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   LAG Hessen, 01.11.2010 - 17 Sa 968/10   

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https://dejure.org/2010,18308
LAG Hessen, 01.11.2010 - 17 Sa 968/10 (https://dejure.org/2010,18308)
LAG Hessen, Entscheidung vom 01.11.2010 - 17 Sa 968/10 (https://dejure.org/2010,18308)
LAG Hessen, Entscheidung vom 01. November 2010 - 17 Sa 968/10 (https://dejure.org/2010,18308)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urlaubsansprüche können auch während tarifvertraglicher Ruhezeiten erfüllt werden; Anrechnung tarifvertraglich vorgeschriebener Ruhezeiten auf Erholungsurlaub bei Besatzungsmitgliedern von Luftfahrzeugen

  • rabüro.de

    Ruhezeiten können auch durch Urlaubsgewährung eingehalten werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung tarifvertraglich vorgeschriebener Ruhezeiten auf Erholungsurlaub bei Besatzungsmitgliedern von Luftfahrzeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 24.03.1998 - 9 AZR 172/97

    Anspruch auf Unterlassung einer Arbeitszeitregelung; Lage von Ruhezeiten nach der

    Auszug aus LAG Hessen, 01.11.2010 - 17 Sa 968/10
    Soweit die Klägerin darauf abstellt, die in Anhang III der VO (EWG) Nr. 3922/91 enthaltenen Vorschriften über Ruhezeiten dienten - auch - dem präventiven Gesundheitsschutz, mag dies aus Erwägungsgrund 10 der VO (EG) Nr. 1899/2006 abzuleiten sein und kann als zutreffend angenommen werden (zur arbeitsschutzrechtlichen Zielsetzung der 2. DV LuftBO vgl. BAG 24. März 1998 - 9 AZR 172/97 - AP GVG § 21 e Nr. 4).

    Die entsprechenden Vorschriften sind damit auch unter dem Gesichtspunkt der Flugsicherheit auszulegen (zu § 9 2. DV LuftBO a. F. vgl. BAG 24. März 1998 - 9 AZR 172/97 - aaO).

    (BAG 24. März 1998 - 9 AZR 172/97 - aaO).

  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 219/07

    Urlaubsabgeltung bei zweiter Elternzeit - Änderung der Senatsrechtsprechung

    Auszug aus LAG Hessen, 01.11.2010 - 17 Sa 968/10
    Seine Entstehung setzt somit weder ein konkretes noch ein abstraktes Erholungsbedürfnis des Arbeitnehmers voraus (BAG 20. Mai 2008 - 9 AZR 219/07 - AP BErzGG § 17 Nr. 12).
  • BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 638/89

    Gesetzliche Ruhezeit und tariflicher Freizeitausgleich

    Auszug aus LAG Hessen, 01.11.2010 - 17 Sa 968/10
    Für den Bereich des ArbZG ist anerkannt, dass Ruhezeiten i. S. d. § 5 ArbZG auch durch Urlaubsgewährung eingehalten werden können (BAG 13. Februar 1992 - 6 AZR 638/89 - AP AZO § 12 Nr. 13 (noch zu § 12 AZO); Anzinger/Koberski, ArbZG, 2. Aufl., § 5 Rdnr. 25; Schliemann, ArbZG, § 5 Rdnr. 13; Baeck/Deutsch, ArbZG, § 5 Rdnr. 16).
  • BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 571/79

    Urlaubsanspruch bei geringer Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Auszug aus LAG Hessen, 01.11.2010 - 17 Sa 968/10
    Unabhängig von einem Erholungsbedürfnis (BAG 28. Januar 1982 - 6 AZR 571/79 - AP BUrlG § 3 Rechtsmissbrauch Nr. 11) hat der Arbeitgeber zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs den Arbeitnehmer von der Arbeit freizustellen und ihm uneingeschränkt zu ermöglichen, anstelle der geschuldeten Arbeitsleistung die ihm aufgrund des Urlaubsanspruchs zustehende Freizeit selbstbestimmt zu nutzen (BAG 20. Juni 2000 - 9 AZR 405/99 - AP BUrlG § 7 Nr. 28).
  • BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 190/02

    Urlaub - Rechtsmißbrauch

    Auszug aus LAG Hessen, 01.11.2010 - 17 Sa 968/10
    Mit dem Zusatz "Erholung" wird zwar nur der sozialpolitische Zweck umschrieben, dem der Urlaubsanspruch dienen soll (BAG 18. März 2003 - 9 AZR 190/02 - AP BUrlG § 3 Rechtsmissbrauch Nr. 17).
  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 600/01

