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   LAG Hessen, 01.10.2014 - 10 Sa 505/13   

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https://dejure.org/2014,36538
LAG Hessen, 01.10.2014 - 10 Sa 505/13 (https://dejure.org/2014,36538)
LAG Hessen, Entscheidung vom 01.10.2014 - 10 Sa 505/13 (https://dejure.org/2014,36538)
LAG Hessen, Entscheidung vom 01. Oktober 2014 - 10 Sa 505/13 (https://dejure.org/2014,36538)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgebliches Recht für das Verfahren zur Klärung der Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung in Übergangsfällen

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 19.12.2012 - 1 AZB 72/12

    DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit ist tariffähig

    Auszug aus LAG Hessen, 01.10.2014 - 10 Sa 505/13
    Im Aussetzungsbeschluss ist daher zu begründen, dass und in welchem Umfang die AVE für den erhobenen prozessualen Anspruch von Bedeutung ist (vgl. BAG 19. Dezember 2012 - 1 AZB 72/12 - Rn. 13, Juris; BAG 24. Juli 2012 - 1 AZB 47/11 - Rn. 5, EzA ArbGG 1979 § 97 Nr. 12).

    Es müssen zumindest nachvollziehbare Gründe, die gegen die Wirksamkeit der AVE sprechen, vorliegen (vgl. BAG 19. Dezember 2012 - 1 AZB 72/12 - Rn. 14, Juris).

    a) In dem Beschluss ist die AVE, die für die streitgegenständlichen Beitragsjahre entscheidend ist, genau zu bezeichnen (vgl. BAG 19. Dezember 2012 - 1 AZB 72/12 - Rn. 11, Juris).

  • BVerfG, 17.03.2005 - 1 BvR 308/05

    Revisionszurückweisung gem § 552a S 1 ZPO mit Grundrechten der betroffenen

    Auszug aus LAG Hessen, 01.10.2014 - 10 Sa 505/13
    Vertrauen in den Fortbestand des Verfahrensrechts ist aber im Gegensatz zum Vertrauen in den Bestand der materiellen Rechtslage nur eingeschränkt geschützt (vgl. BVerfG 17. März 2005 - 1 BvR 308/05 - Rn. 13, NJW 2005, 1485).

    Es fehlt auch an dem Vorliegen von Dispositionen des Klägers, die eventuell einen Vertrauenstatbestand begründen könnten (vgl. BVerfG 17. März 2005 - 1 BvR 308/05 - Rn. 18, NJW 2005, 1485).

  • BGH, 28.02.1991 - III ZR 53/90

    Rechtsweg für die gerichtliche Geltendmachung der auf die Kleineinleiter

    Auszug aus LAG Hessen, 01.10.2014 - 10 Sa 505/13
    Diese sind daher mit dem Inkrafttreten des Änderungsgesetzes grundsätzlich nach neuem Recht zu beurteilen, soweit es nicht um unter der Geltung des alten Rechts abgeschlossene Prozesshandlungen und abschließend entstandene Prozesslagen geht (BGH 28. Februar 1991 - III ZR 53/90 - zu II 1 b aa der Gründe, NJW 1991, 1686).

    Abweichendes kann sich auch aus dem Sinn und Zweck der betreffenden Vorschrift oder aus dem Zusammenhang mit anderen Grundsätzen des Prozessrechts ergeben (BGH 28. Februar 1991 - III ZR 53/90 - zu II 1 b aa der Gründe, NJW 1991, 1686; Müko-ZPO/Rauscher 4. Aufl. Einl. Rn. 426; Zöller/Vollkommer/Geimer ZPO 30. Aufl. Einl. Rn. 104; Baumbach/Lauterbach ZPO 72. Aufl. Einl. III Rn. 78).

  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 405/00

    Erstreckung der tariflichen Vorschriften über die Urlaubskasse des Baugewerbes

    Auszug aus LAG Hessen, 01.10.2014 - 10 Sa 505/13
    Der früher strenge Prüfungsmaßstab, der eine Amtsermittlungspflicht des Gerichts erst dann auslöste, wenn im Prozess ganz erhebliche Argumente gegen die Wirksamkeit der AVE vorgebracht wurden (vgl. BAG 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - zu zu II 2 b der Gründe, AP Nr. 12 zu § 1 AEntG), kann für die Frage der Aussetzungspflicht des Ausgangsgerichts nicht mehr herangezogen werden.
  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus LAG Hessen, 01.10.2014 - 10 Sa 505/13
    Die Aussetzung eines Verfahrens nach § 98 Abs. 6 ArbGG n.F. darf ferner nur erfolgen, wenn aufgrund vernünftiger Zweifel am Vorliegen der Voraussetzungen einer AVE streitig ist, ob die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 5 TVG eingehalten sind, wobei im Arbeitsleben geäußerte Vorbehalte zu berücksichtigen und vom Arbeitsgericht aufzugreifen sind (BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 59, BAGE 136, 302).
  • BGH, 18.02.2010 - Xa ARZ 14/10

    Selbstständiges Beweisverfahren: Änderung der Zuständigkeit des angerufenen

    Auszug aus LAG Hessen, 01.10.2014 - 10 Sa 505/13
    Die Vorschrift ist nicht nur einschlägig, soweit es um Veränderungen geht, die die sachliche Zuständigkeit betreffen (z.B. Erhöhung des Zuständigkeitsstreitwerts durch Erweiterung des Klageantrags im Zivilprozess), sondern sie wird z.B. entsprechend angewandt auf eine nachträgliche Gerichtsstandsvereinbarung der Parteien bei einem selbstständigen Beweissicherungsverfahren (vgl. BGH 18. Februar 2010 - Xa ARZ 14/10 - Rn. 9, NJW-RR 2010, 891).
  • BGH, 09.05.2000 - KZR 1/99

