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   LAG Hamm, 29.05.2009 - 7 Sa 89/09   

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LAG Hamm, 29.05.2009 - 7 Sa 89/09 (https://dejure.org/2009,7606)
LAG Hamm, Entscheidung vom 29.05.2009 - 7 Sa 89/09 (https://dejure.org/2009,7606)
LAG Hamm, Entscheidung vom 29. Mai 2009 - 7 Sa 89/09 (https://dejure.org/2009,7606)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Limited; Durchgriffshaftung, Schadenersatz

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 823, 826 BGB, 263 StGB, 11 Abs. 2 HGB
    Limited; Durchgriffshaftung, Schadenersatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Lohnauszahlung im Wege der Durchgriffshaftung; Gründung einer Gesellschaft in Großbritannien durch den Arbeitgeber; Nichterbringung von Sozialversicherungsbeiträgen als Grund für die Annahme einer Durchgriffshaftung; Persönliche Haftung eines Arbeitgebers gem. § 11 Abs. ...

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 826; ; StGB § 263; ; HGB § 11 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründete Zahlungsklage gegen ehemaligen Geschäftführer einer Gesellschaft nach englischem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.03.2005 - II ZR 5/03

    Haftung des Geschäftsführers einer in England gegründeten private limited company

    Auszug aus LAG Hamm, 29.05.2009 - 7 Sa 89/09
    Die Rechtsform einer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nach den dortigen Vorschriften wirksam gegründete Gesellschaft ist in einem anderen Vertragsstaat unabhängig davon anzuerkennen, ob diese vor Ort tatsächlich ihren Verwaltungssitz hat (EuGH, 30.09.2003 - Rs C-167/01, ZIP 2003, 1885 - Inspire Art; 05.11.2002 - Rs C-208/00, ZIP 2002, 2037 - Überseering; BGH, 13.04.2005, II ZR 5/03, NJW 2005, 1648).

    Dies bedeutet zugleich, dass deren Personalstatut auch hinsichtlich der Haftung für die im Namen der Gesellschaft begründete rechtsgeschäftlichen Verbindlichkeiten und einer etwaigen persönlichen Haftung ihrer Gesellschafter oder Geschäftsführer gegenüber den Gesellschaftsgläubigern maßgeblich ist (vgl., BGH, 13.04.2005, II ZR 5/03, NJW 2005, 1648; 23.04.2002 - XI ZR 136/01, NJW-RR 2002, 1359; LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2006, 6 Sa 182/06, juris).

    einer nicht als GmbH existenten Gesellschaft gleichzustellen und darauf eine persönliche Handelndenhaftung des Beklagten als Geschäftsführer analog § 11 Abs. 2 GmbHG für die Verbindlichkeiten der L3 begründen zu können (BGH, 13.04.2005, II ZR 5/03, NJW 2005, 1648).

    Als Sanktion für die fehlende Eintragung ist nach § 14 HGB allein die Festsetzung von Zwangsgeld für den Fall der Nichterfüllung der Anmeldepflicht vorgesehen, nicht hingegen eine Haftung des Geschäftsführers (vgl. BGH, 13.04.2005, II ZR 5/03, NJW 2005, 1648).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2006 - 6 Sa 182/06

    Ltd. und Durchgriffshaftung

    Auszug aus LAG Hamm, 29.05.2009 - 7 Sa 89/09
    Dies bedeutet zugleich, dass deren Personalstatut auch hinsichtlich der Haftung für die im Namen der Gesellschaft begründete rechtsgeschäftlichen Verbindlichkeiten und einer etwaigen persönlichen Haftung ihrer Gesellschafter oder Geschäftsführer gegenüber den Gesellschaftsgläubigern maßgeblich ist (vgl., BGH, 13.04.2005, II ZR 5/03, NJW 2005, 1648; 23.04.2002 - XI ZR 136/01, NJW-RR 2002, 1359; LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2006, 6 Sa 182/06, juris).

    Zwar kennt auch das englische Recht eine Durchgriffshaftung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2006, 6 Sa 182/06, juris).

  • EuGH, 05.11.2002 - C-208/00

    Überseering - Sitztheorie und Niederlassungsfreiheit

    Auszug aus LAG Hamm, 29.05.2009 - 7 Sa 89/09
    Die Rechtsform einer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nach den dortigen Vorschriften wirksam gegründete Gesellschaft ist in einem anderen Vertragsstaat unabhängig davon anzuerkennen, ob diese vor Ort tatsächlich ihren Verwaltungssitz hat (EuGH, 30.09.2003 - Rs C-167/01, ZIP 2003, 1885 - Inspire Art; 05.11.2002 - Rs C-208/00, ZIP 2002, 2037 - Überseering; BGH, 13.04.2005, II ZR 5/03, NJW 2005, 1648).
  • BGH, 23.04.2002 - XI ZR 136/01

    Ermittlung ausländischen Rechts; maßgebliche Rechtsbestimmungen bei

    Auszug aus LAG Hamm, 29.05.2009 - 7 Sa 89/09
    Dies bedeutet zugleich, dass deren Personalstatut auch hinsichtlich der Haftung für die im Namen der Gesellschaft begründete rechtsgeschäftlichen Verbindlichkeiten und einer etwaigen persönlichen Haftung ihrer Gesellschafter oder Geschäftsführer gegenüber den Gesellschaftsgläubigern maßgeblich ist (vgl., BGH, 13.04.2005, II ZR 5/03, NJW 2005, 1648; 23.04.2002 - XI ZR 136/01, NJW-RR 2002, 1359; LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2006, 6 Sa 182/06, juris).
  • EuGH, 30.09.2003 - C-167/01

    Inspire Art

    Auszug aus LAG Hamm, 29.05.2009 - 7 Sa 89/09
    Die Rechtsform einer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nach den dortigen Vorschriften wirksam gegründete Gesellschaft ist in einem anderen Vertragsstaat unabhängig davon anzuerkennen, ob diese vor Ort tatsächlich ihren Verwaltungssitz hat (EuGH, 30.09.2003 - Rs C-167/01, ZIP 2003, 1885 - Inspire Art; 05.11.2002 - Rs C-208/00, ZIP 2002, 2037 - Überseering; BGH, 13.04.2005, II ZR 5/03, NJW 2005, 1648).
  • LG Kiel, 20.04.2006 - 10 S 44/05

    Europäisches Insolvenzrecht: Anwendbarkeit der deutschen Insolvenzantragspflicht

    Auszug aus LAG Hamm, 29.05.2009 - 7 Sa 89/09
    Eine solche Haftung setzt voraus, dass dem Beklagten bereits bei Abschluss des Arbeitsvertrages, den er als Direktor der L2-Montagen L3 für diese mit dem Kläger einging, bewusst war, dass die eingegangenen Verbindlichkeiten, nämlich die Zahlung der Lohnansprüche des Klägers, nicht würden erfüllt werden können (vgl. LG Kiel, 20.04.2006, 10 S 44/05, BB 2006, 1468).
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