Rechtsprechung
   LAG Hamm, 26.11.2020 - 15 Sa 497/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,38432
LAG Hamm, 26.11.2020 - 15 Sa 497/20 (https://dejure.org/2020,38432)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26.11.2020 - 15 Sa 497/20 (https://dejure.org/2020,38432)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26. November 2020 - 15 Sa 497/20 (https://dejure.org/2020,38432)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,38432) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 442/16

    § 17 KSchG - Entlassungsbegriff bei Elternzeit

    Auszug aus LAG Hamm, 26.11.2020 - 15 Sa 497/20
    Das Bundesarbeitsgericht sei dem Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 26. Januar 2017 ( 6 AZR 442/16 ) gefolgt.

    Das Bundesarbeitsgericht ist in seiner Entscheidung vom 26. Januar 2017 ( 6 AZR 442/16, NZA 2017, 577 ) dem BVerfG gefolgt, hat aber zugleich auf zahlreiche Folgeprobleme hingewiesen, etwa auf die ungeklärte Frage, welche anderen behördlichen Zustimmungserfordernisse ebenso wie § 18 BEEG keinen dem Massenentlassungsschutz vergleichbaren Schutz böten.

    Dass die behördlichen Verfahren Arbeitnehmern mit Sonderkündigungsschutz keinen dem Massenentlassungsschutz gleichwertigen Schutz bieten, wird für das Verfahren nach § 18 BEEG bei einer Betriebsstilllegung angenommen (BAG 26. Januar 2017 - 6 AZR 442/16, NZA 2017, 577 ).

    Dies hat Kläger unzureichend und prozessual unzulässig nur mit Nichtwissen bestritten, ohne seiner Darlegungslast zu entsprechen, zu den erforderlichen Zahlen der Beschäftigten sowie der entlassenen Arbeitnehmer vorzutragen und diese im Streitfall zu beweisen ( BAG 26. Januar 2017 - 6 AZR 442/16, NZA 2017, 577 mwN ).

  • BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 3634/13

    Faktische Schlechterstellung aufgrund des Geschlechts auch bei geschlechtsneutral

    Auszug aus LAG Hamm, 26.11.2020 - 15 Sa 497/20
    Das Bundesverfassungsgericht habe in dem Kammerbeschluss vom 6. August 2016 (gemeint: 8. Juni 2016) - 1 BvR 3634/13 - darauf hingewiesen, dass im Wege einer verfassungskonformen Auslegung eine Kündigung, die allein deshalb außerhalb des 30 Tage-Zeitraums zugeht, weil zunächst ein anderes, nicht gleichwertiges behördliches Verfahren durchzuführen war, so zu behandeln sei wie Kündigungen, für die die Regeln des Massenentlassungsschutzes gelten.

    Es verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 iVm. Art. 6 Abs. 1 GG und zugleich gegen Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG wegen einer faktischen Benachteiligung wegen des Geschlechts, wenn bei Zugang der Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers in Elternzeit der Schwellenwert des § 17 Abs. 1 KSchG Satz 1 KSchG nur deshalb nicht erreicht wird, weil die erforderliche behördliche Zustimmung zu der Kündigung noch nicht erteilt war und deshalb die Schutzmechanismen vor Massenentlassungen nicht eingreifen ( BVerfG 8. Juni 2016 - 1 BvR 3634/13, NZA 2016, 939 ).

    Das BVerfG verlangt die verfassungskonforme Auslegung des Entlassungsbegriffs nur, wenn das behördliche Verfahren keinen dem Massenentlassungsschutz gleichwertigen Schutz bietet ( BVerfG 8. Juni 2016 - 1 BvR 3634/13, NZA 2016, 939 Rn. 25) und hat dies für § 18 BEEG bejaht.

  • ArbG Herne, 18.02.2020 - 2 Ca 1670/19

    Einzelfallentscheidung zu einer betriebsbedingten Kündigung bei Vor-liegen eines

    Auszug aus LAG Hamm, 26.11.2020 - 15 Sa 497/20
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgericht Herne vom 18. Februar 2020 - 2 Ca 1670/19 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 18. Februar 2020 - 2 Ca 1670/19 - abzuändern und festzustellen, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 26. Juli 2019 zum 31. Januar 2020 aufgelöst worden ist.

