Rechtsprechung
LAG Hessen, 03.05.2007 - 9 TaBV 189/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 19 BetrVG, § 9 BetrVG
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebsratsgröße - Mitarbeiterpool - Tagesaushilfen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unwirksamkeit einer Betriebsratswahl wegen der Wahl von zu wenig Mitgliedern; Berücksichtigung von Aushilfskräften bei der Zahl von regelmäßig im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmern
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 9 § 19 Abs. 1
Unwirksame Betriebsratswahl bei fehlerhafter Ermittlung der Belegschaftsstärke durch Wahlvorstand - Berechnung der Betriebsratsgröße nach den aus Mitarbeiterpool regelmäßig besetzten Arbeitsplätzen bei Beschäftigung einer Vielzahl studentischer Hilfskräfte - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 06.09.2006 - 6 BV 12/06
- LAG Hessen, 03.05.2007 - 9 TaBV 189/06
- BAG, 12.11.2008 - 7 ABR 73/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 29.05.1991 - 7 ABR 67/90
Betriebsratswahl - Größe des Betriebsrats - Aushilfen
Auszug aus LAG Hessen, 03.05.2007 - 9 TaBV 189/06
Ein erheblicher Verfahrensfehler ist darin zu sehen, dass entgegen § 9 BetrVG ein Betriebsrat aus neun Mitgliedern statt aus sieben Mitgliedern gewählt worden ist (vgl. BAG Beschluss vom 29. Mai 1991 - 7 ABR 67/90 - EzA § 19 BetrVG 1972 Nr. 31; BAG Beschluss vom 12. Okt. 1976 - 1 ABR 1/76 - EzA § 8 BetrVG 1972 Nr. 2).Maßgeblich ist die normale Beschäftigtenzahl, also diejenige Personalstärke, die für den Betrieb im Allgemeinen kennzeichnend ist (so LAG Düsseldorf Beschluss vom 26. Sept. 1990 - 12 TaBV 74/90 - DB 1990, 239, Rechtsbeschwerde: BAG Beschluss vom 29. Mai 1991 - 7 ABR 67/90 - EzA § 19 BetrVG 1972 Nr. 31).
- BAG, 12.10.1976 - 1 ABR 1/76
Betriebsratswahl: Teilnahmerecht des Wahlvorstands, Mängel infolge unzutreffender …
Auszug aus LAG Hessen, 03.05.2007 - 9 TaBV 189/06
Ein erheblicher Verfahrensfehler ist darin zu sehen, dass entgegen § 9 BetrVG ein Betriebsrat aus neun Mitgliedern statt aus sieben Mitgliedern gewählt worden ist (vgl. BAG Beschluss vom 29. Mai 1991 - 7 ABR 67/90 - EzA § 19 BetrVG 1972 Nr. 31; BAG Beschluss vom 12. Okt. 1976 - 1 ABR 1/76 - EzA § 8 BetrVG 1972 Nr. 2). - BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 187/02
Rahmenvereinbarung mit Tagesaushilfen
Auszug aus LAG Hessen, 03.05.2007 - 9 TaBV 189/06
Die Rahmenvereinbarungen, welche nur die Bedingungen der erst noch abzuschließenden, auf den jeweiligen Einsatz befristeten Arbeitsverträge wiedergeben, selbst aber noch keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung begründen, sind keine Arbeitsverträge (BAG Urteil vom 16. April 2003 - 7 AZR 187/02 - EzA § 620 BGB 2002 Nr. 5; BAG Urteil vom 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01 - EzA § 12 TzBfG N. 1; BAG Beschluss vom 17. Okt. 1990 - 7 ABR 66/89 - Juris).
- BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 181/01
Rahmenvereinbarung mit Tagesaushilfen
Auszug aus LAG Hessen, 03.05.2007 - 9 TaBV 189/06
Die Rahmenvereinbarungen, welche nur die Bedingungen der erst noch abzuschließenden, auf den jeweiligen Einsatz befristeten Arbeitsverträge wiedergeben, selbst aber noch keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung begründen, sind keine Arbeitsverträge (BAG Urteil vom 16. April 2003 - 7 AZR 187/02 - EzA § 620 BGB 2002 Nr. 5; BAG Urteil vom 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01 - EzA § 12 TzBfG N. 1; BAG Beschluss vom 17. Okt. 1990 - 7 ABR 66/89 - Juris). - BAG, 17.10.1990 - 7 ABR 66/89
Begründung der Arbeitnehmereigenschaft und Wahlberechtigung nach § 7 …
Auszug aus LAG Hessen, 03.05.2007 - 9 TaBV 189/06
Die Rahmenvereinbarungen, welche nur die Bedingungen der erst noch abzuschließenden, auf den jeweiligen Einsatz befristeten Arbeitsverträge wiedergeben, selbst aber noch keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung begründen, sind keine Arbeitsverträge (BAG Urteil vom 16. April 2003 - 7 AZR 187/02 - EzA § 620 BGB 2002 Nr. 5; BAG Urteil vom 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01 - EzA § 12 TzBfG N. 1; BAG Beschluss vom 17. Okt. 1990 - 7 ABR 66/89 - Juris). - LAG Düsseldorf, 26.09.1990 - 12 TaBV 74/90
Betriebsratswahl: Wahlberechtigung von kurzzeitig Beschäftigten und …
Auszug aus LAG Hessen, 03.05.2007 - 9 TaBV 189/06
Maßgeblich ist die normale Beschäftigtenzahl, also diejenige Personalstärke, die für den Betrieb im Allgemeinen kennzeichnend ist (so LAG Düsseldorf Beschluss vom 26. Sept. 1990 - 12 TaBV 74/90 - DB 1990, 239, Rechtsbeschwerde: BAG Beschluss vom 29. Mai 1991 - 7 ABR 67/90 - EzA § 19 BetrVG 1972 Nr. 31). - LAG Hessen, 21.03.1990 - 12 TaBVGa 34/90
Auszug aus LAG Hessen, 03.05.2007 - 9 TaBV 189/06
Maßgeblich ist die normale Beschäftigtenzahl, also diejenige Personalstärke, die für den Betrieb im Allgemeinen kennzeichnend ist (so LAG Düsseldorf Beschluss vom 26. Sept. 1990 - 12 TaBV 74/90 - DB 1990, 239, Rechtsbeschwerde: BAG Beschluss vom 29. Mai 1991 - 7 ABR 67/90 - EzA § 19 BetrVG 1972 Nr. 31).
- BAG, 12.11.2008 - 7 ABR 73/07
Betriebsratswahl - Anzahl zu wählender Betriebsratsmitglieder - Aushilfen
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 3. Mai 2007 - 9 TaBV 189/06 - wird zurückgewiesen.