Rechtsprechung
   LAG Hamm, 25.07.2014 - 10 Sa 503/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,19302
LAG Hamm, 25.07.2014 - 10 Sa 503/14 (https://dejure.org/2014,19302)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25.07.2014 - 10 Sa 503/14 (https://dejure.org/2014,19302)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25. Juli 2014 - 10 Sa 503/14 (https://dejure.org/2014,19302)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,19302) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Entschädigungsanspruch bei rechtsmissbräuchlichen Bewerbungen nur auf altersdiskriminierende Stellenausschreibungen

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Keine Altersdiskriminierung eines 60-jährigen Bewerbers

  • bista.de (Kurzinformation)

    Zum Schein bewerben, um wegen Altersdiskriminierung zu klagen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Diskriminierungsklage eines 60-jährigen Anwalts wegen Rechtsmissbrauch zurückgewiesen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Altersdiskriminierung, Entschädigung, Rechtsmissbrauch

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Stellenausschreibung für Berufsanfänger

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 14.11.2013 - 8 AZR 997/12

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

    Auszug aus LAG Hamm, 25.07.2014 - 10 Sa 503/14
    Erforderlich ist allein, dass der Kläger Tatsachen, die das Gericht bei der Bestimmung des Betrags heranziehen soll, benennt und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung angibt (BAG 14.11.2013 - 8 AZR 997/12 - NZA 2014, 489 ff.).

    Auch auf die subjektive Ernsthaftigkeit der Bewerbung kommt es nicht an, weil ihr Fehlen lediglich den Einwand treuwidrigen Verhaltens des Bewerbers begründen könnte (BAG 14.11.2013 - 8 AZR 997/12 - NZA 2014, 489 ff.).

    Arbeitgeber ist auch derjenige, der um Bewerbungen für ein von ihm angestrebtes Beschäftigungsverhältnis bittet (BAG 14.11.2013 - 8 AZR 997/12 - NZA 2014, 489 ff.).

    Im Falle einer Bewerbung beginnt die Frist mit dem Zugang der Ablehnung (§ 15 Abs. 4 Satz 2 AGG), nicht jedoch vor dem Zeitpunkt, in dem der Bewerber von seiner Benachteiligung Kenntnis erlangt (BAG 14.11.2013 - 8 AZR 997/12 - NZA 2014, 489 ff.).

    Allerdings ist es stets Voraussetzung für einen Entschädigungsanspruch, dass sich die benachteiligten und begünstigten Personen in einer vergleichbaren Situation befinden (BAG 14.11.2013 - 8 AZR 997/12 - NZA 2014, 489 ff.).

    Allerdings ist es grundsätzlich zulässig, in einem Stellenprofil eine bestimmte Mindestnote oder sonstige berufliche Qualifikation zu fordern (BAG 14.11.2013 - 8 AZR 997/12, NZA 2014, 489 ff.).

  • BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

    Auszug aus LAG Hamm, 25.07.2014 - 10 Sa 503/14
    Die Benachteiligung liegt insofern bereits in der Versagung einer Chance (BAG 24.01.2013 - 8 AZR 429/11 - NZA 2013 498 ff.).

    Denn vergleichbar ist die Auswahlsituation nur für Arbeitnehmer, die gleichermaßen die objektive Eignung für die zu besetzende Stelle aufweisen (BAG 24.01.2013 - 8 AZR 429/11 - NZA 2013, 498).

    Unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls kann der Erwerb der Rechtsstellung als Bewerber dann als unredlich erscheinen, wenn die Bewerbung allein deshalb erfolgt ist, um Entschädigungsansprüche zu erlangen (BAG 24.01.2013 - 8 AZR 429/11 - NZA 2013, 498 ff).

    Dieser muss Indizien vortragen, die geeignet sind, den Schluss auf die fehlende Ernsthaftigkeit zuzulassen (BAG 24.01.2013 - 8 AZR 429/11 - NZA 2013, 498 ff.).

    Allein der Umstand, dass der Arbeitnehmer eine Vielzahl von Entschädigungsklagen erhoben hat, ist für sich genommen noch kein ausreichender Grund für die Annahme, die Bewerbung sei nicht ernsthaft erfolgt (BAG 24.01.2013 - 8 AZR 429/11 - NZA 2013, 498 ff.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.10.2013 - 21 Sa 1380/13

    Entschädigung eines Stellenbewerbers wegen Altersdiskriminierung -

    Auszug aus LAG Hamm, 25.07.2014 - 10 Sa 503/14
    Hat der Arbeitgeber solche Indizien vorgetragen, ist es Sache des Bewerbers, im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast hierzu Stellung zu nehmen und die Indizien zu entkräften (vgl. LAG Hamm 26.06.2008 - 15 Sa 63/08 - juris; LAG Berlin-Brandenburg 31.10.2013 - 21 Sa 1380/13 - juris).

