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   LAG Hessen, 02.03.2017 - 9 TaBV 120/16   

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https://dejure.org/2017,24406
LAG Hessen, 02.03.2017 - 9 TaBV 120/16 (https://dejure.org/2017,24406)
LAG Hessen, Entscheidung vom 02.03.2017 - 9 TaBV 120/16 (https://dejure.org/2017,24406)
LAG Hessen, Entscheidung vom 02. März 2017 - 9 TaBV 120/16 (https://dejure.org/2017,24406)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 19 BetrVG, § 87 Abs. 2 Satz 3 ArbGG, § 19 BetrVG, § 87 Abs. 2 S. 3 ArbGG
    In der Beschwerdeinstanz kann der Antrag auch in einem Wahlanfechtungsverfahren gemäß § 87 Abs. 2 Satz 3 ArbGG nur noch mit Zustimmung der anderen Beteiligten zurückgenommen werden.Die von mindestens drei Arbeitnehmern eingeleitete Wahlanfechtung ist schon deshalb ...

  • IWW

    § 19 BetrVG, § ... 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 87 Abs. 2 Satz 1, 66 Abs. 1 Satz 1, 89 Abs. 1, 2 ArbGG, § 19 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 167 ZPO, § 87 Abs. 2 Satz 3 ArbGG, § 83 Abs. 3 ArbGG, § 81 Abs. 2 ArbGG, § 2 Abs. 2 GKG, §§ 92 Abs. 1 S. 2, 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 19; ArbGG § 87 Abs. 2 S. 3
    Rechtsfolgen der Antragsrücknahme durch einzelne Antragsteller im Verfahren der Wahlanfechtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 12.02.1985 - 1 ABR 11/84

    Wahl von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat - Einreichung eines

    Auszug aus LAG Hessen, 02.03.2017 - 9 TaBV 120/16
    Ohne Zustimmung der übrigen Beteiligten kann jeder anfechtende Arbeitnehmer seinen Antrag vielmehr nur in der ersten Instanz zurücknehmen, § 81 Abs. 2 ArbGG (vgl. BAG Beschluss vom 12. Februar 1985 - 1 ABR 11/84 - zu II. 2. c) der Gründe, AP Nr. 27 zu § 76 BetrVG).

    Betreiben drei Arbeitnehmer die Wahlanfechtung, so ist diese Gefahr jedenfalls geringer (BAG Beschluss vom 12. Februar 1985 - 1 ABR 11/84 - aaö. unter Hinweis auf BT-Drucks. VI/2729, S. 21; Beschluss vom 4. Dezember 1986 - 6 ABR 48/85 - zu II. 4. b) der Gründe, AP Nr. 13 zu § 19 BetrVG 1972).

  • BAG, 23.07.2014 - 7 ABR 23/12

    Wahlanfechtung - Widerruf einer Kandidatur

    Auszug aus LAG Hessen, 02.03.2017 - 9 TaBV 120/16
    Die Betriebsratswahl muss "den Stempel der Nichtigkeit auf der Stirn tragen" (st. Rspr., vgl. BAG Beschluss vom 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - Rn 41 mwN., AP Nr. 7 zu § 94 SGB IX).
  • BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 18/91

    Betriebsausschuß-Wahlanfechtung

    Auszug aus LAG Hessen, 02.03.2017 - 9 TaBV 120/16
    Ein Antrag, eine Betriebsratswahl für unwirksam zu erklären, beinhaltet das Begehren, die Wahl unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt, das heißt sowohl der Nichtigkeit als auch der Anfechtbarkeit überprüfen zu lassen (BAG Beschluss vom 13. November 1991 - 7 ABR 18/91 - zu B. I. 2 der Gründe, AP Nr. 3 zu § 27 BetrVG 1972; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier 28. Aufl., Rn. 9 zu § 19 BetrVG mwN.).
  • BAG, 15.02.1989 - 7 ABR 9/88

    Betriebsratswahl - Betriebsratswahlanfechtung

    Auszug aus LAG Hessen, 02.03.2017 - 9 TaBV 120/16
    Er hat ein eigenes subjektives rechtsschutzwürdiges Interesse daran, dass er im Betrieb gegenüber seinem Arbeitgeber von einem Betriebsrat repräsentiert wird, der im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften gewählt worden ist (BAG Beschluss vom 15. Februar 1989 - 7 ABR 9/88 - AP Nr. 17 zu § 19 BetrVG 1972).
  • BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 75/07

    Betriebsübergang während des Beschlussverfahrens

    Auszug aus LAG Hessen, 02.03.2017 - 9 TaBV 120/16
    Die Beteiligte zu 8. ist aufgrund des unstreitig zum 1. Oktober 2016 erfolgten Betriebsübergangs automatisch in die prozessuale Rechtsstellung des bisherigen Arbeitgebers, der Beteiligten zu 6., getreten (vgl. BAG Beschluss vom 9. Dezember 2008 - 1 ABR 75/07 - Rn. 13, AP Nr. 356 zu § 613a BGB).
  • BAG, 04.12.1986 - 6 ABR 48/85

    Gewerkschaft - Wahlanfechtungsverfahren - Anfechtung einer Wahl -

    Auszug aus LAG Hessen, 02.03.2017 - 9 TaBV 120/16
    Betreiben drei Arbeitnehmer die Wahlanfechtung, so ist diese Gefahr jedenfalls geringer (BAG Beschluss vom 12. Februar 1985 - 1 ABR 11/84 - aaö. unter Hinweis auf BT-Drucks. VI/2729, S. 21; Beschluss vom 4. Dezember 1986 - 6 ABR 48/85 - zu II. 4. b) der Gründe, AP Nr. 13 zu § 19 BetrVG 1972).
  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 67/11

    Betriebsrat - Minderheitengeschlecht

    Auszug aus LAG Hessen, 02.03.2017 - 9 TaBV 120/16
    Es genügt, dass die Antragsschrift innerhalb der Zweiwochenfrist des § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG beim Arbeitsgericht eingeht, wenn die Zustellung - wie hier - demnächst im Sinne des § 167 ZPO erfolgt (vgl. BAG Beschluss vom 13. März 2013 - 7 ABR 67/11 - Rn. 9; 25, AP Nr. 4 zu § 15 BetrVG 1972).
  • Drs-Bund, 14.10.1971 - BT-Drs VI/2729
    Auszug aus LAG Hessen, 02.03.2017 - 9 TaBV 120/16
    Betreiben drei Arbeitnehmer die Wahlanfechtung, so ist diese Gefahr jedenfalls geringer (BAG Beschluss vom 12. Februar 1985 - 1 ABR 11/84 - aaö. unter Hinweis auf BT-Drucks. VI/2729, S. 21; Beschluss vom 4. Dezember 1986 - 6 ABR 48/85 - zu II. 4. b) der Gründe, AP Nr. 13 zu § 19 BetrVG 1972).
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