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   LAG Hamm, 30.06.2008 - 2 Ta 871/07   

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https://dejure.org/2008,7624
LAG Hamm, 30.06.2008 - 2 Ta 871/07 (https://dejure.org/2008,7624)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30.06.2008 - 2 Ta 871/07 (https://dejure.org/2008,7624)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30. Juni 2008 - 2 Ta 871/07 (https://dejure.org/2008,7624)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    Rechtsweg: Keine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Urheberrechtssachen, wenn gemäß § 104 Satz 2 UrhG keine Vergütung vereinbart worden ist.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 2 Abs. 2 b ArbGG
    Rechtsweg: Keine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Urheberrechtssachen, wenn gemäß § 104 Satz 2 UrhG keine Vergütung vereinbart worden ist.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten oder zu den ordentlichen Gerichten bei der Geltendmachung eines Anspruchs aus dem Urheberrechtsgesetz (UrhG); Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei Streit über Zahlungen auf Grund Arbeitnehmererfindungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Baden-Württemberg, 31.05.2010 - 3 Ta 5/10

    Rechtsweg - Klage eines Arbeitnehmers auf Urhebervergütung

    Derartige Vergütungsansprüche aus dem Urheberrechtsgesetz werden aber von der Zuständigkeitsregelung der §§ 2 Abs. 2 Buchst. b ArbGG, 104 Satz 2 UrhG nicht erfasst (ebenso LAG Hamm 30.06.2008 - 2 Ta 871/07 - vgl. Schwab/Weth/Walker, ArbGG, 2. Aufl. Rn. 177; GK-ArbGG/Schütz, § 2 Rn. 200).
  • OLG Düsseldorf, 07.01.2016 - 20 W 84/15

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten für urheberrechtliche Ansprüche eines

    Über die Angemessenheit der Vergütung bei für den Arbeitgeber geschaffenen Werken haben die ordentlichen Gerichte zu entscheiden, derartige Vergütungsansprüche werden von der Zuständigkeitsregelung der §§ 2 Abs. 2 Buchst. b ArbGG, 104 Satz 2 UrhG nicht erfasst (LAG, Baden-Württemberg, Beschl. v. 31. Mai 2010, 3 Ta 5/10, BeckRS 2010, 70923; LAG Hamm, ZUM-RD 2008, 578; Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 11. Aufl., § 104 Rn. 4; Dreyer/Kotthoff/Meckel, Urheberrecht, 3. Aufl. § 104 Rn. 3; Dreier/Schulze, UrhG, 5. Aufl., § 104 Rn. 13).
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