    Aussetzungszwang

    Auszug aus LAG Hessen, 01.10.2014 - 10 Sa 505/13
    Die Pflicht zur Aussetzung hat der Bundesgerichtshof auch dann angenommen, wenn eine Gesetzesänderung des Verfahrensrechts erst während dem laufenden Verfahren eingetreten ist (vgl. BGH 9. Mai 2000 - KZR 1/99 - zu II 2 b aa der Gründe, LM ZPO § 539 Nr. 10).
  • BAG, 28.01.2008 - 3 AZB 30/07

    Aussetzung von Verfahren zur Prüfung der Tariffähigkeit einer Organisation

    Auszug aus LAG Hessen, 01.10.2014 - 10 Sa 505/13
    Denn es wäre einer Partei mit Blick auf den Grundsatz der Prozessbeschleunigung (§ 9 Abs. 1 ArbGG) nicht zuzumuten, erst den Ausgang des Beschlussverfahrens abzuwarten, um dann ggf. noch in eine Beweisaufnahme eintreten zu müssen (vgl. BAG 28. Januar 2008 - 3 AZB 30/07 - Rn. 9, NZA 2008, 489).
  • BGH, 01.02.1978 - IV ZR 142/77

    Zulässigkeit des Rechtswegs nach Änderung der Rechtsprechung

    Auszug aus LAG Hessen, 01.10.2014 - 10 Sa 505/13
    Zum anderen dient sie der Prozessbeschleunigung und der Rechtssicherheit der Rechtssuchenden (vgl. BGH 1. Februar 1978 - IV ZR 142/77 - NJW 1978, 949 f.; Zöller/Greger ZPO 30. Aufl. § 261 Rn. 1).
  • BAG, 24.07.2012 - 1 AZB 47/11

    Tariffähigkeit - Tarifzuständigkeit - Aussetzung

    Auszug aus LAG Hessen, 01.10.2014 - 10 Sa 505/13
    Im Aussetzungsbeschluss ist daher zu begründen, dass und in welchem Umfang die AVE für den erhobenen prozessualen Anspruch von Bedeutung ist (vgl. BAG 19. Dezember 2012 - 1 AZB 72/12 - Rn. 13, Juris; BAG 24. Juli 2012 - 1 AZB 47/11 - Rn. 5, EzA ArbGG 1979 § 97 Nr. 12).
  • BGH, 26.08.1992 - XII ARZ 18/92

    Örtliche Zuständigkeit für Vaterschaftsfeststellungsklage im Beitrittsgebiet bei

  • BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 109/14

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

    Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 1. Oktober 2014 - 10 Sa 505/13 - aufgehoben und die Sache zur neuen Entscheidung über den Aussetzungsantrag des Beklagten an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  • LAG Hessen, 10.12.2014 - 18 Sa 1474/13

    Beschäftigung vermeintlich selbstständiger polnischer Gewerbetreibender als

    Auch für das Revisionsverfahren ( - 10 AZR 600/14 - ) stellt sich die Frage der Aussetzung nach § 98 Abs. 6 S. 1 ArbGG n.F. Die Kammer hält deshalb für ausgeschlossen, bei der Prüfung von Ansprüchen nach dem VTV vom 20. Dezember 1999 in der Fassung vom 05. Dezember 2007, der am 15. Mai 2008 allgemeinverbindlich erklärt wurde, nach den ihr vorliegenden Kenntnissen zwischen solchen Verfahren zu differenzieren, in denen die Parteien diese Problematik substantiiert erörtert und solchen, in denen dies nicht geschieht (vgl. Hess. LAG Beschluss vom 01. Oktober 2014 1 10 Sa 505/13, veröffentlicht in [...], Rechtsbeschwerde eingelegt unter - 10 AZB 109/14; Hess. LAG Beschluss vom 05 November 2014 1 18 Sa 172/14 - zur Veröffentlichung in [...] vorgesehen, Rechtsbeschwerde eingelegt unter - 10 AZB 120/14; Hess. LAG Beschluss vom 05. November 2014 1 18 Sa 1474/14 - zur Veröffentlichung in [...] vorgesehen, Rechtsbeschwerde eingelegt unter - 10 AZB 119/14 1 ).
  • LAG Hessen, 05.01.2015 - 18 Ta 636/14

    § 98 Abs 6 nF ArbGG

    Die Kammer hält deshalb für ausgeschlossen, bei der Prüfung von Ansprüchen nach den seit 15. Mai 2008 erklärten AVE´s des VTV (dies betrifft den VTV vom 20. Dezember 1999 in der Fassung vom 20. August 2007 und spätere Fassungen) nach den vorliegenden Kenntnissen zwischen solchen Verfahren zu differenzieren, in denen die Parteien diese Problematik substantiiert erörtert und solchen, in denen dies nicht geschieht (vgl. Hess. LAG Beschluss vom 01. Oktober 2014 - 10 Sa 505/13, veröffentlicht in juris, Rechtsbeschwerde eingelegt unter - 10 AZB 109/14; Hess. LAG Beschluss vom 05 November 2014 - 18 Sa 172/14 - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen, Rechtsbeschwerde eingelegt unter - 10 AZB 120/14; Hess. LAG Beschluss vom 05 November 2014 - 18 Sa 1474/14 - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen, Rechtsbeschwerde eingelegt unter - 10 AZB 119/14 ).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.03.2015 - 15 Ta 433/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - zulässige Aussetzung -

    Das Arbeitsgericht hat sich insofern der Begründung des Beschlusses des hessischen LAG vom 1. Oktober 2014 - 10 Sa 505/13 - angeschlossen.
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