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   LAG Hamm, 26.08.2004 - 4 Sa 129/04   

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LAG Hamm, 26.08.2004 - 4 Sa 129/04 (https://dejure.org/2004,11794)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26.08.2004 - 4 Sa 129/04 (https://dejure.org/2004,11794)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26. August 2004 - 4 Sa 129/04 (https://dejure.org/2004,11794)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    1. Beschränkung der Berufung auf den Hilfsantrag 2. Nachteilsausgleich als Masseforderung 3. Nachteilsausgleich bei insolvenzbedingter Auflösung eines Gemeinschaftsbetriebes

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG i.V.m. § 520 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, §§ 111, 113 Abs. 3 BetrVG, § 325 Abs. 2 Satz 1 UmwG i.V.m. § 77 Abs. 2 BetrVG
    1. Beschränkung der Berufung auf den Hilfsantrag 2. Nachteilsausgleich als Masseforderung 3. Nachteilsausgleich bei insolvenzbedingter Auflösung eines Gemeinschaftsbetriebes

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (37)

  • LAG Hamm, 26.08.2004 - 4 Sa 1853/03

    Rang von Nachteilsausgleichsansprüchen bei Anzeige der Masseunzulänglichkeit in

    Auszug aus LAG Hamm, 26.08.2004 - 4 Sa 129/04
    Dabei ist der Beginn der Durchführung der Betriebsänderung ausschlaggebend ( LAG Hamm , Urt. v. 26.08.2004 - 4 Sa 1853/03, EzA-SD 2004, Nr. 24 S. 14).

    Betriebsverfassungsrechtlicher Verhandlungs und Vertragspartner der betrieblichen Vertretungsorgane der Arbeitnehmer (Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, Jugendvertretung usw.) wird der Insolvenzverwalter, da auch insoweit die Arbeitgeberfunktion übergeht (so zum Konkurs LAG Hamm , Bes. v. 14.02.1990 - 3 TaBV 141/89, AiB 1991, 26 [ Bichlmeier ]; so zur Insolvenz LAG Hamm , Urt. v. 26.08.2004 - 4 Sa 1853/03, EzA-SD 2004, Nr. 24 S. 14).

    Der Information über die geplante Betriebsänderung folgt die Beratung mit dem Betriebsrat (§ 111 Satz 1 BetrVG) mit folgenden Maßgaben ( LAG Hamm , Urt. v. 26.08.2004 - 4 Sa 1853/03, EzA-SD 2004, Nr. 24 S. 14):.

  • BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 176/82

    Unternehmerpflichten im Zusammenhang mit Interssensausgleich

    Auszug aus LAG Hamm, 26.08.2004 - 4 Sa 129/04
    1.3.Auch ist die Klage als Leistungsklage zulässig, denn bei dem geltend gemachten Anspruch handelt es sich um eine Masseforderung, denn zu den Masseschulden i.S.d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO gehören Ansprüche auf Nachteilsausgleich nach § 113 Abs. 3 BetrVG, wenn der Insolvenzverwalter nach Verfahrenseröffnung eine Betriebsänderung durchführt, ohne darüber einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat versucht zu haben ( BAG , Urt. v. 18.12.1984 - 1 AZR 176/82, AP Nr. 11 zu § 113 BetrVG 1972; BAG , Urt. v. 09.07.1985 - 1 AZR 323/83, AP Nr. 13 zu § 113 BetrVG 1972; BAG , Urt.

    Der Interessenausgleichsversuch wird selbst dann nicht für überflüssig gehalten, wenn die hierzu erforderliche Zeitspanne den Arbeitnehmern nur weitere Nachteile gebracht hätte ( BAG , Urt. v. 18.12.1984 - 1 AZR 176/82, AP Nr. 11 zu § 113 BetrVG 1972).

