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   LAG Hessen, 02.07.2014 - 18 Sa 619/13   

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LAG Hessen, 02.07.2014 - 18 Sa 619/13 (https://dejure.org/2014,29013)
LAG Hessen, Entscheidung vom 02.07.2014 - 18 Sa 619/13 (https://dejure.org/2014,29013)
LAG Hessen, Entscheidung vom 02. Juli 2014 - 18 Sa 619/13 (https://dejure.org/2014,29013)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 Abs 1 S 1 TVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zugehörigkeit eines Betriebes mit dem Gegenstand des Verschweißens schon verlegter Schienen zu den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVG § 5 Abs. 1 S. 1
    Überprüfung AVE - Indizkontrolle der AVE-Erklärungen vom 15. Mai 2008 und 25. Juni 2010, betreffend den VTV vom 20. Dezember 1999 in den Fassungen vom 20. August 2007, 05. Dezember 2007 und 18. Dezember 2009; Wirksamkeit der AVE-Erklärungen nach Überprüfung des Quorums ...

  • rechtsportal.de

    TVG § 5 Abs. 1 S. 1
    Zugehörigkeit eines Betriebes mit dem Gegenstand des Verschweißens schon verlegter Schienen zu den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (31)

  • BAG, 22.10.2003 - 10 AZR 13/03

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Hessen, 02.07.2014 - 18 Sa 619/13
    Die Kammer versteht die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in der Weise, dass keine erneute Überprüfung der schon bekanntgemachten AVE durch das BMAS erzwungen werden kann, sondern dann eine Überprüfung durch das angerufene Gericht im Rahmen der Inzidentkontrolle zu erfolgen hat ( BAG Urteil vom 24. Januar 1979 - 4 AZR 377/77 - AP Nr. 16 zu § 5 TVG, Rz 23, 27, 29; BAG Urteil vom 22. Oktober 2003 - 10 AZR 13/03 - AP Nr. 16 zu § 1 TVG Tarifverträge: Gebäudereinigung, Rz 109; ArbG Kassel Urteil vom 18. Januar 2001 - 6 Ca 686/99 - DB 2001, 1419, Rz 40; Etzel, NZA Beil.

    Die von der Beklagten und der Rechtsprechung geforderte Ausschöpfung aller greifbaren Erkenntnismittel und des Datenmaterials z.B. der Krankenkassen, den Kammern, den Innungen, der Agentur für Arbeit und der Berufsgenossenschaften (vgl. BAG Urteil vom 22. Oktober 2003 - 10 AZR 13/03 - AP Nr. 16 zu § 1 TVG Tarifverträge: Gebäudereinigung, Rz 109) findet danach zumindest bei der Ermittlung der "Großen Zahl" durch die ZVK-Bau selbst statt.

    Eine gerichtliche Prüfung kommt nur insoweit in Betracht, als der Behörde wesentliche Fehler vorzuwerfen sind ( BAG Urteil vom 22. Oktober 2003 - 10 AZR 13/03 - AP Nr. 16 zu § 1 TVG Tarifverträge: Gebäudereinigung, Rz 106; BAG Urteil vom 22. September 1993 - 10 AZR 371/92 - NZA 1994, 323, Rz 28 ff.; BAG Urteil vom 28. März 1990 - 4 AZR 536/89 - NZA 1990, 781, Rz 18 ff.; Schaub-Treber, ARHandbuch, 15. Aufl., § 205 Rz 67; Däubler-Lakies, TVG, 3. Aufl., § 5 Rz 93 ff.; strenger: Henssler/Moll/Beppler-Sittard, Der Tarifvertrag, 2013, Teil 7 Rz 50 ff.; Löwisch/Rieble, TVG, 3. Aufl., § 5 Rz 178 ff. ).

  • LAG Hessen, 04.06.2007 - 16 Sa 1444/05

    Allgemeinverbindlicherklärung, Bautarifvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 02.07.2014 - 18 Sa 619/13
    Damit zählt auch das Verbinden von Schienenteilen zu einer Fahrbahn für spurgebundene Fahrzeuge, d.h. Züge, Straßenbahnen usw., zum Gleisbau ( BAG Urteil vom 01. April 2009 - 10 AZR 593/08 - AP Nr. 310 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Hess. LAG Urteil vom 04. Juni 2007 - 16 Sa 1444/05 - veröffentlicht in juris; Hess. LAG Urteil vom 08. Dezember 2010 - 18 Sa 799/10 - nicht veröffentlicht ).

