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   LAG Hessen, 01.11.2016 - 8 Sa 301/16   

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LAG Hessen, 01.11.2016 - 8 Sa 301/16 (https://dejure.org/2016,56759)
LAG Hessen, Entscheidung vom 01.11.2016 - 8 Sa 301/16 (https://dejure.org/2016,56759)
LAG Hessen, Entscheidung vom 01. November 2016 - 8 Sa 301/16 (https://dejure.org/2016,56759)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Nach § 15 Abs. 4 Satz 2 AGG beginnt die Frist im Fall einer Bewerbung oder eines beruflichen Aufstiegs mit Zugang der Ablehnung. § 15 Abs. 4 Satz 2 AGG ist im Falle einer Bewerbung oder eines angestrebten beruflichen Aufstiegs unionsrechtskonform dahingehend auszulegen, dass ...

  • IWW

    § 15 AGG, § ... 15 Abs. 4 AGG, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 b) ArbGG, § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG, § 1 AGG, § 66 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 222 Abs. 1 ZPO, §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB, § 78a Abs. 2 Satz 3 ArbGG, § 233 Satz 1 ZPO, § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 234 Abs. 2 ZPO, § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 234 ZPO, §§ 234 Abs. 1 Satz 1, 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO, §§ 234 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 2 AGG, § 15 Abs. 4 Satz 2 AGG, § 61b Abs. 1 ArbGG, § 15 Abs. 1, Abs. 2 AGG, § 167 ZPO, § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG, § 130 Abs. 1 BGB, § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 130 BGB, §§ 187 Abs. 1 BGB, § 188 Abs. 2 BGB, § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG, § 7 Abs. 1 AGG, § 7 AGG, § 11 AGG, § 3 Abs. 1 AGG, §§ 8, 9, § 10 AGG, § 22 AGG, § 3 Abs. 2 AGG, § 3 Abs. 1, 2 AGG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen nach dem AGG bei Ablehnung einer Bewerbung oder eines beruflichen Aufstiegs

  • rechtsportal.de

    Beginn der Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen nach dem AGG bei Ablehnung einer Bewerbung oder eines beruflichen Aufstiegs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

    Auszug aus LAG Hessen, 01.11.2016 - 8 Sa 301/16
    Zudem darf die mit einer negativen Auswahlentscheidung des Arbeitgebers verbundene unmittelbare Benachteiligung des/der Bewerbers/Bewerberin iSv. § 3 Abs. 1 AGG nicht nach §§ 8, 9 oder § 10 AGG zulässig sein (BAG 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - derzeit nv. juris) .

    Danach genügt eine Person, die sich durch eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes für beschwert hält, ihrer Darlegungslast bereits dann, wenn sie Indizien vorträgt, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes erfolgt ist (BAG 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - derzeit nv. juris) .

  • BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 37/11

    Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Hessen, 01.11.2016 - 8 Sa 301/16
    Der Zeitpunkt des Zugangs der Ablehnung stellt damit den frühestmöglichen Zeitpunkt des Fristbeginns dar (BAG 15. März 2012 - 8 AZR 37/11 - NZA 2012, 910 ff.; vgl. auch EuGH 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] NZA 2010, 869 ff. [EuGH 08.07.2010 - Rs. C-246/09] ) .

    Über die Benachteiligung gibt die bloße Ablehnung der Bewerbung durch den Arbeitgeber nicht in jedem Fall zwingend Auskunft (vgl. BAG 21. Juni 2012 - 8 AZR 188/11 - NZA 2012, 1211 ff.; BAG 15. März 2012 - 8 AZR 37/11 - NZA 2012, 910 ff.) .

  • ArbG Frankfurt/Main, 11.01.2016 - 9 Ca 4991/15

    Bewerbungsverfahren; ethnische Herkunft; Diskriminierung

    Auszug aus LAG Hessen, 01.11.2016 - 8 Sa 301/16
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 11. Januar 2016 -9 Ca 4991/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 11. Januar 2016 - 9 Ca 4991/15 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an sie EUR 10.000,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. Juli 2015 zu zahlen sowie hinsichtlich der versäumten Berufungs- und Berufungsbegründungsfrist gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 11. Januar 2016 - 9 Ca 4991/15 - Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu gewähren.

  • BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 650/12

    AGG - Entschädigungsanspruch - Benachteiligung wegen der Behinderung -

    Auszug aus LAG Hessen, 01.11.2016 - 8 Sa 301/16
    Das Vorliegen einer "vergleichbaren Situation" setzt zunächst voraus, dass die Klägerin objektiv für die ausgeschriebene Stelle geeignet war, denn vergleichbar (nicht gleich) ist die Auswahlsituation nur für Arbeitnehmer, die gleichermaßen die objektive Eignung für die zu besetzende Stelle aufweisen (BAG 26. September 2013 - 8 AZR 650/12 - NZA 2015, 258 ff.).
  • LAG Hamburg, 19.05.2015 - 5 Sa 79/14

    Keine Diskriminierung: Arbeitgeber dürfen sehr gute Englischkenntnisse verlangen

    Auszug aus LAG Hessen, 01.11.2016 - 8 Sa 301/16
    Das Verlangen nach sehr guten Englischkenntnissen stellt hiernach kein Indiz iSd. § 22 AGG dar (vgl. auch LAG Hamburg 19. Mai 2015 - 5 Sa 79/14 - nv. juris).
  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 764/08

    Mittelbare Diskriminierung - Kenntnis der deutschen Schriftsprache

    Auszug aus LAG Hessen, 01.11.2016 - 8 Sa 301/16
    Es ist grundsätzlich ein rechtmäßiges Ziel, an einen Arbeitnehmer bestimmte Anforderungen in der Sprachbeherrschung zu stellen (BAG 28. Januar 2010 - 2 AZR 764/08 - NZA 2010, 625 ff.).
  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteili-gung

    Auszug aus LAG Hessen, 01.11.2016 - 8 Sa 301/16
    Die Benachteiligung liegt in der Versagung einer Chance (BAG 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - AP AGG § 15 Nr. 4).
  • BGH, 30.04.2014 - III ZB 86/13

    Berufung der mittellosen Partei: Beginn der Monatsfrist für die Nachholung der

    Auszug aus LAG Hessen, 01.11.2016 - 8 Sa 301/16
    Die Monatsfrist für die Berufungsbegründung nach §§ 234 Abs. 1 Satz 2, 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO beginnt für eine mittellose, um Prozesskostenhilfe nachsuchende Partei bei versäumter Berufungsfrist nämlich erst mit der Mitteilung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsfrist (BGH 30. April 2014 - III ZB 86/13 - NJW 2014, 2442 f. mwN.).
  • BGH, 05.11.1984 - II ZB 3/84

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Vesäumnis der

    Auszug aus LAG Hessen, 01.11.2016 - 8 Sa 301/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 5. November 1984 - II ZB 3/84 - VersR 1985, 68 f.) bedurfte der Prozesskostenhilfebeschluss keiner förmlichen Zustellung, auch wenn er die Zweiwochenfrist in § 234 ZPO in Gang setzt.
  • BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 106/09

    Arbeitnehmerstatus - nebenberufliche Lehrkraft an Abendrealschule -

    Auszug aus LAG Hessen, 01.11.2016 - 8 Sa 301/16
    Das Hindernis ist behoben, sobald der bedürftigen Partei Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts bewilligt und der Prozesskostenhilfebeschluss mitgeteilt worden ist (vgl. für die Revision BAG 28. April 2011 - 8 AZR 709/09 - nv. juris; BAG 20. Januar 2010 - 5 AZR 106/09 - AP BGB § 611 Nr. 120 Abhängigkeit) .
  • BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 421/15

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist - außergerichtliche schriftliche Geltendmachung

  • EuGH, 08.07.2010 - C-246/09

    Bulicke - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 8 und 9 - Nationales Verfahren zur

  • BGH, 21.06.2011 - II ZB 15/10

    Handelsregistereintragung: Anwendbares Recht auf den Zugang einer

  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 188/11

    Benachteiligung aufgrund eines durch § 1 AGG gebotenen Merkmals (Alter) -

  • BAG, 22.05.2014 - 8 AZR 662/13

    Frist des § 15 Abs. 4 AGG - Anwendbarkeit des § 167 ZPO

  • BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 709/09

    Betriebsübergang - Übernahme des Personals

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