Rechtsprechung
LAG Hessen, 04.01.2018 - 15 Ta 310/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 17 Abs. 2 S. 1
Umfang der verfahrensüberschreitenden Sachentscheidungskompetenz gem. § 17 Abs. 2 S. 1 GVG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 17.08.2017 - 12 BV 292/17
- LAG Hessen, 04.01.2018 - 15 Ta 310/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 69/13
Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus …
Auszug aus LAG Hessen, 04.01.2018 - 15 Ta 310/17
Liegt hingegen eine Mehrheit prozessualer Ansprüche vor, ist für jeden dieser Ansprüche die Verfahrensart gesondert zu prüfen (wie BAG 9. September 2015 - 7 ABR 69/13 - Rn. 31 mwN.).Sie haben die Auffassung vertreten, das Beschlussverfahren sei die zutreffende Verfahrensart und haben sich auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 9. September 2015 ( - 7 ABR 69/13 - ) bezogen.
Liegt hingegen eine Mehrheit prozessualer Ansprüche vor, ist für jeden dieser Ansprüche die Verfahrensart gesondert zu prüfen (BAG 9. September 2015 - 7 ABR 69/13 - Rn. 31 mwN.).
Es liegt damit eine Anspruchskonkurrenz - und keine objektive Anspruchshäufung - vor (…vgl. BAG 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 - Rn. 48; 9. September 2015 - 7 ABR 69/13 - ).
Nur im Beschlussverfahren ist er nach § 10 Satz 1 Halbs. 2 ArbGG beteiligtenfähig (BAG 9. September 2015 - 7 ABR 69/13 - Rn. 13 mwN.).
- BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12
Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds
Auszug aus LAG Hessen, 04.01.2018 - 15 Ta 310/17
Es liegt damit eine Anspruchskonkurrenz - und keine objektive Anspruchshäufung - vor (vgl. BAG 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 - Rn. 48; 9. September 2015 - 7 ABR 69/13 - ). - BAG, 08.12.2010 - 7 ABR 69/09
Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren
Auszug aus LAG Hessen, 04.01.2018 - 15 Ta 310/17
Nach dem für den Zivil- und Arbeitsgerichtsprozess einschließlich des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens geltenden sog. zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff wird der Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens durch den konkret gestellten Antrag (Klageantrag) und den ihm zugrunde liegenden Lebenssachverhalt (Klagegrund) bestimmt (vgl. etwa BAG 8. Dezember 2010 - 7 ABR 69/09 - Rn. 16 mwN). - BAG, 21.02.1978 - 1 ABR 54/76
Verfassungsmäßigkeit des § 74 Abs. 2 BetrVG -; Gefährdung des Betriebsfriedens …
Auszug aus LAG Hessen, 04.01.2018 - 15 Ta 310/17
1.2) § 2 Abs. 1 BetrVG verpflichtet zwar auch das einzelne Betriebsratsmitglied zur vertrauensvollen Zusammenarbeit (BAG 21.02.1978 - 1 ABR 54/76 - Rn. 80), aber der diesbezügliche Vortrag der Beschwerdeführerin ist auf die andere Abmahnung gerichtet, in der der Beschwerdeführerin das Öffnen von Post vorgehalten wird.