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   LAG Hamm, 30.03.2006 - 8 Sa 1992/04   

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https://dejure.org/2006,7528
LAG Hamm, 30.03.2006 - 8 Sa 1992/04 (https://dejure.org/2006,7528)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30.03.2006 - 8 Sa 1992/04 (https://dejure.org/2006,7528)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30. März 2006 - 8 Sa 1992/04 (https://dejure.org/2006,7528)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zur Rufbereitschaft von schwerbehinderten Arbeitnehmern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbeziehung der Rufbereitschaft in die Berechnung der gesetzlichen Arbeitszeit; Mehrarbeit schwerbehinderter Arbeitnehmer durch Einteilung letzterer zur Rufbereitschaft im Anschluss an die dienstplanmäßige Arbeitszeit; Anforderungen an die Durchbrechung der gesetzlichen ...

  • Judicialis

    BGB § 315; ; SGB IX § 124; ; ArbZG § 3; ; ArbZG § 14

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 315; SGB IX § 124; ArbZG § 3 § 14
    Berechnung der Arbeitszeit bei Rufbereitschaft - unbillige Einteilung eines Schwerbehinderten zur Rufbereitschaft - keine Durchbrechung der gesetzlichen Arbeitszeit in außergewöhnlichen Fällen bei betrieblicher Notwendigkeit zur Anordnung regelmäßiger Rufbereitschaft in ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 462/01

    Befreiung von Mehrarbeit nach § 124 SGB IX; Begriff der Mehrarbeit; Anspruch auf

    Auszug aus LAG Hamm, 30.03.2006 - 8 Sa 1992/04
    (2) In Übereinstimmung mit der den Parteien bekannten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urt. v. 03.12.2003 - 9 AZR 462/01 - AP § 124 SGB IX Nr. 1) knüpft die Vorschrift des § 124 SGB IX an die gesetzliche Arbeitszeit von acht Stunden an.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.2006 - 9 S 1119/06

    Der Schwerbehinderte hat das Recht zur Verweigerung von Mehrarbeit.

    Sie kann zwar grundsätzlich unter bestimmten Voraussetzungen (§ 3 Satz 2 ArbZG) oder in außergewöhnlichen Fällen (§ 14 ArbZG) verlängert werden, doch gilt dies nicht für die von einem Schwerbehinderten zu leistende Arbeitszeit (vgl. auch LAG Hamm, Urteil vom 30.03.2006 - 8 Sa 1992/04 -, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 438/19

    Anspruch des schwerbehinderten Arbeitnehmers auf Freistellung von Mehrarbeit -

    § 207 SGB IX auch am Wochenende und an Feiertagen auf acht Stunden täglich begrenzt sein müsste (vgl. Deinert/Welti 2. Aufl. StichwortKommentar Behindertenrecht - Mehrarbeit Rn. 4 unter Hinweis auf einerseits LAG Hamm (30. März 2006 - 8 Sa 1992/04 - juris) und andererseits EuGH (21. Februar 2018 C-518/15 - [Matzak]) zur Rufbereitschaft als Arbeitszeit iSd RL 2003/88/EG.
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