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   LAG Hamm, 28.04.2021 - 10 Sa 39/21   

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LAG Hamm, 28.04.2021 - 10 Sa 39/21 (https://dejure.org/2021,10923)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28.04.2021 - 10 Sa 39/21 (https://dejure.org/2021,10923)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28. April 2021 - 10 Sa 39/21 (https://dejure.org/2021,10923)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Weitergabe Tariflohnerhöhung Einzelfallentscheidung zur Auslegung einer Bezugnahmeklausel im Zusammenhang mit einem betrieblichen Bündnis für Arbeit auch als Zusicherung der Zahlung aus § 2 TV T-ZUG

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nordrhein-Westfalens vom 14. Februar 2018
    Zusage von Zusatzgeldern durch nicht tarifgebundenen Arbeitgeber; Sonderzahlungen eigener Art durch Arbeitgeber; Anspruch auf Zusatzgeld aufgrund Zusatzvereinbarung; AGB-Kontrolle von Zusatzvereinbarungen über Sonderzahlungen

  • rechtsportal.de

    Nordrhein-Westfalens vom 14. Februar 2018
    Zusage von Zusatzgeldern durch nicht tarifgebundenen Arbeitgeber; Sonderzahlungen eigener Art durch Arbeitgeber; Anspruch auf Zusatzgeld aufgrund Zusatzvereinbarung; AGB-Kontrolle von Zusatzvereinbarungen über Sonderzahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (33)

  • BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 649/14

    Vertragsauslegung - Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 28.04.2021 - 10 Sa 39/21
    Eine solche Regelung hindert die Annahme eines "Altvertrages" und eine Rechtsfolgenkorrektur unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes ( vgl. BAG 21. Oktober 2015, 4 AZR 649/14, Rn. 36; BAG 18. November 2009, 4 AZR 514/08, Rn. 25 ).

    Geändert werden mit der Ziff. 5 vorrangig die bislang tarifvertraglich bestimmten Regelungen zu Arbeitszeit, wohingegen andere Tarifbestimmungen ausdrücklich weiter zugesagt werden ( vgl. dazu auch BAG 21. Oktober 2015, 4 AZR 649/14, Rn. 38 ).

  • LAG Düsseldorf, 29.04.2020 - 12 Sa 540/19

    Feststellungsklage - "Verbandsklage" nach § 9 TVG

    Auszug aus LAG Hamm, 28.04.2021 - 10 Sa 39/21
    Die dort genannten Grundsätze der Eingruppierung und Entgeltfindung sind nicht betroffen (vgl. LAG Düsseldorf 29. April 2020, 12 Sa 540/19, Rn. 133, 142) .

    Grundsätzliche Bedeutung hat die Frage der Reichweite der vertraglichen Bezugnahmeklausel ebenso wie Einordnung des TV T-ZUG im Hinblick auf die bisherigen Entscheidungen des LAG Düsseldorf, 12 Sa 540/19 und LAG Hamm, 12 Sa 2016/19 sowie 10 Sa 31/21.

  • LAG Hamm, 15.10.2020 - 12 Sa 2016/19

    Einordnung des Tarifvertrags Tarifliches Zusatzentgelt für die Metall- und

    Auszug aus LAG Hamm, 28.04.2021 - 10 Sa 39/21
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des LAG Hamm vom 15. Oktober 2020, 12 Sa 2016/19 .

    Grundsätzliche Bedeutung hat die Frage der Reichweite der vertraglichen Bezugnahmeklausel ebenso wie Einordnung des TV T-ZUG im Hinblick auf die bisherigen Entscheidungen des LAG Düsseldorf, 12 Sa 540/19 und LAG Hamm, 12 Sa 2016/19 sowie 10 Sa 31/21.

  • ArbG Herford, 26.11.2020 - 1 Ca 98/20
    Auszug aus LAG Hamm, 28.04.2021 - 10 Sa 39/21
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 26. November 2020 - 1 Ca 98/20 - abgeändert und die Beklagte verurteilt, 1. an ihn ausstehende Vergütung nach dem TVT-Zug (A) in Höhe von 956, 22 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem 1. August 2019 zu zahlen sowie.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 26.11.2020, 1 Ca 98/20 abzuändern und.

  • BAG, 21.06.2018 - 6 AZR 38/17

    Intransparenz eines Verzichts auf Entgeltsteigerungen nach kirchlichen

    Auszug aus LAG Hamm, 28.04.2021 - 10 Sa 39/21
    Erst in der Gefahr, dass der Vertragspartner des Klauselverwenders wegen unklar abgefasster Allgemeiner Vertragsbedingungen von der Wahrnehmung seiner Rechte abgehalten wird, liegt eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB ( BAG 21. Juni 2018, 6 AZR 38/17, Rn. 34; LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28. Mai 2019, 5 Sa 28/18, Rn. 58 ).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.2019 - 5 Sa 28/18

    Auslegung von Vertragsklauseln - allgemeine Geschäftsbedingungen -

    Auszug aus LAG Hamm, 28.04.2021 - 10 Sa 39/21
    Erst in der Gefahr, dass der Vertragspartner des Klauselverwenders wegen unklar abgefasster Allgemeiner Vertragsbedingungen von der Wahrnehmung seiner Rechte abgehalten wird, liegt eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB ( BAG 21. Juni 2018, 6 AZR 38/17, Rn. 34; LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28. Mai 2019, 5 Sa 28/18, Rn. 58 ).
  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 514/08

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag - Auslegung -

    Auszug aus LAG Hamm, 28.04.2021 - 10 Sa 39/21
    Eine solche Regelung hindert die Annahme eines "Altvertrages" und eine Rechtsfolgenkorrektur unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes ( vgl. BAG 21. Oktober 2015, 4 AZR 649/14, Rn. 36; BAG 18. November 2009, 4 AZR 514/08, Rn. 25 ).
  • BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 371/15

