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   LAG Hamm, 29.03.2006 - 18 Sa 2104/05   

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LAG Hamm, 29.03.2006 - 18 Sa 2104/05 (https://dejure.org/2006,3073)
LAG Hamm, Entscheidung vom 29.03.2006 - 18 Sa 2104/05 (https://dejure.org/2006,3073)
LAG Hamm, Entscheidung vom 29. März 2006 - 18 Sa 2104/05 (https://dejure.org/2006,3073)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    Krankheitsbedingte Kündigung, langandauernde Erkrankung, völlige Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen leidensgerechten Arbeitsplatz, Nichtdurchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements, ...

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1 Abs. 1 und 2 KSchG, § 102 Abs. 1 BetrVG, § 84 Abs. 2 SGB IX
    Krankheitsbedingte Kündigung, langandauernde Erkrankung, völlige Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen leidensgerechten Arbeitsplatz, Nichtdurchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements, ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankheitsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem leidensgerechten Arbeitsplatz - Nichtdurchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der krankheitsbedingten Kündigung eines nicht schwerbehinderten Arbeitnehmers bei Nichtdurchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements; Dreistufige Prüfung einer Kündigung wegen langandauernder Erkrankung; Ungewissheit der Wiederherstellung der ...

  • RA Hensche
  • hensche.de

    Krankheitsbedingte Kündigung, Kündigung: Krankheitsbedingt, Eingliederungsmanagement

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 1; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; BetrVG § 102 Abs. 1; ; SGB IX § 84 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankheitsbedingte ordentliche Kündigung eines nicht schwerbehinderten Arbeitnehmers bei fehlender Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 1 Abs. 1 und 2 KSchG; § 102 Abs. 1 BetrVG; § 84 Abs. 2 SGB IX
    BEM bei krankheitsbedingter Kündigung

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 84 Abs. 2 SGB IX und Kündigungsschutz - insbesondere: Nachweis der Aussichtslosigkeit eines BEM -

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 29.04.1999 - 2 AZR 431/98

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 29.03.2006 - 18 Sa 2104/05
    Die Kündigung ist sozial gerechtfertigt (§ 1 Abs. 2 KSchG), wenn eine negative Prognose hinsichtlich der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit vorliegt - erste Stufe -, eine darauf beruhende erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen festzustellen ist - zweite Stufe - und eine Interessenabwägung ergibt, dass die betrieblichen Beeinträchtigungen zu einer billigerweise nicht mehr hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers führen - dritte Stufe - (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAG, Urteil vom 07.11.2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG § 1 Krankheit Nr. 40; BAG, Urteil vom 29.04.1999 - 2 AZR 431/98 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 76; Urteil vom 21.02.1992 - 2 AZR 399/98 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 30).

    Der Kläger war im maßgeblichen Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung am 29.10.2004 langandauernd arbeitsunfähig krank, da er schon ununterbrochen seit dem 26.03.2002, mithin mehr als zweieinhalb Jahre wegen Krankheit fehlte (vgl. BAG, Urteil vom 29.04.1999 - 2 AZR 431/98 - AP KSchG 1969, § 1 Krankheit Nr. 36).

    a) Bei der Kündigung wegen langandauernder Erkrankung ist die Prognose negativ, wenn im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung die Arbeitsunfähigkeit noch besteht und für voraussichtlich längere Zeit oder nicht absehbare Zeit andauert (vgl. BAG, Urteil vom 29.04.1999, a.a.O.; KR-Etzel, 7. Aufl., § 1 KSchG Rz. 366).

    Der dauerhaften Leistungsunfähigkeit steht die Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit gleich, wenn in den nächsten 24 Monaten mit einer anderen Prognose nicht gerechnet werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 12.04.2002 - 2 AZR 148/01 - NZA 2002, 1081; BAG, Urteil vom 29.04.1999, a.a.O.).

