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   LAG Hamm, 26.10.2017 - 2 Ta 170/17   

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https://dejure.org/2017,52754
LAG Hamm, 26.10.2017 - 2 Ta 170/17 (https://dejure.org/2017,52754)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26.10.2017 - 2 Ta 170/17 (https://dejure.org/2017,52754)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26. Oktober 2017 - 2 Ta 170/17 (https://dejure.org/2017,52754)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    A ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 ; ArbGG § 5 ; GVG § 136
    Rechtsweg; Streitigkeit zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher; Arbeitnehmerüberlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 15.03.2011 - 10 AZB 49/10

    Rechtsweg - Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Hamm, 26.10.2017 - 2 Ta 170/17
    Bei einer legalen Arbeitnehmerüberlassung ist nämlich Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers der Arbeitnehmerverleiher, mit dem auch der Leiharbeitnehmer seinen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, der auch das Arbeitsverhältnis zwischen diesen Vertragsparteien begründet (s. LAG Hamm a.a.O., vgl. auch BAG, Beschl. v. 15.3.2011 - 10 AZB 49/10, NZA 2011, 653).

    Tatsächlich entstehen somit auch zum Entleiher rechtliche Beziehungen mit arbeitsrechtlichem Charakter (s. LAG Hamm, a.a.O.; so BAG, Beschl. v. 15.3.2011 - 10 AZB 49/10, NZA 2011, 653).

    Soweit der Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung nach den §§ 6 ff. AGG in Rede steht, gilt nach § 6 Abs. 2 Satz 2 AGG auch der Entleiher als Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers, sodass der Entleiher und Verleiher im Verhältnis zum Leiharbeitnehmer der Entleiher im Verhältnis zum dem bei ihm eingesetzten Leiharbeitnehmer eine gespaltene Arbeitgeberstellung haben (s. LAG Hamm, a.a.O.; BAG, Beschl. v. Beschl. v. 15.3.2011 - 10 AZB 49/10, NZA 2011, 653).

    Ergeben sich bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen einem Leiharbeitnehmer und einem Entleiher aus dem Leiharbeitsverhältnis, ist im Hinblick auf die eine gespaltene Arbeitgeberstellung nach Sinn und Zweck der Zuständigkeitsnorm des § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a ArbGG der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet (LAG Hamm, a.a.O.; BAG, Beschl. v. Beschl. v. 15.3.2011 - 10 AZB 49/10, NZA 2011, 653).

  • LAG Hamm, 09.07.2015 - 2 Ta 673/14
    Auszug aus LAG Hamm, 26.10.2017 - 2 Ta 170/17
    Zur Begründung hat es unter teilweise nahezu wörtlicher Wiedergabe des Beschlusses der Beschwerdekammer vom 09.07.2015 (2 Ta 673/14; zustimmend Bissels, jurisPR-ArbR 36/2015 Anm. 3) zur Zulässigkeit des Rechtsweges bei einer gegen die Beklagte als Entleiher von einer Leiharbeitnehmerin erhobenen Auskunfts- und Zahlungsklage unter Berufung auf die Tertialprämie nach dem Prämienplan 2013-2014 folgendes ausgeführt:.

    Davon ausgehend hat das Arbeitsgericht Bielefeld unter nahezu wörtlicher Wiedergabe des Beschlusses der Beschwerdekammer vom 09.07.2015 (2 Ta 673/14) zu Recht entschieden, dass der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten mangels Vorliegens einer arbeitsgerichtlichen Streitigkeit nicht eröffnet ist.

  • GemSOGB, 27.09.2010 - GmS-OGB 1/09

    Rechtsweg - Klage des Insolvenzverwalters gegen einen Arbeitnehmer des Schuldners

    Auszug aus LAG Hamm, 26.10.2017 - 2 Ta 170/17
    Entscheidend ist die enge Verknüpfung eines Lebensvorgangs mit dem Arbeitsverhältnis (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 27.09.2010 - GmS-OGB 1/09, NJW 2011, 1211; BAG, Urteil vom 19.03.2009 - 6 AZR 557/07, ZInsO 2009, 1312; Urteil vom 21.01.2010 - 6 AZR 556/07, DB 2010, 675, jeweils mwN).).

