Rechtsprechung
   LAG Hamm, 30.01.2002 - 4 Ta 286/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13526
LAG Hamm, 30.01.2002 - 4 Ta 286/01 (https://dejure.org/2002,13526)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30.01.2002 - 4 Ta 286/01 (https://dejure.org/2002,13526)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30. Januar 2002 - 4 Ta 286/01 (https://dejure.org/2002,13526)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,13526) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    PKH-Versagung mangels Erfolgsaussichten; Voraussetzungen für die Gewährung eines Schlusszeugnisses; Feststellungsinteresse einer neben einer Kündigungsschutzklage gestellten Feststellungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • LAG Hamm, 01.02.2002 - 4 Ta 16/02

    Prozessgegner im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren als Beteiligter;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Hamm, 15.12.2005 - 4 Sa 297/05

    Feststellungsinteresse für eine neben der Kündigungsschutzklage erhobenen

    Deshalb darf bspw. für den in Kündigungsschutzverfahren (routinemäßig) zusätzlich gestellten allgemeinen Feststellungsantrag Prozesskostenhilfe nur bei Fallkonstellationen bewilligt werden, bei denen die Gefahr von versteckten arbeitgeberseitigen Nachkündigungen nicht von der Hand zu weisen ist (LAG Hamm v. 12.07.1999 - 14 Ta 421/99, MDR 1999, 1391; LAG Hamm v. 30.01.2002 - 4 Ta 286/01, LAGReport 2002, 82, 84).

    Bei betriebs- und personenbedingten Kündigungen ist in der Regel nicht davon auszugehen, dass der zusätzliche allgemeine Feststellungsantrag zur Wahrung der Rechte des Arbeitnehmers notwendig und prozessökonomisch sinnvoll ist (LAG Hamm v. 12.07.1999 - 14 Ta 421/99, MDR 1999, 1391, 1392; LAG Hamm v. 30.01.2002 - 4 Ta 286/01, LAGReport 2002, 82, 84).

  • LAG Hamm, 01.12.2021 - 4 Sa 628/21

    Sofortige Beschwerde; Kostenmischentscheidung; sofortiges Anerkenntnis

    Für das arbeitsgerichtliche Verfahren gibt es zu der Frage, wann ein Anerkenntnis "sofort" i.S.v. § 93 ZPO erklärt ist, nur wenige veröffentlichte Einzelfallentscheidungen, die für das vorliegende Verfahren nicht einschlägig sind (s. BAG, Beschluss vom 14.02.2012 - 3 AZB 59/11 = NZA 2012, 469 ff.; Hessisches LAG, Beschluss vom 18.02.2011 - 8 Ta 39/11 - Juris; LAG Hamm, Beschluss vom 30.01.2002 - 4 Ta 286/01 = LAGReport 2002, 82-85; Arbeitsgericht Bocholt, Urteil vom 05.08.2005 - 2 Ca 549/05 - Juris; Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 17.06.1998 - 30 Ca 11137/97 - juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2022 - 8 Ta 105/22

    Kostentragung bei Anerkenntnis der beklagten Partei; Veranlassung zur

    Gleiches gilt für den hier schon vor der Güteverhandlung angekündigten Weiterbeschäftigungsantrag (vgl. LAG Hamm (Westfalen) 30. Januar 2002 - 4 Ta 286/01 - Rn. 14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht