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   LAG Hamm, 24.09.2021 - 14 Ta 178/21   

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https://dejure.org/2021,40139
LAG Hamm, 24.09.2021 - 14 Ta 178/21 (https://dejure.org/2021,40139)
LAG Hamm, Entscheidung vom 24.09.2021 - 14 Ta 178/21 (https://dejure.org/2021,40139)
LAG Hamm, Entscheidung vom 24. September 2021 - 14 Ta 178/21 (https://dejure.org/2021,40139)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wann ist Anordnung einer Ratenzahlung im Nachprüfungsverfahren des § 120a ZPO im Falle der Insolvenz einer Partei wieder möglich?

  • rewis.io
  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anordnung von Ratenzahlungen im PKH-Verfahren nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 120a; InsO § 200 ; InsO § 201
    Nachprüfungsverfahren; Ratenzahlungsanordnung; Insolvenz

  • rechtsportal.de

    ZPO § 120a; InsO § 200 ; InsO § 201
    Anordnung einer Ratenzahlung im Nachprüfungsverfahren im Insolvenzfall; Nicht berücksichtigungsfähige Zahlungsverpflichtungen bei PKH-Gewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.08.2019 - XII ZB 119/19

    Zur Frage, ob die Eröffnung des Insolvenzverfahrens der nachträglichen Anordnung

    Auszug aus LAG Hamm, 24.09.2021 - 14 Ta 178/21
    a) Die bei einer bedürftigen Partei unterhalb der Pfändungsfreigrenzen liegenden Beträge können, soweit sie nicht nach § 115 ZPO absetzbar sind, bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 120a ZPO zu einer nachträglichen Zahlungsanordnung aufgrund eines einsetzbaren Einkommens führen (vgl. BGH 28. August 2020 - XII ZB 119/19 - juris, Rn. 21, 23).

    Solche Insolvenzforderungen können nur im Rahmen des Insolvenzverfahrens und damit nicht im Wege einer verfahrenskostenhilferechtlichen Zahlungsanordnung geltend gemacht werden, so dass die Eröffnung des Insolvenzverfahrens der nachträglichen Anordnung von Zahlungen im Änderungsverfahren nach § 120a ZPO entgegensteht (vgl. BGH 28. August 2020 - XII ZB 119/19 - juris, Rn. 15 f.).

  • LAG Hamm, 23.03.2018 - 5 Ta 135/17

    Einkommensberechnung bei der Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Hamm, 24.09.2021 - 14 Ta 178/21
    Soweit er darüber hinaus auf Verhandlungen mit Krankenkassen und Finanzamt über die Höhe weiterer Ratenzahlungen verweist, liegt keine berücksichtigungsfähige Zahlungsverpflichtung vor, welche das einzusetzende Einkommen mindert (vgl. LAG Hamm 23. März 2018 - 5 Ta 135/17 - juris, Rn. 21, 30).
  • LAG Hamm, 30.04.2012 - 4 Ta 662/11

    Überprüfung des Fortbestehens der Prozesskostenhilfe-Voraussetzungen; Ausrichtung

    Auszug aus LAG Hamm, 24.09.2021 - 14 Ta 178/21
    Dazu wäre ein erneutes Abänderungsverfahren nach § 120a ZPO auf Antrag des Beklagten erforderlich, in dem über diese Frage zu entscheiden wäre, wobei hier die allgemeinen Voraussetzungen vorliegen müssen, um nachträglich entstandene Verbindlichkeiten berücksichtigen zu können (vgl. dazu LAG Hamm 31. Mai 2010 - 14 Ta 98/10 - juris; 30. April 2012 - 4 Ta 662/11 - juris; 25. April 2018 - 5 Ta 101/18 - juris).
  • LAG Hamm, 25.01.2016 - 14 Ta 252/15

    Wirksamkeit nicht durch den Rechtspfleger erfolgter Erinnerungen, Auflagen und

    Auszug aus LAG Hamm, 24.09.2021 - 14 Ta 178/21
    Fristsetzungen im Nachprüfungsverfahren haben durch Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, jedoch nicht durch Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes oder Regierungsbeschäftigte zu erfolgen (vgl. LAG Hamm, 25. Januar 2016 - 14 Ta 228/15; 25. Januar 2016 - 14 Ta 252/15).
  • LAG Hamm, 25.04.2018 - 5 Ta 101/18

