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   LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 55/05   

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LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 55/05 (https://dejure.org/2005,7515)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25.10.2005 - 4 Sa 55/05 (https://dejure.org/2005,7515)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25. Oktober 2005 - 4 Sa 55/05 (https://dejure.org/2005,7515)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Aufhebung der Regelungen eines Besserungsscheines wegen Insolvenzantragstellung - kein Ersatz der Anwaltskosten für die Anmeldung zur Insolvenztabelle Berichtigungsbeschluss Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Verlautbarungen des vom Gericht Gewollten

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 12 a Abs. 1 ArbGG, §§ 28, 38, 108 Abs. 2, 119, 174 InsO, § 397 BGB, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und Abs. 4 TVG Berichtigungsbeschluss § 319 ZPO
    Aufhebung der Regelungen eines Besserungsscheines wegen Insolvenzantragstellung - kein Ersatz der Anwaltskosten für die Anmeldung zur Insolvenztabelle Berichtigungsbeschluss Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Verlautbarungen des vom Gericht Gewollten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen oder Nichtbestehen einer Insolvenzforderung aus einem "Besserungsschein"; Begriff "Besserungsschein" in der Insolvenzpraxis; Verzicht im Rahmen eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs zum Zweck der Erhaltung der Liquidität des Schuldners auf einen ...

  • Judicialis

    ArbGG § 12 a Abs. 1; ; InsO § ... 28; ; InsO § 38; ; InsO § 108 Abs. 2; ; InsO § 119; ; InsO § 174; ; BGB § 397; ; TVG Berichtigungsbeschluss § 3 Abs. 1; ; TVG Berichtigungsbeschluss § 4 Abs. 1; ; TVG Berichtigungsbeschluss § 4 Abs. 4; ; ZPO § 319

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bedeutung des insolvenzpraktischen Begriffs des Besserungsscheins - Verzicht auf Zahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld gegen Gewährung von Prämienzahlungen aus jährlich fortgeschriebenen Besserungsscheinen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 600/03

    Altersteilzeitansprüche aus der Freistellungsphase des Blockmodells in der

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 55/05
    Der Begriff der "Vereinbarung" ist weit auszulegen und der Schutz des § 119 InsO für die gesetzlichen Anordnungen in §§ 103 bis 118 InsO ist weit zu fassen (BAG, Urt. v. 23.02.2005 - 10 AZR 600/03, AP Nr. 1 zu § 108 InsO = EzA § 55 InsO Nr. 7, m.w.N.).

    Da es um allgemeine insolvenzrechtliche Verteilungsgrundsätze und um den Schutz der übrigen Gläubiger geht, dürfte auch in einer Betriebsvereinbarung keine Zuordnung von Entgeltansprüchen für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und damit zu den Masseverbindlichkeiten vorgesehen werden können, wenn diese Ansprüche ansonsten der Zeit vor Verfahrenseröffnung zuzuordnen wären (BAG, Urt. v. 23.02.2005 - 10 AZR 600/03, a.a.O., m.w.N.).

  • LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03

    1. Unzulässige Leistungsklage anstelle der gebotenen Insolvenzfeststellungsklage

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 55/05
    War die streitgegenständliche Forderung im Zeitpunkt der nach § 179 KO erhobenen Feststellungsklage noch nicht beim Insolvenzverwalter angemeldet und von diesem geprüft worden, so kann dieser Mangel noch nach Rechtshängigkeit behoben werden, und zwar bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung (LAG Hamm, Urt. v. 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03, ZInsO 2005, 1120) bzw. bis zur evtl. Abgabe übereinstimmender Erledigterklärungen (LAG Hamm, Bes. v. 22.11.1999 - 4 Sa 1414/99, ZInsO 2000, 55).

    Dies hat Bedeutung für die von Amts wegen zu prüfende Frage, ob die geltend gemachten Forderungen aus den Jahren 2001 und 2002 nach § 12.2 MTV verwirkt sind oder nicht, denn erst von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an richtet sich die Geltendmachung von Entgeltansprüchen nicht mehr nach tariflichen Ausschlussfristen, sondern ausschließlich nach den Vorschriften der Insolvenzordnung, wenn es sich um Insolvenzforderungen i.S.d. § 38 InsO handelt (BAG, Urt. v. 18.12.1984 - 1 AZR 588/82, NZA 1985, 396 = ZIP 1985, 754; LAG Hamm, Urt. v. 20.03.1998 - 10 Sa 1737/97, NZA-RR 1999, 370, LAG Hamm, Urt. v. 06.09.2001 - 4 Sa 466/01, KTS 2002, 301 = ZInsO 2001, 1072); allerdings dürfen diese Forderungen zur Zeit der Verfahrenseröffnung noch nicht verfallen sein, ansonsten kann der Insolvenzverwalter sie unter Berufung auf die tarifliche Ausschlussfrist bestreiten (LAG Hamm, Urt. v. 18.05.2000 - 4 Sa 1963/99, BuW 2001, 440 = ZInsO 2000, 570; LAG Hamm, Urt. v. 06.09.2001 - 4 Sa 466/01, KTS 2002, 301 = ZInsO 2001, 1072; LAG Hamm, Urt. v. 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03, ZinsO 2005, 1120).

  • BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 546/03

    Einzelvertragliche Ausschlussfrist vor In-Kraft-Treten des

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 55/05
    Mit anderen Worten, § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG schließt selbst einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch aus, der als Schadensersatzanspruch entstanden ist, gleichgültig, worauf er gestützt wird (BAG, Urt. v. 27.10.2005 - 8 AZR 546/03, DB 2006, 284, 285).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 55/05
    Hierzu ist auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, der häufig schon deswegen mitberücksichtigt werden muss, weil nur daraus und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und so nur bei Mitberücksichtigung des tariflichen Gesamtzusammenhanges der Sinn und Zweck der Tarifnormen zutreffend ermittelt werden kann (BAG, Urt. v. 12.09.1984 - 4 AZR 336/82, MDR 1985, 258 = NZA 1985, 160 = SAE 1986, 169 [Fabricius]).
  • BAG, 24.01.2001 - 4 AZR 655/99

    Firmen- und Verbandstarifvertrag zur Beschäftigungssicherung

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 55/05
    Die drei Ergänzungstarifverträge verdrängen in den beiden Tarifbezirken Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, in die die Standorte Pleidelsheim und Paderborn fallen, als Firmentarifverträge die einschlägigen Flächentarifverträge (BAG, Urt. v. 24.01.2001 - 5 AZR 655/99, NZA 2001, 788 = ZIP 2001, 980), soweit es um Weihnachtsgeld 2001-2003, Tariferhöhung 2002+2003, Urlaubsgeld 2002+2003 und Erhöhung der Arbeitszeitkonten 2003 geht.
  • BGH, 13.06.1984 - IVa ZR 196/82

    Verpflichtung einer deutschen Kapitalgesellschaft zur Sicherheitsleistung für

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 55/05
    Der von den Vertragsparteien der Ergänzungstarifverträge verwendete Ausdruck "Besserungsschein" stammt aus der Insolvenzpraxis und hat dort seinen festen Sinn: Er bedeutet, dass die Gläubiger, die im Rahmen eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs zum Zweck der Erhaltung der Liquidität des Schuldners auf einen Teil ihrer Forderung verzichtet haben, Nachzahlungen erhalten, wenn und soweit sich die Vermögensverhältnisse des Schuldners bessern (BGH, Urt. v. 13.06.1984 - IVa ZR 196/82, MDR 1985, 212 = NJW 1984, 2762 = ZIP 1984, 1405).
  • BGH, 21.02.2000 - II ZR 231/98

    Sachurteilsvoraussetzungen einer Konkursfeststellungsklage nach Aufnahme des

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 55/05
    Die vorausgegangene Anmeldung nach §§ 174, 28 InsO ist notwendige Prozessvoraussetzung für eine Feststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter nach § 179 Abs. 1 InsO, denn sie ist nur unter der Voraussetzung statthaft, dass die Klageforderung im Verfahren angemeldet, geprüft und bestritten worden ist (BGH, Urt. v. 21.02.2000 - II ZR 231/98, ZInsO 2000, 295; BAG, Urt. v. 16.06.2004 - 5 AZR 521/03, NZA 2004, 1274 = ZIP 2004, 1867).
  • BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 199/01

    Komplementärhaftung - Ausschlußfristen und Verjährung im Konkurs

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 55/05
    Zwischen dem Eintritt der Fälligkeit (03.02.2004) und der Insolvenzeröffnung (01.04.2004) liegen nämlich nicht einmal zwei Monate, so dass die "Ausschlussfrist von drei Monaten nach Fälligkeit" (§ 12.2 MTV) mithin zu diesem Zeitpunkt unterbrochen worden ist (vgl. BAG, Urt. v. 12.06.2002 - 10 AZR 199/01, KTS 2003, 315 = NZA 2002, 1175 = ZInsO 2002, 1156).
  • BGH, 15.06.1992 - II ZR 88/91

    Prozeßführungsrecht für eine vom Konkursverwalter eingeklagte und abgetretene

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 55/05
    Während Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft mit der Herabsetzung ihrer Bezüge rechnen müssen, wenn eine so wesentliche Verschlechterung in den Verhältnissen der Gesellschaft eingetreten ist, dass die Weitergewährung der bisherigen Gesamtbezüge im Sinne des § 87 Abs. 1 S. 1 AktG eine schwere Unbilligkeit für die Aktiengesellschaft darstellen würde (§ 87 Abs. 2 S. 1 AktG), und auch ein GmbH-Geschäftsführer bei einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse der GmbH aufgrund der von ihm als Organmitglied geschuldeten Treuepflicht verpflichtet sein kann, einer Herabsetzung seiner Bezüge zuzustimmen (BGH, Urt. v. 15.06.1992 - II ZR 88/91, MDR 1992, 1039 = NJW 1992, 2894 = ZIP 1992, 1152), ist dem deutschen Arbeitsrecht ein Anspruch des Arbeitgebers auf Entgeltminderung sowohl bei Schlechtleistung der Arbeitnehmer als auch in der Krise des Unternehmens unbekannt.
  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 521/03

    Erstattung nachentrichteter Lohnsteuern - Zulässigkeit einer

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 55/05
    Die vorausgegangene Anmeldung nach §§ 174, 28 InsO ist notwendige Prozessvoraussetzung für eine Feststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter nach § 179 Abs. 1 InsO, denn sie ist nur unter der Voraussetzung statthaft, dass die Klageforderung im Verfahren angemeldet, geprüft und bestritten worden ist (BGH, Urt. v. 21.02.2000 - II ZR 231/98, ZInsO 2000, 295; BAG, Urt. v. 16.06.2004 - 5 AZR 521/03, NZA 2004, 1274 = ZIP 2004, 1867).
  • LAG Hamm, 22.11.1999 - 4 Sa 1414/99

    Kostenentscheidung bei übereinstimmenden Erledigterklärungen im

  • BAG, 30.04.1992 - 8 AZR 288/91

    Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch

  • LAG Berlin, 01.07.2005 - 8 Sa 781/05

    Massenentlassungsanzeige

  • LAG Hamm, 06.03.2001 - 11 Sa 1970/99
  • LAG Hamm, 20.03.1998 - 10 Sa 1737/97

    Zahlung eines anteiligen tariflichen 13. Monatseinkommens; Zweck tariflicher

  • LAG Hamm, 06.03.2001 - 11 Sa 1968/99

    Kostentragungspflicht bei Wiederaufnahme eines unterbrochenen Rechtsstreits im

  • LAG Hamm, 18.05.2000 - 4 Sa 1963/99

    Ansprüche auf Urlaubsvergütung gegen den Nachlasskonkursverwalter ;

  • LAG Hamm, 06.09.2001 - 4 Sa 466/01

    Geltendmachung von zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht

  • BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 588/82

    Zahlung von Abfindungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz - Verfall von

  • LAG Hamm, 14.03.2002 - 4 Sa 1366/97

    Kostentragungspflicht bei Konkursfestsstellungsklage nach vorläufigem Bestreiten

  • LAG Schleswig-Holstein, 02.06.2009 - 5 Sa 41/09

    Schmerzensgeld, Schadensersatz, Arbeitsunfall, Wegeunfall, Betriebsweg,

    Der Ausschluss des Erstattungsanspruchs beschränkt sich nicht nur auf den prozessualen Kostenerstattungsanspruch, sondern auch auf einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch etwaig entstandener außergerichtlicher Anwaltsgebühren, gleichgültig, worauf er gestützt wird (BAG, Urt. v. 27.10.2005 - 8 AZR 546/03, DB 2006, 284, 285; LAG Hamm, Urt. v. 25.10.2005 - 4 Sa 55/05 -, zit. n. Juris; ErfK/Koch, ArbGG, 9. Aufl., Rn. 3 zu § 12 a).
  • LAG Hamm, 26.06.2019 - 2 Sa 237/19
    Der Ausschluss des Erstattungsanspruchs beschränkt sich nicht nur auf den prozessualen Kostenerstattungsanspruch, sondern auch auf einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch etwaig entstandener außergerichtlicher Anwaltsgebühren, gleichgültig, worauf er gestützt wird (BAG, Urt. v. 27.10.2005 - 8 AZR 546/03, DB 2006, 284, 285; Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 02. Juni 2009 - 5 Sa 41/09, juris, Rdnr. 38; LAG Hamm, Urt. v. 25.10.2005 - 4 Sa 55/05, juris).
  • LAG Hamm, 06.06.2019 - 2 Sa 237/19

    Haftungsausschluss nach § 105 Abs. 1 SGB VII ; Haftungsprivilegierung nur bei

    Der Ausschluss des Erstattungsanspruchs beschränkt sich nicht nur auf den prozessualen Kostenerstattungsanspruch, sondern auch auf einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch etwaig entstandener außergerichtlicher Anwaltsgebühren, gleichgültig, worauf er gestützt wird (BAG, Urt. v. 27.10.2005 - 8 AZR 546/03, DB 2006, 284, 285; Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 02. Juni 2009 - 5 Sa 41/09, juris, Rdnr. 38; LAG Hamm, Urt. v. 25.10.2005 - 4 Sa 55/05, juris).
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