    Bewirbt sich dagegen ein Arbeitnehmer ausschließlich auf altersdiskriminierende Stellenausschreibungen, so ist dies ein starkes Indiz dafür, dass die Bewerbungen subjektiv nicht ernsthaft erfolgt sind, sondern lediglich die Geltendmachung einer Entschädigung nach dem AGG beabsichtigt war (LAG Hamm 26.06.2008 - 15 Sa 63/08 - juris; LAG Berlin-Brandenburg 31.10.2013 - 21 Sa 1380/13 - juris).

    Dies verwundert, denn angesichts des angespannten Arbeitsmarktes für Juristinnen und Juristen ist im Grundsatz davon auszugehen, dass ein ernsthafter Bewerber alles tut, um in seiner Bewerbung ein positives Bild von seiner Person und seinen Fähigkeiten abzugeben und alles unterlässt, was ein negatives oder auch nur bedenkliches Licht auf seine Bewerbung werfen könnte (LAG Berlin-Brandenburg 31.10.2013 - 21 Sa 1380/13 - juris).

    Denn es spricht gegen die Ernsthaftigkeit einer Bewerbung, wenn sich der Anspruchsteller ausschließlich auf diskriminierende Stellenanzeigen bewirbt (LAG Hamm 26.06.2008 - 15 Sa 63/08 - juris; LAG Berlin-Brandenburg 31.10.2013 - 21 Sa 1380/13 - juris).

  • LAG Hamm, 26.06.2008 - 15 Sa 63/08

    Kein Entschädigungsanspruch wegen Altersdiskriminierung mangels Ernsthaftigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 25.07.2014 - 10 Sa 503/14
    Hat der Arbeitgeber solche Indizien vorgetragen, ist es Sache des Bewerbers, im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast hierzu Stellung zu nehmen und die Indizien zu entkräften (vgl. LAG Hamm 26.06.2008 - 15 Sa 63/08 - juris; LAG Berlin-Brandenburg 31.10.2013 - 21 Sa 1380/13 - juris).

    Bewirbt sich dagegen ein Arbeitnehmer ausschließlich auf altersdiskriminierende Stellenausschreibungen, so ist dies ein starkes Indiz dafür, dass die Bewerbungen subjektiv nicht ernsthaft erfolgt sind, sondern lediglich die Geltendmachung einer Entschädigung nach dem AGG beabsichtigt war (LAG Hamm 26.06.2008 - 15 Sa 63/08 - juris; LAG Berlin-Brandenburg 31.10.2013 - 21 Sa 1380/13 - juris).

    Denn es spricht gegen die Ernsthaftigkeit einer Bewerbung, wenn sich der Anspruchsteller ausschließlich auf diskriminierende Stellenanzeigen bewirbt (LAG Hamm 26.06.2008 - 15 Sa 63/08 - juris; LAG Berlin-Brandenburg 31.10.2013 - 21 Sa 1380/13 - juris).

  • ArbG Hamm, 04.03.2014 - 1 Ca 721/13

    AGG-Klage wegen Alterdiskriminierung - 60jähriger selbständiger Rechtsanwalt

    Auszug aus LAG Hamm, 25.07.2014 - 10 Sa 503/14
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 04.03.2014, 1 Ca 721/13 wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 04.03.2014, 1 Ca 721/13 abzuändern, das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Hamm 10.12.2013 aufzuheben und die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an ihn Entschädigung nach Ermessen des Gerichts nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.04.2013 zu zahlen.

  • LAG Köln, 20.11.2013 - 5 Sa 317/13

    Diskriminierung und objektive Eignung

    Auszug aus LAG Hamm, 25.07.2014 - 10 Sa 503/14
    Eine mittelbare Benachteiligung ist anzunehmen, weil mit steigendem Alter typischerweise eine größere Berufserfahrung verbunden ist (vgl. LAG Köln 20.11.2013 - 5 Sa 317/13 - juris).
  • LAG Hamburg, 12.01.2009 - 3 Ta 26/08

    PKH - Entschädigungsanspruch wegen Diskriminierung - subjektiv nicht ernsthafte

    Auszug aus LAG Hamm, 25.07.2014 - 10 Sa 503/14
    Weiter kann auch aus der Form und dem Inhalt der Bewerbungsschreiben auf eine fehlende subjektive Ernsthaftigkeit geschlossen werden (LAG Hamburg 12.01.2009 - 3 Ta 26/08 - juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 29.01.2009 - 4 Sa 346/08

    Schadensersatz, Entschädigung, Altersdiskriminierung, Bewerbung, Ernsthaftigkeit,

    Auszug aus LAG Hamm, 25.07.2014 - 10 Sa 503/14
    Anzeichen für einen Rechtsmissbrauch kann auch das Aufstellen weit überhöhter Entschädigungsforderungen unter Verwendung formularmäßiger, kaum auf den Anlassfall bezogener Schriftsätze sein (LAG Schleswig-Holstein 29.01.2009 - 4 Sa 346/08 - juris).
  • BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 47/08