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZN 146/11

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus LAG Hamm, 26.11.2020 - 15 Sa 497/20
    Eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage ist von grundsätzlicher Bedeutung, wenn ihre Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder sie wegen ihrer tatsächlichen, etwa wirtschaftlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit eng berührt ( vgl. BAG 25. September 2012 - 1 AZN 1622/12; BAG 28. Juni 2011 - 3 AZN 146/11; BAG 23. Januar 2007 - 9 AZN 792/06 ).
  • BAG, 25.09.2012 - 1 AZN 1622/12

    Revisionszulassung - grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage

    Auszug aus LAG Hamm, 26.11.2020 - 15 Sa 497/20
    Eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage ist von grundsätzlicher Bedeutung, wenn ihre Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder sie wegen ihrer tatsächlichen, etwa wirtschaftlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit eng berührt ( vgl. BAG 25. September 2012 - 1 AZN 1622/12; BAG 28. Juni 2011 - 3 AZN 146/11; BAG 23. Januar 2007 - 9 AZN 792/06 ).
  • BVerwG, 22.05.2013 - 5 B 24.13

    Schwerbehindertenrechtlicher Kündigungsschutz

    Auszug aus LAG Hamm, 26.11.2020 - 15 Sa 497/20
    Im Normalfall trifft das Integrationsamt seine Entscheidung darüber, ob es dem Antrag des Arbeitgebers nachkommt oder die Zustimmung versagt, nach freiem, pflichtgemäßem Ermessen ( BVerwG 22. Mai 2013 - 5 B 24/13, BeckRS 2013, 51619; BVerwG 28. September 2017 - 5 C 13.16, BeckRS 2017, 139143 ).
  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZN 792/06

    Grundsatzbeschwerde

    Auszug aus LAG Hamm, 26.11.2020 - 15 Sa 497/20
    Eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage ist von grundsätzlicher Bedeutung, wenn ihre Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder sie wegen ihrer tatsächlichen, etwa wirtschaftlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit eng berührt ( vgl. BAG 25. September 2012 - 1 AZN 1622/12; BAG 28. Juni 2011 - 3 AZN 146/11; BAG 23. Januar 2007 - 9 AZN 792/06 ).
  • BVerwG, 28.09.2017 - 5 C 13.16

    Anspruch auf Förderung; Antriebsfunktion; Art der Förderung; Ausgleichsfunktion;

    Auszug aus LAG Hamm, 26.11.2020 - 15 Sa 497/20
    Im Normalfall trifft das Integrationsamt seine Entscheidung darüber, ob es dem Antrag des Arbeitgebers nachkommt oder die Zustimmung versagt, nach freiem, pflichtgemäßem Ermessen ( BVerwG 22. Mai 2013 - 5 B 24/13, BeckRS 2013, 51619; BVerwG 28. September 2017 - 5 C 13.16, BeckRS 2017, 139143 ).
  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 276/16

    Massenentlassung - Konsultationsverfahren

    Auszug aus LAG Hamm, 26.11.2020 - 15 Sa 497/20
    Jedes dieser beiden Verfahren stellt ein eigenständiges Wirksamkeitserfordernis für die im Zusammenhang mit einer Massenentlassung erfolgte Kündigung dar ( BAG 13. Juni 2019 - 6 AZR 459/18, AP KSchG 1969 § 17 Nr. 55; BAG 22. September 2016 - 2 AZR 276/16, AP KSchG 1969 § 17 Nr. 52 ).
  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 418/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - "grobe Fehlerhaftigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 26.11.2020 - 15 Sa 497/20
    Erforderlich ist vielmehr, dass die vorgenommene bzw. unterlassene Sozialauswahl evident und massiv abweicht von den Grundsätzen des § 1 Abs. 3 KSchG und der Interessenausgleich jede soziale Ausgewogenheit vermissen lässt ( BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 386/11, NZA 2013, 333; BAG 12. März 2009 - 2 AZR 418/07, NZA 2009, 1023 ).
  • BAG, 13.06.2019 - 6 AZR 459/18

    Massenentlassung - Kündigung sofort nach Eingang der Massenentlassungsanzeige

  • BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 647/04

    Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - Betriebsübergang

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 386/11

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste -

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 271/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Leiharbeitsverhältnis - Sozialauswahl

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 736/13

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht