Rechtsprechung
LAG Hamm, 25.10.2013 - 10 Sa 99/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
Drohung mit einer Strafanzeige zum Zwecke des Abschlusses eines Aufhebungsvertrags
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Drohung mit einer Strafanzeige zum Zwecke des Abschlusses eines Aufhebungsvertrags
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtung eines Aufhebungsvertrags
- hensche.de
Aufhebungsvertrag: Anfechtung
- ra.de
- rewis.io
- hensche.de
- RA Kotz
Aufhebungsvertrag - Drohung mit Strafanzeige
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- LAG Hamm (Leitsatz)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Drohung mit Strafanzeige zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages kann rechtmäßig sein
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Drohung mit Strafanzeige zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages kann rechtmäßig sein
- poko.de (Kurzinformation)
Gib ihm mal die Tablette, dann ist hier gleich Ruhe…
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Wirksamer Aufhebungsvertrag nach Drohung mit Strafanzeige
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Anfechtung eines Aufhebungsvertrags wegen Drohung mit Strafanzeige
Verfahrensgang
- ArbG Iserlohn, 11.12.2012 - 4 Ca 1201/12
- LAG Hamm, 25.10.2013 - 10 Sa 99/13
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hamm, 17.05.2021 - 18 Sa 1124/20
Aufhebungsvertrag; Drohung mit Kündigung; Drohung mit Strafanzeige; Gebot fairen …
Die Androhung einer Strafanzeige zum Zwecke der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses ist nur dann als unangemessen und somit rechtswidrig anzusehen, wenn dies das Ergebnis einer Gesamtwürdigung aller Umstände unter besonderer Berücksichtigung der Belange sowohl des Bedrohten als auch des Drohenden ist ( vgl. dazu und im Folgenden BAG, Urteil v. 30.01.1986 - 2 AZR 196/85; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 20.01.2016 - 4 Sa 180/15; LAG Hamm, Urteil v. 25.10.2013 - 10 Sa 99/13 m.w.N.). - ArbG Gera, 30.03.2022 - 1 Ca 190/21 Die Androhung einer Strafanzeige zum Zwecke der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses ist nur dann als unangemessen und somit rechtswidrig anzusehen, wenn dies das Ergebnis einer Gesamtwürdigung aller Umstände unter besonderer Berücksichtigung der Belange sowohl des Bedrohten als auch des Drohenden ist ( vgl. dazu und im Folgenden BAG, Urteil v. 30.01.1986 - 2 AZR 196/85; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 20.01.2016 - 4 Sa 180/15; LAG Hamm, Urteil v. 25.10.2013 - 10 Sa 99/13 m.w.N.).