    Es bedarf danach eines Parteivortrags der geeignet ist, erhebliche Zweifel am Vorliegen der Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 TVG aufkommen zu lassen, damit das Gericht inzidenter die mögliche Unwirksamkeit einer AVE zu überprüfen hat ( BAG Urteil vom 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - NZA 2003, 275, Rz 23; BAG Urteil vom 03. Februar 1965 - 4 AZR 385/63 - AP Nr. 12 zu § 5 TVG, Rz 26; Hess. LAG Urteil vom 04. Juni 2002 - 16 Sa 1444/05 - veröffentlicht in juris, Rz 33; Däubler-Lakies, TVG, 3. Aufl., § 5 Rz 220 ).

    Auch der Aussage der 16. Kammer des Hess. Landesarbeitsgerichts im Urteil vom 04. Juni 2007 ( - 16 Sa 1444/05 - veröffentlicht in juris, Rz 54 ), dass davon auszugehen sei, dass der ZVK-Bau relativ wenig Betriebe "entgehen", kann deshalb zugestimmt werden.

  • BAG, 01.04.2009 - 10 AZR 593/08

    Baugewerbe - Gleisbauarbeiten - Weichenmontage

    Auszug aus LAG Hessen, 02.07.2014 - 18 Sa 619/13
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt ( BAG Urteil vom 01. April 2009 - 10 AZR 593/08 - AP Nr. 310 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau ).

    Damit zählt auch das Verbinden von Schienenteilen zu einer Fahrbahn für spurgebundene Fahrzeuge, d.h. Züge, Straßenbahnen usw., zum Gleisbau ( BAG Urteil vom 01. April 2009 - 10 AZR 593/08 - AP Nr. 310 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Hess. LAG Urteil vom 04. Juni 2007 - 16 Sa 1444/05 - veröffentlicht in juris; Hess. LAG Urteil vom 08. Dezember 2010 - 18 Sa 799/10 - nicht veröffentlicht ).

    Die Beklagte führt darüber hinaus nicht nur Vorarbeiten aus, sondern übernimmt eine notwendige Teilaufgabe, ähnlich dem (isolierten) Vormontieren von Gleisweichen, welches auch zum Gleisbau im Tarifsinne zählt (vgl. BAG Urteil vom 01. April 2009 - 10 AZR 593/08 - AP Nr. 310 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau ).

  • VG Düsseldorf, 16.11.2010 - 3 K 8653/08

    Keine Allgemeinverbindlichkeit des Entgelttarifvertrages vom 19. Februar 2008 für

    Auszug aus LAG Hessen, 02.07.2014 - 18 Sa 619/13
    Für die "Große Zahl" wird daraus gefolgert, dass sie alle Arbeitsverhältnisse im Geltungsbereich eines Tarifvertrags einschließen müsse, auch anderweitig tarifgebundener Arbeitnehmer ( Henssler/Moll/Bepler-Sittard, Der Tarifvertrag, 2013, Teil 7 Rz 44; Löwisch/Rieble, TVG, 3. Aufl., § 5 Rz 128; VG Düsseldorf Urteil vom 16. November 2010 - 3 K 8653/08 - ZTR 2011, 87, Rz 40 ).

    Eine Überschneidung der Geltungsbereiche zweier Tarifverträge ist auszuschließen, wenn die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Abschn. VII VTV tatsächlich erfüllt sind (vgl. im Unterschied dazu für den Anspruch auf Regelung der Arbeitsverhältnisse der Systemgastronomie durch die Arbeitgeberverbände des Hotel- und Gaststättengewerbes einerseits und der Systemgastronomie andererseits: VG Düsseldorf Urteil vom 16. November 2010 - 3 K 8653/08 - ZTR 2011, 87, Rz 40 ).

  • LAG Hessen, 22.07.2002 - 10 Sa 685/01
    Auszug aus LAG Hessen, 02.07.2014 - 18 Sa 619/13
    Bei der Beurteilung der 50%-Quote steht der entscheidenden Behörde kein Beurteilungs- oder Ermessensspielraum zu ( BAG Urteil vom 11. Juni 1975 - 4 AZR 395/74 - AP Nr. 29 zu § 2 TVG, Rz 34; Hess. LAG Urteil vom 22. Juli 2002 - 10 Sa 685/01 - veröffentlicht in juris, Rz 24 ).

