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   LAG Hamm, 27.01.2023 - 8 Ta 232/22   

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LAG Hamm, 27.01.2023 - 8 Ta 232/22 (https://dejure.org/2023,1470)
LAG Hamm, Entscheidung vom 27.01.2023 - 8 Ta 232/22 (https://dejure.org/2023,1470)
LAG Hamm, Entscheidung vom 27. Januar 2023 - 8 Ta 232/22 (https://dejure.org/2023,1470)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 39 Abs. 1 GKG, § 42 Abs. 2 S. 1 GKG, § 32 Abs. 1 RVG, § 33 Abs. 1 RVG, § 109 Abs. 1 GewO
    Gebührenstreitwert, Gegenstandswert anwaltlicher Tätigkeit, Arbeitszeugnis, Zwi-schenzeugnis, wirtschaftliche Betrachtung, kostenrechtlicher Streitgegenstandsbe-griff

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert bei Regelung des Anspruchs auf ein Zwischen- und ein Endzeugnis durch Prozessvergleich

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 1679
  • NZA 2023, 528
  • NZA-RR 2023, 212
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hamm, 28.04.2006 - 6 Ta 95/06
    Auszug aus LAG Hamm, 27.01.2023 - 8 Ta 232/22
    Wird ein arbeitsgerichtliches Urteilsverfahren durch einen Prozessvergleich erledigt, erfolgt die Festsetzung des Verfahrens- und Vergleichswerts regelmäßig auf der Grundlage des § 32 Abs. 1 RVG iVm. § 63 Abs. 2 GKG (im Anschluss an LAG Hamm, Beschluss vom 28. April 2006 - 6 Ta 95/06).

    Für die gesonderte Festsetzung eines Gegenstandswerts auf der Grundlage des § 33 Abs. 1 RVG ist im Arbeitsgerichtsprozess daher regelmäßig nur bei den gerichtsgebührenfreien Beschlussverfahren gem. §§ 2a, 80 ff ArbGG und bei isolierten Prozesskostenhilfeverfahren Raum (LAG Hamm, Beschluss vom 28. April 2006 - 6 Ta 95/06 - m. w. N.).

  • LAG Baden-Württemberg, 24.02.2020 - 5 Ta 12/20

    Streitwert für ein Zwischen- und ein Beendigungszeugnis - Begriff des Gegenstands

    Auszug aus LAG Hamm, 27.01.2023 - 8 Ta 232/22
    Bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtung nach dem Interesse der klagenden Partei sind Zwischen- und Endzeugnis daher regelmäßig wertidentisch (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Februar 2020 - 5 Ta 12/20 - juris), jedenfalls dann, wenn sich die Zeugnisfrage in einem engen zeitlichen Kontext stellt und Anlass oder Notwendigkeit einer zwischenzeitlichen und gegebenenfalls abweichenden Neubeurteilung nicht erkennbar sind.
  • BAG, 01.03.2022 - 9 AZB 38/21

    Streitwertfestsetzung - Kündigungsschutz und Annahmeverzugslohn

    Auszug aus LAG Hamm, 27.01.2023 - 8 Ta 232/22
    Er ist daher nicht mit dem allgemeinen zivilprozessualen Streitgegenstandsbegriff identisch (BAG, Beschluss vom 1. März 2022 - 9 AZB 38/21 m. w. N.).
  • LAG Hamm, 26.10.2022 - 8 Ta 198/22

    Vergleichsmehrwert; Wettbewerbsverbot; Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis;

    Auszug aus LAG Hamm, 27.01.2023 - 8 Ta 232/22
    Dieser Vergleichsbestimmung kommt somit ein allein deklaratorischer Charakter zu, was einen Wertansatz insoweit unter allen Gesichtspunkten ausscheiden lässt (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 26. Oktober 2022 - 8 Ta 198/22 - juris m. w. N.).
  • LAG München, 06.06.2023 - 3 Ta 59/23

    Gegenstandswertfestsetzung, Urteilsverfahren, Vergleichsabschluss,

    Der zunächst nicht absehbare Wegfall oder eine von der Art der Verfahrenserledigung abhängige Minderung oder Nichterhebung von Gebühren ändere an der Gebührenpflichtigkeit des Gerichtsverfahrens und damit an der durch § 32 Abs. 1 RVG begründeten Bindung nichts (vgl. zuletzt LAG Hamm, Beschluss vom 27.01.2023 - 8 Ta 232/22 - Rn. 8; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.06.2012 - 1 Ta 104/12 - unter II. der Gründe; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.01.2016 - 5 Ta 93/15 - Rn. 7; LAG Düsseldorf, Beschl. vom 19.03.2018 - 4 Ta 466/17 - Rn. 4; LAG Nürnberg, Beschluss vom 09.04.2021 - 2 Ta 31/21 - Rn. 7).

    (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 27.01.2023 - 8 Ta 232/22 - Rn. 13 f.; LAG Nürnberg, Beschluss vom 30.06.2022 - 2 Ta 12/22 - Rn. 25; Beschluss vom 24.02.2020 - 5 Ta 12/20 - Rn. 10 ff.).

  • LAG München, 24.01.2024 - 3 Ta 223/23

    Gegenstandswertfestsetzung, Sprinter- oder Turboklausel, nicht anhängiger

    (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 27.01.2023 - 8 Ta 232/22 - Rn. 13 f.; LAG Nürnberg, Beschluss vom 30.06.2022 - 2 Ta 12/22 - Rn. 25; Beschluss vom 24.02.2020 - 5 Ta 12/20 - Rn. 10 ff.; LAG München, Beschluss vom 06.06.2023 - 3 Ta 59/23 - Rn. 78 f.).
  • LAG München, 16.11.2023 - 3 Ta 177/23

    Gegenstandswert, Streitwert, Vergleichsmehrwert, Auskunftsanspruch über

    (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 27.01.2023 - 8 Ta 232/22 - Rn. 13 f.; LAG Nürnberg, Beschluss vom.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.01.2024 - 26 Ta 6005/24

    Vergleichsmehrwert - Einigung über Entfernung von Abmahnungen - Verhältnis von

    Wird zugleich über ein Zwischen- und - ggf. auch nur hilfsweise - über ein Endzeugnis gestritten und wird zu beiden Zeugnisvarianten eine inhaltlich korrespondierende oder überhaupt nur eine Regelung getroffen, so betrifft der Gesamtkomplex das Zeugnisinteresse insgesamt nur einmal (vgl. LAG München 6. Juni 2023 - 3 Ta 59/23, Rn. 112, mwN zur Rspr. und Nr. 1 29.3 des Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit; LAG Hamm 27. Januar 2023 - 8 Ta 232/22, Rn. 13 f.; LAG Nürnberg 30. Juni 2022 - 2 Ta 12/22, Rn. 25; 24. Februar 2020 - 5 Ta 12/20, Rn. 10 ff.).(Rn.11).
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