Rechtsprechung
LAG Hamm, 30.10.2009 - 10 Sa 803/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Außerordentliche Kündigung; Verstoß gegen Verbot des Arbeitgebers, das Betriebsgelände außerhalb der Arbeitszeit zu betreten; Hausfriedensbruchs; Entzug der Schlüsselgewalt; Entbehrlichkeit einer Abmahnung; Interessenabwägung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 626 Abs. 1 BGB
Außerordentliche Kündigung; Verstoß gegen Verbot des Arbeitgebers, das Betriebsgelände außerhalb der Arbeitszeit zu betreten; Hausfriedensbruchs; Entzug der Schlüsselgewalt; Entbehrlichkeit einer Abmahnung; Interessenabwägung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außerordentliche Kündigung ohne Abmahnung bei Betreten des Betriebsgelände außerhalb der Arbeitszeit nach Entzug der Schlüsselgewalt
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 1
Außerordentliche Kündigung ohne Abmahnung bei Betreten des Betriebsgelände außerhalb der Arbeitszeit nach Entzug der Schlüsselgewalt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Herne, 14.01.2009 - 1 Ca 2531/08
- ArbG Herne, 22.04.2009 - 1 Ca 2531/08
- LAG Hamm, 30.10.2009 - 10 Sa 803/09
Wird zitiert von ... (5)
- ArbG Düsseldorf, 24.02.2022 - 10 Ca 4119/21
Fristlose Kündigungen einer Sixt-Mitarbeiterin unwirksam
Darüber hinaus sieht die Rechtsprechung eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung bei einer Verletzung des Hausrechts des Arbeitgebers nur dann an als verhältnismäßig an, wenn das Verhalten einen gewissen Grad an Renitenz oder Beharrlichkeit aufweist (vgl. gegen die Verhältnismäßigkeit einer Kündigung: LAG Baden-Württemberg 19.05.2021 - 10 Sa 69/20; für die Wirksamkeit einer Kündigung: LAG Hamm 30.10.2009 - 10 Sa 803/09 [eigenmächtig einen Schlüssel nachgemacht, nachdem dem Arbeitnehmer zuvor die Schlüsselgewalt entzogen worden war]; LAG Rheinland-Pfalz 14.09.2016 - 7 Sa 575/15 [mehrfache ausdrückliche Aufforderung, das Gelände zu verlassen]) . - LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 471/11
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Nutzt ein Arbeitnehmer ihm dienstlich zur Verfügung gestellte Betriebsmittel zu privaten Zwecken, kann dies eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung darstellen, die - je nach Umstände des Einzelfalles - auch zu einer außerordentlichen Kündigung führen kann (LAG Hamm 30.05.2008 - 10 TaBV 3/08 - LAG Hamm 30.10.2009 - 10 Sa 803/09 -). - LAG Baden-Württemberg, 19.05.2021 - 10 Sa 69/20
Außerordentliche Kündigung - Besuchs- und Betretungsverbot - Corona - allgemeiner …
Die von der Beklagten aufgeführte Entscheidung des LAG Hamm vom 30. Oktober 2009 - 10 Sa 803/09 - ist ebenso wie z.B. die Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz vom 14. September 2016 - 7 Sa 575/15 - nicht vergleichbar. - LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 472/11
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Nutzt ein Arbeitnehmer ihm dienstlich zur Verfügung gestellte Betriebsmittel zu privaten Zwecken, kann dies eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung darstellen, die - je nach Umstände des Einzelfalles - auch zu einer außerordentlichen Kündigung, auch zu einer Verdachtskündigung führen kann (LAG Hamm 30.05.2008 - 10 TaBV 3/08 - LAG Hamm 30.10.2009 - 10 Sa 803/09 -). - ArbG Freiburg, 07.10.2020 - 4 Ca 622/19
Ablehnung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs - ausnahmsweise keine …
a) Ein Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB kann geeignet sein, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (LAG Hamm vom 30. Oktober 2009 - 10 Sa 803/09, juris Rn. 66).