Rechtsprechung
LAG Hamm, 29.09.2006 - 10 TaBV 5/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs über flexible Arbeitszeit Verstoß gegen höherrangiges RechtErmessensfehler
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 76 Abs. 5 BetrVG§ 7 d SGB IV §§ 3, 7 AZG, § 4 Abs. 1 TzBfG§§ 5, 6, 15 MTV Metallindustrie NRW § 4 TV Beschäftigungssicherung Metallindustrie NRW
Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs über flexible Arbeitszeit Verstoß gegen höherrangiges RechtErmessensfehler - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs; Flexibilisierung der Arbeitszeit; Streitigkeit einer betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheit; Erfordernis einer Insolvenzsicherung im Spruch der Einigungsstelle; Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten
- Judicialis
BetrVG § 76 Abs. 5; ; SGB IV § ... 7 d; ; AZG § 3; ; AZG § 7; ; TzBfG § 4 Abs. 1; ; MTV Metallindustrie NRW § 5; ; MTV Metallindustrie NRW § 6; ; MTV Metallindustrie NRW § 15; ; TV Beschäftigungssicherung Metallindustrie NRW § 4
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamer Einigungsstellenspruch zur Flexibilisierung der Arbeitszeit - Gleichbehandlung von Voll- und Teilzeitbeschäftigten - eingeschränkte gerichtliche Überprüfung der Ermessensentscheidung der Einigungsstelle
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Herne, 29.11.2005 - 4 BV 28/05
- LAG Hamm, 29.09.2006 - 10 TaBV 5/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 23/03
Mindestdotierung eines Sozialplans durch Einigungsstelle
Auszug aus LAG Hamm, 29.09.2006 - 10 TaBV 5/06
Allein das Ergebnis der Tätigkeit der Einigungsstelle ist auf seine Ermessensfehlerhaftigkeit zu überprüfen, nicht etwa die Überlegungen und Erwägungen der Einigungsstelle bei der Entscheidungsfindung (BAG, Beschluss vom 11.03.1986 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 14; BAG, Beschluss vom 21.09.1993 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 62; BAG, Beschluss vom 14.12.1993 - AP Betriebsverfassungsgesetz 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 65; BAG, Beschluss vom 28.04.2004 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 174;… Fitting, a.a.O., § 76 Rdz. 105;… Däubler/Kittner/Klebe/Berg, BetrVG, 10. Aufl., § 76 Rdz. 92 m.w.N.). - BAG, 21.09.1993 - 1 ABR 16/93
Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs - Festlegung der zuschlagspflichtigen …
Auszug aus LAG Hamm, 29.09.2006 - 10 TaBV 5/06
Allein das Ergebnis der Tätigkeit der Einigungsstelle ist auf seine Ermessensfehlerhaftigkeit zu überprüfen, nicht etwa die Überlegungen und Erwägungen der Einigungsstelle bei der Entscheidungsfindung (BAG, Beschluss vom 11.03.1986 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 14; BAG, Beschluss vom 21.09.1993 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 62; BAG, Beschluss vom 14.12.1993 - AP Betriebsverfassungsgesetz 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 65; BAG, Beschluss vom 28.04.2004 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 174;… Fitting, a.a.O., § 76 Rdz. 105;… Däubler/Kittner/Klebe/Berg, BetrVG, 10. Aufl., § 76 Rdz. 92 m.w.N.). - BSG, 25.06.2002 - B 11 AL 90/01 R
Konkursausfallgeldes - Berücksichtigung von Guthaben aus einem Arbeitszeitkonto - …
Auszug aus LAG Hamm, 29.09.2006 - 10 TaBV 5/06
Die Einigungsstelle hat zutreffend darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 25.06.2002 - ZIP 2004, 135) das Guthaben aus einem Arbeitszeitkonto mindestens teilweise beim Insolvenzgeld Berücksichtigung finden kann.
