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   LAG Hessen, 03.11.2021 - 6 Sa 1507/19   

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LAG Hessen, 03.11.2021 - 6 Sa 1507/19 (https://dejure.org/2021,54045)
LAG Hessen, Entscheidung vom 03.11.2021 - 6 Sa 1507/19 (https://dejure.org/2021,54045)
LAG Hessen, Entscheidung vom 03. November 2021 - 6 Sa 1507/19 (https://dejure.org/2021,54045)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 16 Abs. 1 BetrAVG

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 16 Abs. 1 BetrAVG

  • rechtsportal.de

    § 16 Abs. 1 BetrAVG
    Anpassung der Betriebsrente nach billigem Ermessen Anpassung der Betriebsrente an Kaufkraftverlust Wirtschaftliche Lage des Unternehmens als Anknüpfungspunkt für Anpassung der betrieblichen Altersversorgung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 13.10.2020 - 3 AZR 246/20

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungszusage

    Auszug aus LAG Hessen, 03.11.2021 - 6 Sa 1507/19
    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird (BAG 23. Februar 2021 - 3 AZR 15/20 - Rn. 32; 13. Oktober 2020 - 3 AZR 246/20 - Rn. 20 mwN) .

    Der Risikozuschlag beträgt 2 % (BAG 13. Oktober 2020 - 3 AZR 246/20 - Rn. 57 mwN) .

    Beide Berechnungsfaktoren sind nicht ausgehend von den nach internationalen Rechnungslegungsregeln erstellten Abschlüssen, sondern auf der Grundlage der nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsregeln erstellten Jahresabschlüsse zu bestimmen ( BAG 13. Oktober 2020 - 3 AZR 246/20 - Rn. 58 mwN ).

    Darüber hinaus sind wirtschaftliche Daten, die auf Entwicklungen oder Umständen beruhen, die nicht fortwirken und sich voraussichtlich nicht wiederholen werden, in der Regel nicht repräsentativ für die weitere Ertragslage und deshalb bei der Ermittlung der Eigenkapitalverzinsung regelmäßig nicht zu berücksichtigen (BAG 13. Oktober 2020 - 3 AZR 246/20 - aaO mwN) .

    Das Eigenkapital zu Beginn und zum Ende des Geschäftsjahres sind zu addieren und anschließend zu halbieren (BAG 13. Oktober 2020 - 3 AZR 246/20 - Rn. 59 mwN) .

    Auch diese Erträge bleiben bei der Ermittlung des erzielten Betriebsergebnisses außer Betracht (zum Ganzen BAG 13. Oktober 2020 - 3 AZR 246/20 - Rn. 60 mwN) .

    Die Darlegungs- und Beweislast erstreckt sich auf alle die Anpassungsentscheidung beeinflussenden Umstände (BAG 23. Februar 2021 - 3 AZR 15/20 - Rn. 75 mwN; 13. Oktober 2020 - 3 AZR 246/20 - Rn. 61 mwN) .

    Hat er die ordnungsgemäße Erstellung der Jahresabschlüsse substantiiert bestritten, hat der Arbeitgeber vorzutragen und unter Beweis zu stellen, weshalb die Jahresabschlüsse insoweit nicht zu beanstanden sind (BAG 13. Oktober 2020 - 3 AZR 246/20 - Rn. 62 mwN) .

    cc) Berechtigte Zweifel an der Vertretbarkeit der prognostizierten wirtschaftliche Lage der Beklagten ergeben sich auch nicht aus der wirtschaftlichen Entwicklung in dem auf den Anpassungsstichtag folgenden Geschäftsjahr 2019 (sh. zur Berücksichtigungsfähigkeit der tatsächlichen nachträglichen Entwicklung BAG 13. Oktober 2020 - 3 AZR 246/20 - Rn. 54 mwN; 22. Januar 2019 - 3 AZR 616/17 - Rn. 44) .

  • BAG, 21.04.2015 - 3 AZR 102/14

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage

    Auszug aus LAG Hessen, 03.11.2021 - 6 Sa 1507/19
    Spätere unerwartete Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens können erst bei der nächsten Anpassungsprüfung berücksichtigt werden (BAG 7. Juni 2016 - 3 AZR 193/15 - Rn. 23; vgl. auch BAG 21. April 2015 - 3 AZR 102/14 - Rn. 27 mwN) .

