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   LAG Hamm, 25.05.2009 - 14 Ta 844/08   

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https://dejure.org/2009,9486
LAG Hamm, 25.05.2009 - 14 Ta 844/08 (https://dejure.org/2009,9486)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25.05.2009 - 14 Ta 844/08 (https://dejure.org/2009,9486)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25. Mai 2009 - 14 Ta 844/08 (https://dejure.org/2009,9486)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2008 - 7 Ta 251/07

    Keine Anwaltsbeiordnung bei Prozesskostenhilfe im Mahnverfahren

    Auszug aus LAG Hamm, 25.05.2009 - 14 Ta 844/08
    Bei Anwendung dieser Grundsätze im vorliegenden Fall kommt die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines Mahnverfahrens regelmäßig nicht in Betracht (vgl. LAG Hamm, 6. August 2001, 14 Ta 490/01; LAG Rheinland-Pfalz, 16. Januar 2008, 7 Ta 251/07; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Auflage, 2005, Rn. 551; Zöller/Philippi, ZPO, 27. Auflage, 2009, § 121 Rn. 5).

    Im Wege der Beratungshilfe kann Grund und Höhe eines Anspruchs geklärt werden, um anschließend je nach Beratungsergebnis gegebenenfalls den Mahnbescheidsantrag selbst zu stellen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, 16. Januar 2008, 7 Ta 251/07).

    Wie bereits ausgeführt, ist die Beratungshilfe dafür da, eventuelle Schwierigkeiten bei der Klärung von Grund und Höhe eines Anspruchs für den mittellosen Antragsteller zu beseitigen, damit sodann im Mahnverfahren vorgegangen werden kann (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, 16. Januar 2008, 7 Ta 251/07).

  • LAG Hamm, 23.01.2006 - 18 Ta 909/05
    Auszug aus LAG Hamm, 25.05.2009 - 14 Ta 844/08
    Subjektiv kommt es auf das Vermögen des Antragstellers an, nach Vorbildung, geistiger Fähigkeit, Schreib- und Redegewandtheit sein Rechtsanliegen dem Gericht schriftlich und mündlich hinreichend vorzutragen (vgl. LAG Hamm, 23. Januar 2006, 18 Ta 909/05; 2. Juni 2005, 4 Ta 374/04).

    Zutreffend ist, dass sich die Erforderlichkeit der Anwaltsbeiordnung nicht nur nach Umfang und Schwierigkeit der Sache, sondern auch nach der Fähigkeit des Antragstellers, beurteilt sich mündlich und schriftlich auszudrücken, (vgl. BVerfG, 22. Juli 2007, 1 BvR 681/07, NZA 2008, S. 88; LAG Hamm, 23. Januar 2006, 18 Ta 909/05; 8. Juli 2007, 5 Ta 254/07).

  • BAG, 08.05.2003 - 2 AZB 56/02

    Prozeßkostenhilfe - Insolvenzverwalter - Beiordnung

    Auszug aus LAG Hamm, 25.05.2009 - 14 Ta 844/08
    Erforderlich ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt, wenn sie nicht nur ratsam, sondern unerlässlich ist (vgl. BAG, 8. Mai 2003, 2 AZB 56/02, AP ArbGG 1979 § 9 Nr. 25).
  • BAG, 15.02.2005 - 5 AZN 781/04

    Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Hamm, 25.05.2009 - 14 Ta 844/08
    Voraussetzung ist, dass sich die bedürftige Partei erst dann eines Rechtsanwalts bedient, wenn das im Einzelfall wirklich notwendig ist (vgl. BAG, 15. Februar 2005, 5 AZN 781/04, NZA 2005, S. 431).
  • LAG Hamm, 02.06.2005 - 4 Ta 374/04

    Erforderlichkeit der Anwaltsbeiordnung nach § 167; 121 Abs. 2 ZPO

    Auszug aus LAG Hamm, 25.05.2009 - 14 Ta 844/08
    Subjektiv kommt es auf das Vermögen des Antragstellers an, nach Vorbildung, geistiger Fähigkeit, Schreib- und Redegewandtheit sein Rechtsanliegen dem Gericht schriftlich und mündlich hinreichend vorzutragen (vgl. LAG Hamm, 23. Januar 2006, 18 Ta 909/05; 2. Juni 2005, 4 Ta 374/04).
  • BVerfG, 22.06.2007 - 1 BvR 681/07

