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LAG Hamm, 26.04.2022 - 7 Sa 1371/21 |
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Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hamm, 03.08.2023 - 8 Sa 99/23 Die dagegen von der Beklagten eingelegte Berufung hat die 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm mit Urteil vom 26. April 2022 - 7 Sa 1371/21 - als unbegründet zurückgewiesen.
Die Akte zum vorausgehenden Verfahren 7 Sa 1371/21 wurde informationshalber bei- und mit ihrem Inhalt einbezogen.
Insoweit schließt sich die vorliegend erkennende Berufungskammer den zutreffenden Erwägungen im Urteil der 7. Kammer des Hauses vom 26. April 2022 - 7 Sa 1371/21 - nach Inhalt und Ergebnis vollumfänglich an und macht sich diese für die hier ihr obliegende Entscheidungsfindung ausdrücklich zu eigen.
- ArbG Bocholt, 05.01.2023 - 1 Ca 1159/21
Einzelfallentscheidung zu einer Kündigung wegen bewusst unwahren Prozessvortrags …
Mit Urteil vom 14.10.20201 gab das hiesige Gericht der Klage statt und mit Urteil vom 26.04.2022 wies das Landesarbeitsgericht Hamm die Berufung unter dem Aktenzeichen 7 Sa 1371/21 mittlerweile rechtskräftig zurück.