    Vertragsauslegung - Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 28.04.2021 - 10 Sa 39/21
    Ein deutlicher Ausdruck dafür, dass eine zuvor bestehende Verweisungsklausel erneut zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der Vertragsparteien gemacht worden ist und die Parteien trotz der geänderten Gesetzeslage auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts am 1. Januar 2002 ausdrücklich an den zuvor getroffenen Abreden festhalten, liegt allerdings nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, beispielsweise in der ausdrücklichen Erklärung, dass "alle anderen Vereinbarungen aus dem Anstellungsvertrag unberührt bleiben" ( vgl. BAG 20. Juni 2018, 4 AZR 371/15, Rn. 30 ff.; BAG 30. Juli 2008, 10 AZR 606/07, Rn. 49; LAG Düsseldorf, 17. September 2015, 13 Sa 449/15, Rn. 48 ).
  • BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 606/98

    Vertragliche Bezugnahme auf tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Hamm, 28.04.2021 - 10 Sa 39/21
    Tarifvertragliche Regelungen können auch aufgrund stillschweigender Bezugnahme auf ein Arbeitsverhältnis anzuwenden sein (vgl. BAG 19. Januar 1999, 1 AZR 606/98, Rn. 50; LAG Schleswig-Holstein 9. Juni 2020, 1 Sa 219/19, Rn. 28).
  • BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 443/15

    Zeitdynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Hamm, 28.04.2021 - 10 Sa 39/21
    Die Bezugnahme in einem Arbeitsvertrag auf einen Tarifvertrag oder einen Teil davon ist deshalb bei Fehlen anderer eindeutiger Hinweise, die für eine statische Bezugnahme sprechen, in der Regel dynamisch zu verstehen ( BAG 30. August 2017, 4 AZR 443/15, Rn. 20; 12. Dezember 2012, 4 AZR 65/11, Rn. 25 ).
  • BAG, 14.06.2017 - 7 AZR 627/15

    Befristung ohne Sachgrund - Tarifvertrag

  • BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 606/07

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

  • LAG Düsseldorf, 17.09.2015 - 13 Sa 449/15

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel auf die Bestimmungen der

  • BAG, 20.03.2019 - 7 AZR 98/17

    Auflösende Bedingung - beurlaubter Beamter

  • BAG, 20.04.2012 - 9 AZR 504/10

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - statische oder dynamische

  • LAG Hamm, 28.04.2021 - 10 Sa 31/21

    Zusage für Zusatzgeld durch nicht tarifgebundenen Arbeitgeber; Sonderzahlung

  • BAG, 12.06.2019 - 7 AZR 428/17

    Auflösende Bedingung - Beendigung des Dienstverhältnisses als Geschäftsführer

  • BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 990/13

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede -

  • BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 44/19

    Zweistufige Ausschlussklausel - Transparenzgebot

  • BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 557/07

    Arbeitgeberdarlehen - Mitarbeiterbeteiligung - Ausgleichsklausel in

  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 65/11

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel - Ergänzende

  • BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 991/13

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede -

  • LAG Schleswig-Holstein, 09.06.2020 - 1 Sa 219/19

    Jahressonderzahlung, Tarifvertrag, Notfallklausel, Wirksamkeit, konkludente

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 119/17

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Änderung durch Betriebsvereinbarung

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

  • BAG, 21.01.2015 - 10 AZR 84/14

    Provisionsvorschüsse - Rückzahlung

  • BAG, 12.12.2018 - 5 AZR 588/17

    Mindestentgelt in der Pflegebranche - Bereitschaftsdienst

  • BAG, 14.11.2012 - 5 AZR 778/11

    Einmalzahlung bei verspäteter ERA-Einführung - Insolvenz - Betriebsübergang

  • BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 363/01

    Anrechenbarkeit einer tariflichen Einmalzahlung auf übertarifliche Zulagen

  • BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 820/07

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 429/07

    Zweistufige Ausschlussfrist in AGB

  • BAG, 15.03.2000 - 5 AZR 557/98

    Anrechnung des Lohnausgleichs für eine tarifliche Arbeitszeitverkürzung auf eine

  • BAG, 27.04.2022 - 4 AZR 289/21

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen - Reichweite einer Bezugnahmeklausel -

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 28. April 2021 - 10 Sa 39/21 - wird zurückgewiesen.
  • ArbG Herford, 27.10.2021 - 2 Ca 50/20
    Die dort genannten Grundsätze der Eingruppierung und Entgeltfindung sind nicht betroffen (vgl. LAG Düsseldorf 29. April 2020, 12 Sa 540/19, BeckRS 2020, 11664, Rn. 53; Landesarbeitsgericht Hamm, 10 Sa 39/21, Rn. 68-70, noch nicht rechtskräftig).

    Das T-ZUG (B) wiederum stellt der Höhe nach keinen unmittelbaren Bezug zur Arbeitsleistung und nicht einmal eine garantierte Leistung für die Arbeitnehmer dar, da § 4 TV T-ZUG abhängig von der wirtschaftlichen Situation eine Verringerung oder Verschiebung der Auszahlung ermöglicht, so dass erstrecht nicht mehr von einem Gleichlauf zwischen geleisteter Arbeitszeit und Auszahlung gesprochen werden kann, der aber Voraussetzung für das Vorliegen einer Entgeltkomponente wäre (Landesarbeitsgericht Hamm, 10 Sa 39/21, Rn. 68-70, noch nicht rechtskräftig; LAG Düsseldorf 29. April 2020, 12 Sa 540/19, BeckRS 2020, 11664, Rn. 53) .

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