  • ArbG Hagen, 27.09.2005 - 5 Ca 2970/04

    Anzunehmende Arbeitsunfähigkeit für die arbeitsvertraglich geschuldete

    Auszug aus LAG Hamm, 29.03.2006 - 18 Sa 2104/05
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 27.09.2005 - 5 Ca 2970/04 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 27.09.2005 - 5 Ca 2970/04 - abzuändern.

    die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Hagen vom 27.09.2005 - 5 Ca 2970/04 - zurückzuweisen.

  • LAG Berlin, 27.10.2005 - 10 Sa 783/05

    Krankheitsbedingte Kündigung und betriebliches Eingliederungsmanagement -

    Auszug aus LAG Hamm, 29.03.2006 - 18 Sa 2104/05
    bb) Es ist schon äußerst umstritten (vgl. bejahend z.B. : LAG Berlin, Urteil vom 27.10.2005- 10 Sa 783/05 - BB 2006, 560; LAG Niedersachsen, Urteil vom 29.03.2005 - 1 Sa 1429/04 - LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 36; Rehwald/Kossak, AiB 2004 604 f.; Gaul/Süßbrich/Kulejewski, ArbRB 2004, 308; Britschgi, AiB 2005, 284; Löw, MDR 2005, 609; Schlewing, ZfA 2005, 85; vgl. verneinend z.B.: Gagel, NZA 2004, 1359; Brose, DB 2005, 390; Namendorf/Natzel, DB 2005, 1794; Baldes/Lepping, NZA 2005, 854 f.), ob die Regelung in § 84 Abs. 2 SGB IX nur für schwerbehinderte Menschen oder auch für alle Arbeitnehmer eines Betriebes gilt.

    Auch wenn man davon ausgeht, dass die Regelung des § 84 Abs. 2 SGB IX auf alle Arbeitnehmer des Betriebes zur Anwendung kommt, so führt dies im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung dazu, dass das dem Kündigungsrecht innewohnende ultima-ratio-Prinzip konkretisiert wird (vgl. z.B. LAG Berlin, Urteil vom 27.10.2005, a.a.O.; APS/Vossen, 2. Aufl., § 85 SGB IX Rz. 2 a; ErfK-Rolfs, 6. Aufl., § 84 SGB IX Rz. 1; Düwell, BB 2000, 2570; Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen, SGB IX, 11. Aufl., § 84 Rdn. 16).

  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 9/96

    Krankheitsbedingte Kündigung - Vermeidbarkeit durch Beschäftigung auf einem

    Auszug aus LAG Hamm, 29.03.2006 - 18 Sa 2104/05
    Gegebenenfalls hat der Arbeitgeber einen solchen Arbeitsplatz durch Ausübung seines Direktionsrechtes frei zu machen (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 29.01.1997 - 2 AZR 9/96 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 32).

    Der Kläger kann nicht verlangen, dass die Beklagte durch Umorganisation einen solchen Arbeitsplatz schafft (vgl. BAG, Urteil vom 29.01.1997 - 2 AZR 9/96 - a.a.O.; LAG Hamm, Urteil vom 20.01.2000 - 8 Sa 1420/99 - NZA-RR 2000, 239).

  • LAG Hamm, 20.01.2000 - 8 Sa 1420/99

    Kündigungsschutz bei Eintritt der Schwerbehinderung und nachfolgende Umschulung

    Auszug aus LAG Hamm, 29.03.2006 - 18 Sa 2104/05
    Der Kläger kann nicht verlangen, dass die Beklagte durch Umorganisation einen solchen Arbeitsplatz schafft (vgl. BAG, Urteil vom 29.01.1997 - 2 AZR 9/96 - a.a.O.; LAG Hamm, Urteil vom 20.01.2000 - 8 Sa 1420/99 - NZA-RR 2000, 239).
  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 399/91