    Lässt jedoch das zur Verfügung stehende Material keine begründbare Schätzung zu oder beruht eine Schätzung nur auf nicht nachvollziehbaren Erfahrungswerten, ist von einer Unaufklärbarkeit und damit dem Fehler der Voraussetzung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVG auszugehen ( Hess. LAG Urteil vom 22. Juli 2002 - 10 Sa 685/01 - veröffentlicht in juris, Rz 24; Däubler-Lakies, TVG, 3. Aufl., § 5 Rz 89 ).

  • BAG, 19.11.2014 - 10 AZR 787/13

    Selbständige Betriebsabteilung iSd. § 1 Abs. 2 Abschn. VI Unterabs. 1 Satz 3 VTV

    Auszug aus LAG Hessen, 02.07.2014 - 18 Sa 619/13
    Richtigerweise dürften nur solche Betriebsabteilungen nach § 1 Abs. 2 Abschn. VI Unterabs. 1 Satz 2 und 3 VTV und deren Arbeitnehmer erfasst werden, bei denen im Sinne eines negativen Tatbestandsmerkmals verneint werden kann, dass diese Zusammenhangstätigkeiten zu baufremden Tätigkeiten ausüben und die Arbeitnehmer im Regelfall nicht zwischen Tätigkeiten für die Betriebsabteilung und Tätigkeiten für den Betrieb im Übrigen wechseln (vgl. Hess. LAG Urteil vom 08. Mai 2013 - 12 Sa 1170/12 - veröffentlicht in juris, Revision eingelegt unter - 10 AZR 787/13; Hess. LAG Urteil vom 19. Februar 2014 - 18 Sa 462/13 - veröffentlicht in juris, Revision eingelegt unter - 10 AZR 257/14; Hess. LAG Urteil vom 25. Juni 2014 - 18 Sa 1031/13 - Revision zugelassen ).
  • BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 536/89

    Allgemeinverbindlichkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 02.07.2014 - 18 Sa 619/13
    Eine gerichtliche Prüfung kommt nur insoweit in Betracht, als der Behörde wesentliche Fehler vorzuwerfen sind ( BAG Urteil vom 22. Oktober 2003 - 10 AZR 13/03 - AP Nr. 16 zu § 1 TVG Tarifverträge: Gebäudereinigung, Rz 106; BAG Urteil vom 22. September 1993 - 10 AZR 371/92 - NZA 1994, 323, Rz 28 ff.; BAG Urteil vom 28. März 1990 - 4 AZR 536/89 - NZA 1990, 781, Rz 18 ff.; Schaub-Treber, ARHandbuch, 15. Aufl., § 205 Rz 67; Däubler-Lakies, TVG, 3. Aufl., § 5 Rz 93 ff.; strenger: Henssler/Moll/Beppler-Sittard, Der Tarifvertrag, 2013, Teil 7 Rz 50 ff.; Löwisch/Rieble, TVG, 3. Aufl., § 5 Rz 178 ff. ).
  • BAG, 22.09.1993 - 10 AZR 371/92

    Allgemeinverbindlicherklärung - Sozialkassen des Gerüstbaugewerbes

    Auszug aus LAG Hessen, 02.07.2014 - 18 Sa 619/13
    Eine gerichtliche Prüfung kommt nur insoweit in Betracht, als der Behörde wesentliche Fehler vorzuwerfen sind ( BAG Urteil vom 22. Oktober 2003 - 10 AZR 13/03 - AP Nr. 16 zu § 1 TVG Tarifverträge: Gebäudereinigung, Rz 106; BAG Urteil vom 22. September 1993 - 10 AZR 371/92 - NZA 1994, 323, Rz 28 ff.; BAG Urteil vom 28. März 1990 - 4 AZR 536/89 - NZA 1990, 781, Rz 18 ff.; Schaub-Treber, ARHandbuch, 15. Aufl., § 205 Rz 67; Däubler-Lakies, TVG, 3. Aufl., § 5 Rz 93 ff.; strenger: Henssler/Moll/Beppler-Sittard, Der Tarifvertrag, 2013, Teil 7 Rz 50 ff.; Löwisch/Rieble, TVG, 3. Aufl., § 5 Rz 178 ff. ).
  • BAG, 18.05.1994 - 10 AZR 646/93