    Innerbetriebliche Stellenausschreibung - mittelbare Benachteiligung wegen des

    Auszug aus LAG Hamm, 25.07.2014 - 10 Sa 503/14
    Es ist ausreichend, wenn das Kriterium hierzu typischerweise geeignet ist (BAG 18.08.2009 - 1 ABR 47/08 - AP § 3 AGG Nr. 1).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2012 - 2 Sa 324/12

    Erfüllungseinwand - verspäteter Sachvortrag

    Auszug aus LAG Hamm, 25.07.2014 - 10 Sa 503/14
    Hierdurch wäre es zu einer Verzögerung des Rechtsstreits gekommen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 25.10.2012 - 2 Sa 324/12 - juris).
  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 526/09

    Hemmung der Stufenlaufzeit durch Elternzeit

  • LAG Düsseldorf, 09.06.2015 - 16 Sa 1279/14

    Altersdiskriminierung durch Ausschreibung einer offenen Stelle für

    Soweit die Beklagte durch die Formulierung "frisch gebacken aus einer kaufmännischen Ausbildung" zum Ausdruck gebracht hat, nach Berufsanfängern zu suchen, liegt hierin keine unmittelbare Benachteiligung, da das Kriterium "Berufsanfänger" nicht direkt auf das Alter abstellt und auch nicht untrennbar mit dem Alter verbunden ist (vgl. LAG Hamm, 25.07.2014 - 10 Sa 503/14, Rn. 46, juris).

    Mit steigendem Alter ist jedoch typischerweise eine größere Berufserfahrung verbunden, so dass Stellenanzeigen, die ausdrücklich an Berufsanfänger gerichtet sind, als mittelbar diskriminierend einzustufen sind (vgl. LAG Hamm, 25.07.2014 aaO., Rn. 45; LAG Köln, 20.11.2013 - 5 Sa 317/13 - juris; LAG Schleswig-Holstein, 22.11.2012 - 4 Sa 246/12, Rn. 88, juris; LAG Saarland, 11.02.2009 - 1 TaBV 73/08, Rn. 56, juris; LAG Hessen, 06.03.2008 - 9 TaBV 251/07, Rn. 26, juris; Thüsing, Arbeitsrechtlicher Diskriminierungsschutz, 2. Aufl., Rn. 682; Adomeit/Mohr, aaO. § 3 Rn 195; Schleusener in Schleusener/Suckow/Voigt, AGG, 4. Aufl, § 3, Rn. 113; Buschmann in Däubler/Bertzbach, AGG, 3. Aufl., § 11 Rn. 15; a. A. LAG Berlin, 21.07.2011 aaO., Rn. 37; Wichert/Zange, DB 2007, 970; Falke in Rust/Falke, AGG, § 11 Rn. 645).

    Dies ändert allerdings nichts daran, dass der Absolvent einer kaufmännischen Ausbildung zum Berufsbeginn typischerweise eher jung als alt ist (vgl. LAG Hamm, 25.07.2014 aaO., Rn. 45, juris).

  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 583/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Entschädigung - objektive

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25. Juli 2014 - 10 Sa 503/14 - aufgehoben.
  • AG München, 24.11.2016 - 173 C 8860/16

    AGG-Hopper

    Einem Anspruch steht insoweit der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegen (LAG Hamm BeckRS 2014, 72204; NZA RR 1997, 203; LAG Rheinland-Pfalz NZA 1997, 115: BeckOK AGG, § 15 Rn. 7).
  • LAG Hessen, 27.11.2014 - 9 Sa 577/14

    Entschädigungsanspruch wegen Altersdiskriminierung i.R.e.

    Spätstudierende, Berufswechsler und Pensionäre sind als Berufsanfänger zwar denkbar, aber nicht typischerweise (BAG Beschluss vom 18. Aug. 2009 - 1 ABR 47/08 - [...]; LAG Hamm Urteil vom 25. Juli 2014 - 10 Sa 503/14 - [...], Revision anhängig unter dem Az. 8 AZR 583/14).

    Bewirbt sich ein Arbeitnehmer gleichwohl ausschließlich auf altersdiskriminierende Stellenanzeigen, so kann dies ein Indiz dafür sein, dass die Bewerbung lediglich erfolgt ist, um bei der zu erwartenden Ablehnung Entschädigungsansprüche geltend zu machen (ebenso LAG Hamm Urteil vom 25. Juli 2014 - 10 Sa 503/14 - [...], Revision anhängig unter dem Az. 8 AZR 583/14; LAG Baden-Württemberg Urteil vom 20. März 2009 - 9 Sa 5/09 - [...]).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2022 - 2 Sa 362/21

    Benachteiligung wegen der (Schwer-)Behinderung - Bewerbungsverfahren -

    Die vom Beklagten herangezogene Entscheidung des LAG Hamm vom 25. Juli 2014 - 10 Sa 503/14 - ist mit dem vorgenannten Urteil des BAG vom 19. Mai 2016 - 8 AZR 583/14 - aufgehoben worden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht