Rechtsprechung
LAG Hessen, 03.09.2009 - 9 TaBV 58/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 131 Abs 1 Nr 1 InsO, § 131 Abs 1 Nr 2 InsO, § 143 Abs 1 S 1 InsO, § 30 Nr 2 KO
(Inkongruente Deckung gemäß § 131 InsO durch Befriedigung in der Zwangsvollstreckung) - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rückgewähranspruch bei Insolvenzanfechtung; inkongruente Deckung durch Befriedigung in der Zwangsvollstreckung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rückgewähranspruch bei Insolvenzanfechtung; Inkongruente Deckung durch Befriedigung in der Zwangsvollstreckung
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 24.02.2009 - 5 BV 909/08
- LAG Hessen, 03.09.2009 - 9 TaBV 58/09
- BAG, 31.08.2010 - 3 ABR 139/09
Wird zitiert von ... (2)
- LG Köln, 21.07.2010 - 13 S 89/10 Dass eine entsprechende Regelung damals "nicht Gesetz geworden" ist, erklärt sich ganz einfach daraus, dass Sie in Verbindung mit der 120jährigen Rechtsprechung damals auch ohne erneute gesetzgeberische Klarstellung aus Sicht des Gesetzgebers bereits allgemein Geltung beanspruchen konnte und eine weitere gesetzliche Regelung daher schlichtweg nicht erforderlich war (ähnlich HessLAG v. 3.9.2009 - 9 TaBV 58/09, juris, Tz 20 f.).
Gerade vor dem Hintergrund, dass andere Teile des Gesetzgebungsvorhabens zum 31.3.2007 später noch umgesetzt worden sind (Stichwort: Pfändungsschutz für Altersvorsorge, BGBl. I 2007, 368, dazu Huber , ZIP 2007, 501, 505 f., 509) und der Gesetzgeber damals zur Kenntnis genommen haben muss, dass der BGH mit Urteil v. 11.4.2002 (NZI 2002, 378) die kritischen Stimmen aus dem Schrifttum insbesondere von Paulus (etwa Paulus/Allgayer , ZinsO 2001, 241 ff.;… s auch Baur/Stürner , Zwangsvollstreckungs-, Konkurs- und Vergleichsrecht, Bd. II, 12. Aufl. 1990, Rn. 19.37 f.) nochmals ganz ausdrücklich zurückgewiesen hatte, kann im Verzicht auf das Gesetzesvorhaben bei verständiger Würdigung letztlich nur als eine Bestätigung der h.M. verstanden werden (so auch HessLAG v. 3.9.2009 - 9 TaBV 58/09, juris, Tz 22).
Sofern die Kammer dies im Urteil der Kammer vom 12.4.2006 - Az.: 13 S 327/05 noch anders beurteilt hat, ist daran so nicht festzuhalten: Dies gilt zum einen wegen der gerade im Nachgang an die Entscheidung erhobenen kritischen Literaturstimmen, vor allem aber auch deshalb, weil das HessLAG v. 3.9.2009 - 9 TaBV 58/09, juris, Tz 25 unter Verweis auf BAG, NZA 1998, 446 unlängst zur weiteren Klärung die Rechtsbeschwerde in einem vergleichbaren Fall zugelassen hat und diese Rechtsbeschwerde unter dem Az.: 3 ABR 139/09 eingelegt worden ist.
- BAG, 31.08.2010 - 3 ABR 139/09
Verweisungsbeschluss ohne Gründe - Insolvenzanfechtung - Inkongruenz
Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 3. September 2009 - 9 TaBV 58/09 - wird zurückgewiesen.