    Der Insolvenzverwalter muss, falls keine Einigung mit dem Betriebsrat möglich ist, zur Vermeidung der Rechtsfolgen des § 113 Abs. 3 BetrVG im Zweifel selbst die Einigungsstelle anrufen, um dort einen Interessenausgleich zu versuchen ( BAG , Urt. v. 18.12.1984 - 1 AZR 176/82, NZA 1985, 400 = ZIP 1985, 633).

  • BAG, 19.11.2003 - 7 AZR 11/03

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Hamm, 26.08.2004 - 4 Sa 129/04
    Der Betriebsrat nimmt für die verbleibenden Arbeitnehmer weiterhin die ihm nach dem Betriebsverfassungsgesetz zustehenden Rechte und Pflichten war ( BAG , Urt. v. 19.11.2003 - 7 AZR 11/03, AP Nr. 19 zu § 1 BetrVG 1972 Gemeinsamer Betrieb = EzA § 22 BetrVG 2001 Nr. 1 = BAGReport 2004, 109).

    Die Betriebsidentität wird dadurch jedoch nicht berührt, sofern ein oder mehrere Unternehmen ihre bisherige betriebliche Tätigkeit fortsetzen ( BAG , Urt. v. 19.11.2003 - 7 AZR 11/03, a.a.O.).

  • BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 78/98

    Übergangsmandat des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hamm, 26.08.2004 - 4 Sa 129/04
    Solange die Identität des Betriebs fortbesteht, behält der Betriebsrat das ihm durch die Wahl übertragene Mandat zur Vertretung der Belegschaftsinteressen und zur Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben ( BAG , Bes. v. 31.5.2000 - 7 ABR 78/98, AP § 1 BetrVG 1972 Gemeinsamer Betrieb Nr. 12 = EzA § 19 BetrVG 1972 Nr. 39 = ZInsO 2001, 141).

    Geht die Identität des Betriebs hingegen in Folge organisatorischer Änderungen verloren und entsteht dadurch ein neuer Betrieb, endet das Amt des Betriebsrats ( BAG , Bes. v. 31.5.2000 - 7 ABR 78/98, a.a.O.).

  • BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 489/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Nachteilsausgleich

    Auszug aus LAG Hamm, 26.08.2004 - 4 Sa 129/04
    Maßgebend für die erforderliche Zahl von Entlassungen ist § 17 Abs. 1 KSchG ( BAG , Urt. v. 10.12.1996 - 1 AZR 290/96, AP Nr. 32 zu § 113 BetrVG 1972 = EzA § 111 BetrVG 1972 Nr. 34; BAG , Urt. v. 27.06.2002 - 2 AZR 489/01, EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 119 = BAGReport 2003, 22).

    Das Vorliegen eines wesentlichen Betriebsteils ist nach der Rechtsprechung ( BAG , Urt. v. 07.08.1990 - 1 AZR 445/89, AP Nr. 34 zu § 111 BetrVG 1972 = EzA § 111 BetrVG 1972 Nr. 27; BAG , Urt. v. 27.06.2002 - 2 AZR 489/01, EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 119 = BAGReport 2003, 22) nur dann abzunehmen, wenn in dem fraglichen Betriebsteil ein erheblicher Teil der Gesamtbelegschaft beschäftigt ist.

  • BAG, 09.07.1985 - 1 AZR 323/83

    Konkurs - Interessenausgleich - Nachteilsausgleich - Betriebsänderung

    Auszug aus LAG Hamm, 26.08.2004 - 4 Sa 129/04
    1.3.Auch ist die Klage als Leistungsklage zulässig, denn bei dem geltend gemachten Anspruch handelt es sich um eine Masseforderung, denn zu den Masseschulden i.S.d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO gehören Ansprüche auf Nachteilsausgleich nach § 113 Abs. 3 BetrVG, wenn der Insolvenzverwalter nach Verfahrenseröffnung eine Betriebsänderung durchführt, ohne darüber einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat versucht zu haben ( BAG , Urt. v. 18.12.1984 - 1 AZR 176/82, AP Nr. 11 zu § 113 BetrVG 1972; BAG , Urt. v. 09.07.1985 - 1 AZR 323/83, AP Nr. 13 zu § 113 BetrVG 1972; BAG , Urt.