    Kreditaufnahme während des Überprüfungszeitraums

    Auszug aus LAG Hamm, 24.09.2021 - 14 Ta 178/21
    Dazu wäre ein erneutes Abänderungsverfahren nach § 120a ZPO auf Antrag des Beklagten erforderlich, in dem über diese Frage zu entscheiden wäre, wobei hier die allgemeinen Voraussetzungen vorliegen müssen, um nachträglich entstandene Verbindlichkeiten berücksichtigen zu können (vgl. dazu LAG Hamm 31. Mai 2010 - 14 Ta 98/10 - juris; 30. April 2012 - 4 Ta 662/11 - juris; 25. April 2018 - 5 Ta 101/18 - juris).
  • LAG Hamm, 31.05.2010 - 14 Ta 98/10

    Verschuldung nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe; Ersatzbeschaffung eines

    Auszug aus LAG Hamm, 24.09.2021 - 14 Ta 178/21
    Dazu wäre ein erneutes Abänderungsverfahren nach § 120a ZPO auf Antrag des Beklagten erforderlich, in dem über diese Frage zu entscheiden wäre, wobei hier die allgemeinen Voraussetzungen vorliegen müssen, um nachträglich entstandene Verbindlichkeiten berücksichtigen zu können (vgl. dazu LAG Hamm 31. Mai 2010 - 14 Ta 98/10 - juris; 30. April 2012 - 4 Ta 662/11 - juris; 25. April 2018 - 5 Ta 101/18 - juris).
  • ArbG Hagen, 20.01.2021 - 5 Ca 338/18

    Ratenanordnung; PKH; Insolvenz

    Auszug aus LAG Hamm, 24.09.2021 - 14 Ta 178/21
    Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hagen vom 20. Januar 2021 (5 Ca 338/18) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 05.07.2013 - 5 Ta 254/13

    Zu den Voraussetzungen der Aufhebungsentscheidung im

    Auszug aus LAG Hamm, 24.09.2021 - 14 Ta 178/21
    Mit der Zustellung des Schreibens war das Nachprüfungsverfahren ordnungsgemäß eingeleitet worden (vgl. LAG Hamm, 5. Juli 2013 - 5 Ta 254/13; 20. September 2013 - 14 Ta 160/13 - jeweils m. w. N.).
  • LAG Hamm, 20.09.2013 - 14 Ta 160/13

    Zu denVoraussetzungen der Aufhebungsentscheidung im

    Auszug aus LAG Hamm, 24.09.2021 - 14 Ta 178/21
    Mit der Zustellung des Schreibens war das Nachprüfungsverfahren ordnungsgemäß eingeleitet worden (vgl. LAG Hamm, 5. Juli 2013 - 5 Ta 254/13; 20. September 2013 - 14 Ta 160/13 - jeweils m. w. N.).
  • LAG Hamm, 25.01.2016 - 14 Ta 228/15

    Wirksamkeit nicht durch den Rechtspfleger erfolgter Erinnerungen, Auflagen und

    Auszug aus LAG Hamm, 24.09.2021 - 14 Ta 178/21
    Fristsetzungen im Nachprüfungsverfahren haben durch Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, jedoch nicht durch Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes oder Regierungsbeschäftigte zu erfolgen (vgl. LAG Hamm, 25. Januar 2016 - 14 Ta 228/15; 25. Januar 2016 - 14 Ta 252/15).
  • LAG Hamm, 24.11.2022 - 5 Ta 293/22

    Keine nachträgliche Anordnung von Ratenzahlungen für die vor Insolvenzeröffnung

    Rechtsanwaltsgebühren entstehen mit der Beauftragung des Bevollmächtigten, was vorliegend mit der Meldung bei Gericht als beizuordnender Rechtsanwalt gegeben ist (siehe hierzu LAG Hamm, Beschluss vom 24.09.2021, 14 Ta 178/21, ZVI 2022, 73, 74 unter II.3.b.bb)(1) der Gründe.
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