- BAG, 20.07.1999 - 1 ABR 66/98
Unwirksame Regelung der Entgelthöhe durch Einigungsstelle
Auszug aus LAG Hamm, 29.09.2006 - 10 TaBV 5/06
Die gerichtliche Entscheidung über die Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs hat nur rechtsfeststellende, aber keine rechtsgestaltende Gestaltung (BAG, Beschluss vom 20.07.1999 - AP BetrVG 1972 § 76 Einigungsstelle Nr. 8; BAG, Beschluss vom 08.06.2004 - AP BetrVG 1972 § 6 Einigungsstelle Nr. 20). - BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 31/87
Einigungsstelle: Ermessensüberschreitung
Auszug aus LAG Hamm, 29.09.2006 - 10 TaBV 5/06
Die Ermessensüberprüfung eines Einigungsstellenspruches hat nur die Frage zum Gegenstand, ob die durch den Spruch getroffene Regelung als solche die Belange des Betriebes und der betroffenen Arbeitnehmer angemessen berücksichtigt und zu einem billigen Ausgleich bringt, wobei diese Belange und auch diejenigen tatsächlichen Umstände, die das jeweilige Gewicht dieser Belange begründen, festzustellen sind (BAG, Urteil vom 31.08.1982 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 8; BAG, Beschluss vom 17.10.1989 - AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 39; BAG, Beschluss vom 11.02.1992 - AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 50). - BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 28/78
Einigungsstelle - Aufstellung eines Sozialplans - Sozialplanpflichtige …
Auszug aus LAG Hamm, 29.09.2006 - 10 TaBV 5/06
Insbesondere darf das Arbeitsgericht nicht sein eigenes Ermessen an die Stelle des Ermessens der Einigungsstelle setzen (BAG, Beschluss vom 30.10.1979 - AP BetrVG 1972 § 120 Nr. 9; BAG, Beschluss vom 22.01.1980 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 7; BAG, Beschluss vom 27.05.1986 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 15). - BAG, 11.02.1992 - 1 ABR 51/91
Einigungsstellenspruch über Jahressondervergütung
Auszug aus LAG Hamm, 29.09.2006 - 10 TaBV 5/06
Die Ermessensüberprüfung eines Einigungsstellenspruches hat nur die Frage zum Gegenstand, ob die durch den Spruch getroffene Regelung als solche die Belange des Betriebes und der betroffenen Arbeitnehmer angemessen berücksichtigt und zu einem billigen Ausgleich bringt, wobei diese Belange und auch diejenigen tatsächlichen Umstände, die das jeweilige Gewicht dieser Belange begründen, festzustellen sind (BAG, Urteil vom 31.08.1982 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 8; BAG, Beschluss vom 17.10.1989 - AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 39; BAG, Beschluss vom 11.02.1992 - AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 50). - BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 27/80
Mitbestimmung des Betriebsrats bei einer Arbeitszeitregelung - Ladenschlusszeiten …
Auszug aus LAG Hamm, 29.09.2006 - 10 TaBV 5/06
Die Ermessensüberprüfung eines Einigungsstellenspruches hat nur die Frage zum Gegenstand, ob die durch den Spruch getroffene Regelung als solche die Belange des Betriebes und der betroffenen Arbeitnehmer angemessen berücksichtigt und zu einem billigen Ausgleich bringt, wobei diese Belange und auch diejenigen tatsächlichen Umstände, die das jeweilige Gewicht dieser Belange begründen, festzustellen sind (BAG, Urteil vom 31.08.1982 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 8; BAG, Beschluss vom 17.10.1989 - AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 39; BAG, Beschluss vom 11.02.1992 - AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 50). - BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 48/77
Mitbestimmungsrecht bei betrieblicher Lohngestaltung -; Anwendung auf …
Auszug aus LAG Hamm, 29.09.2006 - 10 TaBV 5/06
Die Einigungsstelle ist nur Hilfsorgan der Betriebspartner und kann deshalb nicht in ihren eigenen betriebsverfassungsrechtlichen Rechten verletzt sein (seit BAG, Beschluss vom 22.01.1980 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 3 ständige Rechtsprechung; zuletzt: BAG, Beschluss vom 11.07.2000 - AP BetrVG 1972 § 109 Nr. 2;… Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmeier, BetrVG, 23. Aufl., § 76 Rdz. 100 m.w.N.).