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Betrieb des Glaser- oder Schreinerhandwerks

    Auszug aus LAG Hessen, 02.07.2014 - 18 Sa 619/13
    Die Arbeitnehmer müssen zeitlich überwiegend Tätigkeiten verrichten, die ein anderer Tarifvertrag erfasst ( BAG Urteil vom 21. Oktober 2009 - 10 AZR 73/09 - AP Nr. 313 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, Rz 18; BAG Urteil vom 18. Mai 1994 - 10 AZR 646/93 - AP Nr. 180 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, Rz 44 ff. ).
  • BAG, 13.05.2004 - 10 AZR 120/03

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Installationsarbeiten

    Auszug aus LAG Hessen, 02.07.2014 - 18 Sa 619/13
    Der Anwendungsbereich der Baubetriebe-Verordnung und des VTV sind in weiten Bereichen, aber nicht vollständig, deckungsgleich ( BAG Urteil vom 20. April 2005 - 10 AZR 282/04 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Elektrohandwerk; BAG Urteil vom 13. Mai 2004 - 10 AZR 120/03 - AP Nr. 265 zu 3 1 TVG Tarifverträge: Bau ).
  • BAG, 20.04.2005 - 10 AZR 282/04

    Baugewerbe - Montage vorgefertigter Kabelträgersysteme

  • BAG, 01.08.2007 - 10 AZR 369/06

    Malerhandwerk - Ausführung von Putzarbeiten

  • BAG, 02.07.2008 - 10 AZR 386/07

    Einschränkung der AVE des VTV

  • BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 73/09

    Baugewerbe - Gewerbe "Installateur und Heizungsbauer

  • BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 737/08

    Baugewerbe - selbständige Betriebsabteilung - Verjährung

  • LAG Hessen, 08.05.2013 - 12 Sa 1170/12

    Zu den Voraussetzungen der Fiktion einer selbständigen Betriebsabteilung nach § 1

  • LAG Hessen, 19.02.2014 - 18 Sa 462/13

    Urlaubskassensystem der Bauwirtschaft

  • LAG Hessen, 25.06.2014 - 18 Sa 1031/13

    Selbständige Betriebsabteilung

  • BAG, 17.06.2015 - 10 AZR 257/14

    Selbständige Betriebsabteilung iSd. § 1 Abs. 2 Abschn. VI Unterabs. 1 Satz 3 VTV

  • ArbG Kassel, 18.01.2001 - 6 Ca 686/99

    Streitigkeit über die Verpflichtung eines Unternehmens auf Beitragszahlung zu

  • BAG, 03.02.1965 - 4 AZR 385/63

    Arbeitsgerichte - Sachliche Zuständigkeit - Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten -

  • BAG, 11.06.1975 - 4 AZR 395/74

    Tarifautonomie: Auslegung der Satzung des Bundesinnungsverbandes -

  • BAG, 24.01.1979 - 4 AZR 377/77

    Verfassungsmäßigkeit der Ermächtigung zur Allgemeinverbindlicherklärung gemäß § 5

  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83

    Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten -

  • BAG, 12.12.1988 - 4 AZN 613/88

    Nichtzulassungsbeschwerde einer in § 72a Abs. 1 ArbGG aufgeführten Angelegenheit

  • BAG, 19.07.2000 - 10 AZR 918/98

    Sozialkassentarifverträge - Wärmedämmverbundarbeiten

  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 405/00

    Erstreckung der tariflichen Vorschriften über die Urlaubskasse des Baugewerbes

  • BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 294/02

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Asphaltabfräsarbeiten

  • BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 182/03

    Sozialkassen im Baugewerbe - Kugelstrahlarbeiten

  • BAG, 21.01.2009 - 10 AZR 325/08

    Einschränkung der AVE des VTV

  • LAG Hessen, 19.03.2001 - 16 Sa 1545/00

    Geltungsbereich der Bautarifverträge für Gleisbauarbeiten

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Es betont insoweit in Abgrenzung zur Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. Juli 2014 (- 18 Sa 619/13 -) , dass es keine ernsthaften Zweifel am Vorliegen der Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVG aF habe.

