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   LAG Hessen, 02.12.2015 - 2 Ta 270/15   

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https://dejure.org/2015,56066
LAG Hessen, 02.12.2015 - 2 Ta 270/15 (https://dejure.org/2015,56066)
LAG Hessen, Entscheidung vom 02.12.2015 - 2 Ta 270/15 (https://dejure.org/2015,56066)
LAG Hessen, Entscheidung vom 02. Dezember 2015 - 2 Ta 270/15 (https://dejure.org/2015,56066)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 121 Abs. 4
    Weiterer Rechtsanwalt; Terminvertreter; Besondere Umstände

  • rechtsportal.de

    ZPO § 121 Abs. 4
    Zulässigkeit der Beiordnung eines weiteren Rechtsanwalts als Terminvertreter im Rahmen der Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.06.2004 - XII ZB 61/04

    Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung

    Auszug aus LAG Hessen, 02.12.2015 - 2 Ta 270/15
    Ob diese hingegen aufgrund besonderer Umstände (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 23. Juni 2004 - XII ZB 61/04 - Rz. 7 ff.) in Betracht kommen kann, musste nicht entschieden werden; es fehlte von vornherein an der in diesem Fall erforderlichen Möglichkeit einer Kostenneutralität, da aufgrund des erstinstanzlichen Beschlusses Reisekosten des beigeordneten auswärtigen Prozessbevollmächtigten nicht geschuldet waren, die die Kosten eines unterbevollmächtigten Rechtsanwalts für die Terminwahrnehmung annähernd hätten erreichen können.

    Ob hingegen die zusätzliche Beiordnung eines Rechtsanwalts als Terminvertreter auf Grundlage einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2004 - XII ZB 61/04, zitiert nach Juris) ausnahmsweise aufgrund besonderer Umstände in Betracht kommen könnte, muss hier ebenfalls nicht entschieden werden.

    In Betracht kommt dies aber nur dann, wenn die Unterbevollmächtigung insgesamt kostenneutral bleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2004 - XII ZB 61/04 - Rz. 7 ff., a.a.O.).

  • LAG Schleswig-Holstein, 13.08.2008 - 2 Ta 101/08

    Prozesskostenhilfe, Umfang, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Rechtsanwalt,

    Auszug aus LAG Hessen, 02.12.2015 - 2 Ta 270/15
    b) Für die vom Kläger begehrte Beiordnung eines weiteren Rechtsanwalts als Terminvertreter zur Wahrnehmung der vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main anstehenden Verhandlungsterminen bietet die Regelung des § 121 Abs. 4 ZPO, worauf das Arbeitsgericht im Nichtabhilfebeschluss vom 17. Juni 2015 zutreffend hinweist, unmittelbar keinen Raum (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 13. Dezember 2013 - L 7 AS 818/13 B, zitiert nach Juris; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13. August 2008 - 2 Ta 101/08, NZA-RR 2009, S. 104; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. Juni 1998 - 2 WF 28/98, MDR 1999, S. 959 ff. mit Anmerkung Schneider; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 73. Auflage 2015, § 121 ZPO Rz. 11; Zöller/Geimer, ZPO, 31. Auflage 2016, § 121 Rz. 2).
  • LSG Bayern, 13.12.2013 - L 7 AS 818/13

    Eine Beiordnung eines weiteren Rechtsanwalts als Unterbevollmächtigten zur

    Auszug aus LAG Hessen, 02.12.2015 - 2 Ta 270/15
    b) Für die vom Kläger begehrte Beiordnung eines weiteren Rechtsanwalts als Terminvertreter zur Wahrnehmung der vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main anstehenden Verhandlungsterminen bietet die Regelung des § 121 Abs. 4 ZPO, worauf das Arbeitsgericht im Nichtabhilfebeschluss vom 17. Juni 2015 zutreffend hinweist, unmittelbar keinen Raum (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 13. Dezember 2013 - L 7 AS 818/13 B, zitiert nach Juris; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13. August 2008 - 2 Ta 101/08, NZA-RR 2009, S. 104; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. Juni 1998 - 2 WF 28/98, MDR 1999, S. 959 ff. mit Anmerkung Schneider; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 73. Auflage 2015, § 121 ZPO Rz. 11; Zöller/Geimer, ZPO, 31. Auflage 2016, § 121 Rz. 2).
  • OLG Karlsruhe, 04.06.1998 - 2 WF 28/98

    Prozeßkostenhilfe - Verkehrsanwalt

    Auszug aus LAG Hessen, 02.12.2015 - 2 Ta 270/15
    b) Für die vom Kläger begehrte Beiordnung eines weiteren Rechtsanwalts als Terminvertreter zur Wahrnehmung der vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main anstehenden Verhandlungsterminen bietet die Regelung des § 121 Abs. 4 ZPO, worauf das Arbeitsgericht im Nichtabhilfebeschluss vom 17. Juni 2015 zutreffend hinweist, unmittelbar keinen Raum (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 13. Dezember 2013 - L 7 AS 818/13 B, zitiert nach Juris; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13. August 2008 - 2 Ta 101/08, NZA-RR 2009, S. 104; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. Juni 1998 - 2 WF 28/98, MDR 1999, S. 959 ff. mit Anmerkung Schneider; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 73. Auflage 2015, § 121 ZPO Rz. 11; Zöller/Geimer, ZPO, 31. Auflage 2016, § 121 Rz. 2).
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