    Der Betriebsrat soll die Möglichkeit haben, auf die endgültige Entscheidung des Arbeitgebers im Interesse der von der Betriebsänderung betroffenen Arbeitnehmer einzuwirken, bevor der Arbeitgeber vollendete Tatsachen schafft (vgl. BAG , Urt. v. 14.09.1976 - 1 AZR 784/75, BB 1977, 142 = DB 1977, 309; BAG , Urt. v. 09.07.1985 - 1 AZR 323/83, NZA 1986, 100 = ZIP 1986, 45).

  • BGH, 20.02.1975 - VI ZR 183/74

    Berufungskläger - Anforderungserfüllung - Urteilsanfechtung - Stellungnahme -

    Auszug aus LAG Hamm, 26.08.2004 - 4 Sa 129/04
    Der Zweck des Gesetzes, einer bloß formelhaften Berufungsbegründung entgegenzutreten und eine Zusammenfassung und Beschränkung des Rechtsstoffes in der Berufungsinstanz zu erreichen, ist zwar schon dann, aber auch nur dann erfüllt, wenn die Berufungsbegründung auf den zur Entscheidung stehenden Streitfall zugeschnitten ist und erkennen lässt, in welchem Punkte, sei es in tatsächlicher oder rechtlicher Art, nach Ansicht des Berufungsklägers das angefochtene Urteil unrichtig ist ( BGH vom 20.02.1975, NJW 1975, 1032).

    Zwar ist die Schlüssigkeit der Begründung nicht Voraussetzung der Zulässigkeit, jedoch ist auch in einfachen Streitfällen eine kurze, auf den konkreten Fall bezogene Darlegung unerlässlich ( BGH vom 20.02.1975, NJW 1975, 1032).

  • BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 37/87

    Mitbestimmung bei Versetzungen

    Auszug aus LAG Hamm, 26.08.2004 - 4 Sa 129/04
    Denn durch eine Veränderung in der Betriebsführung wird die betriebliche Organisationseinheit, für die der Betriebsrat gewählt ist, nicht berührt (vgl. BAG , Bes. v. 28.09.1988 - 1 ABR 37/87, AP § 99 BetrVG 1972 Nr. 55 = EzA § 95 BetrVG 1972 Nr. 14).
  • LAG Berlin, 06.09.1991 - 2 TaBV 3/91

    Betriebsvereinbarung: Schriftformerfordernis

    Auszug aus LAG Hamm, 26.08.2004 - 4 Sa 129/04
    Wegen des ähnlichen Wortlauts der Vorschriften des § 77 Abs. 2 BetrVG ist die Schriftform auch für alle übrigen Betriebsvereinbarungen als Wirksamkeitsvoraussetzung anzusehen (vgl. LAG Berlin , Bes. v. 06.09.1991 - 2 TaBV 3/91, AiB 1992, 295 [ Kuster ] = DB 1991, 2593), so dass eine formlose Regelungsabsprache in Fällen, in denen das Gesetz Sonderregelungen durch Betriebsvereinbarungen zulässt, nicht genügt.
  • BAG, 11.11.1997 - 1 ABR 6/97

    Mitbestimmungspflichtige Betriebsänderung im gemeinsamen Betrieb

    Auszug aus LAG Hamm, 26.08.2004 - 4 Sa 129/04
    Diese Bezugsgröße bleibt maßgeblich auch dann, wenn über das Vermögen einer der am gemeinsamen Betrieb beteiligten Gesellschaften das Insolvenzverfahren eröffnet wird und der Insolvenzverwalter den der Insolvenzschuldnerin zuzuordnenden Betriebsteil, in dem weniger 21 Arbeitnehmer beschäftigt sind, unmittelbar nach Insolvenzeröffnung stilllegt ( BAG , Bes. v. 11.11.1997 - 1 ABR 6/97, AP Nr. 42 zu § 111 BetrVG 1972 = EzA § 111 BetrVG 1972 Nr. 36).
  • BAG, 08.11.1988 - 1 AZR 687/87

