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   LAG Hamm, 28.09.2017 - 5 Ta 473/17   

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LAG Hamm, 28.09.2017 - 5 Ta 473/17 (https://dejure.org/2017,38387)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28.09.2017 - 5 Ta 473/17 (https://dejure.org/2017,38387)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28. September 2017 - 5 Ta 473/17 (https://dejure.org/2017,38387)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 572 Abs. 2, 127 Abs. 2 S. 2; BGB § 140
    Sofortige Beschwerde; Auslegung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 572 Abs. 2, 127 Abs. 2 S. 2; BGB § 140
    Auslegung eines Schreibens der Partei an das Gericht aufgrund der Aufhebung der Prozesskostenhilfe als Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2017, 620
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Schleswig-Holstein, 20.07.2011 - 3 Ta 117/11

    Prozesskostenhilfe, Nachprüfungsverfahren, Aufhebung der Bewilligung der PKH,

    Auszug aus LAG Hamm, 28.09.2017 - 5 Ta 473/17
    10.2015, 5 Ta 395/15, juris; Beschluss v.10.04.2014, 5 Ta 191/14, Beschluss v. 29.01.2013, 5 Ta 35/13 jeweils n.v.; im Anschluss an LAG Schleswig-Holstein, 3 Ta 117/11, Beschluss v. 20.07.2011, juris; LAG Rheinland-Pfalz, 2 Ta 281/04, Be-schluss v. 13.01.2005, juris).

    Die Partei braucht einen so auslegbaren Antrag nicht ausdrücklich wiederholen (insoweit anschließend an LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20. Juli 2011, 3 Ta 117/11, juris).

    Im Rahmen sachdienlicher Auslegung ist der Einreichung einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse regelmäßig der erkennbare Wille zu entnehmen, dass z.B. eine Aufhebungsentscheidung nach § 124 Abs. 1 Ziff. 2 ZPO durch die Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse verhindert oder aus der Welt geschaffen werden soll (so schon LAG Hamm, Beschluss v. 19.10.2015, 5 Ta 395/15, juris; siehe auch die erkennende Kammer Beschluss v.10.04.2014, 5 Ta 191/14, Beschluss v. 29.01.2013, 5 Ta 35/13 jeweils n.v.; LAG Schleswig-Holstein, 3 Ta 117/11, Beschluss v. 20.07.2011, juris; LAG Rheinland-Pfalz, 2 Ta 281/04, Beschluss v. 13.01.2005, juris).

    Das hat zur Folge, dass dieses Rechtsmittel gemäß § 572 ZPO zu bescheiden ist, ohne dass die Partei dieses nochmals ausdrücklich verlangen muss (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20. Juli 2011, 3 Ta 117/11, juris).

  • LAG Hamm, 19.10.2015 - 5 Ta 395/15

    Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe wegen Nichteinhaltung der

    Auszug aus LAG Hamm, 28.09.2017 - 5 Ta 473/17
    10.2015, 5 Ta 395/15, juris; Beschluss v.10.04.2014, 5 Ta 191/14, Beschluss v. 29.01.2013, 5 Ta 35/13 jeweils n.v.; im Anschluss an LAG Schleswig-Holstein, 3 Ta 117/11, Beschluss v. 20.07.2011, juris; LAG Rheinland-Pfalz, 2 Ta 281/04, Be-schluss v. 13.01.2005, juris).

    Im Rahmen sachdienlicher Auslegung ist der Einreichung einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse regelmäßig der erkennbare Wille zu entnehmen, dass z.B. eine Aufhebungsentscheidung nach § 124 Abs. 1 Ziff. 2 ZPO durch die Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse verhindert oder aus der Welt geschaffen werden soll (so schon LAG Hamm, Beschluss v. 19.10.2015, 5 Ta 395/15, juris; siehe auch die erkennende Kammer Beschluss v.10.04.2014, 5 Ta 191/14, Beschluss v. 29.01.2013, 5 Ta 35/13 jeweils n.v.; LAG Schleswig-Holstein, 3 Ta 117/11, Beschluss v. 20.07.2011, juris; LAG Rheinland-Pfalz, 2 Ta 281/04, Beschluss v. 13.01.2005, juris).

  • LAG Hamm, 29.01.2013 - 5 Ta 35/13

    Anforderungen an die Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen die Aufhebung der

    Auszug aus LAG Hamm, 28.09.2017 - 5 Ta 473/17
    10.2015, 5 Ta 395/15, juris; Beschluss v.10.04.2014, 5 Ta 191/14, Beschluss v. 29.01.2013, 5 Ta 35/13 jeweils n.v.; im Anschluss an LAG Schleswig-Holstein, 3 Ta 117/11, Beschluss v. 20.07.2011, juris; LAG Rheinland-Pfalz, 2 Ta 281/04, Be-schluss v. 13.01.2005, juris).

    Im Rahmen sachdienlicher Auslegung ist der Einreichung einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse regelmäßig der erkennbare Wille zu entnehmen, dass z.B. eine Aufhebungsentscheidung nach § 124 Abs. 1 Ziff. 2 ZPO durch die Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse verhindert oder aus der Welt geschaffen werden soll (so schon LAG Hamm, Beschluss v. 19.10.2015, 5 Ta 395/15, juris; siehe auch die erkennende Kammer Beschluss v.10.04.2014, 5 Ta 191/14, Beschluss v. 29.01.2013, 5 Ta 35/13 jeweils n.v.; LAG Schleswig-Holstein, 3 Ta 117/11, Beschluss v. 20.07.2011, juris; LAG Rheinland-Pfalz, 2 Ta 281/04, Beschluss v. 13.01.2005, juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2005 - 2 Ta 281/04

    Auslegung einer Prozesserklärung als sofortige Beschwerde gegen den

    Auszug aus LAG Hamm, 28.09.2017 - 5 Ta 473/17
    10.2015, 5 Ta 395/15, juris; Beschluss v.10.04.2014, 5 Ta 191/14, Beschluss v. 29.01.2013, 5 Ta 35/13 jeweils n.v.; im Anschluss an LAG Schleswig-Holstein, 3 Ta 117/11, Beschluss v. 20.07.2011, juris; LAG Rheinland-Pfalz, 2 Ta 281/04, Be-schluss v. 13.01.2005, juris).

