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   LAG Hamm, 28.10.2010 - 17 Sa 623/10   

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https://dejure.org/2010,21503
LAG Hamm, 28.10.2010 - 17 Sa 623/10 (https://dejure.org/2010,21503)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28.10.2010 - 17 Sa 623/10 (https://dejure.org/2010,21503)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - 17 Sa 623/10 (https://dejure.org/2010,21503)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 11.02.2009 - 10 AZR 264/08

    Sparkassensonderzahlung - Besitzstandszulage

    Auszug aus LAG Hamm, 28.10.2010 - 17 Sa 623/10
    Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (BAG 11.02.2009 - 10 AZR 264/08, ZTR 2009, 259; 16.06.2004 - 4 AZR 408/03, BAGE 111, 108).

    Gleichzeitig haben sie die bis dahin bestehenden tariflichen Ansprüche auf Zahlung von Überstundenpauschalen, Zuwendung und Urlaubsgeld abgelöst (BAG 11.02.2009 a.a.O.; Böhle/Poschke, ZTR 2005, 286, 296).

    Das Volumen der SSZ wurde von der Summe aus Überstundenpauschale, Zuwendung und Urlaubsgeld i.H.v. insgesamt zwei Monatsvergütungen bestimmt (Protokollerklärung zu § 18.4 Abs. 1 Nr. 2; BAG 11.02.2009 a.a.O; Böhle/Poschke, ZTR 2005, 286, 296; ver.di-Leitfaden S. 4).

  • VGH Bayern, 24.10.2007 - 3 ZB 06.2358
    Auszug aus LAG Hamm, 28.10.2010 - 17 Sa 623/10
    Das Weihnachtsgeld muss nicht als solches bezeichnet, jedoch muss seine Zweckbindung ausweisbar sein (Bayerischer VGH 24.10.2007 - 3 ZB 06.2358, AiB 2008, 513).

    Die Auszahlung zum Ende des Monats November, die Tatsache, dass der garantierte Anteil den Arbeitnehmern zum Weihnachtsfest zur Verfügung steht, kann ein Indiz für den Rechtscharakter einer Weihnachtsvergütung sei (Bayerischer VGH 24.10.2007 - 3 ZB 06.2358, AiB 2008, 513).

  • BAG, 16.06.2004 - 4 AZR 408/03

    Tarifliche Alterssicherung: Einbeziehung der Provision

    Auszug aus LAG Hamm, 28.10.2010 - 17 Sa 623/10
    Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (BAG 11.02.2009 - 10 AZR 264/08, ZTR 2009, 259; 16.06.2004 - 4 AZR 408/03, BAGE 111, 108).
  • VG Karlsruhe, 06.06.2005 - 3 K 788/04

    Monatliche Sonderzahlungen in der Beamtenversorgung genießen keinen

    Auszug aus LAG Hamm, 28.10.2010 - 17 Sa 623/10
    Der Zweck, auch das regelmäßige Tätigwerden im Kalenderjahr, z.B. das Fehlen von Arbeitsunfähigkeitszeiten ohne Anspruch auf Entgelt im Krankheitsfall nach § 22 TVöD-S zu honorieren, entspricht nicht den mit der Zahlung eines Urlaubs- und Weihnachtsgeldes verfolgten und von § 850 a ZPO vorausgesetzten Zweck, dass aus besonderem Anlass Sonderleistungen vom Arbeitgeber erbracht werden, weil sowohl der Urlaub als auch das Weihnachtsfest gewöhnlich für die Beschäftigten mit besonderen Ausgaben verbunden sind (zum Weihnachtsgeld VG Karlsruhe 06.06.2005 - 3 K 788/04).
  • BAG, 14.03.2012 - 10 AZR 778/10

    Sparkassensonderzahlung - Pfändbarkeit - § 850a Nr 4 ZPO

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 28. Oktober 2010 - 17 Sa 623/10 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Köln, 06.03.2015 - 4 Sa 871/14

    Pfändbarkeit der Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD

    Das Bundesarbeitsgericht hat in dem den Parteien bekannten Urteil vom 14.03.2012 (10 AZR 778/10), das im Übrigen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 28.10.2014 (17 Sa 623/10) zum Gegenstand hatte, auf das sich der Kläger beruft, unter Berücksichtigung der wesentlichen Auslegungskriterien einer Tarifnorm (Wortlaut, Wortsinn, tariflicher Gesamtzusammenhang, im Zweifel auch Entstehungsgeschichte) zu § 44 Abs. 1 Satz 2 TVöD BT-S zu der dort geregelten "Sparkassensonderzahlung" Folgendes ausgeführt:.
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