    Demzufolge kommt es auf die voraussichtliche Entwicklung der Eigenkapitalverzinsung und der Eigenkapitalausstattung des Unternehmens an (vgl. etwa BAG 21. April 2015 - 3 AZR 102/14 - Rn. 28 mwN) .

    Entscheidend ist jedoch die tatsächliche wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers, nicht eine fiktive, die bestanden hätte, wenn unternehmerische Entscheidungen anders getroffen worden wären (BAG 21. April 2015 - 3 AZR 102/14 - Rn. 26; vgl. auch BAG 21. Oktober 2014 - 3 AZR 1027/12 - Rn. 22 mwN) .

    aa) Ob ein isolierter Ergebnisabführungsvertrag einen Berechnungsdurchgriff auf die wirtschaftliche Lage eines anderen Konzernunternehmens überhaupt rechtfertigen kann, hat das BAG bisher offengelassen (sh. zuletzt BAG 21. April 2015 - 3 AZR 102/14 - Rn. 56), jedoch bezweifelt, dass ein Berechnungsdurchgriff wie bei einem - im Streitfall nicht existierenden - Beherrschungsvertrag begründet wird, wenn lediglich ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen ist ( zu den Bedenken BAG 17. Juni 2014 - 3 AZR 298/13 - Rn. 79 ff.) .

    i) Auch scheidet ein Berechnungsdurchgriff im qualifiziert faktischen Konzern nach der Änderung der Rechtsprechung des BAG (BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 638/10 - BAGE 144, 180) aus (dazu auch auf. BAG 21. April 2015 - 3 AZR 102/14 - Rn. 63 ff.) .

    Die Beklagte war zu keinem Zeitpunkt von einer Insolvenz bedroht, sodass jedenfalls deshalb ein an diesen Grundsätzen orientierter Berechnungsdurchgriff ausscheidet (vgl. BAG 21. April 2015 - 3 AZR 102/14 - Rn. 66) .

  • BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 455/15

    Betriebsrentenanpassung - aktive latente Steuern

    Auszug aus LAG Hessen, 03.11.2021 - 6 Sa 1507/19
    Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn die spätere Entwicklung der wirtschaftlichen Lage zu berechtigten Zweifeln an der Vertretbarkeit der Prognose des Arbeitgebers führt ( BAG 23. Februar 2021 - 3 AZR 15/20 - Rn. 73; vgl. auch BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 455/15 - Rn. 30 mwN, BAGE 158, 165).

    Eine fiktive Fortschreibung wirtschaftlicher Daten aus der Vergangenheit sieht das Gesetz nicht vor (BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 455/15 - Rn. 58 BAGE 158, 165; vgl. auch BAG 17. Juni 2014 - 3 AZR 298/13 - Rn. 41, BAGE 148, 244; 28. Mai 2013 - 3 AZR 125/11 - Rn. 71; 20. August 2013 - 3 AZR 750/11 - Rn. 51) .

    Selbst bei schlechten Betriebsergebnissen können Vergütungsanhebungen und Neueinstellungen sinnvoll und geboten sein (vgl. etwa BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 455/15 - Rn. 76, BAGE 158, 165; 15. April 2014 - 3 AZR 51/12 - Rn. 53; 8. Dezember 2015 - 3 AZR 348/14 - Rn. 43) .

    (2) Da es hier nicht um eine eigenständige Prognose geht, sondern (nur) um die Frage, ob sich berechtigte Zweifeln an der Vertretbarkeit der prognostizierten wirtschaftliche Lage der Beklagten ergeben, sind - anders als der Kläger meint - weder die im Jahresabschluss 2019 ausgewiesenen Abfindungszahlungen iHv. insgesamt 840.000,00 Euro als außergewöhnliche Aufwendungen noch die Rückstellungen für etwaige Betriebsrentenanpassungen (sh. dazu BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 455/15 - Rn. 62, BAGE 158, 165) iHv. 903.000,00 Euro herauszurechnen.

    g) Die Beklagte ist auch nicht allein deshalb zur Anpassung der Betriebsrenten verpflichtet, weil sie Pensionsrückstellungen gebildet hat (dazu m. ausf. Begr. u. mwN BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 455/15 - Rn. 62, BAGE 158, 165) .

  • BAG, 07.06.2016 - 3 AZR 193/15

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung laufender Leistungen - wirtschaftliche

    Auszug aus LAG Hessen, 03.11.2021 - 6 Sa 1507/19
    Spätere unerwartete Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens können erst bei der nächsten Anpassungsprüfung berücksichtigt werden (BAG 7. Juni 2016 - 3 AZR 193/15 - Rn. 23; vgl. auch BAG 21. April 2015 - 3 AZR 102/14 - Rn. 27 mwN) .

    Die Prüfung, ob die wirtschaftliche Lage einer Anpassung der Betriebsrenten entgegensteht, hat grundsätzlich nach einem für alle Arbeitgeber einheitlich geltenden Maßstab zu erfolgen (zum Ganzen BAG 7. Juni 2016 - 3 AZR 193/15 - Rn. 24) .

    Die Konzernverbindung allein ändert weder etwas an der Selbstständigkeit der beteiligten juristischen Personen noch an der Trennung der jeweiligen Vermögensmassen (BAG 7. Juni 2016 - 3 AZR 193/15 - Rn. 25; vgl. bereits BAG 2. September 2014 - 3 AZR 952/12 - Rn. 22 mwN) .

    Einer Anwendung von § 242 BGB stehen die Wertungen von § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG sowie der Zweck des § 16 Abs. 1 BetrAVG entgegen (vgl. ausführlich BAG 15. September 2015 - 3 AZR 839/13 - Rn. 36 f.; sh. auch BAG 7. Juni 2016 - 3 AZR 193/15 - Rn. 54; ebenso und auch zu § 162 BGB Zwanziger NZA 2021, 1297, 1298) .

  • BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 15/20

    Anpassungsentscheidung - gewerkschaftlicher Arbeitgeber

    Auszug aus LAG Hessen, 03.11.2021 - 6 Sa 1507/19
    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird (BAG 23. Februar 2021 - 3 AZR 15/20 - Rn. 32; 13. Oktober 2020 - 3 AZR 246/20 - Rn. 20 mwN) .

    Die Gerichte für Arbeitssachen haben in entsprechender Anwendung des § 315 Abs. 2 und Abs. 3 BGB zu überprüfen, ob der Arbeitgeber bei seiner Anpassungsentscheidung den ihm eingeräumten Ermessensspielraum überschritten hat (BAG 23. Februar 2021 - 3 AZR 15/20 - Rn. 66 mwN) .

    Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn die spätere Entwicklung der wirtschaftlichen Lage zu berechtigten Zweifeln an der Vertretbarkeit der Prognose des Arbeitgebers führt ( BAG 23. Februar 2021 - 3 AZR 15/20 - Rn. 73; vgl. auch BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 455/15 - Rn. 30 mwN, BAGE 158, 165).

    Die Darlegungs- und Beweislast erstreckt sich auf alle die Anpassungsentscheidung beeinflussenden Umstände (BAG 23. Februar 2021 - 3 AZR 15/20 - Rn. 75 mwN; 13. Oktober 2020 - 3 AZR 246/20 - Rn. 61 mwN) .

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 298/13

    Betriebsrentenanpassung - Rentnergesellschaft - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Hessen, 03.11.2021 - 6 Sa 1507/19
    Eine fiktive Fortschreibung wirtschaftlicher Daten aus der Vergangenheit sieht das Gesetz nicht vor (BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 455/15 - Rn. 58 BAGE 158, 165; vgl. auch BAG 17. Juni 2014 - 3 AZR 298/13 - Rn. 41, BAGE 148, 244; 28. Mai 2013 - 3 AZR 125/11 - Rn. 71; 20. August 2013 - 3 AZR 750/11 - Rn. 51) .

    aa) Ob ein isolierter Ergebnisabführungsvertrag einen Berechnungsdurchgriff auf die wirtschaftliche Lage eines anderen Konzernunternehmens überhaupt rechtfertigen kann, hat das BAG bisher offengelassen (sh. zuletzt BAG 21. April 2015 - 3 AZR 102/14 - Rn. 56), jedoch bezweifelt, dass ein Berechnungsdurchgriff wie bei einem - im Streitfall nicht existierenden - Beherrschungsvertrag begründet wird, wenn lediglich ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen ist ( zu den Bedenken BAG 17. Juni 2014 - 3 AZR 298/13 - Rn. 79 ff.) .

    Vielmehr wird den Interessen der Versorgungsempfänger im Rahmen der Anpassungsprüfung nach § 16 Abs. 1 BetrAVG dadurch ausreichend Rechnung getragen, dass die wirtschaftliche Lage des zur Anpassung verpflichteten Unternehmens vor der Gewinnabführung berücksichtigt wird (vgl. zum Ganzen BAG 17. Juni 2014 - 3 AZR 298/13 - Rn. 81, BAGE 148, 244; sh. auch Höfer BetrAVG I/Höfer 26. EL Januar 2021 § 16 Rn. 248 mwN zum Meinungsstand ) .

  • BAG, 21.08.2012 - 3 ABR 20/10

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - Anpassung von

    Auszug aus LAG Hessen, 03.11.2021 - 6 Sa 1507/19
    Anders verhält es sich hingegen bei den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag; diese sind beim erzielten Betriebsergebnis nicht zu berücksichtigen (dazu ausf. BAG 21. August 2012 - 3 ABR 20/10 - Rn. 44) .

    Dies ist bei den nach den Rechnungslegungsregeln des HGB erstellten Jahresabschlüssen gewährleistet (BAG 21. August 2012 - 3 ABR 20/10 - Rn. 39 mwN) .

  • LAG Hessen, 22.11.2019 - 14 Sa 1378/18

    Behält sich ein Arbeitgeber hinsichtlich eines Bonus ein einseitiges

    Auszug aus LAG Hessen, 03.11.2021 - 6 Sa 1507/19
    Hier handelt es sich um unterschiedliche Streitgegenstände (vgl. für einen Schadensersatzanspruch wegen einer Vertragspflichtverletzung einerseits und einen Anspruch auf Erfüllung Hessisches LAG 22. November 2019 - 14 Sa 1378/18 - Rn. 47 , juris; vgl. auch BAG 22. Februar 2012 - 5 AZR 231/11 (F) - Rn. 31; allgem.
  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 427/08

    Betriebsrentenanpassung - Berechnungsdurchgriff - Patronatserklärung

    Auszug aus LAG Hessen, 03.11.2021 - 6 Sa 1507/19
    k) Der Kläger kann einen Berechnungsdurchgriff auf die wirtschaftliche Lage der B auch nicht mit Erfolg auf einen entsprechenden Vertrauenstatbestand stützen (zu den Voraussetzungen vgl. BAG 29. September 2010 - 3 AZR 427/08 - Rn. 47 mwN, BAGE 135, 344) .
  • BAG, 22.01.2019 - 3 AZR 616/17

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - angemessene

    Auszug aus LAG Hessen, 03.11.2021 - 6 Sa 1507/19
    cc) Berechtigte Zweifel an der Vertretbarkeit der prognostizierten wirtschaftliche Lage der Beklagten ergeben sich auch nicht aus der wirtschaftlichen Entwicklung in dem auf den Anpassungsstichtag folgenden Geschäftsjahr 2019 (sh. zur Berücksichtigungsfähigkeit der tatsächlichen nachträglichen Entwicklung BAG 13. Oktober 2020 - 3 AZR 246/20 - Rn. 54 mwN; 22. Januar 2019 - 3 AZR 616/17 - Rn. 44) .
  • BAG, 20.08.2013 - 3 AZR 750/11

    Betriebsrente - Anpassung - Prüfungszeitraum - zu Recht unterbliebene Anpassung -

  • BAG, 15.09.2015 - 3 AZR 839/13

    Betriebsrentenanpassung - Rechtsschein - Schadensersatz

  • BAG, 20.11.2018 - 10 AZR 121/18

    SokaSiG aus Sicht des Zehnten Senats verfassungsgemäß

  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 231/11

    Tarifliche Leistungszulage - Anwendung des § 315 BGB - Feststellung zur

  • BGH, 15.12.2005 - III ZR 424/04

    Ansprüche der Genussrechtserwerber gegen den Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft

  • BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 1027/12

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung einer Betriebsrente -

  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 348/14

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners

  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 51/12

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners -

  • BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 125/11

    Betriebsrente - Anpassung - Prüfungszeitraum - zu Recht unterbliebene Anpassung -

  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 638/10

    Anpassung der Betriebsrente - Berechnungsdurchgriff

  • BGH, 16.07.2007 - II ZR 3/04

    "TRIHOTEL" - Existenzvernichtender Eingriff: Änderung des Haftungskonzepts

  • BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 952/12

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners -

  • BAG, 15.11.2022 - 3 AZR 506/21

    Betriebsrentenanpassung; Gewinnabführungsvertrag

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 3. November 2021 - 6 Sa 1507/19 - wird zurückgewiesen.
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