    Flugdienst und Ruhezeiten nach 2. DV LuftBO

    Auszug aus LAG Hessen, 01.11.2010 - 17 Sa 968/10
    Dies wurde bisher aus § 9 Abs. 6 2. DV LuftBO in der bis 15. April 2009 geltenden Fassung abgeleitet (BAG 21. Januar 2003 - 9 AZR 600/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 15), ergibt sich aber auch daraus, dass der Luftfahrtunternehmer sicherzustellen hat, dass die Ruhezeiten den Besatzungsmitgliedern ausreichend Zeit geben, sich von den Auswirkungen des vorangegangenen Dienstes zu erholen und zu Beginn der darauf folgenden Flugdienstzeit gut ausgeruht zu sein (OPS 1.1090, Nr. 3.5.), und dass Besatzungsmitglieder die zur Verfügung gestellten Gelegenheiten und Einrichtungen für Ruhepausen bestmöglich nutzen und ihre Ruhezeiten ordnungsgemäß planen und in Anspruch nehmen sollten (OPS 1.1090, Nr. 4.2.).
  • FG Hessen, 04.07.1991 - 13 K 2597/89
    Auszug aus LAG Hessen, 01.11.2010 - 17 Sa 968/10
    Wenn die auf Urlaubstage entfallende Schichtzulage nicht steuerfrei ist (Hessisches FG 04. Juli 1991 - 13 K 2597/89 - juris), so gilt dies für sämtliche der Klägerin zustehenden Urlaubstage.
  • BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 405/99

    Urlaubserteilung - Rückrufrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hessen, 01.11.2010 - 17 Sa 968/10
    Unabhängig von einem Erholungsbedürfnis (BAG 28. Januar 1982 - 6 AZR 571/79 - AP BUrlG § 3 Rechtsmissbrauch Nr. 11) hat der Arbeitgeber zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs den Arbeitnehmer von der Arbeit freizustellen und ihm uneingeschränkt zu ermöglichen, anstelle der geschuldeten Arbeitsleistung die ihm aufgrund des Urlaubsanspruchs zustehende Freizeit selbstbestimmt zu nutzen (BAG 20. Juni 2000 - 9 AZR 405/99 - AP BUrlG § 7 Nr. 28).
  • LAG Hessen, 27.03.2017 - 17 Sa 806/16

    Ruhezeiten des fliegenden Personals können auch mit Urlaub oder wegen

    Die vom Arbeitsgericht zur Begründung herangezogene Kammerentscheidung (Hess. LAG 1. November 2010 - 17 Sa 968/10) beziehe sich auf die Regelungen im Flugbetriebshandbuch der Beklagten bzw. der EU-OPS 1.1095 Nr. 1.13. Diese Vorschrift sei jedoch nicht mehr geltendes Recht, so dass die im Urteil vom 1. November 2010 aufgestellten Grundsätze nicht herangezogen werden könnten.

    Nach der Rspr. der Kammer (Hess. LAG 17. Oktober 2010 - 17 Sa 968/10 - n.v., juris) werden die für Kabinenmitarbeiter nach § 4, 4. Abschnitt MTV Nr. 2 vorgeschriebenen Ruhezeiten auch durch Urlaubserteilung eingehalten.

  • ArbG Frankfurt/Main, 19.04.2016 - 24 Ca 9318/15

    Zur Unwirksamkeit von AGB, wonach ein monatlicher Betrag des Gehalts zum Zwecke

    Dies folge auch dem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 1. November 2010 - 17 Sa 968/10 -, dessen Grundsätze vorliegend Anwendung fänden.

    Die Beklagte kann Ruhezeiten mit Urlaub und Teilzeittagen "verrechnen" ( vgl. bzgl. Urlaub mit eingehender Begründung Hess. LAG 1. November 2010 - 17 Sa 968/10 - juris) .Insbesondere die durch die VO (EU) Nr. 83/2014 einzuhaltenden Ruhezeiten sind auch dann gewährleistet, wenn sie in Zeiten des Erholungsurlaubs oder in Teilzeittage fallen.

  • LAG Hessen, 10.03.2011 - 9 TaBV 173/10

    Informationsanspruch der Gesamtvertretung des fliegenden Personals während eines

    Das Hess. Landesarbeitsgericht (Urteil vom 1. Nov. 2010 - 17 Sa 968/10 - Juris, Revision eingelegt unter dem Az 9 AZR 9/11) hat zwar in Frage gestellt, ob § 77 TVPV ein Mitbestimmungsrecht in Arbeitszeitfragen oder bezüglich der Ruhezeiten enthalte, sondern ob nicht stattdessen § 77 TVPV auf den Tarifvertrag Bordpersonal verweise, der für das Kabinenpersonal durch den MTV Nr. 5 a abgelöst worden sei.
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