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LAG Hessen, 04.02.2010 - 9 TaBV 199/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Offenbach, 13.08.2009 - 3 BV 2/09
- LAG Hessen, 04.02.2010 - 9 TaBV 199/09
- BAG, 16.11.2011 - 7 ABR 28/10
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 16.11.2011 - 7 ABR 28/10
Berechtigung des Gesamtbetriebsrats zur Durchführung einer …
Auf die Rechtsbeschwerde des Arbeitgebers wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 4. Februar 2010 - 9 TaBV 199/09 - teilweise aufgehoben. - ArbG Düsseldorf, 24.08.2012 - 3 BV 106/12
Berechtigung des Gesamtbetriebsrats zum Hinweis auf die Möglichkeit der …
Die Kammer folgt insoweit nicht der Auffassung des Hessischen Landesarbeitsgericht (Beschluss vom 04.02.2010 - 9 TaBV 199/09 - juris unter Rdnr. 40), wonach der Gesamtbetriebsrat entsprechend der Annexkompetenz aus § 17 Abs. 1 BetrVG nur berechtigt ist, über die vorgesehene Bestellung eines Wahlvorstandes zu informieren, nicht aber über die allgemeinen Aufgaben eines Betriebsrats.Das Gelingen einer Betriebsratswahl stehe in Frage, wenn dem Betrieb ein Wahlvorstand vom Gesamtbetriebsrat als einer den Arbeitnehmern bis dahin eher unbekannten Institution übergestülpt werde (Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 04.02.2010 - 9 TaBV 199/09 - juris).