    Vielmehr ist auch im Fall eines bereits eingeschränkten Antrags auf AVE oder einer Einschränkung der AVE ohne Antrag durch das BMAS auf den tariflichen Geltungsbereich abzustellen (aA Hessisches LAG 2. Juli 2014 - 18 Sa 619/13 - zu II 2 der Gründe; 4. Juni 2007 - 16 Sa 1444/05 -; AR/Krebber 7. Aufl. § 5 TVG Rn. 17; HWK/Henssler 6. Aufl. § 5 TVG Rn. 12) .

    Auch der Hinweis auf das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. Juli 2014 (- 18 Sa 619/13 -) führt insoweit nicht weiter, weil auch dieses mit Hypothesen arbeitet, deren Validität nicht belegt ist.

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Vielmehr ist auch im Fall eines bereits eingeschränkten Antrags auf AVE oder einer Einschränkung der AVE ohne Antrag durch das BMAS auf den tariflichen Geltungsbereich abzustellen (aA Hessisches LAG 2. Juli 2014 - 18 Sa 619/13 - zu II 2 der Gründe; 4. Juni 2007 - 16 Sa 1444/05 -; AR/Krebber 7. Aufl. § 5 TVG Rn. 17; HWK/Henssler 6. Aufl. § 5 TVG Rn. 12) .

    Auch der Hinweis auf das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. Juli 2014 (- 18 Sa 619/13 -) führt insoweit nicht weiter, weil auch dieses mit Hypothesen arbeitet, deren Validität nicht belegt ist.

  • BAG, 20.11.2018 - 10 AZR 121/18

    SokaSiG aus Sicht des Zehnten Senats verfassungsgemäß

    (aaa) Da es die Rechtmäßigkeitsvermutung durch den Vortrag der dortigen Beklagten (erstmals) für erschüttert hielt, hatte das Hessische Landesarbeitsgericht die Wirksamkeit der AVE VTV 2008 (betreffend den VTV in den aus den Anlagen 33 und 34 des SokaSiG ersichtlichen Fassungen) und der AVE VTV 2010 (hinsichtlich des VTV in der Fassung der Anlage 32 des SokaSiG) am 2. Juli 2014 inzidenter geprüft und bejaht (- 18 Sa 619/13 -) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.07.2015 - 4 BVL 5004/14

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Sozialkassentarifverträgen des

    Hat das Ministerium auf dieser Grundlage ein Ergebnis ermittelt oder auf ihnen aufbauend eine Schätzung vorgenommen, die nach den vorliegenden Unterlagen nachvollziehbar ist, sind die Gerichte nicht befugt, dieses Ergebnis zu korrigieren oder eine andere Bewertung vorzunehmen ( LAG Hessen 2. Juli 2014 - 18 Sa 619/13 -juris Rn. 67 ).

    Lässt sich jedoch nicht feststellen, ob diese Prüfung stattgefunden hat oder beruht die Berechnung oder Schätzung der Behörde auf erkennbar fehlerhaftem Zahlenmaterial, muss die mangelnde Aufklärung nachgeholt werden ( LAG Hessen 2. Juli 2014 - 18 Sa 619/13 -juris Rn. 67 ).

    Sie unterfallen iSv. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVG aF nicht dem Geltungsbereich des VTV ( ebenso LAG Hessen 2. Juli 2014 - 18 Sa 619/13 - juris Rn. 73) .

    Der VTV beansprucht insoweit bereits keine Geltung für die entsprechenden Arbeitsverhältnisse, sondern stellt vielmehr klar, dass eine solche Geltung von vorneherein nicht in Betracht kommt (ebenso LAG Hessen 2. Juli 2014 - 18 Sa 619/13 - juris Rn. 77) .

    Nur die Tarifvertragsparteien "optimieren" durch die Festlegung und Beschränkung des Geltungsbereichs des jeweiligen Tarifvertrages dessen Tauglichkeit für eine Allgemeinverbindlicherklärung ( vgl. im Einzelnen LAG Hessen 2. Juli 2014 - 18 Sa 619/13 - juris Rn.78- 81 mwN ).

    Die Anwendung tarifvertraglicher Regelungen des VTV trotz Geltung des jeweiligen nationalen Arbeitsrechts für die jeweiligen Arbeitsverhältnisse folgt vielmehr aus §§ 3, 4 Nr. 1 AEntG ( ebenso bereits LAG Hessen 2. Juli 2014 - 18 Sa 619/13 - juris Rn. 149 ).