    Im Rahmen sachdienlicher Auslegung ist der Einreichung einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse regelmäßig der erkennbare Wille zu entnehmen, dass z.B. eine Aufhebungsentscheidung nach § 124 Abs. 1 Ziff. 2 ZPO durch die Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse verhindert oder aus der Welt geschaffen werden soll (so schon LAG Hamm, Beschluss v. 19.10.2015, 5 Ta 395/15, juris; siehe auch die erkennende Kammer Beschluss v.10.04.2014, 5 Ta 191/14, Beschluss v. 29.01.2013, 5 Ta 35/13 jeweils n.v.; LAG Schleswig-Holstein, 3 Ta 117/11, Beschluss v. 20.07.2011, juris; LAG Rheinland-Pfalz, 2 Ta 281/04, Beschluss v. 13.01.2005, juris).

  • OLG Saarbrücken, 05.02.2013 - 6 WF 32/13

    Sofortige Beschwerde: Anforderungen an die Beschwerdeschrift

    Auszug aus LAG Hamm, 28.09.2017 - 5 Ta 473/17
    Es kann daher dahinstehen, ob die bloße Vorlage einer neuen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse als sofortige Beschwerde auslegbar wäre (anderer Meinung OLG Saarbrücken, Beschluss vom 05. Februar 2013, 6 WF 32/13, juris), wofür aber nach Ansicht der erkennenden Kammer jedenfalls dann, wenn diese von der Partei persönlich vorgelegt wird, einiges spricht.
  • BVerfG, 06.08.1992 - 2 BvR 89/92

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Entscheidung über den Urlaubsantrag eines

    Auszug aus LAG Hamm, 28.09.2017 - 5 Ta 473/17
    Daher darf einem Rechtsschutzsuchenden der Zugang zu einer gerichtlichen Sachentscheidung nicht aufgrund einer Auslegung seines Rechtsschutzgesuchs verwehrt werden, die dem erkennbar verfolgten Rechtsschutzziel zuwiderläuft (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 26. August 2008, 2 BvR 1198/08, juris unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. August 1992 - 2 BvR 89/92, NJW 1993, S. 1380 ).
  • BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 1198/08

    Effektiver Rechtsschutz (Auslegung des Rechtsschutzziels); Beschwerdeverfahren

    Auszug aus LAG Hamm, 28.09.2017 - 5 Ta 473/17
    Daher darf einem Rechtsschutzsuchenden der Zugang zu einer gerichtlichen Sachentscheidung nicht aufgrund einer Auslegung seines Rechtsschutzgesuchs verwehrt werden, die dem erkennbar verfolgten Rechtsschutzziel zuwiderläuft (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 26. August 2008, 2 BvR 1198/08, juris unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. August 1992 - 2 BvR 89/92, NJW 1993, S. 1380 ).
  • BAG, 18.11.2003 - 5 AZB 46/03

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung

    Auszug aus LAG Hamm, 28.09.2017 - 5 Ta 473/17
    Grundsätzlich kann die Partei im Beschwerdeverfahren gegen die Aufhebung der Prozesskostenhilfe eine nach § 120 a Abs. 1 Satz 3 ZPO geforderte Erklärung auch dann nachholen, wenn sie die Frist für die Erklärung schuldhaft versäumt hat (BAG Beschluss v. 18.11.2003, 5 AZB 46/03; NZA 2004, 1062 f; ständige Rechtsprechung der Beschwerdekammer, siehe nur Beschl. v. 09.07.2012, 5 Ta 736/10).
  • LAG Hamm, 20.09.2022 - 5 Ta 51/22

    Wiedereinsetzungsantrag gegen Aufhebungsentscheidung; notwendige Auslegung einer

    bb) Grundsätzlich gilt, dass Anträge von Parteien dergestalt auszulegen sind, dass das von der Partei angestrebte Ziel zu ermitteln und zu prüfen ist, ob es die Voraussetzungen einer Prozesshandlung erfüllt, welche entsprechend zu bescheiden ist (LAG Hamm, Beschluss vom 28. September 2017 5 Ta 473/17, juris; Beschluss vom 19. Oktober 2015, 5 Ta 395/15, juris).

    Das hat zur Folge, dass dieses Rechtsmittel gemäß § 572 ZPO zu bescheiden ist, ohne dass die Partei dieses nochmals ausdrücklich verlangen muss (LAG Hamm, Beschluss vom 28. September 2017 5 Ta 473/17, juris; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20. Juli 2011, 3 Ta 117/11, juris).

  • LAG Hamm, 05.05.2018 - 5 Ta 177/18

    Rechtsfolgen der verspäteten Einlegung der sofortigen Beschwerde im

    aa) Grundsätzlich gilt, dass Anträge von Parteien dergestalt auszulegen sind, dass das von der Partei angestrebte Ziel zu ermitteln und zu prüfen ist, ob es die Voraussetzungen einer Prozesshandlung erfüllt, welche entsprechend zu bescheiden ist (LAG Hamm, Beschluss vom 28. September 2017  5 Ta 473/17, juris; Beschluss vom 19. Oktober 2015, 5 Ta 395/15, juris).
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