    Kündigung wegen Krankheit von nicht absehbarer Dauer

    Auszug aus LAG Hamm, 29.03.2006 - 18 Sa 2104/05
    Auch bei einer Arbeitsunfähigkeit auf unabsehbare Zeit, bei der die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit völlig ungewiss ist kann es nur bei Vorliegen besonderer Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers zu dem Ergebnis kommen, dass der Arbeitgeber trotz der erheblichen Störung des Arbeitsverhältnisses auf nicht absehbare Zeit dessen Fortsetzung billigerweise hinnehmen muss (BAG, Urteil vom 21.05.1992 - 2 AZR 399/91 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 30; Dörner in Ascheid/Preis/Schmidt, 2. Aufl., § 1 KSchG Rn. 196).
  • LAG Niedersachsen, 29.03.2005 - 1 Sa 1429/04

    Anspruch auf leidensgerechte Umgestaltung des Arbeitsplatzes; Anspruch auf

    Auszug aus LAG Hamm, 29.03.2006 - 18 Sa 2104/05
    bb) Es ist schon äußerst umstritten (vgl. bejahend z.B. : LAG Berlin, Urteil vom 27.10.2005- 10 Sa 783/05 - BB 2006, 560; LAG Niedersachsen, Urteil vom 29.03.2005 - 1 Sa 1429/04 - LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 36; Rehwald/Kossak, AiB 2004 604 f.; Gaul/Süßbrich/Kulejewski, ArbRB 2004, 308; Britschgi, AiB 2005, 284; Löw, MDR 2005, 609; Schlewing, ZfA 2005, 85; vgl. verneinend z.B.: Gagel, NZA 2004, 1359; Brose, DB 2005, 390; Namendorf/Natzel, DB 2005, 1794; Baldes/Lepping, NZA 2005, 854 f.), ob die Regelung in § 84 Abs. 2 SGB IX nur für schwerbehinderte Menschen oder auch für alle Arbeitnehmer eines Betriebes gilt.
  • BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 668/84

    Versetzung eines Arbeitnehmers - Definition der Begriffe "Versetzung" und

    Auszug aus LAG Hamm, 29.03.2006 - 18 Sa 2104/05
    Ist eine Kündigung nach den Grundsätzen der Kündigung wegen Leistungsunfähigkeit an sich personenbedingt, kann eine Interessenabwägung nur in extremen Ausnahmefällen zu Gunsten des Arbeitnehmers ausfallen, etwa wenn der Arbeitnehmer aufgrund schwerwiegender persönlicher Umstände besonders schutzbedürftig ist - z.B. andauernde Unfähigkeit zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung infolge eines vom Arbeitgeber verschuldeten Arbeitsunfalls - und dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung unter diesen Umständen gegebenenfalls auf einen neu zu schaffenden Arbeitsplatz zuzumuten ist (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 30.01.1986 - 2 AZR 668/84 - NZA 1987, 555).
  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 148/01

    Krankheitskündigung - negative Prognose

    Auszug aus LAG Hamm, 29.03.2006 - 18 Sa 2104/05
    Der dauerhaften Leistungsunfähigkeit steht die Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit gleich, wenn in den nächsten 24 Monaten mit einer anderen Prognose nicht gerechnet werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 12.04.2002 - 2 AZR 148/01 - NZA 2002, 1081; BAG, Urteil vom 29.04.1999, a.a.O.).
  • BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 201/76

    Krankheit - Anhörungsverfahren - Kündigung - Hinzutreten neuer Kündigungsgründe -

    Auszug aus LAG Hamm, 29.03.2006 - 18 Sa 2104/05
    Die den Vorstellungen des Arbeitnehmers entsprechende Tätigkeit muss seinem Leiden adäquat sein, was sich aus seinem Sachvortrag ergeben muss (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 26.05.1977 - 2 AZR 201/76 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 14).
  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 599/01

    Krankheitskündigung - Negativprognose - Beweiswürdigung - Anhörung des

  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 716/06

    Personenbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 29. März 2006 - 18 Sa 2104/05 - aufgehoben.
  • LAG Hamm, 19.01.2007 - 13 TaBV 58/06