    Es kann offenbleiben, welchen Umfang unterjährige Beschäftigungsverhältnisse in der Baubranche noch haben ( ebenso LAG Berlin-Brandenburg 17. April 2015 - 2 BvL 5001/14 und 2 BvL 5002/14 - ; LAG Hessen 2. Juli 2014 - 18 Sa 619/13 -juris Rn. 160).

  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

    Nach einer umfassenden Prüfung ist es dann aber zu dem Schluss gekommen, dass die AVE nicht zu beanstanden sei (vgl. Hess. LAG 2. Juli 2014 - 18 Sa 619/13 - Juris).

    Das Hess. LAG hat noch vor dem Inkrafttreten des Tarifautonomiestärkungsgesetzes nach einer ausführlichen Überprüfung in einem Urteilsverfahren Mitte 2014 festgestellt, dass die AVE 2008 und 2010 wirksam seien (vgl. Hess. LAG 2. Juli 2014 - 18 Sa 619/13 - Juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2015 - 6 BVL 5006/14

    Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren

    Hat das Ministerium auf dieser Grundlage ein Ergebnis ermittelt oder auf ihnen aufbauend eine Schätzung vorgenommen, die nach den vorliegenden Unterlagen nachvollziehbar ist, sind die Gerichte nicht befugt, dieses Ergebnis zu korrigieren oder eine andere Bewertung vorzunehmen (LAG Hessen, Urteil vom 2. Juli 2014 - 18 Sa 619/13 -, Rn. 67, juris).Im Rahmen der von Amts wegen durchzuführenden Prüfung der erforderlichen Anzahl der Beschäftigten ist zu berücksichtigen, dass eine exakte Feststellung nahezu unmöglich ist und deshalb eine sorgfältige Schätzung ausreichend ist.

    Sie unterfallen i.S.v. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVG a. F. nicht dem Geltungsbereich des VTV (LAG Hessen, Urteil vom 02.07.2014 - 18 Sa 619/13 -, Rn. 73, juris; LAG Berlin-Brandenburg vom 08.07.2015 und vom 09.07.2015, a.a.O.).

    Es ist nicht ersichtlich, dass die Zahl der bei tarifgebundenen Arbeitgebern beschäftigten Arbeitnehmer an einer anderen Stelle und mit höherer Genauigkeit abgefragt werden könnte, als bei den Dachorganisationen der Verbände des Baugewerbes und der Bauindustrie (vgl. LAG Hessen, Urteil vom 2. Juli 2014 - 18 Sa 619/13).

    Es kann offenbleiben, welchen Umfang unterjährige Beschäftigungsverhältnisse in der Baubranche noch haben (ebenso LAG Berlin-Brandenburg 17. April 2015 - 2 BvL 5001/14 und 2 BvL 5002/14; LAG Hessen 2. Juli 2014 - 18 Sa 619/13 - jurisRn. 160).Dass Bundesministerium konnte ein öffentliches Interesse der AVE auch unter dem Gesichtspunkt als geboten erscheinend annehmen, dass sich das Urlaubskassenverfahren im Bau praktisch bewährt und damit als der gesetzlichen Voraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 TVG a. F. entsprechend erwiesen hat (vgl. BAG, Urteil vom 22. September 1993 - 10 AZR 371/92 -, NZA 1994, 323 , Rn. 34).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.08.2015 - 7 BVL 5007/14

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Nicht unter den Geltungsbereich des VTV fallen all diejenigen Arbeitnehmer, die in Betrieben bzw. Betriebsabteilungen nach § 1 Abs. 2 Abschn. VII VTV arbeiten und diejenigen Arbeitnehmer, die in Betrieben bzw. Betriebsabteilungen arbeiten, auf die sich nach den Anträgen der Tarifvertragsparteien die Allgemeinverbindlicherklärung nicht erstrecken soll (vgl. LAG Hessen 2. Juli 2014 - 18 Sa 619/13 - juris mwN; LAG Berlin-Brandenburg 17.04.2015 - 2 BvL 5001/14 und 2 BvL 5002/14 sowie 8.7.2015 - 4 BvL 5004/14 und 4 BvL 5005/14).

