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   LAG Hessen, 04.01.2019 - 3 Ta 309/18   

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https://dejure.org/2019,5096
LAG Hessen, 04.01.2019 - 3 Ta 309/18 (https://dejure.org/2019,5096)
LAG Hessen, Entscheidung vom 04.01.2019 - 3 Ta 309/18 (https://dejure.org/2019,5096)
LAG Hessen, Entscheidung vom 04. Januar 2019 - 3 Ta 309/18 (https://dejure.org/2019,5096)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg; Einfirmenvertreterin; materieller + immaterieller Sachschaden; fehlerhafte Besetzung des Arbeitsgerichts

  • rechtsportal.de

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für Ansprüche einer selbständigen, hauptberuflichen Versicherungsvertreterin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Abgrenzung VV / AN, Scheinselbständigkeit, Arbeitsverhältnis, Betreuung, Betriebsmittel, sofortige Beschwerde, Schadensersatzanspruch, Schadensersatz, Rechtswegzuständigkeit, Versicherungsvertrag, Betriebsteil, Beschwerdeverfahren, Beschwerde, Versichertenbestand, ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 08.09.2015 - 9 AZB 21/15

    Zulässigkeit des Rechtswegs - angestellter Verbandsgeschäftsführer

    Auszug aus LAG Hessen, 04.01.2019 - 3 Ta 309/18
    Da es sich bei der Entscheidung über die Abhilfe oder Nichtabhilfe um eine erneute Entscheidung in der Sache handelt, ist sie nach § 48 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG ebenfalls durch die Kammer unter Beteiligung der ehrenamtlichen Richter zu treffen (BAG 08. September 2015 -9 AZB 21/15- Rn. 11, NZA 2015, 1342).

    In diesen beiden Fällen genügt zur Begründung der Rechtswegzuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen nicht die bloße Rechtsbehauptung des Klägers, er sei Arbeitnehmer, vielmehr muss er darüber hinaus (zumindest) die Tatsachen schlüssig vortragen, die zu seiner Arbeitnehmereigenschaft führen (Erf/Koch 19. Aufl. § 2 ArbGG, Rn. 35ff; BAG 08. September 2015 -9 AZB 21/15- Rn. 19, NZA 2015, 1342).

    Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. z. B.: BAG 08. September 2015 -9 AZB 21/15- Rn. 13, NZA 2015, 1342; BAG 17. September 2014 - 10 AZB 43/14 - Rn. 18, NZA 2014, 1293 ff., jeweils mwN).

  • BAG, 17.09.2014 - 10 AZB 43/14

    Rechtsweg - Gesellschafter - Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Hessen, 04.01.2019 - 3 Ta 309/18
    Es ist im Übrigen auch in keiner Weise erkennbar, dass es bei der Alleinentscheidung über die sofortige Beschwerde zu einem objektiv willkürlichen Verstoß gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters gekommen ist (vgl. hierzu BAG 17. September 2014 -10 AZB 43/14- Rn. 14f, NZA 2014, 1293 ff.).

    Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. z. B.: BAG 08. September 2015 -9 AZB 21/15- Rn. 13, NZA 2015, 1342; BAG 17. September 2014 - 10 AZB 43/14 - Rn. 18, NZA 2014, 1293 ff., jeweils mwN).

  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Auszug aus LAG Hessen, 04.01.2019 - 3 Ta 309/18
    Für sogenannte sic-non-Fälle, in denen die Klage nur Erfolg haben kann, wenn der Kläger Arbeitnehmer ist, vertritt das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, die Rechtsbehauptung des Klägers, er sei Arbeitnehmer, sei für die Feststellung des Rechtsweges ausreichend (vgl. z. B. BAG 24. April 1996 -5 AZB 25/95- AP Nr. 1 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung).
  • BAG, 21.03.1984 - 5 AZR 320/82

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsweg - Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Arbeits-

    Auszug aus LAG Hessen, 04.01.2019 - 3 Ta 309/18
    Für sogenannte sic-non-Fälle, in denen die Klage nur Erfolg haben kann, wenn der Kläger Arbeitnehmer ist, vertritt das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, die Rechtsbehauptung des Klägers, er sei Arbeitnehmer, sei für die Feststellung des Rechtsweges ausreichend (vgl. z. B. BAG 24. April 1996 -5 AZB 25/95- AP Nr. 1 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung).
  • BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 42/08

    Beweiserfordernis doppelrelevanter Tatsachen bei der Prüfung der

    Auszug aus LAG Hessen, 04.01.2019 - 3 Ta 309/18
    Darüber hinaus hat der Kläger die für die Begründung der Rechtswegzuständigkeit maßgeblichen Tatsachen zu beweisen, sofern der Beklagte diese bestreitet (vgl. z.B BGH 27. Oktober 2009 -VIII ZB 42/08- Rn. 18, BGHZ 183, 49).
  • BAG, 17.09.2014 - 10 AZB 4/14

    Rechtsweg - Insolvenzanfechtung von Lohn- und Annexsteuern

    Auszug aus LAG Hessen, 04.01.2019 - 3 Ta 309/18
    Das Hauptsacheverfahren darf nicht bereits im Rechtswegbestimmungsverfahren durch Zurückverweisungen von zweiter zu erster Instanz verzögert werden (BAG 17. September 2014 -10 AZB 4/14- Rn. 11, BAGE 149, 117.).
  • BGH, 21.10.2015 - VII ZB 8/15

    Rechtswegabgrenzung bei Streitigkeit aus einem Handelsvertretervertrag eines

    Auszug aus LAG Hessen, 04.01.2019 - 3 Ta 309/18
    § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG enthält eine in sich geschlossene Zuständigkeitsregelung, die es verbietet, Handelsvertreter im Sinne der §§ 92, 84 HGB unter anderen als den in § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG genannten Voraussetzungen als Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche Person iSv. § 5 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 ArbGG zu behandeln (vgl. z.B.: BGH 21. Oktober 2015 -VII ZB 8/15- Rn. 12, NJW 2016, 316, mwN.).
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