG Hamm, 07.07.2010 - 18 Sa 139/10

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung eines tariflich unkündbaren Arbeitnehmers

  • LAG Köln, 22.03.2012 - 7 Sa 1022/11

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung; Verdachtskündigung; Frist des §

  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83

    Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung

  • LAG Hamm, 29.05.2009 - 13 Sa 1452/08
  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 700/15

    Sonderkündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 391/01

    Annahmeverzug; Zinsen

  • BAG, 23.04.2008 - 2 ABR 71/07

    Zustimmungsersetzungsverfahren

  • BAG, 11.12.1991 - 7 ABR 16/91

    Vertretung des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 608/11

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

  • BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 678/19

    Außerordentliche Kündigung - Unterrichtung des Betriebsrats

    Auf die Revision der Beklagten wird - unter Verwerfung der Revision als unzulässig im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 24. Juli 2019 - 4 Sa 143/19 - aufgehoben, soweit darin die nicht das qualifizierte Zwischenzeugnis betreffende Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 22. Januar 2019 - 5 Ca 955/18 - zurückgewiesen worden ist.
  • LAG Düsseldorf, 22.10.2021 - 7 Sa 247/21

    Kündigung; Massenentlassungsanzeige

    Das Bundesarbeitsgericht hat dies in der Vergangenheit vertreten (BAG v. 21.06.2001 - 2 AZR 30/00; BAG v. 15.12.1994 - 2 AZR 327/94; LAG Hamm v. 24.07.2019 - 4 Sa 143/19; teilweise a.A. wenn sich der tarifliche Sonderkündigungsschutz materiellrechtlich nicht auswirken kann: BAG v. 07.05.2020 - 2 AZR 678/19; LAG Düsseldorf v. 24.08.2001 - 18 Sa 366/01), zuletzt aber offen gelassen, ob ein Sonderkündigungsschutz überhaupt zu den "Gründen für die Kündigung" iSv. § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG gehören kann (BAG v. 07.05.2020 - 2 AZR 678/19, Rn. 16).
  • ArbG Düsseldorf, 22.02.2021 - 6 Ca 5392/20
    Soweit dies durch das Bundesarbeitsgericht in der Vergangenheit vertreten wurde (BAG 21.06.2001 - 2 AZR 30/00, ZTR 2002, 45; 15.12.1994 - 2 AZR 327/94, NZA 1995, 521, so auch LAG Hamm 24.07.2019 - 4 Sa 143/19 -), hat es zuletzt offen gelassen, ob ein Sonderkündigungsschutz überhaupt zu den "Gründen für die Kündigung" iSv. § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG gehören kann (BAG 07.05.2020 - 2 AZR 678/19, NZA 2020, 1110, Rn. 16).
  • ArbG Düsseldorf, 12.02.2021 - 1 Ca 5432/20
    Soweit dies durch das Bundesarbeitsgericht in der Vergangenheit vertreten wurde (BAG 21.06.2001 - 2 AZR 30/00, ZTR 2002, 45; 15.12.1994 - 2 AZR 327/94, NZA 1995, 521, so auch LAG Hamm 24.07.2019 - 4 Sa 143/19 -), hat es zuletzt offen gelassen, ob ein Sonderkündigungsschutz überhaupt zu den "Gründen für die Kündigung" iSv. § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG gehören kann (BAG 07.05.2020 - 2 AZR 678/19, NZA 2020, 1110, Rn. 16).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.02.2020 - 8 Sa 46/19

    Fehlerhafte Betriebsratsanhörung - fehlende Kenntnisnahme der Stellungnahme des

    Der Arbeitgeber muss lediglich mit hinreichender Klarheit zum Ausdruck bringen, dass er die Kündigung wegen des Verdachts einer Pflichtverletzung beabsichtigt (LAG Hamm 24. Juli 2019 - 4 Sa 143/19 - Rn. 68, juris).
  • ArbG Paderborn, 26.08.2021 - 1 Ca 11/21

    Voraussetzungen der Betriebsratsanhörung gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG;

    Der Betriebsrat ist ordnungsgemäß angehört worden, wenn der Arbeitgeber dem Betriebsrat die aus seiner Sicht subjektiv tragenden Gründe mitgeteilt hat (vgl. BAG vom 26.03.2015, 2 AZR 417/14, NZA 2015, 1083; LAG Hamm vom 24.07.2019, 4 Sa 143/19, zitiert nach juris).
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