    Mithin sind sie auch nicht bei der sog. Großen Zahl zu berücksichtigen (vgl. LAG Hessen 2. Juli 2014 - 18 Sa 619/13 - juris mwN; LAG Berlin-Brandenburg 17.04.2015 - 2 BvL 5001/14 und 2 BvL 5002/14 sowie 8.7.2015 - 4 BvL 5004/14 und 4 BvL 5005/14; 09.07.2015 - 3 BvL 5003/15).

    Nur die Tarifvertragsparteien "optimieren" durch die Festlegung und Beschränkung des Geltungsbereichs des jeweiligen Tarifvertrages dessen Tauglichkeit für eine Allgemeinverbindlicherklärung (vgl. im Einzelnen LAG Hessen 2. Juli 2014 - 18 Sa 619/13 - juris; LAG Berlin-Brandenburg 08.07.2015- 4 BvL 5004/14 und 4 BvL 5005/14) .

    Die Anwendung tarifvertraglicher Regelungen des VTV trotz Geltung des jeweiligen nationalen Arbeitsrechts für die jeweiligen Arbeitsverhältnisse folgt aus §§ 3, 4 Nr. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (ebenso bereits LAG Hessen 2. Juli 2014 - 18 Sa 619/13 - juris Rnr. 149; LAG Berlin-Brandenburg 08.07.2015 - 4 BvL 5004/14 und 4 BvL 5005/14).

    Es kann offenbleiben, welchen Umfang unterjährige Beschäftigungsverhältnisse in der Baubranche noch haben (ebenso LAG Berlin-Brandenburg 17. April 2015 - 2 BvL 5001/14 und 2 BvL 5002/14 - LAG Hessen 2. Juli 2014 - 18 Sa 619/13 -juris Rn. 160).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2015 - 3 BVL 5003/14

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Sozialkassentarifverträgen des

    Nur die Tarifvertragsparteien "optimieren' durch die Festlegung und Beschränkung des Geltungsbereichs des jeweiligen Tarifvertrages dessen Tauglichkeit für eine Allgemeinverbindlicherklärung (vgl. im Einzelnen LAG Hessen 2. Juli 2014 - 18 Sa 619/13 - Juris-Rn.78- 81 mwN).

    Es ist nicht ersichtlich, dass die Zahl der bei tarifgebundenen Arbeitgebern beschäftigten Arbeitnehmer an einer anderen Stelle und mit höherer Genauigkeit abgefragt werden könnte, als bei den Dachorganisationen der Verbände des Baugewerbes und der Bauindustrie (vgl. auch Hessisches LAG 2. Juli 2014 - 18 Sa 619/13- ).

    Die Anwendung der tariflichen Regelungen des VTV wird für solche Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die ihre Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden, über die §§ 3, 4 Nr. 1 AEntG begründet (vgl. auch Hessisches LAG 2. Juli 2014 - 18 Sa 619/13 - Juris-Rn. 149).

    (vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg 8. Juli 2015 - 4 BvL 5004/14 und 4 BvL 5004/14; ebenso LAG Berlin-Brandenburg 17. April 2015 - 2 BvL 5001/14 und 2 BvL 5002/14 - LAG Hessen 2. Juli 2014 - 18 Sa 619/13 -juris Rn. 160).

  • LAG Hessen, 18.08.2017 - 10 Sa 210/17

    Das SokaSiG ist wirksam und nicht dem BVerfG nach Art. 100 GG vorzulegen. Zur

    Nach einer umfassenden Prüfung ist es dann aber zu dem Schluss gekommen, dass die AVE nicht zu beanstanden sei (vgl. Hess. LAG 2. Juli 2014 - 18 Sa 619/13 - Juris) .

    Das Hess. LAG hat noch vor dem Inkrafttreten des Tarifautonomiestärkungsgesetzes nach einer ausführlichen Überprüfung in einem Urteilsverfahren Mitte 2014 festgestellt, dass die AVE 2008 und 2010 wirksam seien (vgl. Hess. LAG 2. Juli 2014 - 18 Sa 619/13 - Juris) .