    Anspruch auf Abfindung des Arbeitnehmers bei geplanter Betriebsänderung -

  • BAG, 10.12.1996 - 1 AZR 290/96

    Nachteilsausgleich bei Betriebsänderung durch Personalabbau

  • BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 342/98

    Nachteilsausgleich bei Teilbetriebsübertragung

  • BAG, 23.11.1988 - 7 AZR 121/88

    Anhörung des Betriebsrats nach Unternehmensaufspaltung

  • BAG, 07.08.1990 - 1 AZR 445/89

    Wesentlicher Betriebsteil

  • BAG, 14.09.1976 - 1 AZR 784/75

    (Rechtzeitige) Einschaltung des Betriebsrats bei geplanter Betriebsänderung

  • BAG, 26.10.2004 - 1 AZR 493/03

    Nachteilsausgleich bei Betriebsänderung

  • BAG, 20.11.2001 - 1 AZR 97/01

    Anrechenbarkeit eines Sozialplananspruchs auf Nachteilsausgleich

  • ArbG Kaiserslautern, 16.04.1991 - 5 Ca 36/91
  • AG Mönchengladbach, 31.10.2000 - 32 IN 53/00

    Antrag auf Neufestsetzung des Stimmrechts bei einer Gesellschaft bürgerlichen

  • LAG Hamm, 14.01.1999 - 8 Sa 1991/98

    Streit über die Wirksamkeit zweier betriebsbedingter Kündigungen, welche durch

  • BGH, 04.02.2002 - II ZR 214/01

    Ziel der Berufung

  • BAG, 17.09.1974 - 1 AZR 16/74

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Eröffnung des Konkursverfahrens -

  • BGH, 10.07.1990 - XI ZB 5/90

    Anforderungen an den Inhalt der Berufungsbegründung

  • BGH, 11.10.2000 - VIII ZR 321/99

    Beschwer des Berufungsklägers bei hilfsweiser Weiterverfolgung des (abgewiesenen)

  • BAG, 13.06.1989 - 1 AZR 819/87

    Konkurs des Arbeitgebers: Nachteilsausgleichsforderung - spätere Geltendmachung -

  • BAG, 20.11.1970 - 1 AZR 409/69

    Betriebsratszustimmung - Vermittlungsstelle - Abfindungsanspruch - Konkurs

  • BGH, 17.09.1992 - IX ZB 45/92

    Keine Klageänderung in der Berufungsschrift ohne Anfechtung des erstinstanzlichen

  • BGH, 22.11.1990 - IX ZR 73/90

    Zulässigkeit der Berufung - Neuer Sachvortrag zur haftungsausfüllenden Kausalität

  • BGH, 15.03.2002 - V ZR 39/01

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil

  • LAG Sachsen-Anhalt, 24.06.1997 - 2 Sa 688/96

    Abfindungsanspruch eines Arbeitnehmers im Rahmen der Gesamtvollstreckung gegen

  • BGH, 15.06.1993 - XI ZR 111/92

    Umfang der Berufungsbegründung bei mehreren prozessualen Ansprüchen -

  • LAG Köln, 22.10.2001 - 2 (4) Sa 208/01

    Insolvenzeröffnungsverfahren, Nachteilsausgleich, Betriebsschließung,

  • LAG Köln, 22.10.2001 - 2 Sa 31/01

    Insolvenzeröffnungsverfahren, Nachteilsausgleich, Betriebschließung,

  • LAG Hamm, 14.02.1990 - 3 TaBV 141/89

    Betriebsrat: Schicksal eines gemeinsamen BR einer KG und einer GmbH bei

  • BGH, 09.05.1990 - VIII ZR 237/89

    Zulässigkeit der Berufung bei Veräußerung der streitbefangenen Sache "zwischen

  • BAG, 23.08.1988 - 1 AZR 276/87

    Anspruch auf Zahlung eines Nachteilsausgleich - Entlassung durch Ausscheiden von

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