    Integrationsvereinbarung; Abschluss; Anspruch; Kontrahierungszwang;

    Im Übrigen werden in einer Integrationsvereinbarung "nur" konkretisierende Regelungen über die Fort- bzw. Durchführung ohnehin bereits bestehender gesetzlicher Verpflichtungen getroffen (Neumann, a.a.O., § 83 Rdnr. 12), so dass der Arbeitgeber bei Ablehnung des Abschlusses einer solchen auf die konkreten betrieblichen Verhältnisse abgestellten Vereinbarung eher Gefahr läuft, sich nicht gesetzeskonform zu verhalten, zum Beispiel bei der Einstellung von Arbeitnehmern, bei Teilzeitarbeit oder beim betrieblichen Eingliederungsmanagement im Vorfeld einer krankheitsbedingten Kündigung (§ 83 Abs. 2, Abs. 2a SGB IX; vgl. LAG Hamm, Urteil vom 29.03.2006 - 18 Sa 2104/05).
  • VG Gelsenkirchen, 25.06.2008 - 1 K 3679/07

    Amtsärztliche Untersuchung, Anordnung, Verwaltungsakt, Termin, Erledigung,

    vgl. BAG, Urteil vom 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 -, a.a.O.; Landesarbeitsgericht Köln, Urteile vom 18. Mai 2007 - 11 Sa 632/06 - und vom 11. Juni 2007 - 14 Sa 1391/06 -, sowie Landesarbeitsgericht Hamm, Urteile vom 29. März 2006 - 18 Sa 2104/05 -, und vom 24. Januar 2007 - 2 Sa 991/06 -, jeweils bei juris; vgl. auch VG Gelsenkirchen, Urteil vom 22. September 2006 - 11 K 3597/05 -, juris.
  • ArbG Essen, 15.05.2007 - 2 Ca 4309/06

    Kein Sonderkündigungsschutz während laufendem Anerkennungsverfahren beim

    Vereinzelt wird angenommen, eine krankheitsbedingte Kündigung ohne Durchführung einer solchen Maßnahme sei in der Regel unverhältnismäßig und damit sozialwidrig und unwirksam (Gaul/Süßbrich/Kulejewski in Arbeitsrechtsberater 2004, 308),in weiten Teilen von Rechtsprechung und Rechtslehre wird § 84 Abs. 2 SGB IX hingegen als Konkretisierung des dem Kündigungsrecht innewohnenden ultima-ratio-Prinzips verstanden (so: MG Berlin vom 27. Oktober 2005 - 10 Sa 783/05 - NZA-RR 2006, 184 = LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 37= BB 2006, 560; LAG Hamm vom 29. März 2006 - 18 Sa 2104/05 - LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 39; LAG Niedersachsen vom 25. Oktober 2006 - 6 Sa 974/05 - BB 2007, 719= EzA-SD 2006, Nr. 25, S. 3 [LS]; APS-Vossen, 2. Aufl., § 85 SGB IX, Rz. 2a; Brose in RdA 2006, 149, 154 f.; Düwell in BB 2000, 2570, 2573; KR-Griebeling, 8. Aufl. § 1 KSchG, Rz. 215a u. 234a - e; Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen, SGB IX, 11. Aufl., § 84 SGB IX Rz.77).
  • VG Gelsenkirchen, 22.09.2006 - 11 K 3597/05

    Betriebliclhes Eingliederungsmanagement, Zustimmung zur Kündigung

    und die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung vgl. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17. November 2005 - 4 Sa 328/05 - LAG Hamm, Urteil vom 29. März 2006 - 18 Sa 2104/05 - Sächsisches LAG, Urteil vom 28. Februar 2003 - 2 Sa 339/02 - LAG Berlin, Urteil vom 27. Oktober 2005 - 10 Sa 783/05, zit nach Juris.
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