  • BAG, 17.02.2016 - 10 AZR 600/14

    Zulässigkeit der Revision - Aussetzung nach § 98 Abs. 6 ArbGG

    Die Revision der Beklagten gegen das Schlussurteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. Juli 2014 - 18 Sa 619/13 - wird als unzulässig verworfen.
  • LAG Hessen, 03.11.2017 - 10 Sa 424/17

    Die Kammer geht davon aus, dass es sich um einen neuer Streitgegenstand handelt,

  • LAG Hessen, 30.03.2015 - 10 Sa 505/13

    Nach den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Januar 2015 (10 AZB

  • LAG Hessen, 05.11.2014 - 18 Sa 172/14

    Säurebau - Aussetzung

  • LAG Hessen, 05.09.2017 - 12 Sa 1207/15

    Sozialkassen im Baugewerbe

  • LAG Hessen, 19.06.2017 - 10 Ta 524/16

    Die Rechtswegzuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen folgt bei

  • LAG Hessen, 26.06.2015 - 10 Sa 8/14

    Teilabbrucharbeiten im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 29 VTV können sich auch

  • LAG Hessen, 08.10.2014 - 18 Sa 631/13

    Aussetzen eines schon vor dem 16. August anhängigen Verfahrens wegen eines

  • LAG Hessen, 20.02.2018 - 12 Sa 1418/15

    VTV Gerüstbau

  • LAG Hessen, 13.05.2016 - 10 Ta 109/16

    1. Hat sich eine Partei mit den Zahlen, die von dem BMAS für das nach § 5 Abs. 1

  • LAG Düsseldorf, 09.12.2015 - 4 BVL 1/15

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung des Entgelttarifvertrages für das

  • LAG Hessen, 10.12.2014 - 18 Sa 1735/14

    Darlegungslast des Arbeitgebers für Überwiegen der Abbrucharbeiten bei

  • LAG Hessen, 15.08.2017 - 12 Sa 1015/16

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

  • LAG Hessen, 20.06.2017 - 12 Sa 518/16

    Teilnahme eines Trockenbauunternehmens am Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

  • LAG Hessen, 15.09.2017 - 10 Sa 580/17

    §§ 7 SokaSiG, 1a und 1 AEntG a.F., §§ 18, 22, 24 VTV, ...

  • LAG Hessen, 12.09.2017 - 12 Sa 92/14

    Teilnahme eines Unternehmens, das Windergärten herstellt, am

  • LAG Hessen, 18.07.2017 - 12 Sa 1014/16

    VTV-Bau

  • LAG Hessen, 13.11.2018 - 12 Sa 1718/17

    SokaSiG

  • LAG Hessen, 18.08.2017 - 10 Sa 211/17

    Die ULAK ist berechtigt, Verzugszinsen für Zeiträume zu erheben, in denen das

  • LAG Hessen, 13.02.2018 - 12 Sa 983/12

    Teilnahme eines Kabelkanäle und Kabelträgersysteme aus Metall montierenden

  • LAG Hessen, 11.08.2017 - 10 Sa 123/17

    Werden an Biogasanlagen und Güllebehälter nach dem Wasserhaushaltsgesetz

  • LAG Hessen, 11.08.2017 - 10 Sa 41/17

    §§ 7 Abs. 7 SokaSiG; 18 ; 21 VTV-Bau, §§ 7 Abs. 7 SokaSiG; 18 ; 21 VTV-Bau

  • LAG Hessen, 07.11.2017 - 12 Sa 120/14

    Teilnahme eines überwiegend Maurertätigkeiten ausführenden Unternehmens am

  • LAG Hessen, 05.12.2017 - 12 Sa 843/16

    Teilnahme eines Fliesenverlegungs, Fug-, Maler-, Maurer- und Baggerarbeiten sowie

  • LAG Hessen, 12.09.2017 - 12 Sa 1106/16

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

  • LAG Hessen, 23.10.2018 - 12 Sa 219/18

    § 7 SokaSiG

  • LAG Hessen, 08.08.2017 - 12 Sa 1068/16

    Teilnahme eines Betriebes mit dem Gegenstand der Montage von IT-Schaltschränken

  • LAG Hessen, 13.11.2018 - 12 Sa 1310/17

    Das SokaSiG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und bildet einen

  • LAG Hessen, 10.12.2014 - 18 Sa 1474/13

    Beschäftigung vermeintlich selbstständiger polnischer Gewerbetreibender als

  • LAG Hessen, 16.08.2019 - 10 Sa 1693/18
  • LAG Niedersachsen, 03.06.2015 - 17 Oa 1/14

    Unwirksame Allgemeinverbindlichkeitserklärung im niedersächsischen Hotel- und

  • LAG Hessen, 05.01.2015 - 18 Ta 636/14

    § 98 Abs 6 nF ArbGG

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