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus LAG Hamm, 25.05.2009 - 14 Ta 844/08
    Zutreffend ist, dass sich die Erforderlichkeit der Anwaltsbeiordnung nicht nur nach Umfang und Schwierigkeit der Sache, sondern auch nach der Fähigkeit des Antragstellers, beurteilt sich mündlich und schriftlich auszudrücken, (vgl. BVerfG, 22. Juli 2007, 1 BvR 681/07, NZA 2008, S. 88; LAG Hamm, 23. Januar 2006, 18 Ta 909/05; 8. Juli 2007, 5 Ta 254/07).
  • LAG Hamm, 06.08.2001 - 14 Ta 490/01

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der Prozesskostenhilfe zur Durchführung

    Auszug aus LAG Hamm, 25.05.2009 - 14 Ta 844/08
    Bei Anwendung dieser Grundsätze im vorliegenden Fall kommt die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines Mahnverfahrens regelmäßig nicht in Betracht (vgl. LAG Hamm, 6. August 2001, 14 Ta 490/01; LAG Rheinland-Pfalz, 16. Januar 2008, 7 Ta 251/07; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Auflage, 2005, Rn. 551; Zöller/Philippi, ZPO, 27. Auflage, 2009, § 121 Rn. 5).
  • LAG Hamm, 24.02.2010 - 14 Ta 518/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im erstinstanzlichen Arbeitsgerichtsverfahren;

    Die Bewertung der sachlichen und subjektiven Voraussetzungen für die Erforderlichkeit der Anwaltsbeiordnung hat zwar nach einem objektiven Maßstab zu erfolgen, nicht aus der Sicht des Anwalts oder einer Partei (vgl. LAG Hamm, 25. Mai 2009, 14 Ta 844/08, juris; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 5. Auflage, 2010, Rn. 545).

    Subjektiv kommt es auf das Vermögen des Antragstellers an, nach Vorbildung, geistiger Fähigkeit, Schreib- und Redegewandtheit sein Rechtsanliegen dem Gericht schriftlich und mündlich vorzutragen (vgl. LAG Hamm, 29. November 2004, a.a.O.; 2. Juni 2005, 4 Ta 374/04, FA 2005, 324; 23. Januar 2006, a.a.O.; 25. Mai 2009, a.a.O.; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, a.a.O., Rn. 543 f.).

    Die Anwaltsbeiordnung ist nicht erforderlich, wenn die Partei bei einfacher Sach- und Rechtslage nach ihren intellektuellen Fähigkeiten ihre Rechte selbst wahrnehmen kann (vgl. LAG Hamm, 9. Juli 2007, a.a.O.; 25. Mai 2009, a.a.O.).

    Die Bewertung der sachlichen und subjektiven Voraussetzungen für die Erforderlichkeit der Anwaltsbeiordnung hat nach einem objektiven Maßstab zu erfolgen, nicht aus der Sicht des Anwalts oder einer Partei (vgl. LAG Hamm, 25. Mai 2009, a.a.O.; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, a.a.O., Rn. 545).

    Beratungshilfe ist dafür da, eventuelle Schwierigkeiten bei der Klärung von Grund und Höhe eines Anspruchs für den mittellosen Antragsteller zu beseitigen, damit sodann im Mahnverfahren vorgegangen (vgl. LAG Hamm, 25. Mai 2009, a.a.O.; LAG Rheinland-Pfalz, 16. Januar 2008, 7 Ta 251/07, juris) oder auch Klage erhoben werden kann.

  • LAG Hamm, 06.10.2010 - 14 Ta 477/09

    Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts für Zahlungsklagen im

    Beratungshilfe dient der Klärung von Grund und Höhe des Anspruchs sowie dem Hinweis auf weitere - kostengünstige - Möglichkeiten der Rechtsverfolgung (vgl. LAG Hamm, 25. Mai 2009, 14 Ta 844/08, juris; LAG Rheinland-Pfalz, 16. Januar 2008, 7 Ta 251/07, juris).
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