    Dabei reicht es aus, wenn zwischen dem "Arbeitgeber" und dem "Arbeitnehmer" ein nur faktisches Arbeitsverhältnis besteht (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 27.09.2010, a.a.O.).

  • LAG Hamm, 02.09.2013 - 2 Ta 18/13

    Berichtigungsanspruch wegen eines Praktikantenzeugnisses

    Auszug aus LAG Hamm, 26.10.2017 - 2 Ta 170/17
    Die Auswahl der anzuwendenden Anspruchsgrundlage ist nicht Sache der klagenden oder der beklagten Partei (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2011 - III ZB 75/10, NZA-RR 2011, 603; BAG, Beschluss vom 30.08.2000 - 5 AZB 12/00, NZA 2000, 1359; LAG Hamm, Beschluss vom 02.09.2013 - 2 Ta 18/13, juris).
  • BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 556/07

    Arbeitgeberdarlehen - Tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Hamm, 26.10.2017 - 2 Ta 170/17
    Entscheidend ist die enge Verknüpfung eines Lebensvorgangs mit dem Arbeitsverhältnis (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 27.09.2010 - GmS-OGB 1/09, NJW 2011, 1211; BAG, Urteil vom 19.03.2009 - 6 AZR 557/07, ZInsO 2009, 1312; Urteil vom 21.01.2010 - 6 AZR 556/07, DB 2010, 675, jeweils mwN).).
  • BGH, 14.07.2011 - III ZB 75/10

    Rechtsweg für Streitigkeiten über Versorgungsansprüche eines Arbeitnehmers gegen

    Auszug aus LAG Hamm, 26.10.2017 - 2 Ta 170/17
    Die Auswahl der anzuwendenden Anspruchsgrundlage ist nicht Sache der klagenden oder der beklagten Partei (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2011 - III ZB 75/10, NZA-RR 2011, 603; BAG, Beschluss vom 30.08.2000 - 5 AZB 12/00, NZA 2000, 1359; LAG Hamm, Beschluss vom 02.09.2013 - 2 Ta 18/13, juris).
  • BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 557/07

    Arbeitgeberdarlehen - Mitarbeiterbeteiligung - Ausgleichsklausel in

    Auszug aus LAG Hamm, 26.10.2017 - 2 Ta 170/17
    Entscheidend ist die enge Verknüpfung eines Lebensvorgangs mit dem Arbeitsverhältnis (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 27.09.2010 - GmS-OGB 1/09, NJW 2011, 1211; BAG, Urteil vom 19.03.2009 - 6 AZR 557/07, ZInsO 2009, 1312; Urteil vom 21.01.2010 - 6 AZR 556/07, DB 2010, 675, jeweils mwN).).
  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 12/00

    Rechtsweg - Arbeitnehmerähnliche Person - Rundfunkgebührenbeauftragter

    Auszug aus LAG Hamm, 26.10.2017 - 2 Ta 170/17
    Die Auswahl der anzuwendenden Anspruchsgrundlage ist nicht Sache der klagenden oder der beklagten Partei (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2011 - III ZB 75/10, NZA-RR 2011, 603; BAG, Beschluss vom 30.08.2000 - 5 AZB 12/00, NZA 2000, 1359; LAG Hamm, Beschluss vom 02.09.2013 - 2 Ta 18/13, juris).
  • ArbG Bielefeld, 07.02.2017 - 2 Ca 2792/16

    Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit bei Streitigkeiten zwischen dem

    Auszug aus LAG Hamm, 26.10.2017 - 2 Ta 170/17
    Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 07.02.2017 - 2 Ca 2792/16 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  • BAG, 24.04.2018 - 9 AZB 62/17

    Rechtsweg - Leiharbeit

    Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 26. Oktober 2017 - 2 Ta 170/17 - wird zurückgewiesen.
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